Der späte Zorn des Musterschülers
Die Schweiz will es allen recht machen. Die Gesetzestreue wird aber kaum honoriert. Weder im Ausland noch im Inland. Zeit für ein Umdenken.
Es mutet schon merkwürdig an. Die Schweizer Bevölkerung hatte im Februar 2009 in der Manier eines Musterschülers eben die Ausdehnung des Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien gutgeheissen und die letzte Hürde im bilateralen Vertragswerk mit der EU genommen. Und dann lernte das Musterschülerland unverhofft den deutschen Finanzminister kennen und wurde zum fiskalischen Schurken erklärt. Die Abstrafung tat weh. Der Schmerz ist noch nicht verwunden, aber vorübergehend vergessen – Muammar al-Ghadafi und Roman Polanski sei Dank.
Nach der Verhaftung Polanskis ging ein Aufschrei durch die Intellektuellen dieses Landes. Warum eigentlich? Auch diesmal hatten sich die Behörden streng an die Gesetze gehalten. Das wäre doch eigentlich im Sinne der Intellektuellen, die ihre Aufgabe vor allem darin sehen, die Vertreter der helvetischen Politik an Vertragskonformität zu erinnern (wobei sie mit der manchmal überzogenen Fiskalkritik aus dem Ausland eher sanft verfahren).
Zurück zum Fiskalstreit. Noch im Frühjahr sah sich eine ohnmächtige helvetische Öffentlichkeit mit der barschen Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an ihrer Steuerpraxis und mit dem Fall UBS konfrontiert; die Macht des Stärkeren galt plötzlich mehr als das Recht des Schwächeren. Dabei hatte die Schweiz die geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung und Informationsaustausch) mit den USA und mit den EU-Staaten, einschliesslich der einundzwanzig bilateralen Abkommen, durchaus eingehalten. Sie gebärdete sich ein weiteres Mal als juristischer Musterschüler. Genützt hat es ihr nichts.
Der über zehn Jahre andauernde Verhandlungsprozess mit Brüssel über unzählige Dossiers von Wirtschaft, Politik und Verkehr ist von den helvetischen Befürwortern stets unter der Generalklausel geführt worden, es gelte, den Finanzplatz Schweiz zu schützen. Wer den bilateralen Weg mit dem Schutz des Bankgeheimnisses gleichsetzt, begibt sich aber in eine denkbar schlechte Verhandlungsposition. Die Güterabwägung im Verhandlungsprozess und in den Abstimmungskämpfen diente in der Tat vor allem dazu, Schreckensszenarien aufzuzeigen, die dem Land angeblich drohten, sollte sich der Souverän gegen das eine oder andere Dossier entscheiden. Kritiker der einzelnen Dossiers wurden pauschal als Feinde des Bankgeheimnisses gebrandmarkt, da die Ablehnung einer Vorlage gemäss Guillotine-Klausel unvorhersehbare Folgen für den Finanzplatz Schweiz haben würde.
Die jeweiligen Verhandlungsdossiers wurden stets «finanzzentristisch» geführt und weniger im thematischen Kontext auf ihre spezifischen Vor- und Nachteile bewertet. Der Souverän vertraute den Empfehlungen der Politik und entschied sich für den bilateralen Weg – ohne sich der Nachteile bewusst zu sein: Lohndruck auf die Wohnbevölkerung, Ausufern des Transitverkehrs, Steuermittel für Ostmilliarden (Kohäsionsfonds) und Forschungsgelder nach Brüssel, um nur einige davon zu nennen. Nur wenige wissen, dass der Grad der Öffnung des Arbeitsmarktes in der Schweiz deutlich höher ist als jener der EU-Staaten untereinander, die ihre Arbeitsmärkte nach wie vor durch zahlreiche Schutzvorschriften und Ausnahmen schützen. Die Schweiz – ein Musterschüler auch hier. Aber auch zu ihrem Vorteil? Natürlich profitiert die Schweiz von gut ausgebildeten ausländischen Arbeitskräften. Allein, die vollständige Flexbilisierung des Arbeitsmarkts führt auch dazu, dass sich Wirtschaftswachstum und die Nachfrage nach Arbeitskräften im Inland kaum auf höhere Löhne niederschlägt, weil ein hoher Angebotsüberhang an EU-Arbeitskräften diese Nachfrage bedient. Die Reallöhne dürften langfristig eher sinken.
So oder so ist es der Schweizer Durchschnittsbürger, der die Kosten der Zugeständnisse an die EU aus seinem Portemonnaie – durch höhere Preise, mehr Steuern und weniger Kraufkraft – zu berappen hat. Dass die Nachteile der Preis sind für die Vorteile des Finanzplatzes Schweiz, dürfte ihn kaum trösten; dies umo weniger, als das Bankgeheimnis mittlerweile derart aufgeweicht wurde, dass es kaum mehr wiederzuerkennen ist.
Wäre es den Intellektuellen wirklich ernst mit ihrem Pochen auf Vertragskonformität, müssten sie eigentlich aufschreien und die Schweizer Regierung daran erinnern, dass sie das Bankgeheimnis nicht so leichtfertig hätte preisgegeben dürfen. Das tun sie aber nicht. Und so bleibt der Schweiz, mittlerweile vieler Vorzüge und Mittel zur Gegenwehr beraubt, nur die Hoffnung auf den Goodwill anderer. Oder aber das Musterschülerland ringt sich dazu durch, endlich einmal eine schlechte Zensur zu wagen.
Radu Golban, geboren 1973, ist promovierter Ökonom und Unternehmer.