Wir brauchen Ihre Unterstützung — Jetzt Mitglied werden! Weitere Infos

Die Steuerzahlersekte

Steuerbetrug begeht nicht, wer Steuern trickreich umgeht; Steuerbetrug begeht, wer Steuern erhebt – so meine unbotmässigen Gedanken, als ich kürzlich wieder einmal das alljährliche Steuerdeklarationsformular aus dem Briefkasten zog. Das bedarf der Erläuterung. Betrug ist nach den Strafgesetzbüchern der meisten Länder ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Arglist – man spricht oft anschaulich von […]

Steuerbetrug begeht nicht, wer Steuern trickreich umgeht; Steuerbetrug begeht, wer Steuern erhebt – so meine unbotmässigen Gedanken, als ich kürzlich wieder einmal das alljährliche Steuerdeklarationsformular aus dem Briefkasten zog. Das bedarf der Erläuterung.

Betrug ist nach den Strafgesetzbüchern der meisten Länder ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Arglist – man spricht oft anschaulich von einem Lügengebäude – sein Opfer dazu bewegt, ihm etwas zu zahlen. Betrug ist etwas anderes als Diebstahl: hier nimmt der Täter dem Opfer Geld weg – und etwas anderes als Raub: hier geht der Täter gewaltsam vor. Betrug ist subtiler – hier meint das Opfer, seine Zahlung sei rechtens, und merkt erst hinterher, was man ihm da aufgetischt hat.

So wurde vor wenigen Wochen die als besonders gierig bekannte Scientology-Sekte von einem Pariser Berufungsgericht wegen Betrugs verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil zwar noch nicht, interessant sind seine Erwägungen aber trotzdem. Die Sekte soll ihre Mitglieder mit abstrusen Theorien, Predigten, Traktaten etc. zur Überzeugung verleitet haben, sie, die Sekte, sei derart wichtig, dass es gerechtfertigt sei, ihr substanzielle Teile des Einkommens abzuliefern. Ob das einzelne Mitglied auch einen konkreten Gegenwert erhält, sei nach dieser Logik von untergeordneter Bedeutung; sofern jemand die finanziellen Mittel hat, soll er zahlen.

Dieses arglistige Lügengebäude war bei der verurteilten Sekte offenbar derart perfektioniert, dass nicht wenige Mitglieder darauf hereinfielen. Die wenigen, die sich später aus diesen Zwängen befreien konnten und dann auch Strafanzeige erstatteten, wunderten sich hinterher am allermeisten über sich selbst: Wie war es nur möglich, dass ihnen keine «Begründung» und keine «Rechtfertigung» für ihre Beitragspflicht zu abstrus war, um sie zu glauben?

Da gibt es doch auffällige Parallelen zu den Steuern, wenn man sich deren Begründungen vergegenwärtigt: Steuern seien, so lehren die Fachleute, eine sogenannt voraussetzungslos geschuldete Abgabe – richtig: «voraussetzungslos geschuldet»! Das heisst, der Staat nimmt sie sich ungeachtet dessen, ob und wofür er sie ausgibt bzw. ob und wie weit der Zahlende etwas davon hat. Die einzige Grundlage der Besteuerung beispielsweise des Einkommens besteht somit dar­­in, dass es dieses Einkommen gibt. Wer hat, dem wird genommen.

Es existiert zwar eine offizielle Begründung dafür, dass es keine Begründung zur Steuererhebung brauche: die voraussetzungslose Steuerpflicht stütze sich nämlich auf ein demokratisch erlassenes Gesetz, das die Steuerpflichtigen selbst akzeptiert haben sollen. Doch ist das nachweislich falsch. Das Bundesgesetz über die Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 wurde nicht vom Volk angenommen, sondern von einigen wenigen Parlamentariern in Bern. Dasselbe gilt für die meisten kantonalen Steuergesetze, beispielsweise für das baselstädtische vom 12. April 2000 oder das zürcherische vom 8. Juni 1997 oder für all die vielen anderen kantonalen Steuergesetze. Interessant ist, dass sich nur wenige Steuerpflichtige ernsthaft die Frage stellen, ob sie jemals einen Stimmzettel zum Steuergesetz mit «Ja» angekreuzt haben.

Für die wenigen, die sich solches fragen, hält der Staat eine Auffangbegründung bereit: jene wenigen Parlamentarier, welche die Steuergesetze beschlossen haben, seien sozusagen Vertreter der Steuerpflichtigen gewesen, schliesslich seien sie ja von diesen gewählt worden. Indes: wie werde ich vertreten durch eine Person, die ich mit 30 000 anderen «Vertretenen» teilen muss, der ich von Verfassungs wegen keine Instruktionen geben darf und die im Durchschnitt nur von rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen gewählt worden ist?*

Erstaunlich ist nicht so sehr, dass der steuereinnehmende Staat solch groteske Theorien bzw. eben Lügengebäude verbreitet, sondern dass alle Steuerpflichtigen sie glauben – eine bemerkenswerte Ähnlichkeit zum Verhalten der erwähnten Sektenmitglieder.

Übrigens: die Verurteilung jener Sekte fiel deshalb besonders streng aus, weil der Betrug «bandenmässig» begangen worden sei.

 


* Vgl. zu den Zahlen meine letzte Kolumne, Ausgabe 993.

»
Abonnieren Sie unsere
kostenlosen Newsletter!