Wir brauchen Ihre Unterstützung — Jetzt Mitglied werden! Weitere Infos

Die Reform nach der Reform

Wer heute pensioniert wird, dem fehlt viel Geld, um die versprochene Rente zu finanzieren. BVG und AHV müssen gleichzeitig angepasst werden. Der hohe Norden geht mit gutem Beispiel voran.

Die Reform nach der Reform

Ein Durchschnittsschweizer erhält, gemessen am letzten Gehalt, im Vergleich zum Ausland eine deutlich höhere Rente und kann diese über einen längeren Zeitraum beziehen. Um dieses hohe Niveau halten und auch künftig im Alter finanziell sorgenfrei leben zu können, braucht es strukturelle Anpassungen und Reformen. Dabei dürfen wir nicht nur bis zur nächsten Reform schauen, sondern wir müssen unseren Blick auch auf die weiter entfernte Zukunft richten.

Dank Technologie und medizinischem Fortschritt leben wir Menschen jedoch nicht nur länger, sondern wir bleiben auch länger gesund. Dadurch hat sich der Rentenbezug seit der Einführung der AHV um elf Jahre verlängert und das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen hat sich beinahe verdreifacht: 1948 wurde ein Rentner noch durch 6,5 Erwerbstätige finanziert, 2007 waren es nur noch 3,7 und 2035 werden es nur noch 2,1 Erwerbstätige sein.1 Auch die 2. Säule kommt durch diese Entwicklung unter Druck: Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhält ein Pensionär oder eine Pensionärin mit einem selbst angesparten Altersguthaben von 100 000 Franken jährlich eine Rente von 6800 Franken. Dieses Guthaben ist jedoch nach 14,7 Jahren, also im Alter von knapp 82 Jahren, aufgebraucht. Die grundsätzlich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung vergrössert das Problem.

 

Vorhandene und programmierte Defizite

Diese demographischen Veränderungen bringen grosse strukturelle und finanzielle Herausforderungen für die Altersvorsorge mit sich. Auch wegen der Verschlechterung der Anlagemöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt und durch historisch tiefe Zinsen sind die heutigen Rentenversprechen nicht mehr gesichert. Wer heute pensioniert wird, dem fehlen im Schnitt mehr als 40 000 Franken, um die versprochene Rente zu finanzieren. Das Bundesamt für Sozialversicherungen 2 prognostiziert in einem mittleren Szenario ab 2019 ein Defizit von 56 Milliarden Franken in der AHV. Zusätzlich rechnet das Bundesamt für Statistik mit einer Unterdeckung von 40 Milliarden Franken in der 2. Säule.3 Weitere Defizite, bis zu 15 Milliarden, ergeben sich gemäss Berechnungen der UBS und Avenir Suisse4 aufgrund des zu hoch angesetzten Umwandlungssatzes. Bis 2030 liegt die Finanzierungslücke der Schweizer Altersvorsorge damit im dreistelligen Milliardenbereich. Die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen!

Obschon das angesparte Geld in absehbarer Zeit nicht mehr für die eigene Rente reicht, ist der Reformdruck noch nicht in den Köpfen der Bevölkerung angekommen. Wie schon in früheren BVG-Publikationen des «Schweizer Monats» angedeutet wurde 5, ist das Versorgungsmotiv vergessen gegangen, so dass die Sensibilität für abstrakte, demographische Probleme und die Folgen für umlagefinanzierte Rentensysteme gering ist. Auch das Meinungsforschungsinstitut gfs bestätigt, dass Mehrheiten im Hinblick auf die Zukunft davon ausgehen, dass die Altersvorsorge grundsätzlich funktioniere. Mit seinem Entscheid, die Altersvorsorge zu reformieren und einen neuen Anlauf zu einer politischen Veränderung in der Schweizer Rentenpolitik zu nehmen, sendet der Bundesrat jedoch ein deutliches Signal aus, auf diese Entwicklung zu reagieren. Dabei verfolgt er einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der ersten beiden Säulen gemeinsam betrachtet werden sollen. Dieser Ansatz soll Vertrauen schaffen und eine Reform – nach den  bisher gescheiterten Versuchen! – möglich machen.

Da aber die langfristige Rentensicherheit ein wesentlicher Standortvorteil für die Schweiz ist, ist angesichts des Reformprojekts «Altersvorsorge 2020» äusserste Vorsicht geboten. Der Plan des Bundesrates, dem Parlament ein grosses Gesamtpaket zuzuführen, so dass alle Akteure zufrieden sind, geht nicht auf. Bereits vor und während der Beratung im Parlament wurde klar, dass jede noch so kleine Änderung des Reformprojektes sofort einen neuen medialen Sturm der Entrüstung auslöst. Angesichts der hohen Bedeutung der Reform muss somit das Risiko, dass das Projekt «Altersvorsorge 2020» scheitert, reduziert werden, indem der Umfang der Reform verkleinert wird. Das Projekt darf nicht überladen sein, so dass sich politische Akteure für jede der Massnahmen einen ideologischen Grabenkampf liefern können und durch permanente Kritik an einzelnen Punkten das Ansehen der Reform «Altersvorsorge 2020» nachhaltig verschlechtern. Gerade deshalb erscheint eine Etappierung der Vorlage in Teilpakete, wie sie der Schweizerische Arbeitgeberverband vorgeschlagen hat, sinnvoll zu sein. Dass sich das Parlament für das Rentenalter 65 für Mann und Frau und für die Senkung des Umwandlungssatzes ausspricht, ist wichtig und richtig. Es ist sinnvoll, diese Änderungen jetzt vorzunehmen und zusätzliche Massnahmen in einem zweiten Schritt umzusetzen. In anderen Worten: es ist richtig, gleichzeitig in der AHV und in der beruflichen Vorsorge Anpassungen vorzunehmen, die dringlich und wichtig sind. Doch können nicht alle in der Botschaft vorgeschlagenen Reformpunkte gleichzeitig angepackt werden, sondern sie müssen in Teilpakete aufgeteilt werden, damit die ideologische Debatte um die einzelnen Elemente nicht die ganze Reform gefährdet.

 

Auf die Beine stellen, Probleme angehen!

Die in der Reform «Altersvorsorge 2020» vorgesehenen Anpassungen dürfen jedoch nicht als innovative Lösungen verkauft werden: Im Vergleich zu den OECD-Ländern verfügt die Schweiz, auch mit der Reform, über ein eher tiefes Rentenalter. Zudem ist der Umwandlungssatz, auch wenn dieser gesenkt werden soll, rechnerisch bei 6 Prozent noch zu hoch angesetzt, um die Altersrente ohne Umverteilung zu finanzieren – auch diese angepasste Rechnung geht nicht auf. Eine Reform nach der Reform ist unausweichlich und hat zur Konsequenz, dass wir uns auch in Zukunft regelmässig fragen werden müssen, ob wir nun entweder länger arbeiten, mehr in die Altersvorsorge einzahlen oder mit weniger Rente auskommen wollen.

Eine Mehrheit der OECD-Länder hat bereits reagiert und ein Regelrentenalter von mindestens 67 Jahren eingeführt.6 Beispielsweise wurde in Grossbritannien zuerst das Rentenalter von Mann und Frau einander angeglichen und alsdann –  so die Planung von Beginn an – gemeinsam erhöht. Ein stufenweiser Ansatz, der auch für die Schweiz Vorbild sein könnte. Aus diesem Grund müssen wir unseren Horizont ausweiten und unseren Blick auf die Zukunft und auf weitere Reformen richten. Auf Reformen, bei denen es nicht um einzelne Massnahmen wie Umwandlungssatz oder Mindestverzinsung geht, sondern um grundlegende Aspekte von Reformen in der Finanzierung der Altersvorsorge. Wir müssen unser Land auf stabile Beine stellen und schon heute, nach der Beseitigung der dringendsten Probleme, beginnen, unsere Probleme von morgen zu lösen, anstatt sie auf zukünftige Generationen abzuwälzen. Wir müssen die Altersvorsorge unter Berücksichtigung der neuen demographischen Rahmenbedingungen weiterentwickeln, damit unser System Bestand hat.

Ziel einer nachhaltigen Altersvorsorge muss es sein, nicht auf Kosten der nächsten Generation zu leben und somit deren Freiheit künftig einzuschränken. Zudem muss eine Balance zwischen der Eigenverantwortung des einzelnen und den Regeln der Gemeinschaft gefunden werden. Es braucht eine Versachlichung der Vorsorgefinanzierung mittels technischer Regeln, ohne dass die Politik willkürlich Entscheide treffen kann, um sich bei Wählerinnen und Wählern zu profilieren. Durch diese Lösung wird ein wirklich funktionierender Generationenvertrag sichergestellt. Entsprechend haben einige Pionierländer in den letzten Jahren automatische Stabilisatoren eingeführt und den Primat der Politik zurückgebunden. Droht die Finanzierung der Altersvorsorge in Schieflage zu geraten, korrigieren solche Stabilisatoren dies automatisch nach im voraus demokratisch festgelegten Regeln, ohne dass die Politik Entscheide treffen muss, mit denen sie Stimmen verlieren könnte. Zu diesen Ländern gehört Dänemark. Steigt die Rentenbezugsdauer über einen Wert von rund vierzehn Jahren, passt sich das Regelrentenalter automatisch nach oben an. Gerade für die Schweiz, wo seit rund zwanzig Jahren sämtliche Reformen in der Altersvorsorge gescheitert sind, könnte es dieser Ansatz der Entpolitisierung erlauben, sowohl die Diskussion um das Rentenalter als auch die Diskussion um den Umwandlungssatz zu beenden. Auch der reine Beitragsprimat, wie ihn Schweden kennt, wäre für die Schweiz ein Weg, um Finanzierungslücken in der beruflichen Vorsorge künftig zu vermeiden.

 

Was getan werden kann

Um den Primat der Politik zu entkräften, muss die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Bürgerinnen und Bürger benötigen genügend Raum und Informationen, um ihre individuelle Verantwortung wahrnehmen zu können. Nur wer seine Versorgungsansprüche aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung realitätsgetreu einschätzen kann, ist fähig, eigenverantwortlich und bewusst über verschiedene Optionen zu entscheiden. Bürgerinnen und Bürger müssen BVG-Versorgungslücken erkennen und kritische Urteile über Versicherungsangebote fällen können.


Marcel Schuler
studiert Politikwissenschaften und ist Vorstandsmitglied der Jungfreisinnigen Schweiz.


1 Martin Kaiser-Ferrari & Sibel Oezen: «AHV-Reform: Wie weiter?». In: «Volkswirtschaft – Das Magazin für Wirtschaftspolitik», 1/2 2011, S. 13–16.
2
Bundesamt für Sozialversicherungen: «Finanzperspektiven zeigen Handlungsbedarf». www.bsv.admin.ch/altersvorsorge_2020/03258/03260/index.html?lang=de
3
Martin Eling (2012): «Der Generationenvertrag in Gefahr: Eine Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz». www.alexandria.unisg.ch/export/DL/238415.pdf?
4
Avenir Suisse: «Beschleunigter Reformbedarf in der AHV», http://www.avenir-suisse.ch/43623/beschleunigter-reformbedarf-der-ahv/
Vgl. insbesondere: «Realitätscheck für die Schweizer Altersvorsorge», Sonderthema 20, Dezember 2014.
6 «Renten auf einen Blick 2013: OECD- und G20-Länder – Indikatoren», www.oecd.org/berlin/publikationen/pensions-at-a-glance.htm

»
Abonnieren Sie unsere
kostenlosen Newsletter!