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Die bewaffnete Neutralität ist ein Friedensangebot
Robert Nef, zvg.

Die bewaffnete Neutralität ist ein Friedensangebot

In der Schweiz wächst die Tendenz, die Neutralität durch schwammige Adjektive und durch eine Annäherung an Verteidigungsbündnisse zu relativieren. Das zeugt von Wankelmut und mangelndem Geschichtsbewusstsein.

Kann man sowohl für Freiheit als auch für Neutralität sein? Die Antwort lautet: Ja. Neutralität ist eine gleichzeitig ökonomisch als auch sicherheitspolitisch sinnvolle Option weltoffener Menschen und Staaten. Wer auf offenen Märkten etwas anbietet, erwartet keine ideologische, politische oder religiöse Übereinstimmung und verzichtet bewusst auf Diskriminierungen, die mit der Transaktion nichts zu tun haben. Neutralität ist weder egoistisch noch feige, sie hat neben der ökonomischen auch eine strategische Komponente, die den Weltfrieden fördert und die Eskalation von Konflikten zu vermeiden hilft.

Es gibt leider in der Schweiz – vor allem in der Politik – den weitverbreiteten Irrtum, dass die Neutralität «von gestern» sei, dass es sich bei ihr lediglich um ein nostalgisches Anliegen nationalkonservativer Patrioten handle. Kaum jemand fordert zwar ausdrücklich ihre Abschaffung, aber von der Relativierung durch Adjektive bis zur faktischen Aufhebung ist es nur ein kleiner Schritt.

Gefährdung durch Beitritt zu Bündnissen

Die Mitgliedschaft in einem Verteidigungsverbund mag auf potentielle Aggressoren durchaus abschreckend wirken, auf globaler Ebene verleiht sie aber der jeweiligen Vormacht des Bündnisses einen Machtzuwachs. Dies kann andere Bündnisse mit anderen machtpolitischen Zielen zu Angriffen provozieren. Zwar machen gemeinsame Feinde Freunde, aber gemeinsame Freunde können auch Feinde machen.

Ein eigenständiges Land sollte sich nicht auf Kosten anderer verteidigen lassen, obschon dies das Budget erheblich entlasten würde. Was ein Land zulasten von Bündnispartnern spart, bezahlt es mit Abhängigkeit. Zwar garantiert auch Selbstverteidigung keine totale Sicherheit, aber eine solche ist auch in Bündnissen nicht zu haben. In jedem Bündnis gibt es eine Vormacht, die im Krisen- und Kriegsfall eigene Prioritäten setzt.

Die Attraktivität einer globalen Vernetzung in Kombination mit Blockfreiheit beziehungsweise völkerrechtlicher Neutralität hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten – vor allem für kleinere und mittlere Staaten – tendenziell zugenommen. Diese Grundhaltung ist aber nur glaubwürdig, wenn sie mit der Bereitschaft verknüpft wird, sich im Fall eines Angriffs auch militärisch zur Wehr zu setzen. Sonst wird sie tatsächlich zum «Busch, hinter dem sich die Angsthasen verstecken»1, wie es der Schriftsteller Lukas Bärfuss kürzlich formuliert hat. Man darf als Neutraler keinem potentiellen Angreifer den «Idealfall» eines intakten Landes mit funktionierender Infrastruktur zur kampffreien Eroberung offerieren.

Illusion des ewigen Friedens

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion neigten in Europa und auch in der Schweiz viele Politiker, Diplomaten und Militärs zu einem geschichtslosen beziehungsweise zu einem die Geschichte verdrängenden Weltbild. Für sie bestand ein unumkehrbarer Entwicklungstrend hin zu einem «ewigen Frieden» in Europa und zu einem linearen Fortschreiten eines Integrationsprozesses. Andere Szenarien wurden gar nicht mehr in Betracht gezogen. Der Krieg in der Ukraine hat diese Vorstellung auf erschreckende Weise als Illusion enttarnt.

Zeiten relativen Friedens sind immer wieder durch unerwartete irrationale Gewaltausbrüche unterbrochen worden, und angesichts der grassierenden Veränderungs- und Anpassungshektik gilt es, dies in die langfristigen aussen- und sicherheitspolitischen Überlegungen unseres Landes einzubeziehen. Bezüglich Zeithorizont waren die einfachen Männer vom Rütli mutiger und weitsichtiger, als sie ihren Bund «auf ewig» abschlossen. Und auch die Diplomaten, die am Wiener Kongress 1815 die «immerwährende Neutralität» stipulierten, waren sich bewusst, dass sich die strategische Weltlage schon innert einer einzigen Generation derart verändern kann, dass es klug ist, die Grundlagen der Aussen- und Sicherheitspolitik nicht den schwankenden Lagebeurteilungen und Feindbildern der Tagespolitik auszuliefern.

Neutralität ist weltweit alles andere als obsolet. Es liegt im Interesse des permanent Neutralen, seine Maxime (und auch seine Nichtmitgliedschaft in internationalen Organisationen wie EU und Nato) vom Ruch des kruden Egoismus zulasten der sogenannten Staatengemeinschaft zu befreien und die anderen darauf aufmerksam zu machen, dass die Neutralen auch für sie von Nutzen sein könnten. Die Wirksamkeit der Neutralitätsmaxime ist von ihrer Glaubwürdigkeit abhängig, und Glaubwürdigkeit kann man «von aussen» nur erwarten, wenn man verlässlich und konsequent auftritt und sein Anliegen mit guten Argumenten kommuniziert.

Es gibt zwei Adjektive, die das Prinzip nicht relativieren, sondern akzentuieren: «bewaffnet» und «immerwährend». Sie unterstreichen die Funktion und zeigen nach aussen, dass die Neutralität ganz generell nicht «von gestern» ist, sondern global zukunftsträchtig und friedensstiftend, nicht nur für die Schweiz. Wer glaubwürdig auf Angriffsfähigkeit verzichtet, aber gleichzeitig die Verteidigung des eigenen Territoriums mit eigenen Mitteln (und vorbehaltenen, aber freibleibenden Entschlüssen der Kooperation) sicherstellt, leistet einen zukunftsträchtigeren Beitrag zum Weltfrieden, als wer sich einer Weltmacht anschliesst (und gleichzeitig unterwirft), die gegen andere aufkeimende Weltmächte kämpft.

Neutralität und Aussenpolitik

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Neutralitätsprinzip durch das Solidaritätsprinzip ergänzt. Auch hier stellt sich die Frage: Kann man sowohl neutral als auch solidarisch sein? Und auch hier lautet die Antwort: Ja, wenn es sich um eine Solidarität mit den Opfern handelt, die es in Kriegen immer auf beiden Seiten gibt. Dies ist auch der Grundgedanke des Internationalen Roten Kreuzes, das sich ohne Parteinahme in den Dienst der Opfer aller Kriegführenden stellt.

Das Anliegen, die Neutralität in einen grösseren Zusammenhang mit anderen aussenpolitischen Zielen zu stellen, ist Gegenstand von Berichten des Bundesrates zur Aussen- und Sicherheitspolitik. Dabei ist die Zweierformel «Neutralität und Solidarität» durch zwei weitere Ziele ergänzt worden, die beide die zentrale Bedeutung der Neu­tralität unterstreichen: Disponibilität und Universalität. Disponibilität steht für das permanente Angebot von Vermittlerdiensten, Universalität für eine grundsätzlich global ausgerichtete Offenheit.

Verlässliche Maximen statt Relativierung

Die vier Maximen sind schon in den Fünfzigerjahren von einer Kommission unter Beteiligung des Völkerrechtlers Rudolf L. Bindschedler erarbeitet worden. Heute wird in der aussenpolitischen Debatte nur noch das Spannungsfeld von Neutralität und Solidarität diskutiert. Das schrittweise erarbeitete Zielviereck ist jedoch nach wie vor sinnvoll und zunehmend aktuell, und es kann in Zeiten der Unsicherheit nach innen und aussen Verlässlichkeit vermitteln.

Die drei ergänzenden Maximen Solidarität, Disponibilität und Universalität relativieren die Neutralität nicht, sie beschreiben Funktionen, welche die Neutralität, entgegen allen Unkenrufen, erfüllen kann und auch erfüllt, wenn man sie richtig handhabt. Nicht «obwohl wir neutral sind», sondern «weil wir neutral sind», können wir die drei anderen Ziele anvisieren. Die Neutralität bildet nicht einen Gegenpol, sondern eine Voraussetzung für humanitäre (nicht politische!) Solidarität.

Neutralität ist auch eine Voraussetzung der Disponibilität für Vermittlerdienste und der Universalität im Sinne der weltweiten Offenheit und des globalen Freihandels. Die Bedeutung des Universalitätsprinzips nimmt zu. Es ist zwar mit der Mitgliedschaft in der UNO, aber nicht mit einer Assoziation mit der EU kompatibel.

Die im November lancierte Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative), die eine immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern will, ermöglicht eine Grundsatzdebatte zur Neutralität und zu ihrem Verhältnis zu den ­anderen Maximen. Sie beschränkt sich auf die zwei erwähnten Adjektive und versucht allen Aufweichungen und Relativierungen sowie einer schrittweisen Aufgabe auf Verfassungsebene einen Riegel zu schieben. Das Spannungsverhältnis von Völkerrecht und Landesrecht kann sie allerdings nicht beeinflussen. Eine organisierte Gegnerschaft, die sich für eine Verabschiedung von der Neutralität engagiert, ist unwahrscheinlich. Nicht auszuschliessen ist aber der Versuch, die Initianten parteipolitisch in eine nationalkonservative Ecke zu drängen und gleichzeitig das Neutralitätsprinzip durch schwammige Adjektive zu relativieren. Eine Ablehnung würde wahrscheinlich weltweit als Abschied der Schweiz von der Neutralität wahrgenommen. Denn «neutral» ist in erster Linie das, was von Dritten als solches wahrgenommen wird, und nicht, was man selbst deklariert.

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Der Völkerbundsrat an seiner 100. Sitzung im Januar 1938, dem Schicksalsjahr für die Schweizer Neutralität. Bild: United Nations Archives Geneva.
Als die Schweiz zur integralen Neutralität zurückkehrte

1938 stimmte der Völkerbund dem Antrag der Schweiz zu, von der differentiellen zur integralen Neutralität überzugehen. Die «Schweizer Monatshefte» feierten diesen Schritt, wenn auch zurückhaltend. Ein Auszug aus dem 84jährigen Originaltext.

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