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Die neue Religion

Ein verziertes Kreuz liess jüngst im luzernischen Triengen die Emotionen hochgehen. Der Vater zweier Schüler nahm Anstoss daran, dass in deren Klassenzimmer ein Kruzifix hing – und forderte unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichts von 1990 dessen Demontage. Die Kruzifixe werden nun durch einfache Kreuze ersetzt. Ähnliches geschah jüngst im Oberwallis. Ein Lehrer weigerte […]

Ein verziertes Kreuz liess jüngst im luzernischen Triengen die Emotionen hochgehen. Der Vater zweier Schüler nahm Anstoss daran, dass in deren Klassenzimmer ein Kruzifix hing – und forderte unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichts von 1990 dessen Demontage. Die Kruzifixe werden nun durch einfache Kreuze ersetzt. Ähnliches geschah jüngst im Oberwallis. Ein Lehrer weigerte sich, in einem Klassenzimmer zu unterrichten, in dem ein Kruzifix hing. Ähnliches geschah auch in Italien. Eine Mutter klagte gegen das Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern und zog den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Dieser entschied, dass die religiösen Symbole in Schulen gegen die Religionsfreiheit verstossen.

Doch was ist mit Religionsfreiheit, präziser: mit Glaubens- und Gewissensfreiheit eigentlich gemeint? In Artikel 15 der schweizerischen Bundesverfassung ist die Sache klar definiert. Der Staat gewährleistet, dass jedermann seine religiöse Überzeugung frei wählen kann und niemand zu einer solchen gezwungen wird. Nirgendwo ist die Rede davon, dass der Staat selbst alle religiösen – also christlichen – Zeichen aus öffentlichen Anstalten zu tilgen hätte (was wiederum nicht heisst, dass er die Steuern für die Landeskirchen eintreiben soll, was in der Tat ein skandalträchtiges Relikt ist). Bundesräte dürfen also den Amtseid weiterhin bei «Gott, dem Allmächtigen» abgeben, ohne gegen die Verfassung zu verstossen, deren Präambel übrigens genau mit «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» beginnt. Und auch die etwas fromme Nationalhymne bleibt vorderhand erlaubt.

Die Aufgabe des Staates besteht in der Gewährleistung der Religionsfreiheit – und nicht darin, sich in einer ideologisch verbrämten «religiösen Neutralität» zu üben, die es gar nicht gibt. Die Entscheide von Bundesgericht und Europäischem Gerichtshof erweisen sich aus dieser Perspektive als tendenziös. War es einst verpönt, keine Religion zu haben, so ist heute für die «Aufgeklärten» rückständig, wer einen persönlichen Glauben pflegt. Bedarf die Aufklärung womöglich selbst der Aufklärung? Ist Unglaube ein sich hartnäckig haltender Glaube? Führt falschverstandene Religionsneutralität zu falschverstandener Toleranz? Und besetzen Ersatzreligionen den Platz, den einst der christliche Glaube einnahm? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im Dossier. Willkommen in der aufgeklärten Gegenwart!

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Die neue Religion

Ein verziertes Kreuz liess jüngst im luzernischen Triengen die Emotionen hochgehen. Der Vater zweier Schüler nahm Anstoss daran, dass in deren Klassenzimmer ein Kruzifix hing – und forderte unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichts von 1990 dessen Demontage. Die Kruzifixe werden nun durch einfache Kreuze ersetzt. Ähnliches geschah jüngst im Oberwallis. Ein Lehrer weigerte […]

«Sie nennen es Gotteslästerung – ich nenne es Aufklärung!»

René Scheu im Gespräch mit Michael Schmidt-Salomon Aufklärer verletzen ständig religiöse Gefühle.
Täten sie dies nicht, würden die Scheiterhaufen weiter glühen. Sagt der Philosoph und Religionskritiker Michael Schmidt-Salomon. Wir haben ihn auf einer seiner Reisen in die Schweiz getroffen.

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