
Die Gemeinnützigkeit braucht ein Update
Die Politik hat eine antiquierte Sicht auf Stiftungen. Das erschwert privates Engagement unnötig.
Die Schweiz ist ein philanthropisches Land. An kaum einem anderen Ort auf der Welt werden so viele Stiftungen errichtet, wird so viel gespendet oder Freiwilligenarbeit geleistet wie hierzulande. Dies hat einerseits mit unserem Wohlstand zu tun, andererseits aber auch mit den vorteilhaften liberalen Rahmenbedingungen. Konsequenz davon ist, dass die Schweiz pro Kopf weltweit mit am meisten gemeinnützige Stiftungen aufweist. Deutlich mehr als etwa Deutschland, Grossbritannien oder die USA.
Mit ein Grund ist sicher, dass philanthropisches Handeln hierzulande durch die Steuerbefreiung gefördert wird. Von den rund 17 500 Stiftungen sind 13 500 «gemeinnützig» und deshalb auch steuerbefreit. Während niemand die liberalen zivilrechtlichen Rahmenbedingungen ernsthaft in Frage stellt, wird der Gemeinnützigkeitsbegriff zurzeit auf vielen Ebenen eifrig debattiert. National- und Ständerat sind sich uneinig darüber, ob Gemeinnützigkeit eine Honorierung von Stiftungsräten zulässt, wie sich in der Beratung der parlamentarischen Initiative Luginbühl gezeigt hat. Nationalrat Ruedi Noser will vom Bundesrat wissen, ob Steuerbefreiung und politische Tätigkeit zusammenpassen. Und die kantonale Steuerpraxis orientiert sich aus Sicht der Stiftungsbranche vielfach an einem hoffnungslos veralteten Stiftungsmodell.
Uneigennützig handeln
Um was geht es bei dieser Gemeinnützigkeit? Weshalb wird diese wichtige Säule unseres Stiftungsstandorts immer wieder hinterfragt, und mit welchen Folgen? Wie Andrea Opel in einem früheren Beitrag ausführlich dargestellt hat1, stammt der Begriff der Gemeinnützigkeit aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Präzisiert wurde er für die Beurteilung der Steuerbefreiung im Kreisschreiben 12 aus dem Jahre 1994 und den Praxishinweisen der Schweizerischen Steuerkonferenz 2008. Um als gemeinnützig eingestuft zu werden, muss eine Stiftung im wesentlichen im «Allgemeininteresse» tätig sein und daher keine Eigeninteressen sowie keinen Selbstzweck verfolgen (Uneigennützigkeit). Während ersteres durch die «massgebende Volksauffassung» bestimmt wird, bedeutet letzteres ein «altruistisches Handeln» in dem Sinne, dass von den Handelnden «unter Hintansetzung eigener Interessen Opfer erbracht werden».
«Je offener und flexibler die erlaubten Stiftungszwecke sind,
desto agiler und zeitgemässer nehmen sich Neugründungen
Themen an, die am Puls der Zeit sind.»
Ein erster Kritikpunkt an Stiftungen, der in der Diskussion um das «Handeln im Allgemeininteresse» immer wieder durchdringt, ist die angeblich mangelnde demokratische Legitimation. Es sollen nur Zwecke als gemeinnützig gelten, die dieses Erfordernis erfüllen. Entscheidungsprozesse sollen demokratisch oder zumindest demokratisch legitimiert erfolgen.
Nun ist in der Schweiz die Stifterfreiheit selbst durch Verfassung und Gesetz geschützt und dadurch ein starkes privates Engagement für die Allgemeinheit, das auch Spenden und Freiwilligenarbeit mit einschliesst, demokratisch gewollt. Aber das eigentliche Argument für die demokratische Legitimation des Schweizer Stiftungsmodells ist die Pluralität des Sektors. Je grösser die Zahl der Stiftungen ist, umso vielfältiger und breiter sind die gesellschaftlichen Themen, die sie abdecken. So bildet die Plattform Stiftungsstatistik.ch ein Spektrum von berücksichtigten Zwecken ab, wie man sie auch in den öffentlichen Haushalten findet – vom Strassenbau und Militär einmal abgesehen ist fast jedes denkbare Thema zu finden. Je offener und flexibler zudem die erlaubten Stiftungszwecke sind, desto agiler und zeitgemässer nehmen sich Neugründungen Themen an, die am Puls der Zeit sind. So belief sich der Anteil der Umweltzwecke bei den Neugründungen im Jahr 2019 auf 12 Prozent; der Anteil am Gesamtbestand beträgt lediglich 6 Prozent2. Stifterinnen und Stifter haben diesem Thema 2019 also eine höhere Priorität zugewiesen als in der Vergangenheit.
Zu grosse Opfererwartung
Ein weiterer häufiger Kritikpunkt an Stiftungen ist die Unterstellung, vor allem der Steuerersparnis der Reichen zu dienen. Eine Studie des Instituts für Verbands-, Stiftungs- und Genossenschaftsmanagement (VMI) in Freiburg von 2006 widerspricht dem – gerade einmal 20 Prozent der (anonym) befragten Stifterinnen und Stifter erwähnten die steuerliche Attraktivität mit als Grund für eine Stiftungserrichtung.3
Aber spielt es überhaupt eine Rolle, weshalb Stiftungen…

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 1091 – November 2021 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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