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Der Weg zum Bundesstaat
Ausschnitt aus dem Gedenkblatt, das anlässlich der Einführung der Bundesverfassung vom 12. September 1848 erschien. Lithografie von C. Studer, Winterthur, gedruckt von J. J. Ulrich, Zürich. Bild: Burgerbibliothek Bern.

Der Weg zum Bundesstaat

Innere Spaltungen und Druck von aussen prägten die Entwicklung von einem losen Staatenbund zur liberalen Demokratie: eine Chronologie.

1798

Mit dem Einmarsch französischer Truppen fällt die Alte Eidgenossenschaft in sich zusammen. Die Helvetische Republik, ein Einheitsstaat nach französischem Vorbild, entsteht.

1801

Napoleon Bonaparte (unten) stellt den Verfassungsentwurf von Malmaison vor, welcher der Schweiz eine eindeutig föderale Struktur gegeben hätte. Doch Unitarier und Föderalisten zerstreiten sich über die Umsetzung.

Napoleon Bonaparte. Gemälde von Jacques-Louis David, 1812. Bild: Wikimedia.

1802

Als sich die französischen Truppen im Sommer aus der Helvetischen Republik zurückziehen, bricht sich der Unmut über die Regierung erneut Bahn, und es kommt zu einem föderalistischen Aufstand, der als Stecklikrieg bekannt wird. In der Folge marschiert Napoleon wieder ein und verhandelt mit den Kantonen über eine neue Verfassung.

Tod des Leutnants Rudolf von Werdt im Stecklikrieg. Federzeichnung von Karl Ludwig Zehender. Bild: Wikimedia.

 

1803

Mit der Einführung der von Napoleon diktierten Mediationsakte wird der Konflikt zwischen den Unitariern und Föderalisten beendet, und die Kantone werden wieder selbständige Gliedstaaten. Mit der Mediationsakte wird ein einheitliches Grundgesetz erschaffen, im Kriegsfall kann ein Bundesheer aufgestellt werden, der freie Handelsverkehr wird gewährleistet, der Bund kann eine Aussenpolitik führen und den Schweizern wird eine minimale Rechtsgleichheit zugesprochen.

1813

Nach Napoleons Niederlagen in Europa und dem Rückzug der französischen Truppen über den Rhein wird die Mediationsakte durch die Tagsatzung aufgehoben.

1815

Am Wiener Kongress wird die Schweiz als neutrales Land anerkannt, und ein neuer Bundesvertrag wird auf Druck der siegreichen Alliierten (Russland, Preussen, Grossbritannien und Österreich) eingeführt. Dieser gibt den Kantonen ihre Souveränität zurück. In Bundesangelegenheiten wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden.

Wiener Kongress mit den Repräsentanten der acht Grossmächte. Bild: Wikimedia.

 

1830

In den grösseren Kantonen kommen liberale Forderungen für eine Verfassungsrevision auf. Die Konservativen wehren sich dagegen. Schliesslich wird in den Kantonen Tessin, Thurgau, Aargau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Freiburg, Waadt, Solothurn, Bern und Schaffhausen eine liberale Kantonsverfassung eingeführt.

1832

Die Mehrheit der Tagsatzung stimmt einer erneuten Ausarbeitung einer Verfassung zu, die aber an den konservativen Kantonen scheitert. In den folgenden Jahren verschärft sich der Konflikt zwischen den Liberalen und Konservativen.

1845

Um sich vor den Liberalen zu schützen, gründen die katholisch-konservativen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Freiburg und Wallis den Sonderbund.

1847

Im Sommer fordert die Mehrheit der liberal regierten Kantone eine Revision des Bundesvertrags von 1815 und die Auflösung des Sonderbunds. Es kommt zum Sonderbundskrieg; nach der Niederlage der konservativen Kantone wird der Sonderbund im November aufgelöst.

Die Bataillone 9 und 11 von Zürich erstürmen im Sonderbundskrieg den Rooter-Berg bei Gisikon, 1847. Bild: Schweizerisches Nationalmuseum.

 

1848

Eine Kommission aus 23 Mitgliedern erarbeitet eine Bundesverfassung. Diese wird von der Tagsatzung und anschliessend in den meisten Kantonen vom Stimmvolk angenommen. Die Schweiz wird zum ersten demokratischen Bundesstaat in Europa.

Ausschnitt aus dem Gedenkblatt, das anlässlich der Einführung der Bundesverfassung vom 12. September 1848 erschien. Lithografie von C. Studer, Winterthur, gedruckt von J. J. Ulrich, Zürich. Bild: Burgerbibliothek Bern.

 

1847

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung wird das fakultative Gesetzesreferendum eingeführt, das erste Instrument der direkten Demokratie auf nationaler Ebene. Die erweiterte Gesetzgebungskompetenz des Bundes bildet die Grundlage für eine einheitliche Rechtsanwendung, das Bundesgericht wird aufgewertet. Die Grundrechte werden gestärkt: Die Kultusfreiheit gilt nun für alle Glaubensgemeinschaften, die Niederlassungsfreiheit wird erweitert; die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Handels- und Gewerbefreiheit sowie das Recht auf Ehe werden garantiert.

1891

Auf Druck von Katholisch-Konservativen und Sozialdemokraten wird die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingeführt. Damit erhält die Verfassungsstruktur der halbdirekten Demokratie die Form, die sie im wesentlichen bis heute beibehalten hat.

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