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Der Nährboden der AfD
Erol Özkaraca, zvg.

Der Nährboden der AfD

Acht Jahre nach Angela Merkels Diktum «Wir schaffen das» agiert die deutsche Asylpolitik weiterhin planlos. Dabei ist die aktive Integrationsverweigerung von Muslimen Warnung genug.

Niemand, egal welcher politischen Couleur er nun angehören mag, kann es noch leugnen: Deutschland hat seit den 1960er-Jahren de facto eine permanente Einwanderung, aber anders als die klassischen Einwanderungsländer eben keine oder eine schlecht interessengesteuerte Immigration. Ein wesentlicher Bestandteil dieser De-facto-Einwanderung erfolgt aufgrund der deutschen Asyl- und Flüchtlingsrechtslage in Verbindung mit dem Grundrecht der Familienzusammenführung.

Allein das Bundesland Berlin meldete im Februar dieses Jahres erneut eine Rekordzahl an Geflüchteten und Asylbewerbern. Mehr als 90 000 von ihnen wurden 2022 in Berlin registriert, was vor allem eine Folge des russischen Angriffskriegs ist. Und wie 2015 und 2016 ist nicht nur Berlin, sondern sind vor allem auch die Kommunen mit diesen Menschenzuflüssen und der rechtsstaatlichen Verwaltung augenscheinlich überfordert. Die ­Herausforderungen reichen von der Registrierung und der Organisation einer sofortigen, menschenwürdigen Unterbringung bis zur Gestaltung ihrer Zukunft zu deren eigenem und zum gesamtgesellschaftlichen Wohl.

2015 flohen nach Angaben des Bundesamts für Asyl, Migration und Integration (BaMF) allein aus Afghanistan 31 382, aus Albanien 53 805, aus dem Irak 29 784, aus dem Kosovo 33 427, aus Mazedonien 9083, aus Pakistan 8199 und aus Syrien 158 657 Menschen nach Deutschland. 2016 folgten aus Afghanistan 127 012, aus ­Albanien 14 853, aus dem Irak 96 110, aus dem Iran 26 426 und aus Syrien 266 250 Menschen.

Wer diese Zahlen auch im Hinblick auf Anerkennungsquoten und Verfahrensdauer sieht, wird schnell heraus­finden, dass bei Herkunftsstaaten mit hohen Anerkennungsquoten – wie im Falle der syrischen Flüchtlinge – die Verfahren in der Regel unter einem Jahr dauern. Wenn die Anerkennungsquoten niedriger ausfallen und in der Folge die Einlegung von Rechtsmitteln steigt, dauern die Verfahren oft über viele Jahre und der Aufenthaltsstatus ist unsicher. An rechtsstaatlichen schnell abschliessenden Verfahren scheitern Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz. Selbst wenn die Verfahren abgeschlossen sind, ergibt sich daraus nicht automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, denn diese Verfahren enden mit unterschiedlichen Ergebnissen, unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die Erreichung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.

Der grüne Traum von der Bereicherung

Kurz gesagt: Je «schwächer» der Schutzstatus, desto schlechter de jure der Zugang und die Rechte auf unbedingten Aufenthalt mit einer gesicherten Bleibeperspektive. Hinsichtlich der Bleibeperspektive sind anerkannte Flüchtlinge privilegiert, denn in der Regel wird ihnen bereits nach drei beziehungsweise fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, subsidiär Schutzberechtigten hingegen frühestens nach fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Fristen kann man dann von einem gesicherten Aufenthalt sprechen und von dem realistischen Beginn einer theoretischen «Integrationsarbeit», wenn denn der Wille der Betroffenen überhaupt vorhanden ist. Inwieweit sie im einzelnen jeweils dazu befähigt sind, erfolgreich die Grundvoraussetzungen einer Integration – wie Sprache, Werteverständnis, Rechte und Pflichten etc. – zu erlernen, wird individuell kaum beachtet. Dies, obwohl bekannt ist, dass eine relevante Anzahl dieser Flüchtlinge aus vorwiegend arabischen Staaten, aus der Türkei oder aus den vorwiegend kurdisch besiedelten Gebieten kommen und somit aus archaisch, religiös, männlich dominanten und in Familien- oder Clanstrukturen organisierten Gesellschaften ohne ausreichende Allgemeinbildung. Spätestens an diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten, die falschen Versprechungen und die politischen Tabus.

Anstatt dem seit Jahren bestehenden «Fachkräftemangel» von Anfang an durch gezielte Anwerbung aus zuvörderst demokratischen Staaten zu begegnen, wurde vor allem von rot-rot-grünen Politikern der offensichtlichen Wahrheit zuwider behauptet, dass die bestehende Einwanderung durch Integration und «Weiterbildung» ausreiche, dem Fachkräftemangel zu begegnen, und damit automatisch die Verluste der Rentenkassen ausgeglichen würden. Die Wahrheit ist, dass die benötigten Fachkräfte nicht nach Deutschland, sondern in andere Staaten einwandern. Für sie ist das deutsche Sozialsystem völlig belanglos, während für ungelernte, bildungsarme Einwanderer das «Asyl­einwanderungssystem» und der damit verbundene deutsche Sozialstaat attraktiver sind als das mühsame Überleben in der Heimat.

Die mit der Asyleinwanderung verbundenen Gemengelagen wurden von den Politikern der politischen Linken nicht ausgesprochen. Gerade rot-rot-grüne Politiker sprachen vom Menschenrecht Asyl, das vorbehaltlos garantiert werden müsse, weil eine Beschränkung nicht möglich sei, ohne dabei in Erwägung zu ziehen, dass hohe Flüchtlingszahlen die Verwaltung auf den zuständigen Ebenen immer wieder aufs neue organisatorisch und finanziell überfordern und das Asylrecht im Kern sowie in seiner gesellschaftlichen Akzeptanz gefährden könnten.

Mit der Negierung des offensichtlich bestehenden Zusammenhangs zwischen der Einwanderung als Asylsuchender und dem deutschen Sozialsystem dürfte der Nährboden für den Umschwung des Protests vom Nichtwähler zum AfD-Wähler forciert worden sein, der jüngst besonders deutlich wurde, als die AfD bei repräsentativen Umfragen ähnliche Wähleranteile erreichte wie die SPD.

Die Politik der Tabus wurde und wird von der rot-rot-grünen Idealvorstellung einer konfliktfreien und die Gesellschaft bereichernden Multikultigesellschaft begleitet, in der jeder zum Wohl einer freien und offenen, demokratischen Gesellschaft und zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.

Die Zeiten der «Gastarbeiter» der 1960er- und 1970er-Jahre, als Arbeit noch ein «Integrationsfaktor» für eine begrenzte Aufenthaltsdauer war – bei gleichzeitiger Integration der Herkunftsländer in die EWG/EU –, sind vorbei. Italiener, Spanier, Slowenen, Kroaten und Griechen sind entweder in ihre Heimatländer zurückgekehrt und diese mittlerweile Vollmitglieder der EU oder eben hiergeblieben und in der ganz grossen Mehrheit integrierte Deutsche.

Die Idealvorstellung einer erstrebenswerten «Multikultigesellschaft» förderte bewusst und willentlich das Entstehen von Parallelstrukturen derer, die blieben, oder derjenigen, die meist über eine extrem weitreichende Familienzusammenführung oder Asyl in der Folge einwanderten.

Man bewertet bis heute Parallelstrukturen für die «Integration» als vorteilhaft und fördert sie, ohne dass sich Staat und Mehrheitsgesellschaft wirklich für diese «Nebenstrukturen» interessieren. Niemand befasste und befasst sich mit den Inhalten insbesondere der türkischen, arabischen und iranischen Sender, die weltweit zu empfangen sind, der Printmedien, die es überall zu kaufen gibt, oder der sozialen Medien – schliesslich war und ist es jedermanns Recht, sich ungehindert zu informieren. Niemand befasste sich mit den überall gegründeten politischen und religiösen «Heimatvereinen» und den zunächst auf Etagen und in Hinterhöfen eingerichteten und den später neu gebauten Moscheen, ihren Predigten, ihren Predigern, ihren im Ausland sitzenden Hintermännern, schliesslich ist es jedermanns Recht, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Die Ballung bestimmter Einwanderergruppen in bestimmten ­Gebieten und Stadtteilen, bis hin zur Entstehung einer eigenen Mehrheitsgesellschaft und erschreckenden Sozialstrukturdaten, von Schulversagen bis hin zur Entstehung von rechtsfreien Räumen, die dringender Veränderung bedürfen, interessiert ebenso wenig, schliesslich kann jeder wohnen wie und wo er will.

Heute steht fest, dass diese «Parallelstrukturen» überwiegend den Interessen der Mehrheitsgesellschaft an Integration – worunter sie bisher jedenfalls das Bekenntnis zu dieser, die Identifikation mit ihr und mit ihren universellen Werten bei gleicher Vollakzeptanz von Einwanderern als Deutsche versteht – zuwiderlaufen und dem vorrangigen Ziel der Heimatstaaten dienen, Einwanderer und deren Nachkommen an sich zubinden.

Moralkeule «Islamo­phobie»

Dieser Erkenntnis widersetzend hält die rot-rot-grüne Politik weiterhin an der Idealvorstellung einer «Folklore-Multikulti-Gesellschaft» fest und sieht in ihrem antikapitalistischen «Kampf gegen rechts» den politischen Islam als Partner. Sie unterstützt dessen Vertreter im Inland finanziell und logistisch und lässt ihn in den eigenen Reihen politisch teilhaben – bei gleichzeitigem aussenpolitischem Wohlwollen gegenüber den im Ausland regierenden Strippenziehern in der Hoffnung, die Eingebürgerten als Wähler zu gewinnen. Dazu gehört eine Politik, die bewusst die staatliche Neutralität gefährdet, indem man die religiöse Symbolik bei Beschäftigten des Staates in seinen Einrichtungen unter dem Mantel der Religionsausübungsfreiheit gewähren lässt, «Staatsverträge» mit religiösen Vereinen und Verbänden schliesst, die aus islamischen und islamistischen Staaten unmittelbar oder mittelbar gesteuert werden: So geschehen in zwei Bundesländern, in weiteren ist es bereits angedacht. In diesen «Staatsverträgen» wird diesen Vereinigungen unter anderem der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen unkontrolliert überlassen und finanziert. Des weiteren werden diesen islamischen und islamistischen «Vertragspartnern» Rechte eingeräumt, die es ihnen unter anderem erlauben, über die Auswahl an Lehrkräften und Lehrinhalten an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten mitzubestimmen.

Dass der politische Islam kein Interesse an der Erreichung der oben definierten Integration hat, sagen seine beteiligten Vertreter zum Teil ganz offen. Sie lehnen dies als «Assimilation» ab und stellen ebenfalls ganz offen verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Konsenswerte in Frage oder lehnen sie unter Berufung auf die Religions­freiheit vollkommen ab. Zudem verweigern sie offene Bekenntnisse zu bestimmten gesellschaftlichen Konsens­werten, wie zum Beispiel Homosexualität, Antisemitismus, Zwangsheirat, Polygynie, Gleichberechtigung der Geschlechter und vor allem die Höherrangigkeit der Verfassung gegenüber dem Koran. Daraus kann geschlossen werden, dass ein unkontrollierter Zustrom an Asylbewerbern aus Gesellschaften, in denen die Scharia gilt oder zumindest gesellschaftliche Akzeptanz besitzt und als «gelebtes Nebenrecht» de facto Geltung (wieder)erlangt hat, dieses jetzt schon virulente Problem nur noch verstärken wird.

Diejenigen, die auf diese konkreten Gefährdungen der Integrationsziele und Angriffe auf das gesamtgesellschaftliche Konsenswertesystem oder andere Missstände, wie zum Beispiel persönliche Verflechtungen von Mitgliedern dieser islamistischen oder nationalistischen Einrichtungen und Politikern und Parteien, hinweisen oder von Vorkommnissen in diesen immer häufiger neu gebauten und geförderten Moscheen berichten, werden von der rot-rot-grün-woken Gesellschaft und deren politischen Vertretern gerne als «islamophob» bezeichnet – selbst dann, wenn sie selbst bekennende Muslime sind –, ohne zu wissen, dass es Ajatollah Chomeini war, der «Islamophobie» als Kampfbegriff gegen den «ungläubigen» Westen prägte. Aber wahrscheinlich ist es ihnen auch völlig egal, denn Sozialdemokraten und Grüne gratulieren den Ajatollahs im Iran auch gerne zu den jährlichen Revolutionsfeierlichkeiten.

Am deutlichsten wird es aber dann, wenn die Islamisten sich gegen Israel positionieren und ihren Hass und ihre Menschenverachtung vor aller Augen auf die Strasse tragen. Politiker aus dem rot-rot-grünen Spektrum reden dann beschönigend von «Israelkritik», die grundsätzlich berechtigt sei. «Islamophob» reicht zur Ausgrenzung der Kämpfer für staatliche Neutralität und Säkularität schon lange nicht mehr. Aus Ausgrenzung wurde Diffamierung, denn der ­zunehmenden Kritik an dieser rot-rot-grünen, für alles ­offenen «Integrationspolitik» war inhaltlich argumentativ überhaupt nicht mehr zu begegnen. Das Schwingen mit der «Rechts-» oder «Nazikeule» beendet dann stets jeden politischen Streit.

Angesichts der Asylpolitik der gegenwärtigen deutschen Regierung muss die AfD gar nichts mehr machen. Der Wähler kommt nun von ganz allein

iemand, egal welcher politischen Couleur er nun angehören mag, kann es noch leugnen: Deutschland hat seit den 1960er-Jahren de facto eine permanente Einwanderung, aber anders als die klassischen Einwanderungsländer eben keine oder eine schlecht interessengesteuerte Immigration. Ein wesentlicher Bestandteil dieser De-facto-Einwanderung erfolgt aufgrund der deutschen Asyl- und Flüchtlingsrechtslage in Verbindung mit dem Grundrecht der Familienzusammenführung.

Allein das Bundesland Berlin meldete im Februar dieses Jahres erneut eine Rekordzahl an Geflüchteten und Asylbewerbern. Mehr als 90 000 von ihnen wurden 2022 in Berlin registriert, was vor allem eine Folge des russischen Angriffskriegs ist. Und wie 2015 und 2016 ist nicht nur Berlin, sondern sind vor allem auch die Kommunen mit diesen Menschenzuflüssen und der rechtsstaatlichen Verwaltung augenscheinlich überfordert. Die ­Herausforderungen reichen von der Registrierung und der Organisation einer sofortigen, menschenwürdigen Unterbringung bis zur Gestaltung ihrer Zukunft zu deren eigenem und zum gesamtgesellschaftlichen Wohl.

2015 flohen nach Angaben des Bundesamts für Asyl, Migration und Integration (BaMF) allein aus Afghanistan 31 382, aus Albanien 53 805, aus dem Irak 29 784, aus dem Kosovo 33 427, aus Mazedonien 9083, aus Pakistan 8199 und aus Syrien 158 657 Menschen nach Deutschland. 2016 folgten aus Afghanistan 127 012, aus ­Albanien 14 853, aus dem Irak 96 110, aus dem Iran 26 426 und aus Syrien 266 250 Menschen.

Wer diese Zahlen auch im Hinblick auf Anerkennungsquoten und Verfahrensdauer sieht, wird schnell heraus­finden, dass bei Herkunftsstaaten mit hohen Anerkennungsquoten – wie im Falle der syrischen Flüchtlinge – die Verfahren in der Regel unter einem Jahr dauern. Wenn die Anerkennungsquoten niedriger ausfallen und in der Folge die Einlegung von Rechtsmitteln steigt, dauern die Verfahren oft über viele Jahre und der Aufenthaltsstatus ist unsicher. An rechtsstaatlichen schnell abschliessenden Verfahren scheitern Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz. Selbst wenn die Verfahren abgeschlossen sind, ergibt sich daraus nicht automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, denn diese Verfahren enden mit unterschiedlichen Ergebnissen, unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die Erreichung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.

Der grüne Traum von der Bereicherung

Kurz gesagt: Je «schwächer» der Schutzstatus, desto schlechter de jure der Zugang und die Rechte auf unbedingten Aufenthalt mit einer gesicherten Bleibeperspektive. Hinsichtlich der Bleibeperspektive sind anerkannte Flüchtlinge privilegiert, denn in der Regel wird ihnen bereits nach drei beziehungsweise fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, subsidiär Schutzberechtigten hingegen frühestens nach fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Fristen kann man dann von einem gesicherten Aufenthalt sprechen und von dem realistischen Beginn einer theoretischen «Integrationsarbeit», wenn denn der Wille der Betroffenen überhaupt vorhanden ist. Inwieweit sie im einzelnen jeweils dazu befähigt sind, erfolgreich die Grundvoraussetzungen einer Integration – wie Sprache, Werteverständnis, Rechte und Pflichten etc. – zu erlernen, wird individuell kaum beachtet. Dies, obwohl bekannt ist, dass eine relevante Anzahl dieser Flüchtlinge aus vorwiegend arabischen Staaten, aus der Türkei oder aus den vorwiegend kurdisch besiedelten Gebieten kommen und somit aus archaisch, religiös, männlich dominanten und in Familien- oder Clanstrukturen organisierten Gesellschaften ohne ausreichende Allgemeinbildung. Spätestens an diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten, die falschen Versprechungen und die politischen Tabus.

Anstatt dem seit Jahren bestehenden «Fachkräftemangel» von Anfang an durch gezielte Anwerbung aus zuvörderst demokratischen Staaten zu begegnen, wurde vor allem von rot-rot-grünen Politikern der offensichtlichen Wahrheit zuwider behauptet, dass die bestehende Einwanderung durch Integration und «Weiterbildung» ausreiche, dem Fachkräftemangel zu begegnen, und damit automatisch die Verluste der Rentenkassen ausgeglichen würden. Die Wahrheit ist, dass die benötigten Fachkräfte nicht nach Deutschland, sondern in andere Staaten einwandern. Für sie ist das deutsche Sozialsystem völlig belanglos, während für ungelernte, bildungsarme Einwanderer das «Asyl­einwanderungssystem» und der damit verbundene deutsche Sozialstaat attraktiver sind als das mühsame Überleben in der Heimat.

Die mit der Asyleinwanderung verbundenen Gemengelagen wurden von den Politikern der politischen Linken nicht ausgesprochen. Gerade rot-rot-grüne Politiker sprachen vom Menschenrecht Asyl, das vorbehaltlos garantiert werden müsse, weil eine Beschränkung nicht möglich sei, ohne dabei in Erwägung zu ziehen, dass hohe Flüchtlingszahlen die Verwaltung auf den zuständigen Ebenen immer wieder aufs neue organisatorisch und finanziell überfordern und das Asylrecht im Kern sowie in seiner gesellschaftlichen Akzeptanz gefährden könnten.

Mit der Negierung des offensichtlich bestehenden Zusammenhangs zwischen der Einwanderung als Asylsuchender und dem deutschen Sozialsystem dürfte der Nährboden für den Umschwung des Protests vom Nichtwähler zum AfD-Wähler forciert worden sein, der jüngst besonders deutlich wurde, als die AfD bei repräsentativen Umfragen ähnliche Wähleranteile erreichte wie die SPD.

Die Politik der Tabus wurde und wird von der rot-rot-grünen Idealvorstellung einer konfliktfreien und die Gesellschaft bereichernden Multikultigesellschaft begleitet, in der jeder zum Wohl einer freien und offenen, demokratischen Gesellschaft und zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.

Die Zeiten der «Gastarbeiter» der 1960er- und 1970er-Jahre, als Arbeit noch ein «Integrationsfaktor» für eine begrenzte Aufenthaltsdauer war – bei gleichzeitiger Integration der Herkunftsländer in die EWG/EU –, sind vorbei. Italiener, Spanier, Slowenen, Kroaten und Griechen sind entweder in ihre Heimatländer zurückgekehrt und diese mittlerweile Vollmitglieder der EU oder eben hiergeblieben und in der ganz grossen Mehrheit integrierte Deutsche.

«Die Zeiten der ‹Gastarbeiter› der 1960er- und 1970er-Jahre, als Arbeit noch ein Integrationsfaktor für eine begrenzte Aufenthaltsdauer war, sind vorbei.»

Die Idealvorstellung einer erstrebenswerten «Multikultigesellschaft» förderte bewusst und willentlich das Entstehen von Parallelstrukturen derer, die blieben, oder derjenigen, die meist über eine extrem weitreichende Familienzusammenführung oder Asyl in der Folge einwanderten.

Man bewertet bis heute Parallelstrukturen für die «Integration» als vorteilhaft und fördert sie, ohne dass sich Staat und Mehrheitsgesellschaft wirklich für diese «Nebenstrukturen» interessieren. Niemand befasste und befasst sich mit den Inhalten insbesondere der türkischen, arabischen und iranischen Sender, die weltweit zu empfangen sind, der Printmedien, die es überall zu kaufen gibt, oder der sozialen Medien – schliesslich war und ist es jedermanns Recht, sich ungehindert zu informieren. Niemand befasste sich mit den überall gegründeten politischen und religiösen «Heimatvereinen» und den zunächst auf Etagen und in Hinterhöfen eingerichteten und den später neu gebauten Moscheen, ihren Predigten, ihren Predigern, ihren im Ausland sitzenden Hintermännern, schliesslich ist es jedermanns Recht, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Die Ballung bestimmter Einwanderergruppen in bestimmten ­Gebieten und Stadtteilen, bis hin zur Entstehung einer eigenen Mehrheitsgesellschaft und erschreckenden Sozialstrukturdaten, von Schulversagen bis hin zur Entstehung von rechtsfreien Räumen, die dringender Veränderung bedürfen, interessiert ebenso wenig, schliesslich kann jeder wohnen wie und wo er will.

Heute steht fest, dass diese «Parallelstrukturen» überwiegend den Interessen der Mehrheitsgesellschaft an Integration – worunter sie bisher jedenfalls das Bekenntnis zu dieser, die Identifikation mit ihr und mit ihren universellen Werten bei gleicher Vollakzeptanz von Einwanderern als Deutsche versteht – zuwiderlaufen und dem vorrangigen Ziel der Heimatstaaten dienen, Einwanderer und deren Nachkommen an sich zubinden.

Moralkeule «Islamo­phobie»

Dieser Erkenntnis widersetzend hält die rot-rot-grüne Politik weiterhin an der Idealvorstellung einer «Folklore-Multikulti-Gesellschaft» fest und sieht in ihrem antikapitalistischen «Kampf gegen rechts» den politischen Islam als Partner. Sie unterstützt dessen Vertreter im Inland finanziell und logistisch und lässt ihn in den eigenen Reihen politisch teilhaben – bei gleichzeitigem aussenpolitischem Wohlwollen gegenüber den im Ausland regierenden Strippenziehern in der Hoffnung, die Eingebürgerten als Wähler zu gewinnen. Dazu gehört eine Politik, die bewusst die staatliche Neutralität gefährdet, indem man die religiöse Symbolik bei Beschäftigten des Staates in seinen Einrichtungen unter dem Mantel der Religionsausübungsfreiheit gewähren lässt, «Staatsverträge» mit religiösen Vereinen und Verbänden schliesst, die aus islamischen und islamistischen Staaten unmittelbar oder mittelbar gesteuert werden: So geschehen in zwei Bundesländern, in weiteren ist es bereits angedacht. In diesen «Staatsverträgen» wird diesen Vereinigungen unter anderem der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen unkontrolliert überlassen und finanziert. Des weiteren werden diesen islamischen und islamistischen «Vertragspartnern» Rechte eingeräumt, die es ihnen unter anderem erlauben, über die Auswahl an Lehrkräften und Lehrinhalten an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten mitzubestimmen.

«Die rot-rot-grüne Politik hält weiterhin an der Idealvorstellung einer ‹Folklore-Multi­kulti-Gesellschaft› fest und sieht in ihrem

antikapitalistischen ‹Kampf gegen rechts› den politischen Islam als Partner.»

Dass der politische Islam kein Interesse an der Erreichung der oben definierten Integration hat, sagen seine beteiligten Vertreter zum Teil ganz offen. Sie lehnen dies als «Assimilation» ab und stellen ebenfalls ganz offen verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Konsenswerte in Frage oder lehnen sie unter Berufung auf die Religions­freiheit vollkommen ab. Zudem verweigern sie offene Bekenntnisse zu bestimmten gesellschaftlichen Konsens­werten, wie zum Beispiel Homosexualität, Antisemitismus, Zwangsheirat, Polygynie, Gleichberechtigung der Geschlechter und vor allem die Höherrangigkeit der Verfassung gegenüber dem Koran. Daraus kann geschlossen werden, dass ein unkontrollierter Zustrom an Asylbewerbern aus Gesellschaften, in denen die Scharia gilt oder zumindest gesellschaftliche Akzeptanz besitzt und als «gelebtes Nebenrecht» de facto Geltung (wieder)erlangt hat, dieses jetzt schon virulente Problem nur noch verstärken wird.

Diejenigen, die auf diese konkreten Gefährdungen der Integrationsziele und Angriffe auf das gesamtgesellschaftliche Konsenswertesystem oder andere Missstände, wie zum Beispiel persönliche Verflechtungen von Mitgliedern dieser islamistischen oder nationalistischen Einrichtungen und Politikern und Parteien, hinweisen oder von Vorkommnissen in diesen immer häufiger neu gebauten und geförderten Moscheen berichten, werden von der rot-rot-grün-woken Gesellschaft und deren politischen Vertretern gerne als «islamophob» bezeichnet – selbst dann, wenn sie selbst bekennende Muslime sind –, ohne zu wissen, dass es Ajatollah Chomeini war, der «Islamophobie» als Kampfbegriff gegen den «ungläubigen» Westen prägte. Aber wahrscheinlich ist es ihnen auch völlig egal, denn Sozialdemokraten und Grüne gratulieren den Ajatollahs im Iran auch gerne zu den jährlichen Revolutionsfeierlichkeiten.

Am deutlichsten wird es aber dann, wenn die Islamisten sich gegen Israel positionieren und ihren Hass und ihre Menschenverachtung vor aller Augen auf die Strasse tragen. Politiker aus dem rot-rot-grünen Spektrum reden dann beschönigend von «Israelkritik», die grundsätzlich berechtigt sei. «Islamophob» reicht zur Ausgrenzung der Kämpfer für staatliche Neutralität und Säkularität schon lange nicht mehr. Aus Ausgrenzung wurde Diffamierung, denn der ­zunehmenden Kritik an dieser rot-rot-grünen, für alles ­offenen «Integrationspolitik» war inhaltlich argumentativ überhaupt nicht mehr zu begegnen. Das Schwingen mit der «Rechts-» oder «Nazikeule» beendet dann stets jeden politischen Streit.

Angesichts der Asylpolitik der gegenwärtigen deutschen Regierung muss die AfD gar nichts mehr machen. Der Wähler kommt nun von ganz allein.

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