Die Brauerei am Gerichtshof der Vernunft
Der Philosophieprofessor Dieter Schönecker lädt Redner an die Universität ein, die seiner eigenen Definition zufolge Rassisten sind – und beruft sich zur Rechtfertigung auch noch auf Karl Popper. Nicht nur das funktioniert nicht: In der Praxis folgte er keinem seiner Argumente, warum eine solche Veranstaltung von wissenschaftlichem Interesse sein könnte.
— Im März 2019 schrieb Dieter Schönecker im «Schweizer Monat», warum er den AfD-Politiker Marc Jongen und den SPD-Provokateur Thilo Sarrazin an die Universität Siegen einlud. Von Schöneckers Argumenten sind seine Kollegen nicht überzeugt. Eine Replik. —
Im vergangenen Wintersemester veranstaltete der Philosophieprofessor Dieter Schönecker an unserer Universität ein Seminar zur «Philosophie und Praxis der Meinungsfreiheit». Das Programm bestand unter anderem daraus, je zwei rechtspopulistische Professoren und Politiker einzuladen und auf Kosten der Universität öffentlich sprechen zu lassen. Niemand an der Universität bestritt, dass es Schöneckers gutes Recht war, die vier Leute in sein Seminar einzuladen. Gegen die öffentlichen Veranstaltungen der zwei Politiker protestierten wir, doch auch sie fanden – unter Polizeischutz – statt. Der Philosoph hatte seinen Willen bekommen und fühlt sich dennoch als Opfer unserer Proteste, und vor kurzem hielt er uns im «Monat» einen ganzen Katalog von Rechtfertigungen und Vorwürfen entgegen. Diesen Katalog abzuarbeiten, ist mühsam, denn er enthält jede Menge «hätte», «könnte» und «würde». Wir versuchen es trotzdem und kommen dabei zu folgendem Ergebnis
Erstens: Über Schöneckers Philosophie der Meinungsfreiheit lässt sich debattieren, sie fand aber in seiner Praxis keine Entsprechung
Zweitens: Schönecker scheint die Maximen der Rechtfertigung seines Handelns nur auf sich selbst zu beziehen.
Drittens: Schönecker denkt die Anwendung seiner eigenen Definitionen nicht zu Ende und verpasst damit einen Teil der Wirklichkeit.
Was heisst das nun im Detail?
Fünf Gründe, «J&S» an der Uni sprechen zu lassen
Dieter Schöneckers Artikel im «Schweizer Monat» besteht zunächst aus einer langen Liste von Vorwürfen an die Personen, die er «Feinde der Freiheit (wie Karl Popper sie nennen würde)»1 nennt. Dann folgt eine Liste von fünf Gründen, warum man tun sollte, was er im vergangenen Wintersemester getan hat: «Gibt es gute Gründe, die es erlauben, J&S zu Vorträgen an eine Universität einzuladen?» – «J&S» steht dabei für Marc Jongen und Thilo Sarrazin. Die Frage ist nur zu berechtigt, und es ist gut, dass Dieter Schönecker sie detailliert beantwortet. Das Gegenteil der «offenen Gesellschaft» bestand für Karl Popper nämlich im Wunschbild ihrer Tribalisierung, in der «Rückkehr zur Stammesgesellschaft». Gibt es gute Gründe, die dafürsprechen, Marc Jongen und Thilo Sarrazin, die «Feinde der offenen Gesellschaft» (wie Karl Popper sie nennen würde), an eine Universität zu öffentlichen Vorträgen einzuladen?
Dieter Schönecker nennt fünf solche Gründe. Erstens: «Das Argument der goldenen Regel. Diese Regel besagt: ‹Behandle andere so, wie du auch selber in der gleichen Situation behandelt werden möchtest.›» Vorausgesetzt: «Du befindest dich auf dem Boden des Grundgesetzes, die Person, die du einladen willst, ebenfalls.» Zweitens: Die Maxime des Fallibilismus. Daher: «Austausch, Streit und Zweifel sind wichtige Quellen des Fortschritts, und dabei können uns auch Meinungen voranbringen, die wir für falsch, ja vielleicht sogar für gefährlich halten.» Drittens und im Brustton der Überzeugung: «Ich bringe sie vor den Gerichtshof der Vernunft.» Dann allerdings mit einer Zusatzklausel zur eigenen Unverantwortlichkeit: «Selbst wenn es zuträfe, dass mein Seminar den Rassismus fördern könnte, wäre ich nicht verantwortlich für die Handlungen Dritter. Brauereien sind auch nicht verantwortlich, dass manche Menschen im Alkoholrausch Straftaten begehen, und jedenfalls führen wir deswegen nicht die Prohibition ein.» Viertens: ein Dammbruchargument: Wenn man die Freiheit einschränkt, schränkt man sie danach immer weiter ein. Und zu guter Letzt: Im Zweifelsfall solle man Dieter Schönecker das Recht auf Irrtum zugestehen.
Recht auf Irrtum
Fangen wir mit diesem letzten Grund an. Gerne gestehen wir Dieter Schönecker das Recht auf Irrtum zu. Allerdings gibt es eine Komplikation. Schöneckers Position zur philosophischen und zur politischen Argumentation Jongens oder Sarrazins ist uns verborgen geblieben. Als Jongen und Sarrazin in Siegen waren, hat Dieter Schönecker nämlich keinen Ton gesagt. Zumindest keinen philosophischen oder politischen. Von ihm kam kein einziges Argument, keine Auseinandersetzung, keine Argumentation. Wir haben selten, genauer gesagt nie eine Vortragseinladung erlebt, bei der sich der Einladende so demonstrativ desinteressiert am Inhalt der Vorträge zeigte wie D. Sch. im Angesicht von «J&S». Sicher: Dieter Schönecker hat die Diskussion moderiert. Aber er hat das getan, als würde ein Chemieprofessor eine kulturwissenschaftliche Auseinandersetzung moderieren oder umgekehrt. Im Alltag würde man sagen: Er hat sich fein rausgehalten.
«Gerne gestehen wir Dieter Schönecker das Recht auf Irrtum zu.»
Das bedeutet im Countdown-Verfahren: Fünftens, das «Recht auf Irrtum» wäre für Dieter Schönecker fruchtbar zu machen, wenn man wüsste, was Dieter Schönecker denkt. Wer schweigt, kann sich irren, aber hilft uns nicht weiter. Viertens: Wenn man die Freiheit einschränkt, schränkt man sie danach immer weiter ein – das kann sein, trifft aber nicht bei den Geschehnissen an der Universität Siegen zu. Niemand in Siegen bestritt die Freiheit, Sarrazin und Jongen in ein Seminar einzuladen. Unser Protest stellte die Wissenschaftlichkeit einer Veranstaltung mit rechtspopulistischen Politikern in Frage, die eine universitäre öffentliche Veranstaltung als politische Bühne nutzen würden.2
Drittens, ein grosses Versprechen: «Ich bringe sie vor den Gerichtshof der Vernunft.» Wären wir ihm nur alle zusammen gerecht geworden! An diesem Gerichtshof hat sich Dieter Schönecker mit keinem einzigen Satz beteiligt (s. unten). Zweitens und daran anschliessend: «Austausch, Streit und Zweifel sind wichtige Quellen des Fortschritts.» Gut und richtig, aber Dieter Schönecker hat diese Quellen nicht genutzt. Er hat sich mit Jongen und Sarrazin nicht gestritten, an ihren Vorträgen nichts bezweifelt und mit ihnen kein öffentliches wissenschaftliches Argument ausgetauscht. Nur denen, die seinen eigenen Maximen im Austausch, Streit und Zweifel mit ihm und den Eingeladenen gefolgt sind, hat er massive Vorwürfe gemacht. Diese Seite des Geschehens hätte er als seine Quelle des Fortschritts würdigen können. Stattdessen beschimpft er uns als «Feinde der Freiheit». Das scheint uns nicht konsistent. Und auch nicht ganz fair.
Der Gerichtshof der Vernunft war leider keiner
In der Praxis mussten Schöneckers Kolleginnen und Kollegen die von ihm angekündigte Arbeit machen. Ja, wir waren dagegen, die Veranstaltungen mit Jongen und Sarrazin öffentlich abzuhalten, und haben das Rektorat gebeten, die beiden Politiker notfalls auszuladen, aus Sorge, dass bei ihren beiden Auftritten nur eine Propagandaveranstaltung herauskommen könnte. Diese Sorge war, wie sich zeigte, berechtigt. Die einzige Frage, die Dieter Schönecker im Laufe seines Seminars behandelte, war wie angekündigt: «Darf man Leute wie Sarrazin und Jongen einladen?» Die Antwort darauf stand aber ohnehin schon fest und steht auch wieder im «Monat»: «Natürlich habe ich dieses Recht.» Ausser diesem Rechthaben haben wir von Dieter Schönecker leider nichts gesehen und gehört.
Dabei waren die Sitzungen mit Jongen und Sarrazin besonders unbefriedigend. Marc Jongen wurde mit einer Batterie von Fragen konfrontiert und wollte keine einzige von ihnen sachlich beantworten, sondern hatte für jede Antwort einen anderen Dreh der Nichtbeantwortung parat. Als ihm nachgewiesen wurde, dass er die «Dialektik der Aufklärung» nicht korrekt zitiert hatte, antwortete er, es ginge nicht um dieses Zitat, sondern um den «Geist», in dem das Buch verfasst sei. Als er darauf angesprochen wurde, wie sich die Forderungen der AfD nach einer Abschaffung der Gender Studies mit der Hochschulautonomie vereinbaren liessen, leugnete er jegliche Zensurabsicht, bis ihm der entsprechende Passus aus dem Parteiprogramm entgegengehalten wurde, über den er mit den Worten hinwegging, jede Partei habe eben unterschiedliche wissenschaftliche Vorlieben. Dieter Schönecker hätte bei zwanzig solcher Manöver wenigstens einmal mit der Bitte intervenieren können, die Frage zu beantworten. Er hat es nicht getan. Auch nicht bei Thilo Sarrazin, obwohl der sich nicht einmal an das vorgeschlagene Thema hielt. Eine philosophische Zielsetzung war weder in der einen noch in der anderen Sitzung zu erkennen und wurde auch und gerade durch Dieter Schönecker nicht beigesteuert, nicht einmal durch vermittelnde Hilfestellungen wie «Wenn ich Sie recht verstehe…». Als handle es sich bei den von Jongen und Sarrazin aufgeworfenen Kontroversen um Adiaphora. Das im Titel der Veranstaltung angekündigte «Denken lassen» hatte allem Anschein nach einen uns bis dahin verborgenen Sinn.
«Berge kreissten, und heraus kam eine philosophische Luftnummer.»
Diese betonte Indifferenz enttäuschte auch Schöneckers Siegener Kollegen. Selbst der Prorektor für Lehre, der seinen Kollegen aus der Philosophie bis dahin gegen alle Anwürfe geschützt hatte, liess seine Apologie des Seminars fallen. Wie Schönecker das Seminar praktisch durchführte, bewies für ihn jetzt, dass man ganz anders hätte vorgehen müssen. Kurz und gut: Berge kreissten, und heraus kam eine philosophische Luftnummer.
Die goldene Regel gilt für alle
Bleibt erstens und letztens: die goldene Regel. «Behandle andere so, wie du auch selber in der gleichen Situation behandelt werden möchtest.» Und hier wird es interessant. Die goldene Regel kann ja nicht daraus bestehen, dass einer sagt: Stellt euch vor, ihr seid Dieter Schönecker, und bitte behandelt mich jetzt so, wie ihr mich behandeln würdet, wenn ihr Dieter Schönecker wäret. Sie sagt auch: Bitte behandle andere so, wie du behandelt werden möchtest, wenn du jemand ganz anderes wärest. Zum Beispiel: eine Frau, schwul, Ausländerin oder behindert. Behandle andere Leute auch unter Berücksichtigung ihrer Verletzlichkeit – das schreibt Karl Popper zur goldenen Regel in seinem Buch zur offenen Gesellschaft, und genau darum haben wir Dieter Schönecker in seinem Seminar gebeten. Daraufhin hat er uns «Feinde der Freiheit» genannt. «Feinde der Freiheit», so schien es, waren für Herrn Schönecker alle, die dagegen waren, Jongen und Sarrazin zu einem öffentlichen Vortrag einzuladen. Also: Wie konnten wir so etwas wollen und dann auch noch von ihm verlangen? Die Antwort ist einfach: «Behandle andere so, wie du auch selber in der gleichen Situation behandelt werden möchtest.» Stell dir also z.B. vor, du seist eine Frau mit Migrationshintergrund. Du bist in diesem Land aufgewachsen, du kennst kein anderes. An der Universität fühlst du dich geschützt; hier geht es um Ideen und Argumente, nicht um Herkunft. Dann lädt ein Professor an deine Universität den Publizisten ein, der in Deutschland das Stichwort vom «Bevölkerungsaustausch» hoffähig gemacht hat, das nicht zuletzt der Attentäter von Christchurch aufgesogen hat. Und dazu den Chefideologen einer Partei, die dieses Stichwort in ihr Programm aufgenommen hat und vielsagend schweigt, wenn es zum Amoklauf in einer Moschee kommt. Möchtest du, Dieter Schönecker, als Frau mit Migrationshintergrund so behandelt werden, dass dir Referenten an deiner Universität frech ins Gesicht lachen und sagen können, dass Leute mit deinem Namen, mit deinem Aussehen oder mit deiner Religion in diesem Land unerwünscht sind?
An der Universität nennt sich niemand ein «Feind» oder eine «Feindin» der anderen, zumindest dann nicht, wenn wissenschaftlich diskutiert wird. Man nennt sich «Kommilitone» oder «Kommilitonin», und das heisst «Mitstreiter(in)», für die Sache der Wahrheit und der Wissenschaft – und ja, der Freiheit. Mit Mitstreitern kann man trefflich streiten, aber man streitet nur deshalb mit allen verfügbaren Argumenten, weil der Streit in aller Freundschaft stattfindet – das ist der Sinn einer Universität.
Schöneckers Rassismusdefinition beim Wort genommen
Wir glauben nicht, dass die goldene Regel uns dazu auffordert, Rassisten an unsere Universität einzuladen, nur um zu beweisen, dass man einladen kann, wen auch immer man will. Und wir gehen davon aus, dass auch Dieter Schönecker anerkennen muss, dass Thilo Sarrazin und Marc Jongen Rassisten sind – denn seine eigene Definition des Rassismus trifft auf sie zu. Im «Monat» schreibt Schönecker:
«Absurd ist meines Erachtens die These, jemand sei Rassist, wenn er – wie etwa der Humangenetiker David Reich – argumentiert, dass es genetisch unterscheidbare Ethnien oder Populationen (engl. races) überhaupt gibt; noch absurder ist die These, Rassist sei bereits, wer bestreite, dass alle Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Einreise in jedes Land der Welt haben. Vielmehr, so scheint mir, ist jemand tatsächlich Rassist, wenn er glaubt, dass es, evolutionsbiologisch betrachtet, unterschiedliche menschliche Populationen gibt und diese Unterschiede auch Unterschiede im axiologischen Status implizieren bis hin zu der furchtbaren Idee, manche Populationen wären anderen überlegen und dürften über diese herrschen. Ich kann nicht erkennen, dass Sarrazin diesem Verständnis zufolge Rassist ist.»
Der von Schönecker angeführte Humangenetiker David Reich ist kein Gewährsmann für Sarrazins Populationspopulismus. Reich schreibt und sagt ausdrücklich, dass race eine soziale Konstruktion sei und bleibe.3 Es gibt genetisch vererbte Merkmale, und man kann die Vererbung von Merkmalen statistisch untersuchen und muss dann zur statistischen Auswertung «Populationen» definieren. Das ist aber auch schon alles, denn für solche Populationen gilt, dass die Unterschiede zwischen zwei Individuen innerhalb einer Population bei jeder Stichprobe grösser ausfallen können als die Unterschiede zwischen zwei Individuen verschiedener Populationen. Es gibt keine Merkmale, die alle Individuen einer Population auszeichnen und die hinreichend wären, diese zu Exemplaren einer «Rasse» zu machen. Auf solche Grundvorstellungen laufen allerdings die alltäglichen und die politischen Klassifizierungen von «Rassen» hinaus. Sie basieren auf nichts, was die wissenschaftliche Genetik bestätigen könnte. Es gibt kein Intelligenzgen, und es gibt keine entsprechenden Parametrisierungen von «Rassen». Schon ein kurzer Blick auf die offiziellen Abstammungseinteilungen der USA genügt, um die Absurdität der im Umlauf befindlichen gesellschaftlichen Klassifizierungen zu demonstrieren: Wer auch nur einen einzigen «schwarzen» Vorfahren hat, ist aufgrund der Definition der US-Amerikaner bereits «farbig»; wer auch nur einen einzigen «kaukasischen» oder «asiatischen» Vorfahren hat, ist damit aber keineswegs «weiss» oder «asiatisch». Und «Hispanics» bezeichnet eine sprachlich kategorisierte Gruppe, wird aber auf einer Höhe mit den «Kaukasiern» verwendet. Auf solch uneinheitlichen und widersprüchlichen Grundlagen ein wissenschaftliches System zu errichten, ist offensichtlich unmöglich; das gilt für alle historisch wirksamen Rassenbegriffe und insbesondere für Sarrazins «Populationen» aus «Arabern», «Kopftuchmädchen» und «Moslems».
Sarrazins ehrgeizige Bevölkerungsanalyse und der von ihm eröffnete Diskurs vom «Bevölkerungsaustausch» sind demnach rassistisch. Und das nicht nur aufgrund der Willkür seiner Klassifizierungen. Seine politischen Ratschläge zur Behandlung von Populationen entsprechen Dieter Schöneckers Definition eines «axiologischen» Rassismus: Einheimische Populationen sollen zumindest so weit herrschen, dass sie fremde Populationen abweisen, klassifizieren, dirigieren und administrativ beherrschen können. Diese einheimischen Populationen werden – etwa durch ihre Geschichte, ihre Kultur – als überlegen gekennzeichnet und sollen die Bedingungen ihrer Überlegenheit nicht verlieren dürfen. Darin besteht der von Marc Jongen beschworene «Daseinswille der Deutschen als Volk». Ein axiologischer Rassismus ist hier zum politischen Programm geworden. Mit Artikel 3, Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes, der unmissverständlich jede Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft oder Glauben verbietet, will sich das nicht vereinbaren lassen. Es ist zu bezweifeln, dass Jongen und Sarrazin «auf dem Boden des Grundgesetzes» stehen. Und in ihren Variationen der Rede vom «Bevölkerungsaustausch» tun sie dies sicher nicht.4
Conclusio
Offen gestanden, verstehen wir Dieter Schönecker nach seinen Rechtfertigungsversuchen weniger als zuvor. «Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest», schrieb Immanuel Kant. Schöneckers Motivation dafür, dieses Seminar zu geben, war vorgeblich nur die, dass er für mehr Toleranz und Meinungsfreiheit sorgen wolle. Das würde zwar wehtun, aber wir könnten etwas dabei lernen, so hatte er es versprochen. Doch gegenüber den von ihm Eingeladenen hat er selbst von dieser Meinungsfreiheit so gut wie keinen Gebrauch gemacht, und er hat nirgendwo benannt, worin nun schlussendlich der kognitive Gewinn bestand. Er hat zum Gerichtshof der Vernunft nichts beigetragen ausser der betonten Unverantwortlichkeit einer Brauerei und der Auffassung, dass Jongens und Sarrazins politische Positionen von jeglichem Rassismus «Welten entfernt» und die beiden Männer «keine Rassisten» seien.
«Offen gestanden, verstehen wir Dieter Schönecker nach seinen
Rechtfertigungsversuchen weniger als zuvor.»
Uns gibt es zu denken, dass Schöneckers eigene Definition, beim Wort genommen, besagt, dass die beiden eingeladenen Politiker sehr wohl «axiologische» rassistische Positionen vertreten und rassistische politische Forderungen aufstellen – und dass dies Dieter Schönecker nicht aufgefallen zu sein scheint.
Dank an Pablo Abend für Hilfestellungen bei diesem Text.
Update vom 10. Mai 2019:
Dieter Schönecker reagiert auf den Text von Erhard Schüttpelz und Nadine Taha mit folgender Erwiderung:
«Könnte man Erhard Schüttpelz und Nadine Taha für Philosophen halten? Nun, wenn sie geschwiegen hätten, vielleicht. Tatsächlich enthüllen sie mit ihrem Text nur, dass es ihnen an den elementaren Fertigkeiten fehlt, welche die Philosophie seit der Antike hervorgebracht hat: klare Begriffsbildung und schlüssige Argumentation.
- Schüttpelz und Taha (kurz: S&T) schreiben, sie hätten nicht mein Recht bestritten, Jongen und Sarrazin (kurz: J&S) einzuladen. Zugleich räumen sie aber ein, den Rektor aufgefordert zu haben, die beiden auszuladen. Das ist widersprüchlich: Wäre der Rektor der Aufforderung gefolgt, hätte das Seminar nicht (wie geplant) stattgefunden; man wollte es also verhindern; folglich wäre mein Recht verletzt worden; folglich haben S&T dieses Recht bestritten. Und wer das tut, verdient es, «Feind der Freiheit» genannt zu werden.
- Während der Moderation der Veranstaltung mit J&S – aber nicht im Seminar mit meinen Studenten, mit denen ich gemeinsam alle Vortragstexte sehr kritisch diskutiert habe und die bei den Vorträgen entsprechend kritische Fragen stellten, – habe ich mich gemäss meiner Rolle in der Tat zurückgehalten; aber in anderen Kontexten habe ich dargelegt, was ich als Liberaler von J&S halte. Mein Zweifelsargument setzt aber ohnehin nur voraus, dass man meine Argumente für die Wissenschaftsfreiheit kennt, nicht meine Position zu J&S. Nicht ich bin der Gerichtshof der Vernunft, sondern die universitäre Öffentlichkeit.
- Wäre ich z.B. eine deutsche Staatsbürgerin mit Migrationshintergrund, so würde ich vermutlich nicht wollen, dass mir Referenten an meiner Universität sagen könnten, dass ich in diesem Land unerwünscht sei. Aber diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt, da J&S so etwas nicht sagen.
- Nichts von dem, was S&T schreiben, zeigt, dass der biologische Begriff von Populationen («races») nicht plausibel verteidigt werden kann. Den Populationsbegriff biologisch einzuführen und dann zu insinuieren, J&S sprächen in diesem Sinne von «Moslems» als einer Population, ist entweder wirr oder gezielt denunziatorisch (ob J&S Kulturchauvinisten sind, steht auf einem anderen Blatt). Dass J&S Rassisten sind, bleibt völlig unbegründet, und daher zeigt auch die Anwendung der goldenen Regel nicht das, was S&T mit ihr zeigen wollen.
Ich bleibe dabei: Die Freiheit – hier: die Wissenschaftsfreiheit – darf nur im äussersten Ausnahmefall eingeschränkt werden. Folgt man der kulturwissenschaftlichen Logik meiner Kontrahenten, wird die Ausnahme bald zur Regel.»
Update vom 22. Mai 2019:
Erhard Schüttpelz und Nadine Taha reagieren wiederum mit folgender Replik:
Erstens. Dieter Schönecker hält sich nicht an die Tatsachen. Weder wir noch jemand sonst an der Universität Siegen haben sein Recht bestritten, die betreffenden Personen in sein Seminar einzuladen. Wogegen wir uns gewehrt haben, war die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen der beiden Politiker an unserer Universität. D.Sch. geht auf diesen Unterschied zum wiederholten Male nicht ein, und wir machen diesen Unterschied zum wiederholten Male geltend.
Zweitens. D.Sch. sagt es selbst: er hat nichts getan, um die öffentlichen Veranstaltungen zu philosophischen Veranstaltungen zu machen.
Drittens. Thilo Sarrazin und Mitglieder von Marc Jongens Partei sagen, dass sie keine weiteren Staatsbürger mit Migrationshintergrund aus bestimmten Ländern haben wollen, und selbstverständlich betrifft diese Aussage auch die «Erwünschtheit» bereits existenter deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund.5 Und es betrifft die «Erwünschtheit» des Grundgesetzes, insbesondere von §3,3.
Viertens. Thilo Sarrazin hat wiederholt mitgeteilt, seine «Populationen» und «Ethnien» seien auch genetisch bestimmbare Gruppen. Im Westdeutschen Rundfunk sagte Sarrazin am 22.08.2017 unter anderem folgende Sätze: «…Ethnische Unterschiede sind natürlich immer auch also biologische Unterschiede…Das heisst, ethnische Unterschiede sind biologische Unterschiede. Und ob Sie da für diese Unterschiede den Begriff Ethnie wählen oder Rasse, ist eine taktisch bedingte Wortwahl.» Aus den biologischen (genetischen) Unterschieden werden ethnische Unterschiede abgeleitet, und die entsprechenden (ethnisch gekennzeichneten) Populationen sollen unterschiedlich behandelt werden, etwa in der Einwanderungspolitik. Das nennen wir Rassismus, und das nennt auch die Definition von Dieter Schönecker Rassismus.
Fünftens. Laien können auf Nachsicht hoffen, wenn sie durch wissenschaftliche Laien geblendet werden, die ihnen als Wissenschaftler verkauft werden. Philosophen haben das Privileg einer solchen Entschuldigung nicht verdient. Thilo Sarrazin ist kein Wissenschaftler und offenbar nicht fähig, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Genetik und Intelligenzforschung zu begreifen oder angemessen zu berücksichtigen. So sah sich die Intelligenzforscherin Elsbeth Stern, auf die sich Sarrazin wiederholt bezieht, wiederholt zu öffentlichen Korrekturen veranlasst.
Sechstens. Einer von uns beiden hat versucht, sich mit D.Sch. durch einen ausführlichen Briefwechsel über einen gemeinsamen Begriff von «Rassismus» zu verständigen. Auch Thilo Sarrazin wurde konsultiert. Leider hat D.Sch. kein Interesse an einer Veröffentlichung des Briefwechsels und hat uns auch das Zitieren einzelner Textstellen und Rassismus-Definitionen aus seinen Briefen ausdrücklich untersagt. Laut Dieter Schönecker muss zuerst der Begriff einer biologischen «Rasse» definiert werden, damit der Begriff «Rassismus» philosophisch sinnvoll wird. Kulturwissenschaftliche Definitionen und Forschungen haben sich von dieser Prämisse weitgehend gelöst und scheinen daher für ihn irrelevant zu sein.
Alle Zitate von Dieter Schönecker beziehen sich auf dessen Beitrag «Der Schutz der Freiheit», in: Schweizer Monat, Ausgabe 1064, März 2019. ↩
Marc Jongen und Thilo Sarrazin ins Seminar und nur ins Seminar einzuladen, hätte zwar keinesfalls die Wissenschaftlichkeit des Vorhabens garantiert, aber zumindest die absehbare medienwirksame Aussenwirkung vereitelt. Ging es darum, die Freiheitsrechte der Wissenschaft auszuüben, oder nur darum, sie so auszureizen, dass die Wissenschaft dabei auf der Strecke blieb? ↩
Vgl. auch Ian Holmes’ Reaktion darauf im «Atlantic». ↩
Wir verweisen hier auf den Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, Matthias Quent: «Die Annahme, dass es eine reine Bevölkerung gäbe, eine homogene Bevölkerung gäbe, ist vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das Grundgesetz ist ein pluralistisches. Es gibt kein Abstammungsrecht mehr, sondern ein Staatsbürgerrecht. Das bedeutet, die Annahme, es gäbe einen Bevölkerungsaustausch, es gäbe eine sogenannte Überfremdung durch Menschen nicht deutscher Abstammung, ist im Grunde in sich schon verfassungswidrig, weil sie demokratischen Grundwerten und Prinzipien entgegensteht.» Quelle: Deutschlandfunk. ↩
Zwei Belege:
1. Thilo Sarrazin im Interview mit der «Frankfurter Allgemeine Zeitung», 30.08.2010: «Die kulturelle Fremdheit muslimischer Migranten könnte relativiert werden, wenn diese Migranten ein besonderes qualifikatorisches oder intellektuelles Potential verhiessen. Das ist aber nicht erkennbar. Anzeichen gibt es eher für das Gegenteil, und es ist keineswegs ausgemacht, dass dies ausschliesslich an der durchweg bildungsfernen Herkunft liegt. So spielen bei Migranten aus dem Nahen Osten auch genetische Belastungen – bedingt durch die dort übliche Heirat zwischen Verwandten – eine erhebliche Rolle und sorgen für einen überdurchschnittlich hohen Anteil an verschiedenen Erbkrankheiten.»
2. Hermann Behrendt (ehemaliger Sprecher AfD Nordrhein-Westfalen): «Wir haben ganz überwiegend die Unterschicht aus den Herkunftsländern einwandern lassen. […] Selbstverständlich zieht diese dann den Intelligenz-Durchschnitt in der aufnehmenden Bevölkerung nach unten. Und das gilt nicht nur für die eingewanderte Generation, sondern wegen der vererbten Veranlagung auch für die folgenden Generationen.» Buchpublikation «Mandative Demokratie» 2011, S. 66. ↩