Der letzte Auftritt des
alten Europas
In Deutschland scheiterte die Revolution 1848 an ihren tiefen Spaltungen. In der Schweiz hingegen gelang es den Freisinnigen, die Dominanz einer neuen Elite durchzusetzen. Erst 1874 und 1891 brachten der breiteren Bevölkerung aktive Mitbestimmung.
Historische Erinnerungsfeiern mit den obligatorischen Kranzniederlegungen und Festreden vereinnahmen und ebnen ein: «Unser 1848» hiess es im März dieses Jahres in Berlin. «1848» gehöre uns – der Gegenwart mit ihrem Kampf um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und habe direkt ins 21. Jahrhundert mit seinen ganz ähnlichen Frontstellungen gegen Willkürherrschaft und Oligarchien geführt.
Solche Vorläuferkonstruktionen blenden die Andersartigkeit der Vergangenheit aus. Im Falle des europäischen Ereignisses «1848» ist die Unterschiedlichkeit geradezu überwältigend. Was sich in diesem zum «Erinnerungsort» par excellence gewordenen Jahr abspielte, war in vieler Hinsicht ein letztes Stück Alteuropas. Ökonomisch gesehen war es eine crise d’ancien type, eine Krise, die ganz traditionell mit zwei katastrophalen Missernten in den Jahren 1846 und 1847 einsetzte. Diese hatten, wie seit Jahrhunderten üblich, in weiten Teilen des Kontinents ausgeprägte Teuerungswellen für das Grundnahrungsmittel Brot, Versorgungsdefizite, Mangelkrankheiten, Hungersterben und daraus resultierende Weltuntergangsängste zur Folge.
Wie ebenfalls seit Jahrhunderten lähmte die Agrarkrise alle übrigen Sektoren der Wirtschaft. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung, vor allem die unterbezahlten Arbeiter in den von der frühen Industrialisierung erfassten Bereichen, erschöpfte ihr ohnehin bescheidenes Budget im Kampf ums Überleben. Für die Produkte von Handwerk und Gewerbe blieb nichts mehr übrig, was Massenentlassungen und aufgrund der Arbeitslosigkeit noch grösseres Elend verursachte. Die Ernte von 1847 fiel zwar überwiegend gut aus, doch das änderte nichts daran, dass die Bewegungen und Kämpfe des Folgejahres aus der Sicht des Volkes vor allem auf die Sicherung der Subsistenz und weit weniger auf Verfassungsfragen ausgerichtet waren.
Kompromissbereitschaft erleichtert Niederschlagung
Diese sozialen und wirtschaftlichen Ursachen und Antriebe von «1848» waren den fast ausnahmslos aus den gehobenen Schichten entstammenden politischen Akteuren der Revolution überall in Europa zutiefst unheimlich. Die Ahnung, dass sich hier erstmals der «vierte Stand» der Ausgebeuteten in eigener Sache regte, war ein Hauptgrund dafür, dass die von Anfang an tief gespaltene Revolution in Deutschland so schnell scheiterte. Um eine viel tiefergreifende, die sozialen und wirtschaftlichen Hierarchien umkehrende Revolution zu verhindern, waren die Abgeordneten des Paulskirche-Parlaments in Frankfurt am Main zu weitreichenden Kompromissen mit den alten Gewalten bereit, die dann mit der Niederschlagung der Bewegung leichtes Spiel hatten, da radikaleren Bewegungen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen so die Rückendeckung der meinungsbildenden Kreise fehlte.
Auch über die politische Rolle des Volkes herrschte in dieser Versammlung keine Einigkeit. Das hatte sich schon im Wahlmodus gezeigt, nach dem alle volljährigen und selbständigen Männer Stimmrecht besassen. «Selbständig» hiess, dass man kein «Armengeld» beziehen durfte und einen eigenen Hausstand vorweisen musste, was das nach diesen Massstäben «abhängige» Dienstpersonal sowie Handwerksgesellen im Haus des Meisters und ähnliche Bevölkerungskreise ausschloss. Unter dem Strich waren somit in der «ersten deutschen Demokratie» etwa 80 Prozent der erwachsenen Männer zum Urnengang berechtigt.
Damit am Ende die erwünschten Kandidaten herauskamen, schaltete man – wie in der Helvetischen Verfassung der Schweiz von 1798 – sogenannte Wahlmänner dazwischen, die verhindern sollten, dass sich in diesem Parlament Arbeiter oder Bauern breitmachten. Diese entstammten ebenfalls den höheren Schichten, und das Ergebnis war denn auch entsprechend: 87,1 Prozent der Abgeordneten in der Paulskirche hatten einen Universitätsabschluss, die Mehrheit von ihnen waren Staatsdiener. Das gebildete und besitzende Bürgertum war bei der Gesetzgebung also unter sich. Das war schon das Ideal der Aufklärer im 18. Jahrhundert gewesen. Damals sicherte man diese Homogenität durch ein Zensuswahlrecht, also Politikfähigkeit nach Steueraufkommen. 1848 nahm man das Wahlrecht breiterer Schichten in Kauf, weil man auch so das gewünschte Ergebnis erzielen konnte: Honoratioren an die Macht!
Entschieden alteuropäisch mutet auch das in vieler Hinsicht ganz anders geartete eidgenössische «1848» samt Vorgeschichte an. In den 1840er-Jahren hatte die im politischen und kulturellen Gesamtzusammenhang herzlich unbedeutende Frage, ob der Kanton Luzern 134 Jesuiten ins Land holen durfte, für Aufruhr und Kontroversen gesorgt. Diese heftigen Auseinandersetzungen zeigten unübersehbar an, dass die Konfliktlage des «Konfessionellen Zeitalters», also des Zeitraums zwischen etwa 1550 und 1730, keineswegs überwunden war, so feindselig und mit unvereinbaren Vorstellungen zur künftigen Schweiz standen sich die Lager gegenüber.
«1848 nahm man das Wahlrecht breiterer Schichten in Kauf, weil man auch so das gewünschte Ergebnis erzielen konnte:
Honoratioren an die Macht!»
Die katholisch-konservativen Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Freiburg und Wallis strebten eine lockere Assoziation zweier weitgehend unabhängiger Landesteile an. Die liberal-radikale reformierte Seite mit den Stadtorten Zürich, Bern und Genf an der Spitze wollte statt des lockeren Staatenbundes einen straffer organisierten Bundesstaat. In den darüber am Ende des Jahres 1847 geführten «Sonderbundskrieg» ging dementsprechend so viel traditionelle Polemik, Ideologie und Propaganda ein, dass man von einem – nach 1531, 1656 und 1712 – vierten Konfessionskrieg besonderer Art sprechen kann.
«Graswurzeldemokratie» in der Innerschweiz
Eng verbunden mit diesem kirchlich-religiösen Motiv war die Auseinandersetzung um die politische Verfassung und damit die Frage aller Fragen im europäischen 19. Jahrhundert: Welche Rolle sollten die breiteren Bevölkerungsschichten darin spielen? Gar keine, die der reinen Stimmabgabe oder die dominierende als Mehrheit des Souveräns in Urversammlungen und Basisorganen? Für eine solche Partizipation sprach die Rolle der Landsgemeinde in den «Aristodemokratien» der Innerschweiz. Es stellt ein Alleinstellungsmerkmal der schweizerischen Geschichte jener Zeit dar, dass sich im ländlichen Raum, vor allem im Gebiet Luzerns, starke Bewegungen bildeten, die dörfliche «Graswurzeldemokratie» mit katholisch-konservativer Weltsicht verknüpften. Dieser Umstand war für das liberale Bürgertum der Städte ein tiefes Ärgernis. Sie bevorzugten eher eine parlamentarische Oligarchie, wie der radikale Genfer Aufklärungskritiker Jean-Jacques Rousseau alle Systeme nannte, bei denen gewählte Abgeordnete das Monopol der Gesetzgebung innehaben.
Dass die künftige Verfassung der Schweiz mehr sein musste als eine parlamentarische Oligarchie, war auch für Heinrich Zschokke (1771–1848), den früh aus dem deutschen Magdeburg in die Schweiz ausgewanderten einflussreichen Publizisten, Politiker und Volksschriftsteller, ein Gebot der eidgenössischen Geschichte, das in der Gegenwart nach zeitgemässer Einlösung und Ausgestaltung verlangte. Nach dem gewonnenen Krieg von 1847 vermochten die siegreichen Freisinnigen mit der Bundesverfassung von 1848 ihr Ziel, die Dominanz einer mehr oder weniger handverlesenen Honoratiorenschicht ohne aktive Mitbestimmung breiterer Bevölkerungskreise, auf der Basis des allgemeinen männlichen Majorzwahlrechts (bis 1866 ohne die jüdische Minderheit) durchzusetzen. Die andere, auf Landsgemeinde und Rousseau zurückgehende Richtung kam erst 1874 und 1891 mit den 1848 nicht vorgesehenen plebiszitären Elementen zum Zuge, die der eidgenössischen Politik bis heute ihr unverwechselbares Gepräge verleihen.
Im Zeichen verbreiteter Politikverdrossenheit und sinkender Wahlbeteiligungen in den parlamentarischen Demokratien Europas deutet vieles darauf hin, dass dies auch ein Element der Zukunft sein könnte. Wenn man 1848 feiert, sollte man also auch die Fortsetzungen, die dem Volkswillen unmittelbaren Ausdruck verliehen, und natürlich die Einführung des Frauenwahlrechts auf Bundesebene von 1971 mit hochleben lassen.