Die Privatsphäre bleibt auf der Strecke
Ellie Rennie, fotografiert von Meredith O’Shea.

Die Privatsphäre bleibt auf der Strecke

Noch ist nicht in Stein gemeisselt, wie digitales Zentralbankgeld ausgestaltet wird. Projekte wie die grenzüberschreitende Einführung des digitalen Yuan lassen jedoch eine alarmierende Zukunft erahnen.

 

Read the English version here.

 

In den letzten Jahren haben Zentralbanken auf der ganzen Welt damit begonnen, ihre eigenen Versionen von digitalem Geld zu erforschen und zu entwickeln. Einige Länder sind in ihren Bemühungen bereits weit fortgeschritten, andere nehmen eher eine abwartende Haltung ein: Nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) erforschen gegenwärtig 86 Prozent aller Länder die Möglichkeit einer Central Bank Digital Currency (CBDC), rund 14 Prozent befinden sich bereits in der Pilotphase. Egal ob eine Zentralbank proaktiv oder reaktiv bleibt: Die nationalen CBDC-Projekte haben globale Auswirkungen. Wenn nämlich eine Regierung über eine CBDC mehr Transparenz und Kontrolle über ihre eigenen Finanz­ströme erringt, kann sie Daten über alle sammeln, die in jener Währung Transaktionen durchführen – einschliesslich Handelspartner und Einzelpersonen im Ausland. Für demokratische Nationen sollte der Schutz der Privatsphäre bei der Ausarbeitung ihrer digitalen Währungen höchste Priorität haben – nicht zuletzt als Reaktion auf Projekte aus autoritären Staaten.

Datenschutz als Kompromiss

Die Zentralbanken sind heute nicht nur für die Währungs- und Finanzstabilität verantwortlich, sie verwalten auch die physischen Banknoten. Gegenwärtig vermitteln sie jedoch keine Onlinetransaktionen zwischen regulären Kontoinhabern: Wenn Konsumenten bestehende elektronische Zahlungssysteme und Kreditkarten nutzen oder eine Überweisung über das Internetbanking tätigen, verwenden sie kein Zentralbankgeld, sondern Geschäftsbankengeld – eine Verbindlichkeit, welche die jeweiligen Finanzinstitute des privaten Sektors gegenüber der Zentralbank haben. Diesen elektronischen Schuldschein kann ein Kunde bei seiner Geschäftsbank in Bargeld umwandeln – vorausgesetzt, die Bank verfügt über ausreichende Gut­haben, um dies zu tun. Die Finanzdienstleister interagieren dabei mit technologischen Infrastrukturen, die von Zentralbanken und zwischenstaatlichen Organisationen unterhalten und für den Kontenabgleich genutzt werden.

CBDC könnten den Schuldschein einer Geschäftsbank abschaffen, indem sie ein digitales Äquivalent zu Bargeld anbieten. Gleichzeitig wird so die durch das physische Bargeld gewährte Anonymität im Zahlungsverkehr aufgehoben. Je nach Ausgestaltung der CBDC können die Regierungen Daten zu jeder Transaktion einsehen und diese mit anderen Informationen abgleichen. Aus der Regierungssicht besteht somit der Reiz einer direkten CBDC darin, dass diese ein Mittel zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung werden könnte. Die Vorteile für die Strafverfolgung haben ­allerdings eine Kehrseite: Mit CBDC steigt die Kapazität für staatliche Überwachung. Zudem bietet sich für die Regierung die Möglichkeit, Zahlungen von freien Bürgern und Unternehmen zu blockieren.

CBDC stecken noch in den Kinderschuhen – es ist noch nicht ganz klar, welche Haltung die meisten Zentralbanken ihnen gegenüber einnehmen werden. In ihren Berichten über CBDC sprechen die Währungshüter hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre eher von Kompromissen als von Verlusten: Die verlockende Möglichkeit, Zahlungen vollständig zurückzuverfolgen, wird gegen die Möglichkeit kryptografischer Technologien zum Schutz der Privatsphäre abgewogen. Die Bank of England erklärte in einem Bericht ausdrücklich, dass ihr Mandat darin ­bestehe, die Geldwertstabilität zu gewährleisten – nicht darin, anonyme oder nicht nachverfolgbare Zahlungs­methoden bereitzustellen, wie das beim physischen Bargeld als Begleiterscheinung der Fall war. Dennoch weist die Bank of England darauf hin, dass eine CBDC mit den Datenschutzgesetzen, einschliesslich der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), vereinbar sein müsse.

Die Ausgestaltung der CBDC, einschliesslich der Frage, inwieweit die Trennung zwischen staatlichen und privaten Finanzdienstleistungen aufrechterhalten wird, ist für die Zukunft des Finanzsystems von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich gibt es drei Optionen:

  • Im einen Extremfall könnte eine Zentralbank den Verbrauchern ein Konto einräumen und damit einen Privatkundenzweig schaffen. «Digitales Bargeld» dieser Art könnte in einem Peer-to-Peer-Verfahren ausgetauscht werden, ohne dass ein Vermittlungsdienst erforderlich wäre.
  • Im anderen würde eine Regierung einem oder mehreren Finanzdienstleistern eine Lizenz erteilen, die Gelder ihrer Kunden auf einem Zentralbankkonto verwahren zu dürfen. Die Geschäftsbanken erhalten dann im Gegenzug eine Zentralbankverbindlichkeit, die sie als «Stablecoin» unter vollständiger Deckung durch die Zentralbankreserven verpacken könnten. Stablecoins sind digitale Währungen, deren Wert an herkömmliche…