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«Die Privatheit als Prinzip ist unantastbar»

Mit dem Bankkundengeheimnis steht ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats auf dem Spiel – der Schutz der Privatsphäre. Wo sind seine Verteidiger? Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte fühlt sich wie ein einsamer Rufer in der Wüste.

Sie haben sich als eidgenössischer Datenschützer gegen biometrische Datenbanken, Google Street View und Facebook eingesetzt. Als es um die Aufweichung des Bankkundengeheimnisses ging, hörte man von Ihnen kaum etwas. Ist Facebook wichtiger als der Schutz privater Finanzdaten? 

Keineswegs. Die Privatsphäre ist in allen diesen Fällen von grosser Bedeutung. Das Bankkundengeheimnis ist ein Teilaspekt dieser Privatheit, die Schutz verdient. Ich habe aber schon früh klar gemacht, dass das Bankkundengeheimnis nicht zum Schutz strafbarer Handlungen da ist. Wer gegen das Gesetz verstösst, darf keinen Datenschutz in Anspruch nehmen. Was kriminell ist, definiert letztlich der Gesetzgeber. Die Privatheit als Prinzip aber ist unantastbar.

 

Es herrscht Konfusion im Umgang mit privaten Bankdaten. Sind wir daran, leichtfertig fundamentale Prinzipien der Privatheit preiszugeben?

Die interne Diskussion in der Schweiz irritiert mich. Man spricht davon, dass das Bankkundengeheimnis nicht mehr zu halten sei und ruft dessen Ende aus. Das ist falsch. Das Bankkundengeheimnis als Schutz der finanziellen Privatsphäre des Bürgers ist ein hohes Gut der schweizerischen Rechtsordnung. Dieses Gut gilt es unbedingt zu bewahren.

 

Präziser, bitte. Was ist das Gute am Bankkundengeheimnis?

Der Bürger muss auch geschützt werden vor Schnüffeleien im finanziellen Umfeld, sowohl staatlichen als auch privaten. Das heisst konkret: automatischer Datenaustausch ist nicht erlaubt. Dies gilt aber nur, solange sich der Bürger nicht strafbar macht oder kein begründeter Verdacht vorliegt, dass er strafbare Handlungen begangen haben könnte. Datenschutz ist kein Täterschutz. Der Datenschutz schützt den unbescholtenen Bürger.

 

Das Bankkundengeheimnis wurde mit einem Geschäftsmodell gleichgesetzt – es war ein sicherer Hafen für unversteuertes Geld. 

Man hat das Bankkundengeheimnis missbraucht. Man hat in ihm nicht mehr den Schutz des Bürgers gesehen. Die Banken haben es als Trumpf gegenüber der ausländischen Konkurrenz benutzt. Nun geraten die Banken unter Druck, und plötzlich ist man bereit, sich von diesem Geschäftsmodell zu trennen. Dabei vergisst man aber, worum es wirklich geht – um ein fundamentales Prinzip unseres liberalen Rechtsstaats. Wir sollten aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bad ausschütten.

 

In der Schweiz ist Datenschutz eigentlich eine Bastion der Linken. Weil sie den Banken skeptisch gegenübersteht, hat sie das Bankkundengeheimnis stets bekämpft. Neuerdings stellen aber sogar bürgerliche Politiker dessen Funktion in Frage. Wo sind die Verteidiger des Bankkundengeheimnisses heute?

Die aktuellen Diskussionen spiegeln ein generelles Problem wider: der Schutz der Privatsphäre hat keine stabile Lobby. Es sind eher zufällige und diffuse Interessenkonstellationen, die von Fall zu Fall den Schutz der Privatsphäre in den Vordergrund stellen. Oder eben nicht. Ob links oder rechts, spielt dabei keine Rolle.

 

Können Sie konkreter werden?

Zwei Beispiele aus jüngster Zeit. Die SVP richtet eine Hotline ein, wo man Sozialhilfebezüger, die angeblich Unterstützungsgelder zu Unrecht bezogen haben, melden kann. Die Jungsozialisten richten eine Hotline ein, wo man angebliche Steuerhinterzieher denunzieren kann. Beides ist inakzeptabel. Oder eben das Bankkundengeheimnis. Es wurde lange als Geschäftsmodell hochgehalten, von dem die Banken – und ihre Interessenvertreter – profitierten. Dieser Profit schwindet nun. Also ist man bereit, es preiszugeben.

 

Von Amtes wegen sind Sie der Lobbyist des Bankkundengeheimnisses.

Ich bin der Lobbyist der Privatsphäre als solcher. Die Aufgabe wäre einfacher zu erfüllen mit einer Lobby im Rücken, die sich konsequent für den Schutz der Privatsphäre in seiner grundsätzlichen Dimension engagiert. Das verstehe ich vor allem als Kritik und Aufruf an die Adresse bürgerlicher Kreise, die diesem Grundrecht keinen Dienst erweisen, wenn sie damit nur den Schutz von Steuerhinterziehern verfolgen.

 

Die EU-Staaten sind daran, den automatischen Informationsaustausch einzuführen. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Der Staat darf nur in die Privatsphäre des Bürgers eingreifen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Zuletzt muss ein Richter beurteilen, ob der Vorwurf Hand und Fuss hat. So funktioniert unser Rechtssystem. Alles andere ist inakzeptabel. Sonst sind wir schnell bei prophylaktischen Lauschaktionen und der präventiven Überwachung angelangt. Und wollen wir wirklich einen solchen Überwachungsstaat?

 

Wir sind die einzigen in Europa, denen der Schutz der finanziellen Privatsphäre noch etwas wert ist.

Ich halte in diesem Punkt das Staatsverständnis in der EU für bedenklich. Es entspringt der Vorstellung, dass der allmächtige Staat alles tun darf. Der Bürger steht nicht mehr im Zentrum, er ist Untertan, und als solcher steht er unter Generalverdacht. Der Staat muss Eingriffe in die Privatsphäre nicht mehr legitimieren. Der Bürger muss beweisen, dass er unschuldig ist.

 

Die Politik richtet sich zunehmend nach Umfrageergebnissen; gemäss solchen findet die Mehrheit der deutschen Bürger beispielsweise den automatischen Informationsaustausch in Ordnung.

Bei 90 Prozent der deutschen Bürger landet der Lohnausweis direkt auf dem Steueramt. In diesen Fällen ist der automatische Informationsaustausch bereits Tatsache. Das Problem ist, dass diese Bürger sich nicht mehr betroffen fühlen. Warum sollten sie sich für diejenigen einsetzen, deren Daten noch nicht offen auf den Tischen der Finanzämter liegen? Hier beginnt der Opportunismus zentrale rechtsstaatliche Grundsätze zu beschädigen.

Das schweizerische Prinzip der Selbstdeklaration in Steuerangelegenheiten wird im Ausland nicht verstanden.

Die Schweiz hat ein eigenes Verständnis von Privatsphäre. Unsere Vorstellung deckt sich offensichtlich nicht mit derjenigen der umliegenden Länder. Der automatische Informationsaustausch der EU würde bedeuten, dass wir unser Staatsverständnis aufgeben müssten. Wir gehen nach wie vor von einem Bürgerstaat aus, der nicht unnötig in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen darf.

 

Sie befinden sich in einer paradoxen Situation. Sie sind als eidgenössischer Datenschützer von dem Staat beauftragt, dessen Eingriffe Sie zugleich anprangern. 

Der Staat hat seinen Institutionen nicht ausreichend getraut und hat die Institution des Datenschutzbeauftragten etabliert, weil dem Verfassungs- und Gesetzgeber der Schutz der Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte als zentrale Werte unseres freiheitlich-liberalen Rechtsstaates gelten. Für sie setze ich mich ein und melde mich zu Wort. Es hagelt jeweils Kritik von links oder rechts, aber ich habe gelernt, damit umzugehen.

 

Ist der Schutz der Privatsphäre in der Praxis noch gewährleistet? 

Man muss hier differenzieren. Die Privatsphäre ist nicht absolut. Sie erfährt Relativierung durch Gesetze und kann eingeschränkt werden, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen gegeben sind. Das Parlament hat hier grosse Kompetenzen, weil es die Gesetze ändern oder neue Gesetze erlassen kann. Dabei stelle ich fest, dass im Bereich der Eingriffe in die Privatsphäre oft gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, über die sich der Gesetzgeber im nachhinein selber wundert und ärgert. Das war zum Beispiel bei der biometrischen Datenbank der Fall. Oder als man sich über das Bundesamt für Statistik ärgerte, das plötzlich solchen Bürgern mit Bussen drohte, die sich an seinen Umfragen nicht beteiligen wollten. In beiden Fällen hat der Gesetzgeber das Vorgehen legitimiert.

 

Woher kommt diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre?

Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, überwiegen leider Kurzzeitgedächtnis und Gleichgültigkeit. Insofern ist das, was mit dem Bankkundengeheimnis passiert, nur die Visualisierung einer allgemeinen Entwicklung. Dem liegt eine widersprüchliche Haltung zugrunde. Einerseits will man vom Staat mehr Sicherheit und mehr Effizienz. Anderseits beschwert man sich, wenn der Staat den Bürger in seiner Handlungsfreiheit einschränkt und mehr Kontrolle ausübt.

 

Das Schweizer Staatsverständnis beruht auf gegenseitigem Vertrauen zwischen Bürger und Staat. Was geschieht, wenn jemand nicht alles vollständig deklariert? Hat er dann keinen Anspruch mehr auf Datenschutz?

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers zu definieren, was fahrlässig und was vorsätzlich ist. Man kann vergessen, ein Vortragshonorar von 300 Franken in der Steuererklärung anzugeben. Dies ist für mich noch keine strafbare Steuerhinterziehung. Denn schon das Wort «Hinterziehung» suggeriert absichtliches Handeln. Wenn es jedoch um ein Honorar von 50’000 Franken geht, fällt es mir schwer zu glauben, dass dies einfach so vergessen gehen kann. Absichtliches Vorenthalten von Informationen ist deliktisch. Hier darf man sich nicht hinter dem Schutz des Bankgeheimnisses verstecken.

 

Ist die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug prinzipiell sinnvoll?

Betrug liegt vor, wenn man absichtlich falsche Angaben macht und Dokumente fälscht. Dies setzt eine andere Qualität von krimineller Energie voraus, als wenn man im Rahmen einer Selbstdeklaration absichtlich Informationen vorenthält. Insofern hat die Unterscheidung durchaus Sinn. Aber auch Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Absicht dahinter steht, habe ich kein Verständnis dafür, dass das Bankkundengeheimnis als Schutzschild hinhalten soll.

 

Steuerbetrug ist das eine, ein Staat, der illegal erworbene Daten eventueller Steuerbetrüger kauft, das andere. Dadurch schafft der Staat einen Markt. Dies kann als Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses verstanden werden. Müssten also die Käufer gestohlener Daten in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden?

Im Prinzip schon. Ich habe kein Verständnis dafür, dass ein Staat gesetzwidrig handelt, um anderes deliktisches Verhalten aufzudecken. Wenn wir soweit sind, dass der Zweck die Mittel heiligt, ist der liberale Rechtsstaat am Ende.

 

Die Staatskassen sind leer. Die Staaten wollen mehr Steuersubstrat.

Das stimmt. Aber das Geld, das durch den Kauf der gestohlenen CD an den Staat zurückfliesst, ist letztlich ein Tropfen auf den heissen Stein. Es geht um etwas anderes – um viel Grundsätzlicheres. Die Ansprüche der Bürger an den Staat steigen. Im Gegenzug nimmt dieser sich das Recht, sich mehr Informationen über sie zu beschaffen. Informationsbeschaffung heisst mehr Wissen über den Bürger. Mehr Wissen heisst auch mehr Kontrolle.

 

Wenn der Staat erst einmal die Daten hat, steigt die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs. 

Mit dem Essen kommt der Appetit. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto mehr Auswertungsmöglichkeiten bieten sich. Darf man diese von Gesetzes wegen nicht auswerten, ist die Versuchung gross, das Gesetz so zu ändern, dass man darf. So würde es mich nicht erstaunen, wenn in einigen Jahren die für den Pass errichtete biometrische Datenbank auch für Rasterfahndungen genutzt würde. Entsprechende Forderungen existieren bereits.

Wenn man das weiterdenkt, läuft das auf den «gläsernen Bürger» hinaus…

…dem ist leider so. Die Geschichte mit den Bankdaten ist bloss ein Symptom einer Tendenz, die potentiell auf eine fundamentale Veränderung unserer liberalen Gesellschaft hinausläuft.

 

Das sind keine rosigen Aussichten.

Das stimmt. Aber wir sollten auch nicht dramatisieren. Letztlich kommt es so, wie wir es wollen. In der Schweiz haben wir noch immer einen funktionierenden Rechtsstaat. Und wir sollten alles daran setzen, ihn zu bewahren.

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