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Der Rechtschreibwirrwarr

Beschlüsse, Empfehlungen, Widerrufe: Eine Berichterstattung zum aktuellen Stand der Debatten um die Rechtschreibreform und – ein Aufruf.

1996 haben Fachleute das Schreiben vereinfacht, indem sie verfügten, man müsse das Wort sogenannt nun so genannt schreiben, da es auf so nennen zurückzuführen sei. Nach acht Jahren wenden sich dieselben Fachleute von neuem an die Öffentlichkeit, diesmal mit der Botschaft: «Jetzt dürft ihr wieder sogenannt schreiben.» So steht es im neuesten Duden, der Ende August erschien. Woran liegt es, dass derartige Gelehrte und Berater noch ernst genommen werden und im Amt sind? Daran, dass sich kaum jemand die Mühe macht, die Dinge von nahem anzusehen. Es fehlt an der Berichterstattung.

Begreiflich, dass der Öffentlichkeit in diesen Tagen der neuen Auseinandersetzung die Hauptsache vorenthalten wird: Im Juni haben Deutschlands Kultusminister beschlossen, dass nicht das Regelwerk von 1996 verbindlich werden soll, sondern eine wesentlich veränderte Fassung. Folge: Alle von Juli 1996 bis Juni 2004 erschienen Wörterbücher, Schulbücher, Unterrichtshilfen sind in wesentlichen Teilen überholt, das heisst nicht vollständig oder falsch; betroffen sind auch die Kinder- und Jugendbücher. Dazu kommt, dass die Änderungen, die jetzt vorgenommen wurden, nicht die letzten sind. Weitere im Bereich der Satzzeichen, des Trennens, der Gross- und Kleinschreibung sind unumgänglich; auch der Kernbereich des Getrennt- und Zusammenschreibens ist noch nicht geklärt.

Warum hat man nicht gleich alle anstehenden Verbesserungen durchgeführt? Die Antwort gibt der «Beirat für deutsche Rechtschreibung», der die Reformkommission seit drei Jahren begleitet und berät. In seiner Stellungnahme heisst es: «Der Beirat empfiehlt, die Änderungen in einem Rahmen zu halten, bei dem die Auswirkungen der Regelmodifizierungen nicht zu einer erneuten öffentlichen Infragestellung der Neuregelung führen können.» Warum diese Empfehlung? Der Beirat versammelt die Vertreter der grossen Wörterbuchverlage, und die Verlage fürchten, natürlich mit Recht, den Verlust an Vertrauen und den ihm nachschleichenden Verlust an Einnahmen. Übrigens fehlt im angeführten Satz das Komma nach «empfiehlt»: im Beirat und in unseren Schulen werden solche freundlichen Lesehilfen, der Neuregelung folgend, weggelassen; in der wirklichen Welt draussen verzichten sogar die reformtreuen Zeitungen auf diese Freiheit, um, wie in einem Beschluss der deutschen Nachrichtenagenturen steht, «die Lesbarkeit der Nachrichten zu gewährleisten».

Die befürchtete Infragestellung ist dennoch über die Reform gekommen: mit der Erklärung von Springer und «Spiegel», dem Beispiel der literarischen Verlage, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», der «Schweizer Monatshefte» und vieler anderer zu folgen und künftig ohne diese missratenen Regeln auszukommen.

Der neue Duden zeigt, dass die beiden Häuser recht haben und in Wahrnehmung ihrer Verantwortung handeln. Da jetzt die Reformer selbst, wenn auch in geschäftstüchtiger Zaghaftigkeit, ihr Werk geändert haben, da jetzt insbesondere die Schulbücher noch einmal umgestellt werden müssen, ist es eine Sache der Verantwortung, heute, und nicht in zehn Jahren, zu entscheiden, wieviel tatsächlich zu ändern ist, damit wieder eine sichere Grundlage erreicht wird, wie sie in den wesentlichen Punkten vor 1996 da war. Diese Entscheidung aber muss erzwungen werden, indem man nicht mehr mitmacht. Auf die Einsicht der Reformer kann nach acht Jahren der Einsichtslosigkeit nicht gehofft werden. Ihre Fehler sind ja längst festgestellt: der Erlanger Sprachwissenschafter Theodor Ickler hat sie in seinem «Kritischen Kommentar zur ‹Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ›» bereits vor sieben Jahren alle vorgeführt.

Erlaubt, verboten, wieder erlaubt

Was ist nun das Geheimnis des schönen, gelben Bandes, der bereits der dritte ist seit Einführung der Neuregelung? Er erlaubt in unüberschaubar vielen Fällen das wieder, was bisher im Zuge der Reform als «alte Schreibung» verboten war. Ein Gang durchs Alphabet: alleinstehend, bekanntgemacht, dahinterkommen, darunterfallen, davorhängen, die Erste Hilfe, fleischfressend, das Gelbe Trikot, halbverhungert, hochdosiert, ineinandergreifend, kriegführend, es tut mir leid, metallverarbeitend, nebeneinandersitzend, offengelegt, parallellaufend, quergestreift, radfahrend, schlechtgehend, sogenannt, treugesinnt, übriggeblieben, verlorengegangen, wiederaufnehmen, wohldurchdacht, zufriedenstellend. Diese Formen, Wörter und Wendungen stehen als Muster da, in Vertretung vieler verwandter Bildungen; es geht also um mehrere hundert Einträge im Duden und um viele tausend Wörter unserer Sprache: und alles dies, was nun, schwupps, zurückbuchstabiert wurde, hatten unsere Schulen in den vergangenen acht Jahren die Pflicht einzuüben, und siehe, es war nicht ernst gemeint.

Bisher ganz eindeutige Anweisungen werden nun ganz anders gegeben. Hiess es im Duden 2000: «Man schreibt ‹ineinander› immer getrennt vom folgenden Partizip», so heisst es jetzt: «In Verbindung mit einem adjektivisch gebrauchten Partizip kann getrennt oder zusammengeschrieben werden.»

Für Bildungen mit Ziffern reichte vor 1996 ein Satz: «Bei Ableitungen und Zusammensetzungen mit Zahlen wird kein Zwischenraum hinter die Zahl gesetzt», und man schrieb: 25jährig, 25stel, 25mal, 25fach. Diese einfache Gewohnheit ersetzten die Reformer durch: 25-jährig (als Substantiv: die 25-Jährige), 25stel, 25-mal, 25fach. Entsprechend gebietet eine Unterrichtshilfe, die 2003 erstmals erschien und immer noch mit dem Aufkleber «Neu» verkauft wird: «Bei Abkürzungen und Ziffern, auf die nur eine Endung folgt, darfst du keinen Bindestrich setzen: das 25fache.» Seit Juni 2 4 aber gilt: «Der Wortbestandteil ‹-fach› kann mit oder ohne Bindestrich an die Ziffer angehängt werden: das 25fache oder 25-Fache.» Solche Unterrichtshilfen sind nicht billig; sie sind für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die auf besondere Förderung angewiesen wären.

Neben den Änderungen ist das zu beachten, was noch nicht geändert wurde. Immer noch soll man etwa das schöne alte Wort die Handvoll (Mundart: Hampfle, Hämpfeli) nicht als Wort schreiben: Hand voll. Prof. Horst Sitta, Schweizer Vertreter in der Reformkommission, meinte kürzlich: «Eine Schreibung wie eine Handvoll mag sich daher dem sensiblen Schreiber mit Macht aufdrängen, auch gegen das Rechtschreibwörterbuch. Was spricht dagegen, dann im individuellen Schreiben zusammenzuschreiben? Auch Rechtschreibung braucht eine gewisse Elastizität. Das ist dann freilich keine Frage der Norm, sondern des Umgangs mit der Norm, des Usus. Und der kann in Grenzen durchaus seine eigenen Wege gehen, damit die Normen von morgen vorbereitend.» («Neue Zürcher Zeitung», 21. August, S. 46)

Was kann man dazu sagen? Handvoll ist nicht die «Norm von morgen», sondern ein Wort, das unsere Sprache in vollkommener Freiheit gebildet hat; sie tat es, ohne zuvor einen Schulmeister um Erlaubnis zu fragen. Und darf man daran erinnern, dass diese neuen Rechtschreibwörterbücher mit aller «Elastizität», die sie verlangen, öffentliches Geld kosten? Im Kanton St. Gallen müssen nun allein für die Oberstufe rund 15 000 neue Duden gekauft werden. Für vielleicht 400 000 Franken hat man dann ein Buch, das nicht mit den noch keineswegs aufgebrauchten Vorgängern übereinstimmt, das Einträge enthält, die dem «sensiblen Schreiber» gegen den Strich gehen, und das demnächst ein weiteres Mal überarbeitet werden muss. Dies in einer Zeit, in der unseren Schulen ganze Wochenstunden gestrichen werden, weil man sparen muss. Einzurechnen sind natürlich auch die Kosten der Ämter, der Firmen und Privatleute. Wir leben im Zeitalter der Verantwortungslosigkeit und können noch froh sein, dass es nur um Rechtschreibung, nur um die Sprache, nur um Geld geht.

Ein Grundschaden dieser Reform ist die fehlende Aufsicht. Betrachtet man ihren Ablauf, erhält man den Eindruck, dass hier alte Kameraden in langjähriger Zusammenarbeit das Bewusstsein dafür verloren haben, im öffentlichen Auftrag zu stehen und Rechenschaft zu schulden. Ein Schweizer Vertreter war als Mitglied der «Arbeitsgruppe Rechtschreibreform» an der Ausarbeitung des Regelwerks beteiligt und verfasste als Vorsitzender des «Symposions Deutschdidaktik» ein Gutachten über das eigene Werk, zustimmend, versteht sich: «Das Symposion Deutschdidaktik befürwortet grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen in der Rechtschreibung der deutschen Sprache.»

Als im ersten Jahr der Reform darüber gestritten wurde, welches Wörterbuch die Neuregelung am besten darbiete und deswegen für die Schulen geeignet sei, setzten sich zwei Schweizer Kommissionsmitglieder, seit langem Autoren des Dudenverlags, in einem Brief an die Erziehungsdirektoren für ihren Verlag ein: «Aus unserer Sicht bleibt es voll und ganz gerechtfertigt, den Duden in der Schweiz als Referenzwerk zu gebrauchen.» Gegen einen Kollegen, der einen anderen Verlag ins Spiel bringen wollte, schrieben sie: «Die Konsequenzen, die er fordert (den Duden in den Schulen nicht zur Verwendung zuzulassen) sind durch nichts begründet.» Der Inhaber einer Beratung für Rechtschreibung, zugleich im erwähnten Beirat tätig, wirbt im Internet mit folgenden Sätzen: «Bei der Kultusministerkonferenz wurde ein Beirat für die deutsche Rechtschreibung eingerichtet. Ich vertrete in diesem Gremium den Deutschen Gewerkschaftsbund. Mit meiner Beiratsmitgliedschaft sind erstklassige informelle Kontakte verbunden. Sie können also versichert sein, einen Dozenten zu engagieren, der auf die Wünsche seiner Kunden eingeht und der sich selbst aus erster Hand informiert.» Was ist der Hauptfehler, das Erbübel hinter all diesen wissenschaftlichen und menschlichen Verirrungen? Der Staat hat es unternommen, etwas zu regeln, was sich vordem von selbst regelte, und hat dabei, irregeleitet von unkundigen Sachverständigen, in unsere Sprache eingegriffen.

Hier wird mein Bericht zum Aufruf. Verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker müssen den Staat dazu bringen, diesen Irrweg zu verlassen. Eine Verpflichtung, an der Reform festzuhalten, gibt es nicht; die Absichtserklärung, die 1996 von den deutschsprachigen Staaten unterzeichnet wurde, ist im Urteil von über 6 Rechtswissenschaftern ein «juristisches Nullum». Das Durcheinander in unseren Schulen muss behoben werden; dazu ist ein Moratorium und eine unabhängige Überarbeitung des Regelwerks nötig. Wer eine entsprechende Bitte an die Erzieh-ungsdirektoren unterzeichnen möchte, findet den Text unter www.sprachkreis-deutsch.ch. Schliesslich dürfen Schulen und Verwaltungen, bis die Lage geklärt ist, keine neuen Wörterbücher kaufen.

Stefan Stirnemann, Lehrer am Gymnasium Friedberg, Gossau SG, ist Mitglied der Forschungsgruppe Deutsche Sprache.

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