Die Macht der «Virokraten»
Und was dagegen zu tun ist.
In der Coronapolitik wird vom Bundesrat und der Verwaltung regelmässig auf die Erkenntnisse der «Wissenschaft» verwiesen. Gemeint sind damit oft ausschliesslich die Naturwissenschaften, zuweilen wird der Begriff sogar noch enger auf Virologie und Epidemiologie eingeschränkt.
Die Aussagen der in diesen Bereichen tätigen Wissenschafter (es handelt sich dabei häufig um immer die gleichen Personen) gehen häufig weit über ihr Fach hinaus. So wird zum Beispiel als «wissenschaftliche Wahrheit» verkündet, die enormen Einschränkungen des Rechtsstaates, der demokratischen Freiheiten und der Wirtschaft müssten so lange aufrechterhalten werden, bis das Virus verschwunden sei. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass ein Abwürgen der wirtschaftlichen Aktivität die Lebenserwartung der Schweizer vermutlich stärker als das Virus beeinträchtigt. Viele Menschen sterben, wenn sich die materiellen Bedingungen verschlechtern. Und wer kümmert sich um die Ängste und Leiden der Arbeitslosen und der kleinen Gewerbetreibenden?
Den «Virokraten» ist ihr missliches Verhalten nicht unbedingt vorzuwerfen. Journalisten befragen sie immer wieder über Aspekte, die über ihr Fachgebiet hinausgehen. Sie glauben deshalb auch zu ganz allgemeinen Aussagen berechtigt zu sein, weil ihnen die Journalisten diese Fähigkeit zuschreiben. Sie geraten damit in die gleiche Falle wie andere Personen, die in der Öffentlichkeit und den Medien bewundert werden. Dies gilt etwa für Nobelpreisträger oder Empfänger eines Oscars. Manche von ihnen glauben, weil sie in einem kleinen Bereich Grosses geleistet haben, auch zu wissen, was für die Gesellschaft als Ganzes gut ist.
Wie lässt sich diese Falle vermeiden? Zunächst einmal müssen die unterschiedlichen Meinungen von Experten in einer Disziplin öffentlich gemacht werden. Leider werden häufig abweichende Ansichten unterdrückt. Zweitens muss die Exekutive gezwungen werden, die Auffassungen verschiedenster Wissenschaften zur Kenntnis zu nehmen. So müssen zum Beispiel die grossen Bedenken von Verfassungsjuristen gegenüber der Anwendung von Notrecht und der Unterdrückung demokratischer Rechte ernst genommen werden.