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Die neue Frivolität

Die jüngste Session in Bern war Poker, Action, Spektakel, Livekino. Kommt Frau Widmer-Schlumpf mit ihrem Vorschlag durch, das Parlament über einen Deal abstimmen zu lassen, den es nur halbwegs kennt? Was weiss der Bundesrat, und was sagt er nicht? Schlagen die USA gleich los? Droht der Schweiz das grosse Bankensterben? Im Stundentakt lieferten die Medien Spekulationen, […]

Die jüngste Session in Bern war Poker, Action, Spektakel, Livekino. Kommt Frau Widmer-Schlumpf mit ihrem Vorschlag durch, das Parlament über einen Deal abstimmen zu lassen, den es nur halbwegs kennt? Was weiss der Bundesrat, und was sagt er nicht? Schlagen die USA gleich los? Droht der Schweiz das grosse Bankensterben? Im Stundentakt lieferten die Medien Spekulationen, Mutmassungen und Kabalen – und dies ganze drei Wochen lang. Was sonst noch in der zweiten Session 2013 in Bern von den National- und Ständeräten verhandelt und beschlossen wurde – wer weiss es noch? Und wer hat es jemals gewusst?

Ein Geschäft war zum Beispiel eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung. National- und Ständerat haben die Änderung mit grossem Mehr angenommen; das neue Gesetz war, als es beschlossen wurde, kaum einem Medium eine längere Meldung wert. Das ist erstaunlich.

Zur Rekapitulation: Das Stimmvolk hatte 2010 die 3. ALV-Revision angenommen, die das erklärte Ziel hatte, die Schuldensituation der ALV mittelfristig zu bereinigen (Schuldenstand damals: 7 Milliarden Franken). Die Massnahmen bestanden in einer Begrenzung einzelner Leistungen, in der Anhebung der Lohnabzüge von 2 auf 2,2 Prozent (im Rahmen des versicherten Lohns von maximal 126 000 Franken) und in der Einführung einer zusätzlichen Abgabe von einem Prozent für nichtversicherte Löhne zwischen 126 000 und 315 000 Franken (was dem Zweieinhalbfachen von 126 000 entspricht).

Nun, im Juni 2013, hat das Parlament entschieden, die einst an der Urne abgesegnete Plafonierung von 315 000 Franken aufzuheben. Ab dem nächsten Jahr werden auch Löhne über 315 000 Franken mit einem zusätzlichen ALV-Prozent belastet, ohne dass der neuen Abgabe eine neue Leistung gegenüberstünde. Das Prozent wird – so die offizielle Sprachregelung – «solidarisch» je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. In Wahrheit verhält es sich mit der neuen ALV-Abgabe wie mit allen anderen Sozialabgaben auch: Es ist letztlich allein der Arbeitnehmer, der dafür aufkommt, denn der Arbeitgeber kalkuliert stets die Gesamtkosten einer Arbeitskraft – was er an zusätzlichen Sozialabgaben dem Staat abzuliefern hat, erhält der Arbeitnehmer einfach nicht ausbezahlt. Die Rede von «Solidarität» ist also irreführend, doch hat sich das «Solidaritäts»-Sprachspiel längst etabliert und dominiert den politischen Diskurs.

So erklärt sich auch, weshalb die Politik für die neue Abgabe den Begriff «Solidaritätsprozent» erfunden hat und dabei mit dem Zuspruch der Medien rechnen kann. «Solidarität» klingt immer gut – denn wer wollte sich schon dagegen aussprechen? Recht bedacht, meint «Solidarität» jedoch etwas, was mit einem Abgabegesetz unmöglich erreicht werden kann: eine Haltung der Verbundenheit für gemeinsame Anliegen. Verbundenheit ergibt sich aus der gemeinsamen Sache und erfolgt freiwillig. Ohne Freiwilligkeit keine Solidarität. Halten wir darum fest: Die neue Abgabe ist kein «Solidaritäts»-Prozent, sondern eine willkürliche Zwangsabgabe, die von den Besserverdienenden erzwungen wird. Und wir erkennen: Die ALV ist auch keine Versicherung, obwohl sie sich so nennt. Sozialversicherungen sind Umverteilungsagenturen mit Versicherungscharakter.

Instruktiv ist die Lektüre des parlamentarischen Protokolls. Der freisinnige Bundesrat Johann Schneider-Ammann spricht wie Ständerat Paul Rechsteiner (SP) von einer «moderaten Mehrbelastung» bei «hohen Einkommen», die «vertretbar» sei. Er entscheidet also, was für andere annehmbar ist – und nicht die anderen selbst. Hier treffen wir auf ein anderes modernes Sprachspiel, das partei- und schichtenübergreifend funktioniert: jenes der Frivolität. Wer frivol argumentiert, für den geraten die anderen bloss als die jederzeit schröpfbare Masse in den Blick. Und er müsste sich konsequent fragen: Warum bloss 1 Prozent Zwangsabgabe? Warum nicht 2? Oder 10? Und ist es nicht überhaupt skandalös, so viel zu verdienen – und Geld anzuhäufen, während andere darben? Sind grössere Vermögen nicht überhaupt unstatthaft?

Die frivolen Politiker aller Parteien haben darum ihre Antworten in Initiativform längst gefunden: 1:12, Erbschaftssteuer, Bonzensteuer. Das Resultat? Die Salonfähigkeit der neuen Frivolität. Anstand ist von gestern. Heute gilt: Was ich gerade für richtig halte, das drücke ich allen anderen aufs Auge. Punkt. Basta. So einfach ist das.

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