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(0) Scheitern ist nicht strafbar

Der Begriff des Scheiterns (ursprünglich «Schiffbruch erleiden») entstammt weder der Ökonomie noch der Rechtswissenschaft. Er weckt zunächst philosophische und psychologische Assoziationen. Das Bild des untergehenden Schiffs ist aber vielsagend, denn beim Untergang eines wirtschaftlichen Unternehmens sind in der Regel, wie beim Scheitern eines Schiffes, mehrere Personen involviert, als Beteiligte und als Betroffene, als Verantwortliche und […]

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