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Die Zürcher Hohe Schule

Die anfangs des 16. Jahrhunderts gegründete Hohe Schule in Zürich stand lange Zeit ganz im Dienst der theologischen Ausbildung. Breitinger setzte sich in jahrzehntelanger Arbeit für die Öffentlichkeitswirkung der Schule im Dienste der Aufklärung ein.

Im Gebiet der heutigen Schweiz war bis zum 19. Jahrhundert die im Jahre 1460 vom Basler Rat gegründete und von Papst Pius II. privilegierte Universität Basel die einzige Bildungsstätte mit Promotionsrecht. In anderen reformierten Städten entstanden später sogenannte «Hohe Schulen», so auch 1525 das Carolinum in Zürich. Seinen Namen verdankt es dem Mythos, dass Karl der Grosse am Grossmünster eine Schule gestiftet hätte. Im Dienst der von den Religionsparteien eifrig betriebenen Glaubenspropaganda hatte das Carolinum zunächst fast nur die Ausbildung des in Stadt und Land benötigten geistlichen Nachwuchses zum Ziel. Mit den protestantischen Schulgründungen wurden Postulate der konfessionellen Bildungsreform in die politische Praxis umgesetzt, die Martin Luther 1520 in der «An den christlichen Adel deutscher Nation» betitelten Schrift formuliert hatte.

An den beiden städtischen Lateinschulen, am Fraumünster und am Grossmünster, wurde man während acht Schuljahren auf das Carolinum vorbereitet. Dieses bestand seit dem Jahre 1601 aus dem Collegium Carolinum und dem vorgeschalteten Collegium humanitatis, einem zweijährigen Einführungskurs in die humanistischen Disziplinen. So konnten in Zürich die gelehrten Studien bis zum Abschluss in Theologie in einem zusammenhängenden Ausbildungsgang absolviert werden. Das Collegium Carolinum war je in eine philologische, philosophische und theologische Klasse unterteilt, die von Studenten im Alter von 16 bis 20 Jahren besucht wurden. Schon zur Zeit Zwinglis eingerichtete Stipendien ermunterten in erster Linie die stadtzürcherischen Studenten, die in Zürich begonnenen Studien an einer fremden Hohen Schule fortzusetzen. Von dieser Möglichkeit machten viele Gebrauch, auch um einen akademischen Grad zu erwerben. Für ein solches Weiterstudium bevorzugte man die Universität Basel, reformierte Universitäten und Hohe Schulen im Alten Reich sowie niederländische Universitäten. Auswärtige Studien drängten sich für Zürcher Studenten ohnehin auf. Denn die Medizin war im frühneuzeitlichen Bildungsangebot ihrer Heimatstadt bestenfalls rudimentär im Physikunterricht, die Jurisprudenz überhaupt nicht vertreten. Die Auslandbeziehungen öffneten der Bildungselite Zürichs, das neben Wittenberg und Genf das dritte Zentrum der Reformation war, die Fenster zur gelehrten europäischen Welt.

Während des 16. und 17. Jahrhunderts konnten die beiden Zürcher Kollegien unter den reformierten Hohen Schulen der Alten Eidgenossenschaft hinter der Basler Universität den zweiten Platz behaupten. Diese Stellung verdankte das Carolinum den hervorragenden reformatorischen Lehrkräften der Gründungsphase, dem tatkräftigen Einsatz des Zwinglinachfolgers Heinrich Bullinger (1504–1575) und dem internationalen Ansehen einzelner Zürcher Gelehrter zur Zeit der Gegenreformation. Mitte des 17. Jahrhunderts sah die Schulordnung für das Collegium Carolinum immer noch zwei Theologen vor, des weiteren einen Griechisch- und einen Hebräischprofessor, eine Professur für Logik und Metaphysik und eine einzige für die drei Fächer Ethik, Physik und Mathematik. Am Collegium humanitatis wirkten vier Professoren, je einer für Griechisch und Latein, für die Artes bzw. Logik und Rhetorik, für biblische Katechese sowie für Hebräisch. Die Professoren nutzten den ihnen de facto gewährten Spielraum zur individuellen Ausgestaltung ihres Fachs, was sich etwa an dem seit Mitte des 17. Jahrhunderts gewachsenen Ansehen der cartesianischen Philosophie ablesen lässt, die im Lehrplan nicht ausdrücklich vorgesehen war. Im theologischen Unterricht kam die von der Reformation postulierte Schriftautorität weiterhin in der Pflege der alten Sprachen sowie in den auf ihnen beruhenden exegetischen Lehrveranstaltungen zur Geltung. Kirchenväter und Konzilsliteratur blieben nicht unberücksichtigt, auch weil die polemische Auseinandersetzung mit der Glaubenslehre des konfessionellen Hauptgegners einschlägige Kenntnisse erforderte. Die wichtigste Änderung erfuhr das Lehrangebot 1713 durch die dank einem Legat von Landvogt Johann Rudolf Hess eingerichtete Professur für Politik und vaterländische Geschichte. Ihr Inhaber hatte innerhalb des Lehrkörpers zwar eine schwache Position; dennoch war mit seiner Ernennung ein wichtiger, wenn auch zögernder Schritt in Richtung einer grösseren Öffnung der Zürcher Hohen Schule hin zur politischen Ausbildung der weltlichen Stadtelite getan.

Der spätere Bürgermeister Johann Kaspar Escher, der in Utrecht das Rechtsstudium mit einer für die damalige Zeit fortschrittlichen Dissertation über die Freiheit des Volkes abgeschlossen hatte, setzte sich für eine weitere Aufwertung profaner Disziplinen und die Ausrichtung des Unterrichts auf die Bedürfnisse der weltlichen Zürcher Oberschicht ein. Doch brachte er seine Reformpostulate nicht durch. Die im Jahre 1716 in Kraft gesetzte Schulordnung war eine fast unveränderte Neuauflage der alten. So lag im Collegium Carolinum der Schwerpunkt nach wie vor auf dem Unterricht der Theologie und der griechischen Sprache. Politik und vaterländische Geschichte erscheinen im Pensenplan von 1716 bezeichnenderweise nicht.

Erst die beiden Zürcher Aufklärer Johann Jakob Bodmer und Johann Jakob Breitinger konnten Reformen zum Durchbruch verhelfen. Beide hatten zur selben Zeit das Carolinum besucht, Bodmer nur für kurze Zeit und wohl mit wenig Begeisterung, Breitinger bis zu seiner Ordina­tion als Pfarrer im Jahre 1720. 1731 übernahm Breitinger an beiden Kollegien die Hebräischprofessur. Die Zürcher Hohe Schule war von da an seine lebenslange Wirkungsstätte, ein Arbeitsfeld schulischer Reformtätigkeit. Während sehr langer Zeit vollzog sich diese, im Gegensatz zu seinem gleichzeitigen poetologischen und literaturkritischen Schaffen, eher im stillen, in der alltäglichen Unterrichtspraxis. Bereits im Jahre 1735 löste er den erkrankten Vorgänger Johann Rudolf Lavater als Logik- und Rhetorikprofessor ab und gab ein Jahr darauf das für den Privatunterricht und das Selbststudium bestimmte Logiklehrbuch, die «Ars cogitandi», heraus, die anonym im Jahre 1751 eine zweite Auflage erfuhr. Das Kompendium enthält ein Bekenntnis zur frühaufklärerischen Eklektik; Breitinger setzte die Logik als Mittel im Kampf gegen Vorurteile aller Art ein und wandte sich gegen die unüberlegte und einseitige Abhängigkeit von Autoritäten sowie gegen die Belastung des Gedächtnisses mit auswendig gelernten Sprichwörtern und Formeln.

Breitingers «Logik» entstand hauptsächlich unter dem Einfluss der seit 1662 in fast fünfzig Auflagen erschienenen «Logique ou l’art de penser» der französischen Jansenisten Antoine Arnauld und Pierre Nicole. Die beiden Franzosen übernahmen von Descartes die strikte Trennung der Körperwelt, der res extensa, von der Welt des Geistes, der res cogitans. Der Anschluss an die sogenannte Schule von Port-Royal erlaubte Breitinger, die Tradition des Zürcher Cartesianismus fortzusetzen und zur Autorität des Aristoteles stärker auf Distanz zu gehen als seine Vorgänger. Gleichzeitig fügte er sich zunächst in die lange Reihe bekannter Zürcher Autoren ein, die das Bild der allen sinnlichen Vergnügen feindlichen Limmatstadt festigen und verbreiten halfen. Sein Namensvetter, Antistes Johann Jakob Breitinger (1575–1645), hatte Theateraufführungen in Zürich verbieten lassen und das – bis zum Jahre 1730 respektierte – Verbot in einem 1624 erschienenen Pamphlet mit dem Titel «Bedencken Von Comoedien oder Spilen» gerechtfertigt. 1698 veröffentlichte Pfarrer Gotthard Heidegger einen romankritischen Traktat, die «Mythoscopia romantica». Und zwei Jahrzehnte später wurde in einer am Carolinum verteidigten Dissertation der reine Intellekt als für die Wahrheitserkenntnis zuständig erklärt, da der Mensch mit den Sinnen das Wesen der Dinge nicht ergründen könne. Zwar fiel das Verdikt gegen das sinnliche Erkenntnisvermögen und die Phantasie in Breitingers Logik nicht so grundsätzlich ablehnend aus wie bei den radikalen Verächtern des Sinnlichen unter seinen Landsleuten, doch steht er diesen in seinen Publikationen zur Logik doch näher, als man in Kenntnis seiner ästhetischen Abhandlungen und der Literaturkritik vielleicht vermuten möchte.

Als Lehrer setzte Breitinger sich zeitlebens mit Nachdruck für eine gründliche gelehrte Ausbildung in den beiden klassischen Sprachen ein, vor allem für die Lektüre der antiken Musterautoren im Originalwortlaut. Noch 1760 forderte er, in einem hauptsächlich von ihm verantworteten Katalog von Reformpostulaten, von den Schülern in bestimmten schulischen Situationen die Verwendung des Lateins als Umgangssprache.

Kurz vor seinem Tod trat Breitinger mit drei deutschsprachigen Schulreden vor die Öffentlichkeit. In ihnen pries er die kurz zuvor unter seiner Regie vollzogene Umwandlung der beiden klassischen Lateinschulen am Grossmünster und am Fraumünster in eine auch weltlichen Bildungsansprüchen genügende Realschule. Für diese war eine ganze Anzahl deutschsprachiger Lehrbücher bestimmt, die im Jahre 1773 erschienen, darunter die «Catechetische Anweisung zu den Anfangsgründen des richtigen Denkens» aus Breitingers Feder. Als ein didaktisches Instrument klarer Begriffsbildung stand es im Dienste der Aufklärung. Denn die meisten Menschen seien es gewohnt, «…in einem anhaltenden Taumel und [in] der Zerstreuung fortzuleben, und sichs im geringsten nicht anfechten lassen, wenn sie bey dem düstern und ungewissen Licht ihrer Erkenntniß einmal über das andere in Jrrthum gerathen, übel anlaufen und straucheln. Und diese scheuen sich nicht zu sagen, daß sie lieber mit dem großen Haufen irren, als mit wenigen weise, oder welches eben das ist, glücklich seyn wollen!» Breitinger spricht in seinem kleinen Logikkompendium vor allem Angehörige einer künftigen weltlichen Elite an, die der Stadt geistigen, materiellen und vor allem politischen Nutzen bringen sollte. Die Ausbildung an den beiden oberen Kollegien geriet bald in den Sog der Lateinschulreform, ohne dass in ihnen die im traditionellen Fächerkanon angelegte theologische Zielsetzung, geschweige denn die humanistische Unterrichtstradition ganz preisgegeben worden wäre. Während sich der Katechismus der Logik, wie die anderen Reformlehrbücher, an die heranwachsende Jugend wandte, war Breitingers Programm ästhetisch-literarischer Erziehung für alle bildungswilligen Angehörigen der bürgerlichen Oberschicht bestimmt. In der Schulrede von 1774 schrieb er dem (literarischen) Geschmack eine universale Kompetenz zu. Sinnliche Erfahrungen, elementare Verstandeserkenntnis und die postulierte Tugendhaftigkeit des Verhaltens unterstellte er gleichermassen der Kritik des im Geschmacksurteil lokalisierten Unterscheidungsvermögens. Dessen Kompetenz erstreckte sich sogar auf den religiösen Glauben, den Breitinger vor das Forum des von ihm wörtlich so bezeichneten «geistlichen Geschmacks» zog. Breitingers und Bodmers Projekt allgemeiner Geschmacksbildung, das die erwachsene Generation einbezog, trat in das Bewusstsein einer weiteren gesellschaftlichen und gelehrten Öffentlichkeit, vor der es sich in Zürich dann vermehrt auch politisch zu verantworten hatte.

Mit der Gründung der Universität Zürich im Jahre 1833 war das Schicksal der alten Zürcher Hohen Schule besiegelt, die mit den Anforderungen der Zeit nicht mehr Schritt zu halten vermochte. Den mit der Reform der Lateinschule von 1773 angebahnten generellen Strukturwandel im Stadtzürcher Bildungswesen bestätigt die gleichzeitig erfolgte Gründung der Kunstschule, der Töchterschule ein Jahr darauf und des Medizinisch-Chirurgischen Instituts 1782.

Hanspeter Marti, geboren 1947 in Glarus, promovierte in Basel in Germanistik mit dem Thema «Philosophische Dissertationen deutscher Universitäten 1660 bis 1750». Er ist Leiter der Arbeitsstelle für kulturwissenschaftliche Forschungen, Engi/GL (www.forschungen-engi.ch).

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