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Der unfertige Bankenplatz

Selten herrschte in der Schweiz eine so wirtschaftsfeindliche Stimmung wie heute. Doch der Finanzplatz Schweiz wird trotz Reputationsschaden eine Weltmarke und ein standortökonomischer Leuchtturm bleiben. Eine Rundumschau auf drei grosse Baustellen.

Die Banken, unter ihnen vorab die Globalplayer, stehen im medialen Dauerscheinwerferlicht. Sie dominieren nicht nur die Schlagzeilen, sondern gelangen auch mehr und mehr in den Regulierungsfokus von Politik und staatlichen Aufsichtsbehörden. Die den Banken seitens der Öffentlichkeit über Jahrzehnte attestierte Glaubwürdigkeit ist mittlerweile wachsendem Misstrauen und Unbehagen gewichen. Bankenbashing ist in Mode gekommen. Spätestens seit 2009 und der Rettungsaktion der UBS erodierte deren Popularität auch in der Schweiz mit ihrem exponierten Finanzplatz.

1. Schaden am marktwirtschaftlichen Grundverständnis

Doch wer sich empört, differenziert nicht mehr: Variable Bankerboni – obwohl vorwiegend bei Grossbanken und dort im Investmentbanking hochgeschossen – werden heute verallgemeinernd für branchentypisch und des Teufels gehalten. «Steuerbetrug und dergleichen» (um eine amerikanische Formulierung aufzugreifen) wird ebenfalls generalisierend kriminalisiert, wobei nicht mehr zwischen aktiver, passiver und ungewollter passiver Unterstützung durch Banken bzw. deren Mitarbeiter unterschieden wird. Dass staatliche Rettungsaktionen zugunsten von insolvenzbedrohten Finanzinstituten, vor allem wenn sie auf Kosten von Gläubigern und Steuerzahlern erfolgen, nicht goutiert werden, kann nicht wirklich verwundern. Wenn sich die Banker innerhalb von Peergruppen bzw. jenseits jedes marktwirtschaftlichen Wettbewerbs dessen ungeachtet exzessive Boni zuschachern, sündigen sie ordnungspolitisch und geben darüber hinaus ein denkbar schlechtes Bild ab.

Noch zweifelhafter, ja teilweise kriminell, handelt, wer zum eigenen Vorteil fundamentale Benchmarkzinsen auf Libor-Märkten manipuliert oder hart erspartes Publikumsgeld auf intransparenten Hochrisikomärkten verhökert. Inakzeptabel ist, wenn vorab international agierende Geschäftsbanken, ultrakurzfristig geldgesteuert, den Eigenhandel durch Leverage unkontrolliert aufplustern. Unhaltbar ist auch, wenn Banken sich um Politik, staatliche Institutionen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge foutieren. Dass solches Verhalten in jeder Hinsicht kontraproduktiv ist, haben viele Banker erst viel zu spät erkannt – nämlich jetzt, da ihre Popularität auf einem Tiefpunkt angelangt ist.

Der Schaden ist freilich bereits angerichtet. Selten herrschte in der Schweiz eine so wirtschaftsfeindliche Stimmung wie heute. Dass bei den beschriebenen Strategien, Geschäftsmodellen und Praktiken nicht nur grundlegende Anstandsregeln verletzt, sondern auch marktwirtschaftliche Prinzipien missachtet wurden, geht im Getöse der Polemik unter. Nun steht das freiheitliche Wirtschaftsverständnis der Schweiz auf dem Spiel, ebenso wie das gesellschaftliche Ansehen der gesamten unternehmerischen Führungselite und letztlich selbst die Akzeptanz von Marktwirtschaft, Privateigentum und leistungsgerechter Einkommensverteilung. Für solche Kollateralschäden der Bankenkrise kommen jedoch selbst in der Schweiz am Ende nicht diejenigen auf, die sie verursacht haben. Ein weiteres Mal droht die überwiegende Mehrheit all jener Banken, Unternehmen und Personen, die stets einen korrekten bzw. guten Job gemacht und damit zur Erfolgsgeschichte unseres Landes beigetragen haben, die Zeche zu bezahlen.

So weit darf es nicht kommen. Schauen wir darum genauer hin und versuchen wir, die Lage nüchtern zu analysieren.

2. Ordnungspolitisch problematische Bankenrettung

Befassen wir uns zuerst mit der Frage, weshalb vor allem grössere und international agierende Banken, sobald sie zu fallieren drohen, jeweils in ordnungswidriger Eile unter das Schutzdach von Politik, Staat und Notenbank genommen werden, anstatt dass sie – wie etwa im Falle der insolventen Lehman-Brother-Bank – ordnungsgemäss abgewickelt werden. Wer blind für Rettung plädiert, blendet das Problem des Moral Hazard aus. Können Banken damit rechnen, gerettet zu werden, gehen sie grössere Risiken ein, als sie es sonst täten. Und dies wiederum bedeutet: Es wachsen die Chancen, dass Gewinne privatisiert und Kosten sozialisiert werden.

In diese Richtung weisen die Schutzschilder für insolvenzbedrohte Banken und für bankkrisengeplagte Staaten, die die EU aufzieht. Oder denken wir an Griechenland, Spanien, Island und Zypern, wo marode Finanzinstitute am Ende mit schmerzhaften Schuldenschnitten «zwangsgerettet» wurden. In Irland wurden insolvente Banken verstaatlicht, wobei der Staat die Schulden übernahm, was sein Haushaltsdefizit weiter aufblähte. In Italien hat Ex-Premier Monti zur Rettung der «Monte dei Paschi di Siena» eine Hauseigentumssteuer eingeführt, die viele italienische Mittelständler in finanzielle Notlage gebracht hat. Auch in der Schweiz wurde das frühere Flaggschiff UBS mit einem ausgeklügelten Stützungskonzept von Bund und Notenbank wieder flottgemacht. Dass dabei – trotz erheblicher Risiken – für den Bund, den Steuerzahler und die SNB am Ende ein mehrfacher Milliardengewinn herausschaute, ist zweifellos erfreulich, doch hätte das auch anders kommen können.

3. Implizite Staatsgarantie infolge Systemrelevanz

Das Publikum bekundet also mit guten Gründen Mühe, für einen ordnungswidrigen Branchenschutz Verständnis aufzubringen. Besonders schlecht kommen «Bankenrettungen» dann an, wenn indirekt auch Grossinvestoren und unbotmässige Boni-Empfänger davon profitieren. Oder anders gesagt: für die angebliche Unverzichtbarkeit von «Bankenrettungen» bedarf es also schon harter volkswirtschaftlicher Gründe.

Zunächst lässt sich sicher nicht bestreiten, dass der Bankensektor auf einem Finanzplatz von Weltruf wie jenem der Schweiz mit seinem direkten plus indirekten Wertschöpfungsanteil von insgesamt 9,3 Prozent am Bruttoinlandprodukt (BIP), seinem Beschäftigungsanteil von insgesamt 6,6 Prozent sowie mit seinem zig-milliardenschweren Anteil am schweizerischen Leistungsbilanzüberschuss einen exzellenten makroökonomischen Wohlstandsbeitrag leistet. Zudem ist der Schweizer Finanzplatz dank seiner Professionalität, Zuverlässigkeit und seiner politisch-ökonomischen Stabilität zur standortförderlichen Weltmarke geworden, was im Jahre 2011 immerhin Steuereinnahmen von insgesamt 11,2 Milliarden Franken sprudeln liess.1 Das Investmentbanking für Unternehmen und öffentliche Hände wie auch das Vermögensverwaltungsgeschäft für private Kunden aller Vermögensklassen sowie für institutionelle Anleger gehören zum Feinsten weltweit.

Der Finanzplatz wird hierzulande auch in Zukunft einen willkommenen Wohlstands- und Beschäftigungsmotor abgeben. Dennoch begründen all diese vorzüglichen, durch ihn generierten gesamtwirtschaftlichen Inzidenzen noch keine «Too big to fail»-Situation. Ebenso wenig legitimieren sie eine implizite Staatsgarantie, im konkreten Fall den «Bail-out» einer insolvenzbedrohten Grossbank. Hierzu braucht es aus ordnungspolitischer Sicht mehr, nämlich Systemrelevanz, das heisst konkret: die Gewissheit, dass der Absturz eines Finanzmarktplayers zu einem «Blackout» des Systems führen würde und damit – per se oder via Ansteckung anderer Institute – grosse Teile einer Volkswirtschaft kollabieren zu lassen drohte.

4. Wann ist eine Bank systemrelevant?

War diese Situation in der Schweiz gegeben? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es eines kleinen Exkurses in die Mechanik des real existierenden Geldsystems: Das Geschäftsbankensystem ist bekanntlich in der Lage, mit mehr oder weniger Notenbankgeld (= Giroguthaben bei der Notenbank plus Noten und Münzen) multiplikativ Geschäftsbankengeld (= Sichtguthaben plus Bargeld) zuhanden des Publikums zu schöpfen und auch wieder zu vernichten.

Erhöht beispielsweise die Notenbank (via Aktivkauf oder kurzfristige Kreditvergabe auf dem Geldmarkt) die Notenbankposition einer Geschäftsbank A um 1000 Franken, so kann diese den Betrag – nach Rückbehalt beispielsweise eines Fünftels in der Bankreserve – an eine Nichtbank im Publikum (beispielsweise an eine private oder öffentliche Hand oder an ein Unternehmen) weiterleiten. Kommt der Empfänger dieser Liquidität mit den 800 Franken seinen kurzfristigen Verpflichtungen nach, so landet der Betrag vermutlich bei einer Bank B – und der vorher beschriebene Vorgang kann sich in der Folge beliebig oft wiederholen. Wenn jede nachmalige Bank jeweils einen Fünftel in die Reserve zurücklegt, resultiert daraus am Ende ein kumulierter Liquiditätsbetrag beim Publikum in der Höhe von 4000 Franken an Geschäftsbankengeld. Insoweit dieser Betrag vom Publikum nicht bar gehalten bzw. gehortet wird, dient er der Zahlung von realwirtschaftlichen Leistungen und Transaktionen. Er beträgt also am Ende ein Vielfaches der anfänglich durch die Notenbank zur Verfügung gestellten Liquidität.

Natürlich kann der Betrag bei gegebenem Leistungs- bzw. Transaktionsvolumen kleiner als 4000 Franken ausfallen. So etwa, wenn die Geschäftsbank A Teile ihrer von der Notenbank ausgeliehenen originären Liquidität zur Notenbank zurückbringt, wenn die andern involvierten Geschäftsbanken ihre Reservehaltung erhöhen oder wenn vom Publikum ein Teil der Sichtgutschriften bar zurückbehalten bzw. gehortet statt zur Erfüllung transaktionsbedingter Zahlungsverpflichtungen eingesetzt wird.

Findet all das in einem Währungsraum im grossen Stil und mit wachsender Tendenz statt, was übrigens seit 2008 in den meisten fortgeschrittenen Ländern (inkl. Eurozone) der Fall war, so erklärt das, warum in all diesen Ländern trotz extremer Notenbankgeldschwemme bisher kaum Inflation entstanden ist. Relevant für den Zahlungsverkehr (und für die Inflation) ist nur jener Teil der originären Notenbankgeldmenge, der ins Publikum gelangt und von diesem zur Abwicklung seiner kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen verwendet wird.

Da zudem die Liquiditätsbedürfnisse und Liquiditätspotentiale zu einem gegebenen Zeitpunkt von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sein können, muss – wie in einem System kommunizierender Röhren – ein kontinuierlicher Ausgleich solch divergenter Liquiditätspositionen über den Interbankenmarkt stattfinden. Spätestens jetzt lässt sich die gigantische Dynamik und Komplexität des Zahlungsverkehrs erahnen: Dieser stockt, sobald eine oder mehrere etablierte Geschäftsbanken – zum Beispiel wegen Insolvenz oder Liquiditätsengpässen – ausfallen oder wenn Geschäftsbanken infolge Risikoaversion oder aus gegenseitigem Misstrauen einander keine Kredite mehr gewähren wollen bzw. können. In beiden Fällen besteht das reale Risiko, dass der Zahlungsverkehr bzw. die Geld- und Kreditmärkte zusammenbrechen. Das läuft ab wie beim menschlichen Blutkreislauf: Stockt dieser, kann es in der Folge zu Hirn- oder Herzschlag kommen. Analog kollabieren realwirtschaftliche Transaktions- bzw. Wertschöpfungssysteme, sobald der Zahlungs- und Kreditverkehr infolge Bankausfällen bzw. infolge Blockierung des Interbankenmarktes zusammenbrechen.

Das bedeutet nichts anderes, als dass der Bankensektor (inkl. Notenbank) für die Zahlungsabwicklung sämtlicher realwirtschaftlicher Transaktionen zwischen privaten, öffentlichen und unternehmerischen Publikumsakteuren zuständig und damit – anders als alle anderen Wirtschaftsbranchen – hochgradig systemrelevant ist.

Wenn nun unter diesen Voraussetzungen eine einzelne Bank oder eine Gruppe untereinander vernetzter Finanzinstitute in den Geld- und Kreditverkehr involviert ist und dabei grosse Teile eines nationalen Zahlungs- und Kreditverhaltens abwickelt, so lässt sich die Systemrelevanz  dieser Akteure relativ leicht ermessen. Für landesweit und über die nationalen Grenzen hinweg agierende Finanzinstitute wie etwa für eine UBS mit über 30 Prozent Marktanteil im Retailgeschäft (vor allem im KMU-Bereich) kann Systemrelevanz vermutet werden. Sie war nicht nur «too big», sondern auch «too connected to fail». Sowohl ein insolvenz- als auch ein liquiditätsbedingter Fallout der UBS hätte die Volkswirtschaft der Schweiz höchstwahrscheinlich in den Kollaps geführt. Weder Bund noch Notenbank hatten deshalb wirklich eine Wahl: Sie mussten, um ihren Auftrag zu erfüllen, die UBS vor der Insolvenz retten.

Halten wir darum fest: Bund und Notenbank haben richtig gehandelt. Die Schweizer Bürger und Steuerzahler tun gut daran, die Sache differenziert zu betrachten und ihre Wut selbst auf die Grossbanken im Zaum zu halten. Dennoch kommt die Politik nicht darum herum, sich Gedanken über Lösungen des «Too big to fail»-Problems zu machen, die davon ausgehen, dass im Notfall Bad-Banken ausgegliedert und ordentlich abgewickelt werden können. Sicher braucht es auch eine – allerdings nach Bankengruppen differenzierte – Verschärfung von makroprudentiellen Spielregeln, so etwa strengere Liquiditäts-, Eigenmittelunterlegungs- und Verschuldungsvorschriften. Auch hier ist die Schweiz, mit Basel III, recht gut unterwegs. Was allerdings in jedem Fall strikt verhindert oder zurückgefahren werden muss, sind alle planwirtschaftlichen Marktregulierungen, wie sie zurzeit von einer übermächtigen Finma angedacht werden.

5. Der Hypothekarmarkt als weitere Banken-Baustelle

Eine zweite Banken-Baustelle mit – wenn auch etwas geringerem – systemrelevantem Risikopotential ist auf dem Hypothekarmarkt auszumachen. Hier agiert neben den reputationsgeschwächten Grossbanken (UBS, CS, ZKB) schwergewichtig auch eine auf das Retailgeschäft fokussierte Gruppe von Finanzinstituten. Diese haben die laufende Krise bislang recht erfolgreich und fast ohne öffentliche Sympathieverluste gemeistert. Zu ihnen gehören in der Schweiz vorab die Raiffeisen- und die Kantonalbanken, die Post und zahlreiche Regional- und Lokalbanken.

Der zurzeit boomende Immobiliennutzungsmarkt wird einerseits nachfrageseitig von Fundamentalfaktoren (wie Zuwanderung, Abnahme der Haushaltgrössen, steigende individuelle Wohnansprüche) und andererseits angebotsseitig primär von tiefen Hypothekarzinsen getrieben. Gleichzeitig werden die Immobilienanlagemärkte (d.h. die Mehrfamilienhaus- und die Wohneigentumsmärkte) sowohl angebots- als auch nachfrageseitig durch die historisch günstigen Konditionen der Hypothekenanbieter regelrecht befeuert. An der daraus resultierenden Immobilieninflation (Preisanstieg in allen Wohnmobiliensegmenten) wird sich deshalb so lange nichts ändern, wie die Fundamentaltreiber auf den Immo-Nutzungsmärkten nicht an Dynamik verlieren, die Zinsen tief bleiben und sich anstelle der Immo-Anlagemärkte keine rentableren Alternativen anbieten.

Dass sich der schweizerische Immobilienmarkt (von den bekannten «Kochtöpfen» Zürich, Genf und Oberengadin abgesehen) zwar aktuell noch nicht im Blasenmodus, immerhin aber im Blasenrisikobereich bewegt, erfüllt die – auf Tiefzinsen verpflichtete – schweizerische Notenbank mit Sorge. Dass andererseits die Hypothekaranbieter die tiefen bzw. erodierenden Margen durch Mengenausweitungen kompensieren wollen, ist ebenfalls verständlich. Denn eine abrupte Trendumkehr bei den Zinsen und Inflationsraten nach oben und im Gegenzug bei den Immobilienpreisen nach unten könnte nicht nur überbelehnende Hypothekarschuldner grossflächig «unter Wasser» setzen, sondern auch die Hypothekenanbieter in arge Solvenznöte bringen.

Einen daraus resultierenden Immobi­lienmarkt-, Hypothekarmarkt- und Bankencrash hat die Schweiz anfangs der 1990er Jahre schon einmal erlebt. Er würde unser Land im heutigen Krisenkontext volkswirtschaftlich vor eine grosse Herausforderung stellen und den Banken einen neuerlichen Reputationsverlust verpassen.

Die im schweizerischen Hypo- und Immo-Markt engagierten Banken haben deshalb gut daran getan, selbstregulierend die Schuldenbonität strenger zu bewerten, die Belehnungsgrenzen tieferzustellen und die kalkulatorischen Kosten der Hypotheken (bei einem virtuellen Zins von 5 Prozent) unter einem Drittel des Schuldnereinkommens zu halten. Ergänzt werden diese Vorkehren gegenwärtig durch eine strengere Eigenmittelverordnung sowie durch den bis zum Herbst zu implementierenden, von der SNB angeregten, antizyklischen Kapitalpuffer. All diese ordnungspolitisch unbedenklichen Marktregeln zeigen bereits erste Wirkungen: Sowohl das relativ zum BIP stärker wachsende, gesamtschweizerisch konsolidierte Hypothekenportefeuille (im Jahre 2012 rund 843 Milliarden Franken2) als auch die Hypothekarquote (Hypovolumen/BIP = 1,42) beginnen sich etwas zu stabilisieren: Der Immobilienpreisanstieg hat sich jedenfalls in den obersten Preissegmenten leicht abgekühlt und scheint sich allmählich von den Blasenzonen in periphere Regionen zu verlagern.

Auch hier können wir also festhalten: Die Grossrisiken sind unter Kontrolle, die Banken leisten ihren Beitrag zur Volkswirtschaft.

6. Vom Bankgeheimnis zum AIA

Abschliessend möchte ich einige Reflexionen zur dritten, wohl spektakulärsten Banken-Baustelle anführen. Sie ist allerdings mit einem eher marginalen Systemrisiko verbunden. Gemeint ist das in der Schweiz in der Vermögensverwaltung traditionelle Geschäftsmodell auf der Basis des ausschliesslichen Vier-Augen-Prinzips. Den Banken war und ist es (unter dem Vorbehalt des Geldwäschereigesetzes) grundsätzlich untersagt, Daten über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu bankeigenen Mitarbeitern und Kooperationspartnern (zu Anwälten, Treuhändern usw.) an Dritte herauszugeben.

Um dieses unter dem Namen «Bankkundengeheimnis» bekannte Prinzip fair zu würdigen, lohnt sich ein Blick in die Geschichte. Offensichtlich hat es dieses Rechtsinstitut während des ganzen letzten Jahrhunderts, insbesondere aber seit dem letzten Weltkrieg, zahllosen in der Heimat verfemten oder gar aus ihr verstossenen bzw. verfolgten Menschen möglich gemacht, ihr Vermögen vor dem Zugriff durch Unrechtsregime bzw. Potentaten zu bewahren. Das war sicher mit ein Grund, warum das schweizerische Bankkundengeheimnis im In- und Ausland lange Zeit einen hohen ethischen Stellenwert genoss.

Als freilich dieses Schutzrecht in der Folge von Ausländern aus Hochsteuerländern mehr und mehr dazu benutzt wurde, ihr Angespartes vor einer faktischen fiskalischen Konfiskation in die Schweiz zu retten oder hier innerfamiliär heikle Nachlass- und Nachfolgeregelungen unter Diskretionswahrung durchzuführen, hat dies dem ethischen Nimbus des Bankkundengeheimnisses nachhaltig zugesetzt. Dennoch hat auch dies bis Ende des letzten Jahrhunderts kaum Anlass zu Reklamationen und Klagen gegeben. Die doppelte Strafbarkeit, d.h. die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug (verbunden mit Urkundenfälschung) einerseits und Steuerhinterziehung andererseits, hat es der Schweiz möglich gemacht, zwar im Falle von Steuerhinterziehung oder Steueroptimierung weiterhin am Bankkundengeheimnis festzuhalten, davon jedoch im Falle von (betrügerischen) steuerlichen Straftatbeständen (im Rahmen etwa eines Amts- oder Rechtshilfeverfahrens) abzuweichen. Damit war die Kirche kurzzeitig wieder im Dorf. Relative Ruhe herrschte aber nur so lange, bis vor einigen Jahren die Hochsteuerländer (vor allem in Nordamerika und Europa) reihenweise in die Schuldenfalle gerieten und gleichzeitig gewahr wurden, dass sich zunehmend landeseigene Privatvermögen, Unternehmen und Humanressourcen in die europaweit erfolgreiche Schweiz verlagerten.

Jetzt kam es zum grossen Aufschrei. Das Halali auf die «Steueroase» mitten in der fiskalischen «EU-Wüste», eröffnet von der OECD, erscholl jetzt auch aus den USA und aus den Euroländern und verschärfte sich seither von Jahr zu Jahr. Die Kriminalisierung von Steuervergehen nahm, wie etwa im «Fall Hoeness», geradezu groteske Formen an. Uli Hoeness, dem Deutschland sportlich und wirtschaftlich einiges zu verdanken hat, soll seinem Land Steuerzahlungen in Millionenhöhe vorenthalten und mittlerweile auch nachbezahlt haben. Jetzt wird er gesellschaftlich geächtet. Politiker hingegen, die Milliarden von Steuergeldern verscherbeln, wie möglicherweise der Bürgermeister von Berlin mit «seinem» Flughafen, bleiben in Amt und Würden.

Dennoch ist nicht daran zu rütteln: In Sachen gläserner Bürger, Steuerdisziplin und Bankkundengeheimnis hat in der westlichen Welt, spätestens nach dem USA-Deal mit der UBS, ein fundamentaler Paradigmenwechsel stattgefunden. Wenn nach 2009 eine ansehnliche Schar von Schweizer Banken nach dem UBS-Verdikt das damalige, schwer abgestrafte UBS-Geschäftsmodell übernommen und sozusagen «geklont» fortgeführt haben, so war das, wenn auch rechtlich sauber, da sich die Gesetze seit 2009 nicht geändert haben, dennoch dreist, abenteuerlich – oder schlicht dumm. Der dem Finanzplatz dadurch neuerlich entstandene Reputationsschaden ist immens. Und für die Kollateralschäden des USA-Deals bürgt am Ende einmal mehr der Staat. Dabei wird doch weltweit von niemandem ernsthaft bestritten: Der Finanzplatz Schweiz wird auch im Zeitalter der «Weissgeldstrategie» und bei verschärftem Steuerstrafrecht eine Weltmarke und ein standortökonomischer Leuchtturm bleiben. Und das Vermögensverwaltungsgeschäft der Schweizer Banken wird dank seiner Professionalität, Solidität und Zuverlässigkeit und dank der einzigartigen politischen und ökonomischen Stabilität unseres Landes weiterhin ein Erfolgsmodell bleiben.

Nun ist es an den Schweizer Banken, insbesondere den systemrelevanten Globalplayern, die verbliebenen Flur-, Reputations- und Glaubwürdigkeitsbeschädigungen endlich nachhaltig auszuräumen. Es ist an den Bürgern, den «gläsernen Bürger» im Inland zu verhindern. Es ist an den Politikern, den automatischen Informationsaustausch (AIA) erst dann zu akzeptieren, wenn er zum globalen Standard geworden ist. Dabei muss die Regierung ihrerseits am Paradigma festhalten, strikt nicht einzuknicken, wenn ein Staat oder eine Organisation die Schweiz bilateral oder gar unilateral, d.h. ohne Reziprozität, zwingen will, ihr eigenes Recht zu biegen oder gar zu brechen.

 


1 Die Zahlen stammen vom BAKBASEL. Zitiert in: Schweizerische Bankiervereinigung (Hrsg.): Die Bedeutung des Schweizer Bankensektors. Basel: SBVg, August 2012.

2  Schweizerische Nationalbank (Hrsg.): Statistisches Monatsheft April 04/2013. Zürich: SNB, 2013. In den BAK-Zahlen sind die Risikozuschläge im Zinsgeschäft mitgerechnet, was zwar methodisch umstritten, aber internationaler Standard ist.

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(c) Fotolia.
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