Der Brexit als europäische Chance
Die Briten verlassen die Europäische Union. Wie der Austritt genau aussieht, zeichnet sich bereits ab. Ein sozialdemokratischer Lord glaubt: Die Verhandlungen um die Konditionen sind eine Chance – und zwar nicht nur für Grossbritannien.
Im Augenblick lassen sich die möglichen Folgen des Brexits für das Vereinigte Königreich und die EU kaum aufzeigen, da die britische Regierung es klugerweise vorzieht, ihre nächsten Schritte sorgfältig zu beraten und ihren Plan nicht vor Januar 2017 bekanntzugeben. Es ist allerdings zu hoffen, dass die EU und Grossbritannien zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 zu einer gemeinsamen Auslegung des Artikels 501 des EU-Vertrags kommen werden. Welche Einzelheiten dabei zu beachten sind, sollen die Ergebnisse für beide Seiten klar und zufriedenstellend sein, und welche neuen Möglichkeiten auch andere europäische Länder davon haben, will ich im folgenden skizzieren.
Die nahe Zukunft: Brexit konkret
Beginnen wir mit den konkreten Folgen des Referendums vom 23. Juni 2016: das Vereinigte Königreich wird die EU verlassen. Doch es ist zu unterscheiden zwischen diesem Austritt an sich, den Artikel 50 eng definiert, und grundsätzlichen Neuverhandlungen mit der EU, bei denen derselbe Artikel einiges an Flexibilität zulässt. Es gibt also verschiedene Wege zum Exit und verschiedene Wege darüber hinaus. Was genau kommt nun auf die EU und Grossbritannien zu?
Ich schätze, Grossbritannien wird sich zeitnah auf das sogenannte Royal Prerogative, die exekutive Macht der Krone, stützen, um gemäss Artikel 50 den Austritt aus der EU in Gang zu setzen. Der High Court of Justice, das oberste Zivilgericht, wird dieses Vorgehen wohl bald schon für rechtmässig erklären – einer Ermächtigung oder einer Zustimmung durch das Parlament, über die derzeit viel diskutiert wird, sollte es daher für weiteres nicht bedürfen. Gleichzeitig sollte die Regierung mit Hilfe einer einzigen Klausel alles EU-Recht in britisches innerstaatliches Recht überführen2, damit sich zunächst nichts an der momentanen Situation ändert. Das schafft Rechtssicherheit. Man würde sich ausserdem verpflichten, an den dort ebenfalls enthaltenen Vorgaben des Kernabkommens über den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital (des EWR) ohne die Zustimmung des EU-Rates nichts zu ändern, bis der Austritt gemäss Artikel 50 vollzogen ist. Das sollte bis spätestens zum 31. Dezember 2019 geschehen, also unter Inanspruchnahme einer einjährigen Verlängerung der zweijährigen Verhandlungsfrist. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des Artikels 50 und stellt gleichzeitig sicher, dass das Parlament die Kontrolle über alle bisherige Rechtsetzung übernimmt. Es stünde auch im Einklang mit der Forderung des französischen Präsidenten vom 30. August 2016, von «Frankreichs Standpunkt» aus müssten die Vorbereitungen und Verhandlungen «bis 2019 abgeschlossen» sein.
Mit dieser Rechtsübernahme sichert sich das Vereinigte Königreich die juristische Kompetenz, internationale Handelsverhandlungen aufzunehmen – selbst wenn deren Ergebnisse erst nach Vollzug des Austritts in Kraft treten. Solche Verhandlungen sollten mit der EU diskutiert werden. Aber das Recht, sie zu führen, ist unverhandelbar. Es wäre fahrlässig, das nicht ins eigene Gesetzbuch zu schreiben. Wir brauchen diese Möglichkeit. Wir riskieren den Absturz, wenn sich 2018/19 das EU-Angebot, auf das wir gewartet haben, als inakzeptabel herausstellt. Sollte die EU den Rest der Welt im Januar 2017 nicht darüber informieren wollen, dass das Vereinigte Königreich international über mögliche Handelsabkommen verhandeln wird – parallel zu den Verhandlungen mit der EU –, wäre das aus EU-Sicht natürlich angenehm. Das Vereinigte Königreich würde sich dadurch aber gezwungen fühlen, den Weg nicht mehr länger gemäss Artikel 50 zu beschreiten. Stattdessen gälte dann das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.
Weiter ermöglicht das Vorgehen der Rechtsübernahme einen allfälligen stufenweisen Austritt – in Absprache mit der EU. Zumindest in bezug auf nicht handelsbezogene Angelegenheiten sollte das Vereinigte Königreich eine solche Abstufung bekommen. Zum Beispiel sollten wir:
1. Per Verordnung dafür sorgen, dass lange vor dem Wahltermin 2019 die Aufwendungen für die Wahl zum EU-Parlament gestoppt sowie die Beteiligungen britischer Europaabgeordneter beendet werden. Grossbritannien sollte zudem klarstellen, dass es die unmittelbar durch den Brexit entstehenden Kosten hierfür übernimmt. Das würde in Brüssel für Vertrauen sorgen.
2. Den rechtlichen Rahmen schaffen hinsichtlich des Wohnrechts von EU-Bürgern in Grossbritannien sowie von britischen Bürgern in EU-Ländern.
3. Alle Fragen bezüglich Fischerei und Landwirtschaft, die nicht im EWR-Abkommen berücksichtigt sind, rechtlich regeln. Wenn wir Übereinstimmung herstellen können, warum sollten wir diese nicht umsetzen? Auch diese Verhandlungen sollten lieber heute als morgen eingeleitet werden und würden dazu beitragen, die Stimmung in Paris und Madrid zu verbessern.
Halten wir ausserdem fest: Fast vier Monate nach dem Referendum zum EU-Austritt tut die EU den Brexit klugerweise nicht mehr als unbedeutendes, nur Grossbritannien betreffendes Ereignis ab, sondern beschäftigt sich mit seinen Folgen. Im Kielwasser des britischen Austritts steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Europa längst überfällige Reformen seiner Institutionen endlich angeht. Deren künftige Gestalt sollte sich bis Dezember 2019 zu zeigen beginnen. Was erwartet uns?
Die Kerneurozone nach 2019
Nach den Bundestagswahlen in Deutschland 2017 wird es eine offene Debatte über die Festlegung einer Kerneurozone inklusive Fiskalunion geben müssen. Deutschland und die Niederlande müssten diese Debatte eröffnen, Belgien und Österreich würden später einsteigen. Was auch immer passiert – diese vier Länder garantieren, dass die Eurozone weiterexistiert. Es fragt sich nur, wer ihre Partner sein werden. Was Frankreich angeht, hängt einiges vom Ausgang der dortigen Wahlen ab. Früher wäre die Beteiligung Frankreichs aus deutscher Sicht selbstverständlich gewesen, heute scheint es erstmals nicht sicher, dass Deutschland eine Aufnahme Frankreichs gänzlich gutheisst. Äusserst unwahrscheinlich ist es ausserdem, dass die deutsche Öffentlichkeit irgendein Fiskalpaktmodell gutheissen wird, das auf einen automatischen Geldtransfer nach Italien hinausläuft. Weitere Länder, die sicher Teil einer Kerneurozone sein wollen, sind Spanien und Irland. Finnland hätte früher auch damit gerechnet, Mitglied zu werden, doch davon ist heute nicht mehr auszugehen. Luxemburg wird dabei sein wollen, muss sich aber zunächst Fragen hinsichtlich seiner Beihilfe zur Steuervermeidung gefallen lassen – ebenso wie Irland, Zypern und Malta. Solche Praktiken haben in einer Fiskalunion keinen Platz. Auch andere kleine Länder der Eurozone könnten theoretisch die Hürde zu einer Fiskalunion überwinden – ob sie aber eine Chance erhalten, hängt zunächst von den Entscheidungen der Eurozonenländer ab.
Die Länder der Kerneurozone können natürlich nicht einfach bestimmte Länder aus der jetzigen Eurozone hinauswerfen. Allerdings könnten sie ihnen die Teilnahme an der Kerneurozone mit Hilfe entsprechend strenger Beitrittskriterien versperren. Diese Länder ausserhalb des Kerns wären dann verwundbarer gegen Versuche, ihre Wirtschaft zu destabilisieren. Wenn sie es jedoch schaffen, mögliche Spekulationsattacken zu überleben, könnten sie in der Eurozone verbleiben – wenn auch in exponierterer Lage als die Kernländer. Manche dieser Länder würden es deshalb vielleicht vorziehen, freiwillig auszuscheiden, als hinausgedrängt zu werden, da sie sich ihrer Angreifbarkeit bewusst sind. Idealerweise würde Italien die Eurozone aus eigenem Entschluss verlassen und könnte dann die Führung bei einer Restrukturierung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übernehmen. So würde der Prozess nicht unzulässig durch die Länder der Kerneurozone beeinflusst. So oder so, ich bin überzeugt: Der EWR als Ganzes muss stark genug werden, sich durch entsprechende Massnahmen dagegen abzusichern, von den Ländern der Kerneurozone dominiert zu werden.
Sicher, ein Einvernehmen über Ein- oder Austritte wird innerhalb der Eurozone nur schwer herzustellen sein. Die Trennung wird auch keine geographische zwischen Nord- und Südländern sein, auch wenn es den Anschein hat. Einige Länder, die in der Eurozone verbleiben, werden sich für die Teilnahme an der Fiskalunion qualifizieren. Somit werden sie schliesslich Teil eines föderalen Europas. Der Schlüssel zum Entstehen einer Kerneurozone wird der Gebrauch des Artikels 136 (1) des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sein. Darin heisst es: «Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion erlässt der Rat für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, Massnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen der Verträge (…).» Artikel 136 (2) sieht vor, dass «nur die Mitglieder des Rates stimmberechtigt [sind], die die Mitgliedstaaten vertreten, deren Währung der Euro ist.» Es bedarf also lediglich einer Mehrheit innerhalb der Eurozone.
Jean-Claude Piris schreibt in seinem Buch: «Bei der Anwendung von Artikel 136 gibt es sehr viel Spielraum, insofern von etlichen Massnahmen mit Recht behauptet werden kann, dass sie ‹Koordinierung und Überwachung› der Haushaltsdisziplin derjenigen Staaten verstärken, deren Währung der Euro ist, oder dass sie zum Ziel haben, ‹für diese Staaten Grundzüge der Wirtschaftspolitik auszuarbeiten›.»3
Von den Kernländern eingeführte Massnahmen werden rechtlich EU-Massnahmen sein, und die neuen Kriterien werden auch für Länder gelten, die die Aufnahme in die Eurozone beantragen. Es müssten also vorübergehende Arrangements getroffen werden, um bestehenden Mitgliedern dabei zu helfen, eine strengere Haushaltsdisziplin als bisher einzuführen. Es ist jedoch absehbar, dass einige der jetzigen Eurozonenländer niemals die damit verbundenen Einschränkungen akzeptieren werden. Das trifft besonders auf Griechenland zu: Bereits 2016 gab es Anzeichen, dass Deutschland und die Niederlande sich nicht an weiteren Hilfspaketen für Griechenland beteiligen werden, sollte der IWF die Zusammenarbeit mit der EU beenden. Selbst wenn das bis 2018 nicht geschehen ist, könnten die Eurozonenländer sagen, sie würden Griechenland selbst innerhalb der Eurozone nicht weiter finanzieren.
Brexit: Erste Hilfe für den EWR?
Noch vor Januar 2017 muss sich die britische Regierung entscheiden, ob sie überhaupt dahingehend verhandeln möchte, dass Grossbritannien innerhalb des EWR-Abkommens agiert. Mit dem Referendum im Blick sollte ein einfacher Test möglich sein: Wird es Grossbritannien gewährt, selbst die Kontrolle über alle EU-Bürger auszuüben, die gegenwärtig das Recht haben, nach Grossbritannien einzureisen und hier zu arbeiten? Wenn die Antwort seitens des Verhandlungspartners lautet: «Nein, die Arbeitnehmerfreizügigkeit darf nicht eingeschränkt werden», sollten wir die EWR-Angelegenheit nicht weiterverfolgen. Selbst wenn die Antwort uneindeutig ausfällt, sollten wir sogar die «halbe Mitgliedschaft» nach dem Norwegenmodell ausschliessen.
Die Aufgabe der «Vote Leave»-Kampagne, die ich unterstützt habe, war es, für ein Ausscheiden Grossbritanniens aus der EU einzutreten – nicht aber, über die daraus folgenden Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU zu bestimmen. Dennoch kam man noch während der Kampagne zum Schluss, ein Festhalten an der Arbeitnehmerfreizügigkeit sei nicht mit der Entscheidung vereinbar, aus der EU auszutreten. Daher wird Grossbritannien wahrscheinlich die zweijährige Verhandlungsphase von 2017/18 nutzen, um ein massgeschneidertes Abkommen mit der EU zu erzielen und parallel eine Reihe bilateraler Abkommen mit anderen Ländern zu verhandeln, die erst später implementiert würden. Vorrang geniessen die Verhandlungen mit Kanada. Von allen CETA-Ländern war Grossbritannien Kanadas bei weitem gewichtigster Handelspartner.
Bitter, aber wahr: noch im Februar dieses Jahres weigerte sich die EU, David Cameron gegenüber die so offensichtlich benötigten Zugeständnisse bezüglich Personenfreizügigkeit zu machen. Ich glaube daher nicht – zumal nach allem, was in jüngster Zeit prominente EU-Politiker haben verlauten lassen –, dass es irgendeine ernstzunehmende Absichtserklärung geben wird, neue Verhandlungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzunehmen. Dabei gibt es sie, die Ausnahmen der Regel. Liechtenstein etwa wird bereits heute unter dem Schlüsselbegriff «sektorale Anpassung» das Zugeständnis gemacht, den Zuzug von Arbeitnehmern zu regulieren – und zwar nach Regeln, die im Artikel 112 des EWR-Abkommens festgeschrieben sind. Darauf könnte Grossbritannien sich theoretisch berufen, wenn denn in der EU der politische Wille bestünde, zu jenem Angebot zu stehen. Die britische Regierung indes ist nicht für ein Punktesystem. Aus diesem Grund wäre es unklug, die Frage einer Mitgliedschaft Grossbritanniens im EWR im Januar 2017 zum Verhandlungsgegenstand zu machen, ohne sich auf eine vorhergehende politische Entscheidung der EU-Regierungschefs stützen zu können, dass die Bedingung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur für Mitglieder der Eurozone gilt, nicht aber für Mitglieder des EWR. Ein solcher Paradigmenwechsel bezüglich Personenfreizügigkeit innerhalb des EWR wäre überfällig – wie übrigens eine Reform der Eurozone überhaupt. Er würde Möglichkeiten eröffnen, die Türkei wirtschaftlich zu unterstützen und zugleich eine volle Mitgliedschaft des Landes hinauszuschieben. In diesem Sinne habe ich in meinem Buch «Europe Restructured»4 argumentiert. Cameron hätte versuchen müssen, eine Behandlung Grossbritanniens nach dem Liechtensteinmodell zu erreichen, sowie ein Stimmrecht für alle EWR-Mitglieder innerhalb der EU fordern sollen. Das wäre eine glaubwürdige Restrukturierung gewesen. Nicht glaubwürdig ist es, dass eine britische Regierung sich dafür 2017 stark macht – nach dem Ergebnis des Referendums von 2016.
Die EU muss sich allerdings dieser Tatsache stellen: Wenn Italien die Restrukturierung des EWR von sich aus betreiben würde – insbesondere ein Italien ausserhalb der Eurozone –, könnte der EWR zu einer mächtigen Organisation werden, die in der Lage wäre, die Interessen der übrigen Staaten im weiteren Europa zu koordinieren.
Die bisher unbeantwortete Frage lautet weiterhin, ob die Deutschen ihrer Regierung im Herbst 2017 das Mandat erteilen werden, die Eurozone zu retten, indem eine Kerneurozone als Fiskalunion geschaffen wird, in der finanzielle Ressourcen auf dem Wege unabhängiger Entscheidungsfindung von den wohlhabenderen Regionen in die weniger wohlhabenden Regionen transferiert werden. Dazu müssten die Mitglieder eine wirtschaftliche Führungsinstanz für die Kerneurozone einsetzen, um die Zusammenarbeit mit der EZB zu erleichtern. Der Widerwille der Franzosen, auch nur die Regeln der Europäischen Kommission innerhalb des aktuellen Rahmens zu akzeptieren, ist ein Problem, dem sich Frankreich stellen muss. Im Hintergrund dräut die Krise der Eurozone, wie sie so oft vorhergesagt wurde – zuletzt vom Nobelpreisträger Joseph Stiglitz5, der von einer Nord-Süd-Spaltung ausgeht. Stiglitz beurteilt das 17jährige Währungsexperiment als «wirtschaftliches und politisches Desaster». Schuld an der enttäuschenden Entwicklung Europas, für die aufeinanderfolgenden Krisen und die wachsende Ungleichheit, sei letztlich die Struktur des Euro – quasi ein Geburtsfehler. Weit entfernt davon, Wohlstand und Frieden zu befördern oder den Einfluss Europas zu mehren, seien in der EU Staaten mit völlig unterschiedlichem ökonomischem und sozialem Hintergrund zusammengezwungen, ohne die überlebenswichtige Möglichkeit, ihre Tauschkurse und Zinssätze anzupassen.
Kontinentaleuropa kann also die Notwendigkeit einer Eurozonenreform nicht langfristig ignorieren, sonst riskiert es den Kollaps. Die Wirtschaftsminister von Frankreich und Deutschland, Macron und Gabriel, schrieben schon vor zwei Jahren:
«… die schreckliche Krise der letzten Jahre hat zwei deutliche architektonische Schwachstellen der EU aufgezeigt: zum einen das Ende ökonomischer Konvergenz zwischen den EU-Staaten und insbesondere den Ländern der Eurozone. Und das ist keineswegs graue Theorie: Arbeitslosigkeit ist tägliche Realität für Millionen, insbesondere für junge Menschen. Die zweite Schwachstelle betrifft die politischen Spannungen: innerhalb der Mitgliedstaaten, wo antieuropäische Kräfte Konjunktur haben, wie auch in der EU insgesamt. […] In diesem Zusammenhang – und 10 Jahre nach dem Nein der Franzosen zu einer europäischen Verfassung – ist es an der Zeit, die ökonomische und politische Debatte neu zu eröffnen und die Schwächen der Eurozone zu beheben. Dazu braucht es einen grösseren Plan – für eine Gemeinschaft, in der alle Mitgliedstaaten ihren Platz finden.»
Mit Blick auf die Entwicklung des Euro von 1999 bis 2005 formulierten sie die Notwendigkeit, «wieder in Ordnung zu bringen, was falsch gelaufen ist», und bemerkten, dass sowohl Frankreich als auch Deutschland daran Anteil hatten, dass «entscheidende Schwachstellen der Architektur der Währungsunion übersehen wurden», die es nun zu korrigieren gelte. «Nicht nur, damit der Euro sein Versprechen vom wirtschaftlichen Wohlstand einlösen kann, sondern ganz einfach auch, damit verhindert wird, dass Europa immer mehr in Spaltung und Unzufriedenheit abdriftet.»
Einen anderen – und in vielerlei Hinsicht radikaleren – Vorschlag machten der deutsche Finanzminister Schäuble und sein niederländischer Amtskollege Dijsselbloem am 30. Juli 2015 in der FAZ, nur einige Tage später, in Reaktion auf eine in ihren Augen zunehmende Politisierung der Europäischen Kommission unter Jean-Claude Juncker. Danach müsste eine EU-Regierungskonferenz unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten die bestehenden Verträge im grossen Stil verändern. Die Entscheidungsbefugnisse für den Binnenmarkt müssten weg von der Europäischen Kommission, hin zu einer neu zu bildenden Organisation verlagert werden. Ich bezweifle, dass eine so einschneidende und weitreichende Reform realisierbar ist.
Was die Europäische Zentralbank betrifft, gilt es sich einzugestehen, dass diese keine normale Zentralbank ist, sondern die Zentralbank einer halbgaren Währungsunion. Als normale Zentralbank hätte sie etwa angesichts des drohenden Bankensturms in Griechenland den dortigen Banken Geld geliehen. Wenn sie diese aber als insolvent eingeschätzt hätte, wäre es ihre Aufgabe gewesen, sie zu rekapitalisieren und mit Hilfe eines ordentlich konstruierten europäischen Stabilitätsmechanismus zu finanzieren. Dass sie während der Griechenlandkrise immer wieder genau daran gehindert wurde, zeigt die strukturellen Mängel der Gesetzgebung hinsichtlich der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie die Tatsache, dass die EU sich von der sozialen Marktwirtschaft abgewendet hat, für die sie in den Verträgen eingetreten war.
Es wird sich zeigen müssen, ob Macron mit einer Präsidentschaftskandidatur lediglich die Mitte-rechts-Wählerschaft spaltet oder ob er eine eindeutige Mehrheit für sich gewinnen kann, wie es Giscard d’Estaing einst aus der liberalen Mitte heraus gelang. Die Frage ist umso schwerer zu beantworten, als Marine Le Pen als Präsidentschaftskandidatin weit stärker und glaubwürdiger ist als noch ihr Vater. Ebenfalls unklar ist, ob Sarkozy oder Juppé die zweite Stichwahl gegen Marine Le Pen erreichen und ob sie in gleichem Masse Stimmen aus dem linken Lager abzuziehen imstande sind wie seinerzeit der Gaullist Jacques Chirac.
Zusammenfassung
Die Neugestaltung Europas bis Dezember 2019 könnte nach dem nebenstehenden Diagramm erfolgen. Die grosse Unbekannte ist, welche Staaten ausser Belgien, Deutschland und den Niederlanden die Kerneurozone bilden und welche Staaten – neben Griechenland – ausserhalb der Eurozone sein werden. Eine derartige Reform der Eurozone zu unterlassen, wäre kein Zeichen der Stärke, sondern vielmehr eines der Schwäche für Europa als Ganzes.
Was Grossbritannien betrifft, meine ich nach wie vor, dass unsere Regierung, in Übereinstimmung mit der aus Artikel 4 des EU-Vertrages (EUV) entspringenden Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, in der Lage sein sollte, eine gerechte Interpretation des Verhandlungsrahmens vorzunehmen, bevor sie Artikel 50 auslöst. Immerhin sind es noch dreieinhalb Jahre bis zur nächsten Wahl 2020. Auch könnte sie unter Artikel 8 zur guten Nachbarschaft ein für beide Seiten vorteilhaftes Sonderabkommen mit der EU aushandeln – im Kontext der WTO. Gemeinsam mit der EU sollten wir den ganzen Spielraum ausloten und nutzen. Der Notwendigkeit etwa, eine de facto offene Grenze zur Republik Irland beizubehalten, kann die EU sicherlich Genüge tun; immerhin unterhält sie eine Zollunion mit der Türkei, die nicht einmal EU-Mitglied ist.
Innerhalb der EU haben wir alle viel Mühe in die Auseinandersetzung mit nichttarifären Hemmnissen, technischer Harmonisierung und Standards investiert. Das darf nicht umsonst gewesen sein: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird es weiter geben! Doch mehr noch: Grossbritannien wird an seinem wichtigen bilateralen Hilfsprogramm zugunsten ost- und mitteleuropäischer Staaten festhalten. Daran ändert auch der Austritt aus der EU nichts. Ich kann keine stichhaltigen Gründe erkennen, warum bilaterale Abkommen nicht etliche Formulierungen des EWR-Abkommens aufgreifen können, ohne dabei jedoch EWR-Strukturen zu übernehmen; ebenso wenig, warum sie nicht innerhalb von zwei Jahren neu abgeschlossen sein sollten.
Auch meine ich, dass Europa als Ganzes ein Interesse daran hat, dass London die Welthauptstadt des Devisenhandels bleibt. Das ist natürlich keine Einbahnstrasse: Die Eurozone hat berechtigte Ansprüche an London hinsichtlich des Euro, weit älter als der Brexit. Wie eine aktuelle Erhebung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in der Schweiz zeigt, erwächst dem Finanzplatz London mit Tokio, Hongkong und Singapur mächtige Konkurrenz. Diese Drei erlebten seit 2013 zusammengenommen einen Zuwachs ihres Anteils am weltweiten Devisenhandel von 15 auf 21 Prozent. Währenddessen schwand der Anteil Londons von 41 auf 37 Prozent. New York blieb erstaunlicherweise stabil bei 19 Prozent. Deutschland und die Niederlande sahen ihren gemeinsamen Anteil seit 2001 von 10,1 Prozent auf heute 5,9 Prozent schrumpfen. Weltweite Entwicklungen und die globale Konkurrenz können sicherlich nicht ohne innereuropäische Zusammenarbeit in Schach gehalten werden. Auch daran ändert der Brexit nichts: London muss sich diesem Faktum anpassen.
Die Verhandlungen sollten aus diesen vielen Gründen von gemeinsamen Interessen geleitet sein. Falls sich Grossbritannien nicht mit der EU einigen kann – was möglich ist –, könnten wir Übereinkünfte abschliessen, die zuvor global gemäss WTO-Regeln verhandelt wurden, aber erst in Kraft treten, sobald der Austritt aus der EU vollzogen ist. Dennoch glaube ich, dass die praktischen Schritte, die ich hier mit dem Ziel einer gütlichen Scheidung dargelegt habe, die Aussicht bieten, dass Europa als Ganzes einen Nutzen davonträgt.
Übersetzt von Jan Meyer-Veden und Olivia Kühni.
Wie vorgesehen im European Communities Act 1972 (ECA). ↩
Jean-Claude Piris: The Future of Europe: Towards a Two-Speed EU? Cambridge: University Press, 2012, S. 107. ↩
David Owen: Europe Restructured. The Eurozone Crisis and Its Aftermath. Slingsby: Methuen, 2012. Diagramm: Europa im Dezember 2019. ↩
Joseph Stiglitz: The Euro and Its Threat to the Future of Europe. London: Allen Lane/Penguin, 2016. ↩