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Michael D. Schmid, zvg.

Die Herrschaft der Beleidigten bedroht den Humanismus

Sich nicht beleidigt fühlen zu müssen, ist zu einem Anspruchsrecht geworden. Das scheint verständlich, ist aber brandgefährlich. Wenn wir Demokratie und Debattenkultur schützen wollen, müssen wir diese Tendenz überwinden.

Dass sich Menschen beleidigt fühlen, ist kein Phänomen unserer Zeit. Ebenso wenig ist es leider ein Phänomen unserer Zeit, dass Menschen in böswilliger Absicht andere verbal verletzen. Eine relativ junge Erscheinung ist jedoch, dass Teile der Gesellschaft ein Recht beanspruchen, sich nicht beleidigt fühlen zu müssen. Das klingt harmlos, verständlich sogar – wer ist schon gerne beleidigt? Tatsächlich aber ist diese Tendenz gefährlich für die freiheitliche Demokratie, für die Debattenkultur und für das soziale Miteinander.

Oft sind es einzelne Begriffe, an denen sich hitzige Debatten entzünden, die nicht selten auf informelle Denk- und Sprechverbote abzielen. Die Debatte um das traditionelle Schaumgebäck «Mohrenkopf» illustriert das Problem. Politisch gewichtige Kräfte vertreten die Meinung, dass die traditionelle Bezeichnung der Süssspeise von dunkelhäutigen Menschen als abwertend oder gar rassistisch verstanden werden könnte. Dabei wird nicht danach gefragt, ob die Produzenten und Konsumenten des «Mohrenkopfs» diese Bezeichnung in hämischer oder rassistischer Absicht verwenden.

Intention und Semantik sind zweitrangig – allein die Möglichkeit, jemand könnte sich beleidigt fühlen, genügt, um alle a priori zu verurteilen, die den Begriff weiterhin gebrauchen. Das hat im Diskurs um politische Korrektheit Methode: Nicht mehr die Verständigung mit dem Gegenüber ist das Ziel, sondern die wirkungsmächtige Verurteilung. Aus den USA sind zwei Begriffe bekannt, die dieses Phänomen charakterisieren. «Snowflake mentality» bringt die Tendenz zur Dünnhäutigkeit und zum Beleidigtsein zum Ausdruck. «Cancel culture» meint die aggressiven Folgen dieser Mentalität des Beleidigtseins, die auf die Unterdrückung von Meinungen, Begriffen oder kulturellen Werken zielt, denen ein beleidigender Impetus zugeschrieben wird.

Rassistische Weihnachtsfigur?

Der Beispiele für diese Kultur des Beleidigtseins sind viele. So ist es heute undenkbar geworden, an der Krippenspieltradition festzuhalten, einen der Heiligen Drei Könige schwarz zu schminken. Begründet wird dies mit den spöttisch-rassistischen «Blackfacing»-Auftritten von Weissen in den amerikanischen Minstrel-Shows des 19. Jahrhunderts. Es wird aber nicht danach gefragt, ob mit den Krippenspielen die Herabwürdigung von Menschen anderer Hautfarbe in der Tradition dieser Shows beabsichtigt wird. Denn das ist gar nicht der Fall, im Gegenteil: Die Einbindung dunkelhäutiger Personen soll die universelle Botschaft des Christentums vermitteln, dass vor Gott alle Menschen gleich seien und Jesus nicht zur Erlösung eines auserwählten Volkes, sondern aller Menschen geboren sei.

«Nicht mehr die Verständigung mit dem Gegenüber ist das Ziel, sondern die wirkungsmächtige Verurteilung.»

Das und nichts anderes hat der Zürcher Dichterkomponist Paul Burkhard gemeint, als er in seiner «Zäller Wiehnacht» (1960) den Weisen Melchior sagen liess: «Au für eus rabeschwarzi Mohre […] Au für eus wird de Heiland gebore.» Mehr Egalitarismus, Inklusion und Antirassismus geht nicht. Doch in der Kultur des Beleidigtseins interessiert das nicht: Allein die Reizworte «Negerlüüt» und «Mohre» genügen, um das Zitat gegen den Strich zu lesen und als rassistische Abwertung zu missinterpretieren. 2020 musste in Ulm die Figur des dunkelhäutigen Königs einer Weihnachtskrippe aus der Kirche entfernt werden, weil sie angeblich rassistische Stereotype bediente. Dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die Inklusion und Sichtbarkeit von Minderheiten befördern möchten, für das Verschwinden Dunkelhäutiger aus der Weihnachtsgeschichte votieren, entbehrt nicht der Ironie.

Ein ähnlich absurder Fall ereignete sich bei einer Schweizer Theatergruppe, die Ernst Lubitschs antifaschistische Komödie «Sein oder nicht sein» auf die Bühne brachte. In der Geschichte wird die menschenverachtende Grausamkeit der NS-Herrschaft gegeisselt und die universelle Menschenwürde durch den Fokus der Handlung auf ein ethnisch durchmischtes Theaterensemble im Polen der frühen 1940er-Jahre hervorgehoben. Die von der lokalen Landeskirche unterstützte Theatergruppe stellte auf ihrem Plakat dar, wie der verzerrte dunkle Schatten eines Hakenkreuzes auf den Boden der Theaterbühne fällt. Allein die Verwendung dieses Symbols echauffierte einige Mitglieder der Kirchgemeinde derart, dass sie sich beschwerten und umgehend aus der Landeskirche austraten. Solche Vorfälle könnten sich häufen, wenn NS-Symbole in der Schweiz demnächst verboten werden – selbst wenn ihre Verwendung in wissenschaftlichen oder künstlerischen Kontexten und in Stellungnahmen gegen den Faschismus (wie bei der besagten Theatergruppe) erlaubt bleiben sollte.

Verurteilen statt verstehen

In all diesen Beispielen liegt das Kernproblem darin, dass nicht nach den Intentionen und dem Sinngehalt des Absenders gefragt wird, sondern dieser aufgrund triggernder Worte, Symbole oder Meinungsäusserungen unreflektiert verurteilt wird. In einer gesunden Debattenkultur wäre es das Ziel aller am Diskurs Beteiligten, die Positionen des Gegenübers – auch wenn sie zunächst beleidigend erscheinen mögen – möglichst umfassend zu verstehen und ihnen gegebenenfalls argumentativ entgegenzutreten. Diese hermeneutische Grundeinstellung erodiert immer mehr, wie die obigen Beispiele illustrieren.

Auch das humanistische Menschenbild, demgemäss dem Gegenüber auf Augenhöhe und mit Respekt für seine Erfahrungen, Haltungen, Äusserungen zu begegnen ist, leidet unter der Ausbreitung der Kultur des Beleidigtseins. Viele, die sich als «politisch korrekt» oder «woke» verstehen, dürften die edelsten Absichten für ein respektvolles Miteinander verfolgen. Sie erreichen mit ihrem oft aggressiven Furor gegen Andersdenkende aber just das Gegenteil: den Zerfall einer respektvollen Debattenkultur.

«Dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die Inklusion und Sichtbarkeit von Minderheiten befördern möchten, für das Verschwinden Dunkelhäutiger aus der Weihnachtsgeschichte votieren, entbehrt nicht der Ironie.»

Die Tendenz hat noch weitreichendere Folgen für die Demokratie. Neben informellen Denk- und Sprechverboten werden in vielen Staaten zunehmend rechtliche Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit kodifiziert, mit dem Ziel, Menschen vor vermeintlichen oder tatsächlichen Beleidigungen zu schützen. So wurde in Zürich kürzlich ein Mann wegen Zitierens aus der Bibel verurteilt. Er hatte am Hauptbahnhof öffentlich Zitate vorgelesen, die sich gegen Homosexualität richten. Fraglos kann man solche Zitate als beleidigend auffassen. Dass jedoch die Strafjustiz hier gegen die freie Meinungsäusserung zu Felde zieht, ist bedenklich.

In Deutschland häufen sich Fälle, in denen die Justiz gnadenlos gegen kritische oder satirische Äusserungen vorgeht. Für Schlagzeilen sorgte etwa der Fall eines Rentners, der 2024 den damaligen grünen Wirtschaftsminister Habeck als «Schwachkopf» bezeichnete und hierfür verurteilt wurde. Die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser ging repressiv gegen den Journalisten David Bendels vor, der die Politikerin in einem Meme mit dem Schriftzug «Ich hasse die Meinungsfreiheit» dargestellt hatte. Die Ironie dieses Vorfalls ist kaum zu übersehen. Wie weit die Justiz in ihrer Rechtsauslegung inzwischen geht, zeigt der Fall des Journalisten Julian Reichelt, der verurteilt wurde, weil er eine Person «falsch gegendert» habe.

Das Problem ist hier: Meinungsfreiheit kann eingeschränkt nicht existieren – entweder gilt sie uneingeschränkt oder sie gilt gar nicht. Da die Meinungsäusserungsfreiheit die Basis eines offenen Diskurses und der freiheitlich-demokratischen Ordnung ist, wird diese durch die «Einschränkungen» unmittelbar beschädigt und gefährdet. In einer freiheitlichen Demokratie dürfen niemals Menschen wegen unliebsamen Meinungen juristisch verfolgt werden – auch dann nicht, wenn diese Meinungsäusserungen von jemandem als beleidigend wahrgenommen werden. Wer gegen Beleidigungen oder demokratiegefährdendes Gedankengut antreten will, darf selbst den Pfad der freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht verlassen und keinesfalls zu totalitär anmutenden Repressalien gegen Andersdenkende greifen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist wichtiger als das heute postulierte Anspruchsrecht darauf, sich nicht beleidigt fühlen zu müssen.

Wir sollten erstens lernen, das Gegenüber zu verstehen, statt es a priori zu verurteilen. Wir sollten zweitens dem Gegenüber mit humanistischem Respekt begegnen. Wir sollten drittens das fundamentale Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützen. Mit diesen drei Haltungen können wir die gefährliche Kultur des Beleidigtseins überwinden.

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