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Ein bisschen Eigentum…

Durch Ideologie und Klientelismus getrieben, verteilt die Politik heute grosszügig Nutzungsverbote und -einschränkungen, ohne dass diese für den Schutz der Bürgerrechte notwendig wären.

SOPA (Stop Online Piracy Act), PIPA (Program on International Policy Attitudes), ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Selten haben Akronyme die Gemüter junger Menschen so sehr erhitzt wie in den vergangenen Wochen. Sie treiben tausende Bürger auf die Strasse, führen zu einem Blackout von Internetinstitutionen wie Google und Wikipedia und spülen Politpiraten in deutsche Landesparlamente.

Ziemlich genau zur gleichen Zeit findet in der Schweiz eine Abstimmung über die Beschränkung des Zweitwohnungsbaus auf 20 Prozent der lokalen Bausubstanz statt. Mit grosser Mehrheit untersagen die Talkantone und vor allem die Grossstädte den Bergkantonen, den Zweitwohnungsbau nach eigenem Ermessen voranzutreiben. Ferienchalets und Urheberrecht – was haben diese Streitpunkte gemein? Beide Fälle drehen sich letztlich um dasselbe Politikum: den willkürlichen Eingriff in das Recht auf physisches Eigentum.

Sicher, das Recht eines Menschen an sich selbst sowie an den Früchten seiner Arbeit ist breit akzeptiert. In Wissenschaft und Gesellschaft ist auch kaum umstritten, dass sichere Eigentumsrechte die Grundlage für Investition, Tausch und wirtschaftlichen Aufstieg darstellen. Der Internationale Index der Eigentumsrechte zeigt anhand empirischer Daten auf, wie jene Staaten einen drastischen Wohlfahrtsverlust erleiden, die das physische Eigentum ihrer Bürger relativieren und dadurch entwerten.

Alles schön und gut. Doch betrachten wir das eidgenössische Zweitwohnungsverbot. Der Bewohner eines populären Wintersportortes ist glücklicher Eigentümer eines Grundstücks. Der Wert seines Eigentums steigt, je grösser die Nachfrage möglicher Nutzer nach Grund und Boden ist. Schliesst der Staat jedoch einzelne Nutzungsmöglichkeiten aus – wie den Bau von Ferienwohnungen –, so geht dieser Teil der Nachfrage verloren. Das Grundstück erleidet einen Wertverlust, der Bewohner wird – zumindest teilweise – enteignet.

Die Bauplanung ist bloss ein besonders auffälliges Beispiel für die staatliche Entwertung von physischem Eigentum. Tatsache ist: Jedes Verbot oder jede gesetzliche Einschränkung einer Nutzung beschränkt das mögliche Einsatzspektrum physischen Eigentums, reduziert damit die Nachfrage und führt damit zwangsläufig zu einer Entwertung. Gelegentlich sind solche Verbote notwendig, um Übergriffe auf das Eigentum Dritter zu vermeiden. Doch wessen Eigentumsrecht wird verletzt, wenn ein Grundbesitzer auf seinem Land ein Feriendomizil errichtet?

Womit wir schliesslich wieder bei SOPA, PIPA & Co. gelandet wären. Unter der irreführenden Bezeichnung «geistiges Eigentum» will der Staat Ideen und Informationen urheberrechtlich schützen. Doch die Privilegierung eines Urhebers schränkt alle anderen Bürger in der Nutzung ihres physischen Eigentums ein. Wenn der Eigner technischer Gerätschaften bestimmte Produkte, Schriften oder Töne nicht mehr erzeugen darf, weil der Staat die zugrunde liegenden Ideen einem anderen Bürger zuschreibt, werden diese Gerätschaften entsprechend entwertet. Doch was wird einem Urheber genommen, wenn ein anderer dessen Idee aufgreift und weiterbearbeitet?

Durch Ideologie und Klientelismus getrieben, verteilt die Politik heute grosszügig Nutzungsverbote und -einschränkungen, ohne dass diese für den Schutz der Bürgerrechte tatsächlich notwendig wären. Im Falle des Zweitwohnungsbaus ist dies offensichtlich, während derselbe Zusammenhang bei der Verteilung urheberrechtlicher Privilegien gerne übersehen wird. Ein übertriebenes Urheberrecht beschränkt unzählige Bürger in der Entfaltung ihrer kreativen und innovativen Energien – also in der Nutzung ihres physischen Eigentums. Dies entspricht einer nachweisbaren Wertvernichtung – und ist letztlich Enteignung.

Junge Internetnutzer und aufbegehrende Grundeigentümer – so unterschiedlich sie sind, am Ende wollen beide dasselbe: die autonome Nutzung ihres physischen Eigentums. Ohne willkürliche Einschränkungen.

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