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Der Monopolist der Oase

Friedrich August von Hayek (1899 bis 1992) Der österreichische Nationalökonom und Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek hat in seinem Werk «Die Verfassung der Freiheit» den gross angelegten Versuch unternommen, Regeln für eine freiheitliche Gesellschaft zu formulieren. Die Problematik von Zwang und Monopol hat er mitunter am Beispiel eines Oasenbesitzers exerziert – das Beispiel gab und gibt weiterhin vielen seiner Kollegen zu denken.

«Zwang sollte sorgfältig unterschieden werden von Bedingungen, unter denen unsere Mitmenschen bereit sind, uns bestimmte Dienste oder Vorteile zu bieten. Nur unter ganz aussergewöhnlichen Umständen kann jemand, der die ausschliessliche Verfügungsgewalt über gewisse für uns wesentliche Mittel oder Dienstleistungen hat, echten Zwang ausüben. Das Leben in der Gesellschaft bedeutet notwendig, dass wir für die Befriedigung der meisten Bedürfnisse von den Dienstleistungen anderer abhängig sind; in einer freien Gesellschaft sind diese gegenseitigen Dienstleistungen freiwillig, und jeder kann bestimmen, wenn er Dienste leisten will und welches seine Bedingungen sind; die Vorteile und Gelegenheiten, die unsere Mitmenschen bieten, stehen uns nur zur Verfügung, wenn wir ihre Bedingungen erfüllen.

Wenn eine Gastgeberin einen Gast zu ihren Gesellschaften nur einlädt, wenn er in Kleidung und Benehmen gewisse Normen einhält, oder sich ein Mann mit seinem Nachbarn nur unterhalten will, wenn dieser konventionelles Benehmen zeigt, so ist dies gewiss nicht Zwang. Man kann auch nicht mit Recht von Zwang sprechen, wenn ein Erzeuger oder Händler nicht bereit ist, seine Waren anders als zu dem von ihm festgesetzten Preis zu verkaufen. Dies gilt sicherlich in einer Wettbewerbswirtschaft, in der jeder zu jemand anderem gehen kann, wenn ihm das erste Angebot nicht zusagt; und es gilt normalerweise auch gegenüber einem Monopolisten. Wenn ich mich zum Beispiel gern von einem berühmten Künstler malen lassen möchte, der es ablehnt, das anders zu tun als für ein sehr hohes Honorar, so wäre es wohl absurd zu sagen, dass ich gezwungen werde. Dasselbe gilt für jedes andere Gut oder jede Leistung, die entbehrlich ist. So lange die Dienstleistungen einer bestimmten Person für die Erhaltung des Lebens oder anderer höchster Werte nicht unentbehrlich sind, stellen die Bedingungen, die für sie verlangt werden, keinen Zwang dar.

Doch kann ein Monopolist echten Zwang ausüben, wenn es sich etwa um den Besitzer einer Quelle in einer Oase handelt. Nehmen wir an, dass sich dort Menschen niedergelassen haben in der Annahme, dass Wasser immer zu einem annehmbaren Preis zu haben sein würde und dann, vielleicht weil andere Quellen versiegt sind, plötzlich finden, dass sie, um Wasser zu bekommen, alles tun müssen, was immer der Besitzer der verbleibenden Quelle verlangt, weil sie sonst verdursten müssen. Das wäre ein klarer Fall von Zwang. Man kann sich noch andere Fälle vorstellen, in denen ein Monopolist nicht ein wirklich unentbehrliches Gut in der Hand hat. Aber wenn ein Monopolist nicht ein wirklich unentbehrliches Gut zurückhalten kann, kann er auch nicht Zwang ausüben, so unangenehm seine Forderungen auch für diejenigen sein mögen, die mit seinen Diensten gerechnet hatten.»

zitiert aus: F.A. von Hayek, «Die Verfassung der Freiheit». Tübingen: J.C. Mohr, 1971, S. 164f.

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