Der neue grosse Bruder
Die USA brauchen dringend Geld. Andere Staaten auch. Sie holen es sich beim Steuerzahler und Sparer. Und verkaufen es
ihm als Beitrag zu einer besseren und gerechteren Welt.
Viele Regierungen dieser Welt stehen vor leeren Staatsschatullen. Also bitten sie die Steuerzahler und Vermögenden stärker zur Kasse. Das tun sie gewöhnlich, indem sie Emotionen mobilisieren und rhetorische Sonderschichten einlegen. Zum Beispiel die USA. Im Mai 2009 publizierte das amerikanische Schatzamt seine Budgetvorschläge für das Jahr 2010 im sogenannten «Greenbook».* Darin finden sich zahlreiche Vorschläge für Gesetzesänderungen, die in den nächsten Jahren Hunderte von Milliarden zusätzlich in die Staatskasse spülen sollen. Der Hauptzweck: das Schliessen von Steuerschlupflöchern, die, unter anderem im Rahmen des sogenannten «Qualified Intermediary»-Abkommens (QI), im Jahre 2000 offen geblieben waren.
Damals hatte die amerikanische Steuerbehörde mit den Banken einen Vertrag ausgehandelt, der die Wertschriftenguthaben von amerikanischen Personen im Ausland regelt. Für eine Bank ohne QI-Vertrag war der Handel mit amerikanischen Wertschriften praktisch verunmöglicht worden. Die amerikanischen Kunden einer Bank, die einen solchen Vertrag unterzeichnet hatte, konnten ab 2001 nur noch dann amerikanische Wertschriften kaufen, wenn sie ihre Depots gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde offenlegten.
Es war kein Geheimnis, dass vor Inkrafttreten des Vertrages die Möglichkeit offenstand, die amerikanischen Wertschriften auf das Depot einer juristischen Person mit Sitz ausserhalb der USA zu übertragen. Damit entfiel eine Deklaration gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde; denn neu war Eigentümer nicht mehr die amerikanische Person, sondern die Gesellschaft mit Sitz irgendwo. Dass die USA in der Zwischenzeit ihre Haltung in diesem Punkt geändert haben, wurde der UBS – die zahlreichen Kunden zu solchen Lösungen geraten und auch noch die entsprechenden Vehikel zur Verfügung gestellt hatte – mittlerweile schmerzlich bewusst.
Damit solche Umgehungen in Zukunft nicht mehr möglich seien, finden sich im erwähnten «Greenbook» eine ganze Reihe von Massnahmen, die ab 2010 einseitig ins QI-Abkommen aufgenommen werden sollen. So soll im Gegensatz zu heute keine Unterscheidung mehr zwischen amerikanischen Kunden mit amerikanischen Wertschriften (die von der Bank gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde offengelegt werden müssen) und amerikanischen Kunden ohne amerikanische Wertschriften (die selbst entscheiden, ob und was sie gegenüber ihrer Steuerbehörde deklarieren) gemacht werden – die Banken werden sämtliche amerikanischen Kunden automatisch den amerikanischen Behörden melden müssen, egal ob Vermögenswerte im Namen des Kunden oder über eine juristische Person gehalten werden. Ebenso haben die Banken zu melden, wenn sie im Auftrag eines amerikanischen Kunden das Konto einer juristischen Person eröffnen. Oder wenn sie für einen amerikanischen Kunden eine Zahlung von mehr als 10’000 US-Dollar ausführen oder erhalten. Zur Überprüfung dieser Vorschriften wird in Zukunft ein amerikanischer Buchprüfer die Bank besuchen und kontrollieren, ob auch wirklich alle Kunden und Transaktionen sauber gemeldet worden sind.
Die USA unterwerfen praktisch als einziges Land ihre Bürger weltweiter Steuerpflicht und drohen Steuerzahlern und Banken, die den entsprechenden Auflagen nicht nachkommen, mit drakonischen Massnahmen. Allerdings sind die USA nicht das einzige Land, das die Massnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens verschärft hat. Deutschland hat per April 2005 das «Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit» eingeführt.** Dieses erlaubt es den zuständigen Behörden, per elektronischen Zugriff die Kontonummer, den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum eines Kontoinhabers abzufragen und so zu prüfen, ob das entsprechende Konto auch tatsächlich in der Steuererklärung aufgeführt ist. Noch etwas weiter gehen die französischen Behörden, die zusätzlich die gesamten Transaktionen eines Kontos elektronisch abfragen können. Erklärtes Ziel dieser Massnahmen ist eine vollständige Transparenz des Steuerzahlers nach dem Motto «Wer nichts zu verbergen hat, wehrt sich auch nicht gegen eine staatliche Überwachung».
Im Vergleich dazu ist die Situation in der Schweiz noch sehr zurückgeblieben. Solange hier kein Verdacht auf eine schwere Steuerwiderhandlung besteht, hat der Staat als Gläubiger in bezug auf die Vermögensverhältnisse des Schweizer Steuerzahlers dieselben Rechte wie jeder andere Gläubiger – nämlich praktisch keine. Kein Zugriff auf Bankdaten; keine Mitteilung, wo sich die Vermögenswerte des (Steuer-)Schuldners befinden; keine erleichterte Einziehung, sondern ein normales Betreibungsverfahren. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass dies auch in Zukunft so bleiben werde.
Die Schweizer Regierung hat – noch unter dem Schock des UBS/USA-Streites und unter Druck des OECD-Generalsekretariats – im März 2009 angekündigt, sie werde bei zukünftigen Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen keinen Vorbehalt mehr zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens anbringen.*** Dieser Artikel sieht vor, dass Vertragsstaaten auf Anfrage (Bank-)Informationen zur Verfügung stellen, die für die Durchsetzung des Steuerrechts im anfragenden Vertragsstaat von Bedeutung sind. Die Schweiz hatte bislang dazu den Vorbehalt angebracht, dass sie keine Informationen übermittelt, wenn sich ein Verdacht lediglich auf einfache Steuerhinterziehung bezieht. Wenn dieser Vorbehalt wegfällt, so kann – ein entsprechender Verdacht vorausgesetzt – eine ausländische Behörde in der Schweiz (Bank-)Informationen anfordern, um nachzuprüfen, ob der Steuerpflichtige im Heimatland auch wirklich sämtliche Vermögenswerte in der Steuererklärung deklariert hat.
Klarerweise wird die Verdachtsschwelle nicht hoch angesetzt werden, denn bereits in der Strafrechtshilfe hat sich das Prinzip durchgesetzt, wonach vor allem am Anfang einer Untersuchung nicht ein starker Anfangsverdacht gefordert wird – gerade zur Erhärtung des Verdachtes sollen ja Informationen ausgetauscht werden. Und bereits haben sich in der Schweiz erste Finanzdirektoren gemeldet, die verlangen, dass dieses Zugriffsrecht auch den Schweizer Behörden gegenüber Schweizer Steuerzahlern zu gewähren sei – weshalb sollten ausländische Steuerbehörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Zugriff auf Bankkonti in der Schweiz haben, nicht aber die Schweizer Behörden?
Interessanterweise erhebt sich keine Internationale der Steuerzahler und publiziert ein Manifest zur finanziellen Privatsphäre. Es scheint einer breiten Allgemeinheit zuzusagen, dass der Verwaltung im Namen der «Steuerehrlichkeit» ein immer ausgedehnterer Zugriff auf die Vermögensverhältnisse der Bürger und damit auf deren Privatsphäre gewährt wird – schliesslich dient «Steuerehrlichkeit» dem Volk; denn wer zuwenig Steuern zahlt, bestiehlt das Volksvermögen. Während zu Beginn der 1990er Jahre eine «Schweiz ohne Schnüffelstaat» gefordert worden war, verlangen nun dieselben Kreise heute komplette Steuertransparenz. Das erscheint freilich nur auf den ersten Blick als unlogisch: während damals in erster Linie die politische Gesinnung im Visier der Überwacher stand, sind es heute die zusätzlich zu erwartenden Steuererträge. Offensichtlich herrscht die Meinung, bei der Bourgeoisie sei mehr zu finden als beim Proletariat.
Auch das scheint auf den ersten Blick einleuchtend: wer, wie die Mehrheit der Bevölkerung, Lohnempfänger ist, muss mit der Steuererklärung einen Lohnausweis einreichen – und da sind die Reduktionsmöglichkeiten naturgemäss begrenzt. Was aber vielen Klassenkämpfern für mehr «Steuerehrlichkeit» nicht bewusst ist: der Hauptteil des hinterzogenen Steuersubstrates dürfte nicht bei optimierten Off-Shore-Vehikeln der «Superreichen» zu finden sein – diese verfügen aufgrund ihrer in der Regel hohen Mobilität über völlig legale Mittel zur Steueroptimierung und lassen sich nur ausnahmsweise mit auf ihren Namen lautenden undeklarierten Konti erwischen. Vielmehr dürfte der Hauptanteil hinterzogenen Steuersubstrates im Bereich nichtdeklarierter Nebeneinkommen anzusiedeln sein – der Verkäufer, der nebenbei am Abend noch Büros putzt; die Lehrerin, die nebenbei noch Privatunterricht erteilt; der Chauffeur, der jede fünfte Fahrt mit Rabatt, aber ohne Quittung durchführt; die Malerin, die am Wochenende auf eigene Rechnung arbeitet. Und hier dürfte die Arbeiterklasse deutlich stärker vertreten sein als der Fabrikant – und damit langfristig auch stärker im Fokus der Steuerfahndung liegen.
Und wohin führt das Ganze? Zu einem Ozeanien, in dem der grosse Bruder über jede Transaktion seiner Bürger informiert ist und jederzeit unter dem Titel «Wahrung der Steuerehrlichkeit» über umfassende Kenntnis über Einkommen, Investitionen, Unterhaltszahlungen, Spenden, Geschenke an Dritte usw. verfügt? Wo das «Ministerium für Steuerehrlichkeit» mit einer Gedankenpolizei darüber wacht, dass die Bürger nur «saubere» Investitionen tätigen und im übrigen ihre Steuern gemäss dem vom «Ministerium für Volkswohlstand» festgesetzten Steuersatz vollständig abliefern? Wie lange wird es dauern, bis wieder ein Gespenst in Europa umgeht – das Gespenst der kompletten Datentransparenz?
* Zu finden unter http://www.treas.gov/offices/tax-policy/library/grnbk09.pdf
** Zu finden unter http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/018_kontenabrufverfahren/170_vorschriften/06_steuerehrlichkeit.pdf
*** Zu finden unter http://www.oecd.org/document/29/0,3343,de_34968570_34968795_42362141_1_1_1_1,00.html
David Zollinger, geboren 1965, studierte Sinologie, Japanologie und Jurisprudenz. Er ist Geschäftsleitungsmitglied von Wegelin & Co. Privatbankiers.