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(5) Die AHV überfordert die Jungen

Auf Einladung des «Vereins Zivilgesellschaft» diskutierten
Experten anhand der in diesem Dossier versammelten Analysen und Vorschläge die Zukunft der Finanzierung der Sozialwerke. Auf der Grundlage der an der Tagung vermittelten Anregungen wird hier versucht, das Thema aufzuarbeiten und die gestellten Fragen zu beantworten.

Im Vordergrund der Diskussion standen die Fragen: «Worin besteht das Problem der AHV primär?», «Wie gravierend ist es?» und «Welche Lösungen sind geeignet, diese Probleme zu lösen?». Trotz den fundierten Einführungsvorträgen und der anschliessenden Auseinandersetzung blieben die Antworten kontrovers und teilweise vage. Wenn schon bei wichtigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft die Antworten umstritten und unklar sind, ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die breite Bevölkerung in Ermangelung prägnanter Botschaften irritiert ist. Das Hauptproblem der gegenwärtigen Lösung besteht darin, dass sie zulasten der Jungen umverteilt.

Es ist schon länger bekannt, dass die AHV eine Umverteilung zwischen Generationen bewirkt. Seit Einführung der AHV hat die Bevölkerung (im Kollektiv) ständig mehr AHV-Renten bezogen, als dass sie zur Finanzierung beigetragen hat. Auf diese Weise haben die bisherigen Generationen einen Schuldenberg aufgebaut, der den Jungen und Ungeborenen zur Bezahlung weitergereicht wird.

Wie gross ist nun diese Schuld? Die Frage lässt sich anhand einer einfachen Rechnung klar beantworten. Wir definieren die «ältere Generation» als jenen Kreis von Personen, die über 60 Jahre alt sind, d.h. alle, die bereits eine AHV-Rente beziehen oder in den kommenden fünf Jahren in Rente gehen. Aufgrund der vorliegenden Daten lässt sich mit hinreichender Genauigkeit berechnen, wieviel Renten und Beiträge diese «ältere Generation» bis zu ihrem Ableben noch beziehen bzw. leisten wird. Sie wird demnach Renten in Höhe von rund 700 Milliarden Franken erhalten. Da die meisten Personen der «älteren Generation» kein Erwerbseinkommen mehr erzielen, sind die noch zu leistenden Beiträge im Vergleich zur ausbezahlten Rente gering. Ingesamt belaufen sich die künftigen Beiträge auf etwa 50 Milliarden Franken, sodass die «ältere Generation» mit einer Nettorente von 650 Milliarden Franken rechnen kann.

Um den heutigen Wert dieses Anspruchs der «älteren Generation» zu berechnen, muss der obige Betrag mit dem derzeitig gültigen Kapitalmarktzins abdiskontiert werden. Dies ergibt einen Barwert von rund 420 Milliarden Franken, was ungefähr der Höhe des Bruttoinlandproduktes entspricht.

Man ist versucht einzuwenden, diese Betrachtungsweise verkenne, dass die «ältere Generation» in der Vergangenheit bereits Beiträge entrichtet habe, und dass es nicht weiter verwunderlich sei, wenn im Rentenalter viel mehr Renten bezogen als Beiträge bezahlt werden. Tatsächlich wäre überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn in der Bundeskasse diesen Ansprüchen auch entsprechende Vermögen zur Begleichung dieser Renten gegenüberstünden. Leider gibt es keine solchen Rückstellungen. Die AHV verfügt lediglich über ein Kapitalkonto von rund 20 Milliarden Franken. Die ungedeckten 400 Milliarden sind folglich eine Schuld, die von den Jungen (den noch nicht 60jährigen und den noch Ungeborenen) abgegolten werden muss. Diese Schuld ist das Ergebnis davon, dass seit Einführung der AHV insgesamt im oben berechneten Ausmass mehr Renten ausbezahlt worden sind (bzw. noch werden), als Beiträge geleistet wurden. Die Konstruktion der AHV sollte ursprünglich ermöglichen, dass die sogenannte «Eintrittsgeneration» Renten beziehen konnte, ohne dafür entsprechende Beiträge leisten zu müssen. Diese «Verschuldung» von damals war gewollt. Dass sich jedoch nach dem Versterben der Eintrittsgeneration auch alle Folgegenerationen (im Kollektiv) mehr Renten haben auszahlen lassen, als sie Beiträge leisteten, hat zu einer zusätzlichen Umverteilung zulasten der Nachkommen geführt, die problematisch ist. Die Bereicherung zulasten der Jungen dauert an und wird erst aufhören, wenn entweder die Renten gekürzt oder die Beiträge oder das Pensionsalter erhöht werden. Die Überwälzung einer so hohen Schuldenlast auf die Jungen stellt insbesondere bei einer schrumpfenden Bevölkerung – wie noch zu zeigen sein wird – das Hauptproblem der AHV dar.

\\0Die Ursachen der hohen Verschuldung sind im lange Zeit verkannten Mechanismus des Umlageverfahrens zu suchen. In der Schweiz war seit Beginn der Einführung der AHV das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern zu hoch, um mit einem längerfristigen Gleichgewicht vereinbar zu sein. Das Verhältnis hätte nur bei stark wachsender Bevölkerung aufrechterhalten werden können. Beim Umlageverfahren gilt nämlich, dass bei einer konstant wachsenden Bevölkerung ständig mehr an Renten ausbezahlt als an Beiträgen eingenommen wird. Dies führt zu einer Schuldenakkumulation, die aber nicht auffällt, solange die Bevölkerung konstant wächst. Dies verhält sich analog dem bekannten Schneeballsystem, das ebenfalls einwandfrei funktioniert, solange es mit einer konstanten Wachstumsrate expandiert. Leider kann die Bevölkerung nicht immer wachsen. Spätestens dann, wenn sie es nicht mehr tut oder gar schrumpft, erleidet das Umlageverfahren dasselbe Schicksal wie die Schneeballsysteme: die letzten haben die aufgelaufene Schuld zu übernehmen. Genau dieses Phänomen liegt dem AHV-Problem zugrunde. Darum hat die AHV für die Jungen folgende Konsequenzen. Obwohl die AHV gemäss Verfassung nur das Ziel hat, im Alter «den Existenzbedarf angemessen zu decken», hat sich im Verlauf der Zeit allgemein die Meinung durchgesetzt, sie müsse über die Existenzsicherung hinaus auch einen Beitrag zur elementaren Vorsorge für kleinere und mittlere Einkommen schaffen.

Der prognostizierte Finanzierungsbedarf der AHV wird in den kommenden Jahren sowohl absolut wie auch relativ zum Sozialprodukt stark ansteigen. Paradoxerweise gelingt es der AHV in Zukunft trotz diesen zusätzlichen Mitteln nicht, die genannten Ziele zu erreichen. Gemäss Berechnungen in einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherung sinkt die Minimalrente noch weiter unter die Existenzsicherung ab, und die armen Haushalte erhalten gerade mal das zurück, was sie einbezahlt haben. Auch das zweite Ziel – Vorsorgecharakter der AHV für kleinere und mittlere Einkommen – wird für die derzeitigen Jungen nicht erreicht. Sie erhalten nämlich insgesamt weniger Rente, als sie Beiträge leisten.

Die AHV erfüllt ihren Zweck nicht mehr, obwohl die Reichen auch in Zukunft die Haushalte der mittleren bis kleinen Einkommen stark subventionieren. Der Grund liegt darin, dass die AHV-Beiträge teilweise dazu gebraucht werden, die Altlasten (die vererbten Schulden) abzutragen und dass sie somit nicht mehr für die Finanzierung des verfassungsmässigen Sozialziels zur Verfügung stehen.

Ist die AHV eine heilige Kuh? Sicher ist sie im Bewusstsein der Bevölkerung als soziales Instrument fest verankert. Die AHV wird als eine der grössten sozialen Errungenschaften unseres Landes angesehen. Die Schweiz erhält für dieses Sozialwerk viel Lob, und es dient dem Ausland als Vorbild. Jedem Versuch, das bestehende AHV-Konstrukt umfassend zu reformieren, wird darum sofort vorgeworfen, damit würden die Errungenschaften dieses Sozialwerks leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Die Jungen sehen aber immer weniger ein, was an dieser Kuh noch heilig sein soll, wenn sie zum Überleben nicht ausreicht und mehr Gras frisst, als sie Milch schenkt. Die Solidarität der Vermögenden und Gutverdienenden reicht in Zukunft nicht mehr aus, die Armen angemessen zu unterstützen, weil das Geld unter anderem dazu gebraucht wird, die vererbten Altlasten der Vorfahren abzubauen. Damit hat die AHV für die Nachkommen in der vorliegenden Ausprägung wenig Sinn und verliert zunehmend ihre Daseinsberechtigung.

Das Verfassungsziel der AHV (die Renten sollen den Existenzbedarf angemessen decken) wird hier nicht in Frage gestellt. Das derzeitige AHV-Konstrukt erreicht dieses Ziel für die kommende Generation aber dann nicht mehr, wenn lediglich an den bestehenden Parametern geschraubt wird. Eine tiefergreifende Reform ist unausweichlich, wenn die heilige Kuh gerettet werden soll.

Leider wird die heute notwendige Diskussion nur im Stil eines politischen Schlagwortabtauschs geführt. Die Ausgestaltung der AHV ist aber ein hochkompliziertes Thema, das selbst für Experten oft schwer zu durchschauen ist. Grundlegende Reformen bedürfen des Konsenses einer Mehrheit der Bevölkerung. Angesichts der Komplexität des Themas hat sich die breite Bevölkerung an Vereinfachungen zu orientieren. Das ist nichts Negatives. Im Gegenteil, selbst in wissenschaftlichen Kreisen sollte es ja möglich sein, komplexe Sachverhalte einfach darzustellen.

Für solche Vereinfachungen werden oft Schlagworte benutzt, die eine starke Wirkung entfalten können, weil sie die ganze Problematik auf ein Wort reduzieren. Auch wenn sich der Informierende der Undifferenziertheit bewusst ist, wird er von der Vermutung geprägt, dass eben doch «ein Körnchen Wahrheit» dahinter stecke. Wenn ein breiter Konsens für Reformen gefunden werden soll, müssen solche Vereinfachungen (Schlagworte) – ob sie nun für oder gegen Reformen verwendet werden – kritisch und offen in Frage gestellt werden. Dabei geht es nicht nur darum, ob sie sachlich richtig oder falsch sind, sondern auch darum, ob sie geeignet sind, vom Hauptthema abzulenken.

Im Vordergrund steht die Behauptung, alle Reformvorschläge, die Beitragserhöhungen, Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhung vorsehen, bewirkten einen Sozialabbau. Wie hier und in andern Beiträgen dieses Dossiers gezeigt worden ist, begünstigen wir aber ohne Veränderungen und Reformen eine höchst unsoziale Entwicklung, indem die Jungen ungerechtfertigt belastet werden und indem das Sozialwerk AHV seiner wichtigsten sozialen Funktion beraubt wird. Alle Vorschläge, die geeignet sind, diesen sozialen Missstand zu korrigieren, erhöhen potentiell die soziale Gerechtigkeit. So würde beispielsweise eine Rentenkürzung bei der «älteren Generation» nichts anderes bedeuten, als dass ein Teil der Beute aus dem Raubzug auf die Jungen an diese zurückerstattet würde, was sozial gesehen erwünscht wäre. Von «Sozialabbau» zu sprechen, wäre in einem solchen Fall völlig verkehrt.

Auch der Hinweis auf das Wachstum als Allheilmittel aller Probleme ist ein riskantes Schlagwort. «Wenn wir in Zukunft mehr Wachstum haben, ist das ganze AHV-Problem vom Tisch!», so wird immer wieder behauptet. Die landläufige Reaktion auf diese Behauptung lautet etwa wie folgt: «Die Aussage ist sehr hypothetisch und wir können nicht unbedingt davon ausgehen, dass wir in Zukunft entsprechend mehr Wachstum haben.» Mit einer solchen Erwiderung wird implizit zugegeben, dass die Ausgangsbehauptung richtig sei. In Tat und Wahrheit ist sie aber falsch.

Wir haben zwei unterschiedliche Grundprobleme: das eine ist die immense Umverteilung zulasten der Jungen, und das andere ist die Tatsache, dass die AHV ihr Ziel der angemessenen Existenzsicherung in Zukunft nicht mehr erreichen kann. Das erste Problem (Schuldenberg) kann auch durch noch so hohes künftiges Wachstum nicht aus der Welt geschafft werden. Die Nachfahren müssen die Schulden bezahlen und können diese nicht an die «ältere Generation» zurückschieben, weil diese dann verstorben sein wird.

Auch das zweite Problem (angemessene Existenzsicherung der Armen) wird mit Wachstum nicht gelöst, sondern im Gegenteil noch verschärft. Um dies zu verdeutlichen, ist es wichtig, auf folgenden Zusammenhang aufmerksam zu machen. Die Nachfolgegeneration muss mittels der AHV infolge der Demographie (schrumpfende Bevölkerung und Erhöhung des Altersquotienten) für einen erhöhten Finanzierungsbedarf aufkommen. Das heisst zwangsläufig, dass die Jungen «den Gürtel enger schnallen» müssen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sie dieses Opfer erbringen können: entweder durch Erhöhung der Steuern (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) oder durch Inkaufnahme einer relativ schlechteren Rentenleistung. Ein hohes Wachstum der Wirtschaft führt nun in der Tat dazu, dass sich das Verhältnis von Renten zu Beiträgen (über den Mischindexmechanismus) verschlechtert. Das heisst, dass das Opfer, das die Jungen erbringen müssen, dann nicht über eine Steuererhöhung realisiert, sondern durch einen Leistungsabbau der AHV herbeigeführt wird. Wie oben erwähnt, kann die AHV bereits heute ihr Sozialziel nicht mehr erreichen. Dieser Missstand wird para-doxerweise durch hohes Wachstum noch verstärkt. Auch das Schlagwort Sanierung verleitet zu Fehlschlüssen. Immer wieder hört man, das Hauptproblem bestehe in der Sanierung, «da ja die AHV nicht nachhaltig finanziert ist». Es ist genau diese Aussage, die die Diskussion in der Vergangenheit in eine Richtung führte, die vom Hauptproblem ablenkt. In Zukunft hat die AHV aus demographischen Gründen einen erhöhten Finanzierungsbedarf. Zur Finanzierung gibt es grundsätzlich sechs Schrauben, an denen man drehen kann: die Einkommenssteuer, die Verbrauchssteuern, die Beitragsleistungen, die Rentenhöhe, das Rentenbezugsalter und schliesslich eine erneute Verschuldung. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie diese sechs Parameter kombiniert werden können. Das einzige Beurteilungskriterium sollte sein, inwieweit alternative Formen imstande sind, die beiden identifizierten Probleme (Umverteilungsproblematik und Erreichen des Sozialziels der AHV) zu lösen.

In der Sanierungs-Diskussion wurde ein anderer Weg gewählt. In einem ersten Schritt ist definiert worden, was «unerwünscht» sei, und man hat damit implizit die noch verbleibenden Möglichkeiten als «erwünscht» klassifiziert. «Unerwünscht» ist gemäss dieser Argumenta-tion, wenn in Zukunft die Ausgaben der AHV die Einnahmen übersteigen, und man folglich diese «Finanzierungslücke» ungewollt durch Verschuldung decken muss. So sind beispielsweise Rentenkürzungen oder Szenarien mit hohem Wachstum geeignet, die «Finanzierungslücke» zu schliessen. Aus der «Sanierungsperspektive» wäre dies folglich erwünscht. Sobald aber bei diesem Beispiel die Wirkung bezüglich der beiden Hauptprobleme analysiert wird, zeigt sich, dass mit diesem Lösungsvorschlag nicht eine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung eintritt.

Tatsächlich finden wir bei der AHV einen «Sanierungsbedarf» vor, aber nicht im Sinne der Verhinderung einer irgendwie definierten «Finanzierungslücke», sondern im Sinne einer umfassenden Lösung der identifizierten Hauptprobleme.

Ein weiteres Schlagwort ergibt sich aus Vergleichen mit dem benachbarten Ausland. Immer wieder hört man den Satz: «Im Ausland sind die Probleme zum Teil um einiges schlimmer als in der Schweiz!» Die Aussage ist korrekt, sie soll uns aber nicht daran hindern, die gravierenden Probleme im Inland zu lösen.

Eine letzte Schlagwortkombination betrifft die Angst vor dem Kollaps wegen nicht vorhandener Nachhaltigkeit. «Die AHV ist nicht nachhaltig finanziert. Wenn wir nichts unternehmen, droht der ökonomische Kollaps!», so lautet das gängige Argument. Die Aussage ist falsch. Sowohl die Höhe der akkumulierten (impliziten) Staatsschuld (relativ zum BIP) wie auch das gesamte künftige Beitragsvolumen (relativ zum BIP) erreichen nicht Dimensionen, die einen ökonomischen Kollaps verursachen könnten.

Wenn auch hier für Reformen plädiert wird, die rasch in Angriff genommen werden sollten, so geschieht dies nicht als Antwort auf die (ungerechtfertigte) Drohung mit einem ökonomischen Kollaps, sondern weil eine Lösung zur Beseitigung der beiden erwähnten sozialen Missstände notwendig ist.

Aus der Beantwortung der eingangs gestellten Fragen lassen sich zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen ziehen.

Erstens: Die Situation ist viel ernster, als dies bisher allgemein dargestellt worden ist.

Zweitens: Das Grundproblem der AHV liegt darin, dass die Gesellschaft den Nachkommen eine Hypothek hinterlässt, die so gross ist, dass die Jungen im gegenwärtigen System damit nicht mehr fertig werden. Die Ziele der AHV (Exi-stenzsicherung im Alter und Vorsorge für arme und mittlere Einkommen) bleiben wegen dieser Hypothek mit der derzeitigen AHV-Lösung für die Jungen unerreichbar.

Drittens: Die soziale Sprengkraft ist so gross, dass es fahrlässig und sozialpolitisch inkorrekt wäre, in dieser Situation nichts zu tun. Es scheint deshalb zunächst wichtig, Verdrängungsmechanismen zu überwinden und sich allgemein der Tragweite des Problems bewusst zu werden. Sodann sollte bei allen Beteiligten die Einsicht reifen, dass die Umverteilung zulasten der Jungen in diesem Ausmass nicht gewollt und beabsichtigt war bzw. ist. Ausserdem müsste der Wille gestärkt werden, den Jungen aus der verfahrenen Situation zu helfen. Dabei wäre in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass Beiträge, Pensionsalter und Leistungen so in Einklang gebracht werden, dass die zurzeit noch andauernde Bereicherung auf Kosten der Jungen gestoppt wird. Dies löst zwar die beiden Hauptprobleme nicht, verhindert aber, dass sie noch weiter verschärft werden. In einem näch-sten Schritt wären dann umfassende Lösungen zu erarbeiten.

Viertens: Innerhalb des bestehenden AHV-Konstruktes lassen sich die beiden Hauptprobleme nicht bewältigen. Eine tiefergreifende Reform ist deshalb unausweichlich. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen müssten neue Lösungen zwei Lehren beherzigen: erstens sollten sie weitgehend von Generationenumverteilungen absehen und zweitens sich auf den eigentlichen Verfassungsauftrag (Gewährleistung einer angemessenen Existenz im Alter) beschränken.

Fünftens: Es geht um nichts weniger als um die Behebung eines akuten sozialen Missstandes, der sich in einer starken Benachteiligung der Armen und Jungen manifestiert. Dies ist ein Anliegen, das grundsätzlich über Parteigrenzen hinweg konsensfähig sein dürfte. Dazu braucht es aber mutige Schritte. Die Schweiz hat in der Vergangenheit wiederholt Mut bewiesen und dadurch grosse Herausforderungen erfolgreich bewältigt. Es wäre zu wünschen, dass ihr dies erneut gelinge.

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