
Der Nährboden der AfD
Acht Jahre nach Angela Merkels Diktum «Wir schaffen das» agiert die deutsche Asylpolitik weiterhin planlos. Dabei ist die aktive Integrationsverweigerung von Muslimen Warnung genug.
Niemand, egal welcher politischen Couleur er nun angehören mag, kann es noch leugnen: Deutschland hat seit den 1960er-Jahren de facto eine permanente Einwanderung, aber anders als die klassischen Einwanderungsländer eben keine oder eine schlecht interessengesteuerte Immigration. Ein wesentlicher Bestandteil dieser De-facto-Einwanderung erfolgt aufgrund der deutschen Asyl- und Flüchtlingsrechtslage in Verbindung mit dem Grundrecht der Familienzusammenführung.
Allein das Bundesland Berlin meldete im Februar dieses Jahres erneut eine Rekordzahl an Geflüchteten und Asylbewerbern. Mehr als 90 000 von ihnen wurden 2022 in Berlin registriert, was vor allem eine Folge des russischen Angriffskriegs ist. Und wie 2015 und 2016 ist nicht nur Berlin, sondern sind vor allem auch die Kommunen mit diesen Menschenzuflüssen und der rechtsstaatlichen Verwaltung augenscheinlich überfordert. Die Herausforderungen reichen von der Registrierung und der Organisation einer sofortigen, menschenwürdigen Unterbringung bis zur Gestaltung ihrer Zukunft zu deren eigenem und zum gesamtgesellschaftlichen Wohl.
2015 flohen nach Angaben des Bundesamts für Asyl, Migration und Integration (BaMF) allein aus Afghanistan 31 382, aus Albanien 53 805, aus dem Irak 29 784, aus dem Kosovo 33 427, aus Mazedonien 9083, aus Pakistan 8199 und aus Syrien 158 657 Menschen nach Deutschland. 2016 folgten aus Afghanistan 127 012, aus Albanien 14 853, aus dem Irak 96 110, aus dem Iran 26 426 und aus Syrien 266 250 Menschen.
Wer diese Zahlen auch im Hinblick auf Anerkennungsquoten und Verfahrensdauer sieht, wird schnell herausfinden, dass bei Herkunftsstaaten mit hohen Anerkennungsquoten – wie im Falle der syrischen Flüchtlinge – die Verfahren in der Regel unter einem Jahr dauern. Wenn die Anerkennungsquoten niedriger ausfallen und in der Folge die Einlegung von Rechtsmitteln steigt, dauern die Verfahren oft über viele Jahre und der Aufenthaltsstatus ist unsicher. An rechtsstaatlichen schnell abschliessenden Verfahren scheitern Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz. Selbst wenn die Verfahren abgeschlossen sind, ergibt sich daraus nicht automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, denn diese Verfahren enden mit unterschiedlichen Ergebnissen, unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die Erreichung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.
Der grüne Traum von der Bereicherung
Kurz gesagt: Je «schwächer» der Schutzstatus, desto schlechter de jure der Zugang und die Rechte auf unbedingten Aufenthalt mit einer gesicherten Bleibeperspektive. Hinsichtlich der Bleibeperspektive sind anerkannte Flüchtlinge privilegiert, denn in der Regel wird ihnen bereits nach drei beziehungsweise fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, subsidiär Schutzberechtigten hingegen frühestens nach fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Fristen kann man dann von einem gesicherten Aufenthalt sprechen und von dem realistischen Beginn einer theoretischen «Integrationsarbeit», wenn denn der Wille der Betroffenen überhaupt vorhanden ist. Inwieweit sie im einzelnen jeweils dazu befähigt sind, erfolgreich die Grundvoraussetzungen einer Integration – wie Sprache, Werteverständnis, Rechte und Pflichten etc. – zu erlernen, wird individuell kaum beachtet. Dies, obwohl bekannt ist, dass eine relevante Anzahl dieser Flüchtlinge aus vorwiegend arabischen Staaten, aus der Türkei oder aus den vorwiegend kurdisch besiedelten Gebieten kommen und somit aus archaisch, religiös, männlich dominanten und in Familien- oder Clanstrukturen organisierten Gesellschaften ohne ausreichende Allgemeinbildung. Spätestens an diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten, die falschen Versprechungen und die politischen Tabus.
Anstatt dem seit Jahren bestehenden «Fachkräftemangel» von Anfang an durch gezielte Anwerbung aus zuvörderst demokratischen Staaten zu begegnen, wurde vor allem von rot-rot-grünen Politikern der offensichtlichen Wahrheit zuwider behauptet, dass die bestehende Einwanderung durch Integration und «Weiterbildung» ausreiche, dem Fachkräftemangel zu begegnen, und damit automatisch die Verluste der Rentenkassen ausgeglichen würden. Die Wahrheit ist, dass die benötigten Fachkräfte nicht nach Deutschland, sondern in andere Staaten einwandern. Für sie ist das deutsche Sozialsystem völlig belanglos, während für ungelernte, bildungsarme Einwanderer das «Asyleinwanderungssystem» und der damit verbundene deutsche Sozialstaat attraktiver sind als das mühsame Überleben in der Heimat.
Die mit der Asyleinwanderung verbundenen Gemengelagen wurden von den Politikern der politischen Linken nicht ausgesprochen. Gerade rot-rot-grüne Politiker sprachen vom Menschenrecht Asyl, das vorbehaltlos garantiert…

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 1108 – Juli / August 2023 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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