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Die Fehler der Rechtschreibreform

In der Sache selbst, aber auch im Verfahren Ein Auftrag an eine über fachliche Zweifel nicht erhabene Kommission, Geheimnis—krämerei, überstürzte Einführung und mangelnde Finanzierung: Dies sind schon allein die Verfahrensfehler. Hinzu kommt die Mißachtung der Sprachgeschichte und
des Sprachgebrauchs bei der Neuregelung der Rechtschreibung.

Wären keine Fehler begangen worden, hätten wir dann eine gelungene Rechtschreibreform und eine zufriedene Sprachgemeinschaft? Wohl kaum. Wir hätten gar keine reformierte Rechtschreibung und viel Geld gespart. Denn die Verantwortlichen hätten die Einsicht gewonnen, daß sich die Rechtschreibung nicht für politische Entscheidungen eignet. Zwei Arten von Fehlern sind hier zu besprechen: die Fehler im Verfahren, von der Vorbereitung bis zur Durchführung, und die Fehler in der Sache, in der Neuregelung unserer Rechtschreibung.

Verfahrensfehler

Verfahrensfehler haben die Ergebnisse wesentlich geprägt und sind dennoch wenigen bekannt. Am Anfang stand eine richtige Überlegung: Eine Rechtschreibreform ist nur möglich, wenn politische Organe der betroffenen Länder und Fachkommissionen zusammenarbeiten. So kam es zu einer Zweigleisigkeit: politische Arbeitsgruppen einerseits, wissenschaftliche andererseits. Diesen war die Ausarbeitung der Reform, jenen die Legitimierung und Durchsetzung zugedacht. Die Internationalität des Verfahrens mit den vier hauptbeteiligten Staaten Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Demokratische Republik, Republik Österreich und Schweizerische Eidgenossenschaft gab der Rechtschreibreform das Aussehen eines gewichtigen kulturpolitischen Vorhabens. Dies fand seinen Ausdruck in der feierlichen Unterzeichnung der «Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung» am 1. Juli 1996 in Wien, bei der allerdings die Fachkommissionen nur noch durch wenige Mitglieder als Gäste vertreten waren. Wahrscheinlich ist es dieses politische Gewicht der Rechtschreibreform, das bisher ein Scheitern oder eine Korrektur verhindert hat.

Die Fehler begannen mit dem Arbeitsauftrag, den die schon bestehende Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache in Mannheim am 19. Februar 1987 von den deutschen Kultus-ministern erhielt. Diese Kommission war Nachfolgerin der Kommission für Recht-schreibreform des gleichen Instituts, die sich die Wiederaufnahme der in den 50er und 60er Jahren gescheiterten Reform zum Ziel gesetzt hatte; die Umbenennung sollte diese Programmatik wohl verschleiern. Die Mitglieder der neuen IdS-Kommission wurden, zum Teil auf deren eigenen Vorschlag, durch das Kuratorium des Instituts berufen. Mit solcher Selbstergänzung war sichergestellt, daß nur ausgewiesene Reformbefürworter, sämt-lich Sprachwissenschafter oder Sprachdidaktiker, aufgenommen wurden. Kein Schriftsteller und kein Journalist, kein Lehrer, kein Verleger, keine Akademie war einbezogen. Auch die germanistisch-fachliche Repräsentanz war einseitig. Diesen Mangel konnte auch eine kurzfristig veranstaltete Anhörung von circa 30 Verbänden am 4. Mai 1993 nicht heilen.

Der zweite Fehler ist die Geheimnistuerei. Die Anhörung im Mai 1993 war nicht öffentlich. Von der abschließenden Wiener Konferenz im November 1994 gibt es kein Protokoll, nur einen nicht zugänglichen Tonbandmitschnitt (anders bei den Berliner Rechtschreibkonferenzen 1876 und 1901. O redliche Kaiserzeit!).

Die späteren Berichte der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission wurden gegen den Willen der Urheber veröffentlicht. Dies alles begründete den Verdacht, daß man die öffentliche Auseinandersetzung scheute. Damit wurde das Vertrauen in verantwortliche Kulturpolitik empfindlich beschädigt.

Den dritten Fehler begingen die Verantwortlichen, als sie die neuen Regeln Hals über Kopf in den Schulen einiger Bundesländer einführten, wenige Wochen nach ihrem Reformbeschluß am 1. Juli 1996 und zwei Jahre vor dem vereinbarten Termin. Damit hatten sie auf jede Vorbereitung der Umsetzung verzichtet: auf Beratungen mit Verlagen für Schulbücher, Wörterbücher, Jugendbücher und auf jede Erprobung in den Schulen. Es war eine Überrumpelungsaktion, die unkorrigierbare Tatsachen schaffen sollte. In der Folge haben dann auch die deutschen Kultusminister jedes Moratorium, jede Korrektur abgelehnt. Man kann annehmen, daß die Ratgeber für solches Verfahren wußten, was sie taten. Sie befürchteten, daß anders eine Neuregelung überhaupt nicht durch-setzbar wäre. Es war das Zusammenspiel reformversessener Kommissionsmitglieder und ideologisch geprägter Kultusbeamter, das zu diesem Ergebnis geführt hat.

Ein weiterer Fehler war die mangelhafte Finanzierung des gesamten Unterneh-mens. In der Bundesrepublik standen den Kommissionsmitgliedern lediglich Mittel für ihre Dienstreisen zu den gemeinsamen Beratungen zur Verfügung, nicht für wissenschaftliche Mitarbeiter, Hilfs- oder Schreibkräfte. Für die einzelnen Bereiche der Reform war jeweils ein Hauptbearbeiter zuständig, der Vorlagen für die Beratung ausarbeitete. Dieser engere Kreis der Mannheimer Kommission traf sich regelmäßig mit den entsprechenden Partnern aus Österreich, der Schweiz und der DDR. Sie bildeten den sogenannten internationalen Arbeitskreis für Orthographie. Eine systematische Überprüfung, wie sich Reformvorschläge auf den gesamten Wortschatz auswirken, fand nirgends statt – nicht zuletzt wegen fehlender Mittel. Die Unausgegorenheit und Fehlerhaftigkeit vieler neuer Regeln wurde erst 1996 in den neuen Wörterbüchern sichtbar.

Ein letzter versteckter Verfahrensfehler liegt in der Hauptzuständigkeit der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder. In dieser informellen Einrichtung zur Koordination kultur- und schulpolitischer Beschlüsse arbeiten alle Länderregierungen unterschiedlicher parteipolitischer Zusammensetzung zusammen. So führte die gemeinsame Absicht einer Rechtschreibreform dazu, daß jede parteipolitische Auseinandersetzung um dieses kulturpolitische Thema unterblieb. Die KMK hat die demokratischen Verfahren außer Kraft gesetzt.

Sachliche Fehler

Die sachlichen Mängel der Neuregelung sind vielfach kritisch beschrieben worden. Mit den folgenden Kriterien läßt sich eine Fehlerhierarchie der Reform aufstellen:

(1) Übereinstimmung mit der Entwicklung der deutschen Rechtschreibung;

(2) grammatische Richtigkeit, d.h. Über- einstimmung mit den Regeln der

Formen- und Satzbildung;

(3) Unterscheidung der Bedeutung mit

orthographischen Mitteln;

(4) Häufigkeit;

(5) Deutlichkeit der Wortverwandtschaft (Stammprinzip) und

(6) Darstellung und Anwendbarkeit

der Regeln.

Ich beginne mit dem am schwersten betroffenen Bereich; in Klammern verweise ich auf die Kriterien.

Getrennt- und Zusammenschreibung: Hier wird erklärtermaßen versucht, den Trend zur Zusammenschreibung in der jüngeren deutschen Sprachgeschichte, d.h. zur Univerbierung, zur Schaffung neuer lexikalischer Einheiten umzukehren (1). Verschiedene Regeln verstoßen gegen die Grammatik: «aufsehenerregend» z. B. muß in einem Wort geschrieben werden, weil es steigerbar ist (aufsehenerregender, am aufsehenerregendsten); «Aufsehen erregender» ist grammatisch falsch. Falsch sind auch Getrenntschreibungen wie «Leid Tragende», «schwer Kranke». Verkannt werden in diesem Regelteil grundlegende Prozesse der Wortbildung, besonders die sehr produktive Inkorporation. Durch sie werden einst nur abhängige Glieder zu Verbzusätzen, wie z. B. in «jmd. fertigmachen», «etw. lahmlegen», «hochbezahlt», «halbverhungert». Die vielen Grammatikverstöße sind auch Ergebnis einer einseitigen Zusammensetzung der Kommission, der kein einziger Grammatikforscher angehörte (2). Die Univerbierung dient vor allem der Bedeutungsunterscheidung: «frisch gebackenes Brot», aber «frischgebackener Ehemann»; «er ist mir wohlbekannt» ist mehr als «wohl (‹durchaus›) bekannt» (3). Betroffen ist ein sehr großer, zum Teil sehr häufiger Wortschatzbereich (4). Die Regeln sind lückenhaft, überaus schwer verständlich und nicht eindeutig umsetzbar (6). Hier kann nur eine völlige Neudarstellung abhelfen, die sich am Usus (Gebrauch) orientiert, oder ein völliger Verzicht auf eine Neuregelung.

Groß- und Kleinschreibung: Hier wurde der Versuch unternommen, eine bewährte, an der Bedeutung der Wortart orientierte flexible Regelung durch eine Vermehrung der Groß-schreibung zu verändern (1). Grammatisch falsch ist die Großschreibung in adverbialen Wendungen («des Öfteren»), bei Adjektiven («es tut mir Leid», aber «es tut mir weh») und Steigerungsformen («aufs Herzlichste»). Es ist widersprüchlich, Grundzahlen klein, aber Ordinalzahlen groß zu schreiben («der Zweite von rechts», aber «die zwei nebenan»), sowie Pronomina klein («alles», «viele»), aber pronominal gebrauchte Adjektive groß («Sonstiges», «Zahlreiche»). Zu diesen grammatischen Fehlleistungen (2) kommt hinzu, daß die Großschreibung fester nominaler Ausdrücke («Erste Hilfe», «Mittlere Reife») untersagt ist (3). All diese Änderungen betreffen sehr häufige Wörter und Ausdrücke (4). Die Neuregelung ist durch eine systematische Orientierung am Usus korrigierbar.

Kommasetzung: Die Freigabe der Kommasetzung vor Infinitiv- und Partizipgruppen ist für ungeübte Schreiber eine Erleichterung, erschwert aber die Lesbarkeit von Texten. Dies widerspricht der Tendenz der deutschen Orthographiegeschichte, das Verständnis komplexer Sätze durch optische Gliederungssignale zu erleichtern (1), verstößt gegen das Gebot der Bedeutungsunterscheidung (3) und ist wegen der Häufigkeit solcher Fälle folgenreich (4). Tatsächlich hat diese Freigabe kaum Zustimmung gefunden.

Laut-Buchstaben-Beziehungen: Die Änderungen erstrecken sich auf viele Einzelfälle, von denen die vermehrte Umlautschreibung am heftigsten kritisiert wurde. Es verstößt gegen die Sprachgeschichte (1), verdunkelte Beziehungen zum Grundwort wiederzubeleben («behände« zu «Hand») oder Volksetymologien orthographisch zu adeln («verbläuen» zu «blau», «belämmert» zu «Lamm»). Bei diesen unbeholfenen Versuchen, das Stammprinzip zu stärken (5), gehen Unterscheidungen verloren (3), wie z. B. zwischen «gräulich» («etwas grau») und «greulich» («furchtbar»). Dies alles sind störende, doch seltene Fälle (4). Die mit weitem Abstand häufigste Änderung dagegen ist die neue s-Schreibung (Ersatz des ß nach betontem Kurzvokal durch ss). Sie tangiert weder Grammatik noch Bedeutung, hat aber einige Schönheitsfehler (z. B. «Ausschusssitzung» statt «Ausschußsitzung»). Sie ähnelt der Schweizer Praxis (alle ß = ss) und ist in Deutschland das äußere Erkennungsmerkmal der Neuregelung, gleichzeitig aber der geringfügigste Fehler.

Worttrennung am Zeilenende: Dies sind die häufigsten Änderungen der Rechtschreibreform und zugleich die unschädlich-sten. Sie haben den Wörterbuchverlagen gewaltige Kosten bereitet, werden aber, weil größtenteils fakultativ, wenig beachtet. Ein schönes Beispiel für den Nonsens dieser Rechtschreibreform.

Die Hierarchie der Fehler ist auch eine Hierarchie der Dringlichkeit, ihnen abzuhelfen. Dies kann schnell geschehen, in einem Akt der Besinnung vor dem Ende der Übergangszeit 2005 oder unendlich langsam, indem sich ein bewährter Usus der Sprachgemeinschaft gegen die staatlich verordnete Doktrin durchsetzt.

Horst Haider Munske, geboren 1935, war bis zu seiner Emeritierung 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Germanische und Deutsche Sprachwissenschaft und Mundartkunde an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er war Mitglied der Mannheimer «Kommission für Rechtschreibfragen» und der «Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung», die er aus Protest verlassen hat.

Zu seinen Publikationen zählen: «Orthographie als Sprachkultur», Peter Lang, Frankfurt 1997; «Die Rechtschreibreform – Pro und Kontra» (zusammen mit Hans-Werner Eroms), Erich Schmidt Verlag, Berlin 1997. In Kürze erscheint im Leibniz Verlag, St. Goar: «Die angebliche Rechtschreibreform». Außerdem erschien von ihm in den letzten Jahren: «Handbuch des Friesischen», Niemeyer, Tübingen 2001; «Historische Wortbildung des Deutschen», Niemeyer, Tübingen 2002 und «Sprachatlas von Mittelfranken», Philosophische Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2003ff.

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