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Der Supreme Court macht Politik
Loris Fabrizio Mainardi, zvg.

Der Supreme Court macht Politik

Zum Entscheid, das nationale Recht auf Abtreibung in den USA aufzuheben.

Der Entscheid Dobbs v. Jackson hat in staatspolitischer wie ethischer Hinsicht Bedeutung über die USA hinaus erlangt. Zunächst ist zu betonen, dass der Supreme Court – was gemeinhin verkannt wird – nicht über die Frage der Fristenlösung an sich entschieden, vielmehr diese in die Zuständigkeit der Gliedstaaten zurückgegeben hat. Solch «bewusste Schwächung des US-Verfassungsgerichts durch sich selbst» ist aber keineswegs, wie jüngst vom Zürcher Wirtschaftsrechtler Karl Hofstetter, «als Stärkung von Föderalismus und Demokratie» zu lesen: Gerade in Rechtsstaaten, die auf Checks and Balances beruhen, ist es vornehmste Aufgabe der Judikative, den verfassungsmässigen Grundrechten zum Durchbruch zu verhelfen.

Dass das Bundesgericht hierzulande Bundesgesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen kann, ist rechtsstaatlich problematisch und hat etwa verhindert, dass das politisch seit Jahrzehnten vergeblich angestrebte gleiche Rentenalter von Mann und Frau schon längst höchstrichterlich durchgesetzt worden ist.

Der Supreme Court hätte vorliegend durchaus anders entscheiden können – hätte er denn gewollt. Denn ob man «originäres» über historisch gefestigtes Verfassungsrecht (wozu der jetzt gekippte Entscheid Roe v. Wade gehörte) stellen will, ist keine verfassungsrechtliche, sondern eine rechtsphilosophische Frage. So gesehen erweist sich der jetzt gefällte Entscheid als ebenso «politisch» geprägt wie jener vor 50 Jahren.

Und ebenso lässt er sich kritisieren: Die dabei umstrittenste Frage, ob es ein «Recht auf Abtreibung» gibt, kann letztlich unentschieden bleiben, solange es Regelungen strafbefreiten Schwangerschaftsabbruchs gibt. Letztere sind auch mit einem christlichen Weltbild vereinbar, welches Kreationismus und Evolutionismus verbindet: Kosmos und Lebewesen entfalten sich aus den geschaffenen Elementen und verwirklichen ihre Möglichkeiten; so auch der Mensch, der sich während seines Embryostadiums graduell vom vegetativen zum eigentlichen Geistwesen entwickelt. Weder die katholische Kirche noch der US-amerikanische Supreme Court müssen sich daher berufen sehen, sozial längst etablierte und medizinisch sicher praktizierte Fristen­lösungen in ­Frage zu stellen.


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