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Die brüchigen Ketten
des Rechtsstaats

Die Liste offenkundiger Rechtsbrüche durch unsere getriebenen Regierungen wird Tag für Tag länger.

Es ist eine komische Sache mit dem demokratischen Rechtsstaat. Eigentlich ist er ein Widerspruch – ein gewollter sogar. Demokratie bedeutet Herrschaft der Mehrheit. Im 18. und 19. Jahrhundert waren immer mehr Menschen überzeugt, dass Mitbestimmung durch Mehrheitsentscheid besser sei, als sich wenigen willkürlich Erwählten zu unterwerfen. «No taxation without representation.»

Aber vorsichtigen Denkern war auch klar: Für den Beherrschten macht es letztlich keinen Unterschied, ob er von einem Monarchen oder von einer demokratischen Mehrheit unterdrückt wird. Auch die Mehrheitsherrschaft hat das Potential zur Tyrannei. Vielleicht sogar einer noch schlimmeren als die Monarchie. Denn gegen einen tyrannischen Monarchen kann man sich eher wehren als gegen die erdrückende Macht einer feindseligen Mehrheit.

Darum wurde die Idee der Demokratie flugs eingefangen und mit einigen Fesseln versehen: Gewaltenteilung, Föderalismus – und auch Rechtsstaatlichkeit. Diese Fesseln sollten die Willkür der Mehrheit im Zaum halten und die Macht des Staates begrenzen, gerade auch des demokratischen. Der Rechtsstaat stellt dabei den Herrscher unter die Herrschaft des Rechts. Bricht der Herrscher das Recht, verliert er seine Legitimation. Er hat dann keinen Anspruch auf den Respekt der Beherrschten.

Das gilt auch, wenn der Herrscher eine Mehrheit hinter sich weiss – manche Regierungsakte sind einfach nicht erlaubt. Das Recht steht über der Regierungsmacht. Oder anders gesagt: Der Rechtsstaat trägt einen antidemokratischen Kern in sich. Darum wird in der erzdemokratischen Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit bis heute abgelehnt. Doch wie wirksam sind die Fesseln der Demokratie in der politischen Realität? Der liberale Philosoph Anthony de Jasay stellte einmal nüchtern fest: «Die Verfassung ist wie ein Keuschheitsgürtel, zu dem die Dame selbst den Schlüssel besitzt.» Mit anderen Worten: Wie kann der Rechtsstaat die Staatsmacht einschränken und kontrollieren, wenn das Recht doch durch die Staatsmacht gesetzt und auch durchgesetzt wird? Wo stehen die Armeen, die die Macht der Regierung kontrollieren?

Kann es da verwundern, dass die Politik die lästigen Fesseln des Rechtsstaats abschüttelt, wenn es einmal eng wird? In den vergangenen Jahren standen die Regierungen der westlichen Wohlfahrtsstaaten wie nur selten zuvor unter dem Druck übergrosser Schuldenberge. Sie brauchen frisches Geld, sonst ist die Sozialstaatsparty, die spätestens seit den 70er Jahren tobt, mit einem grossen Knall vorbei. Griechenland ante portas.

Kurz: Es herrscht der finanzielle Notstand. Und im Notstand herrscht die Realpolitik, der Pragmatismus. Umstandskrämerische Prinzipienreiterei ist passé. Rechtsstaat? Das ist etwas für Schönwetterdemokratien.

Die Liste der offenkundigen Rechtsbrüche durch unsere getriebenen Regierungen wird so Tag für Tag länger: internationale Verträge werden gebrochen, Recht wird rückwirkend geändert, Bürger werden zum Abschuss freigegeben, Personendaten werden an fremde Regierungen ausgeliefert, Regierungen spitzeln ohne Vorverdacht ihre Bürger aus. Parlamente nicken rückwirkend legitimierende Gesetze ab, ohne sie gelesen zu haben. In der Schweiz will sich die Regierung einen Blankoscheck ausstellen lassen – sie weibelt tagelang für ein Gesetz, dessen Inhalt niemand kennt. Hauptsache, die Form wird gewahrt. Die Zentralbanken verstossen gegen ihre Verfassung und finanzieren direkt die Staatskasse. Auf Zypern schliesslich kommt es zur kalten Enteignung.

Mit de Jasay lässt sich sagen: Die Dame besitzt den Schlüssel nicht nur, sie hat ihn längst im Schloss gedreht. Die rechtsstaatliche Fessel der Demokratie fällt vor unseren Augen. Kein Gericht, kein Staatsanwalt kommt ihr zu Hilfe.

Politik ist die Domäne der Macht. Dem Monarchen mussten die Bürger darum manchmal auf die Finger klopfen. In der Demokratie sollte das der Rechtsstaat übernehmen. Wo er aber einfach abgestreift wird, da muss der Bürger wieder tätig werden. Er muss das Recht wieder über die Herrschaft stellen. Denn was nützt Mitbestimmung an einer Regierung, die sich an keine Regel hält?

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