Débat public
Was soll, was darf die SRG in Zukunft noch?
Die Logik der Medienpolitik ist zuweilen das Gegenteil des gesunden Menschen-verstandes: Zuerst regeln wir die Finanzierung des Service public, dann entscheiden wir, was mit Service public gemeint ist.
Bis vor kurzem galt: Service public ist, was die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) für Service public hält. Genauer: Service public ist, was die SRG macht. Oder noch genauer: Was auch immer die SRG macht, ist Service public. Dies gilt selbst für das Internet, wo sie mit eigenen Inhalten die privaten Anbieter bedrängt, obwohl die digitale Expansion vom Gesetzgeber zu keinem Zeitpunkt vorgesehen war.
Die Logik der Expansion in jeder Hinsicht und auf allen Kanälen wird durch den Status quo gestützt. Gemäss Bundesverfassung gehört selbst Unterhaltung zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wer den Programmauftrag in der Konzession liest, muss ohnehin zum Schluss kommen, dass die SRG ein Wundermittel darstellt, ohne welches die Confoederatio Helvetica nicht existieren könnte. Die SRG hat die Lizenz für alles, eine Art von zwangsfinanzierter Narrenfreiheit. Hatte. Denn damit ist jetzt Schluss.
Das schweizerische Stimmvolk hat das neue Radio- und Fernsehgesetz am 14. Juni 2015 nur mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,08 Prozent gutgeheissen (1 128 369 Ja- versus 1 124 673 Nein-Stimmen). Sogar in der Region, wo die SRG am meisten vom internen Finanzausgleich profitiert, dem Tessin, standen die Bürger der Vorlage skeptisch gegenüber und haben sie abgelehnt. Was als rein technokratische Finanzierungsvorlage gedacht war (um was es sich de facto auch handelt), ist mit dem denkbar knappen Votum de jure zu einer Unmutsbekundung zum diffusen Auftrag des Kolosses des öffentlich-rechtlichen Fernsehens geworden. Die SRG vereint in sich eine für helvetische Verhältnisse (zu) grosse publizistische und finanzielle Macht. Die Frage der kommenden Monate (und MONATE) ist nun, inwieweit und inwiefern sie beschränkt werden soll. Diese Debatte hat eben erst begonnen.
«Wir sollten über den Medienplatz Schweiz nicht so debattieren, wie Occupy über den Finanzplatzdebattiert, nämlich an den Tatsachen und den realen Entwicklungen vorbei. Lassen Sie uns zu einer sachlichen, realistischen Service-public-Debatte zurückfinden.»
Dies hat SRG-Generaldirektor Roger de Weck jüngst an einer Veranstaltung der Stiftung für MeinungsFreiheit und MedienVielfalt gesagt, und wir finden: Er hat recht. Zusammen mit unseren Autoren zeigen wir in diesem Dossier, wie der Leistungsauftrag neu zu definieren wäre. Wir folgen den Spuren der älteren SRG-Konsumenten von heute und jenen der jüngeren Medienkonsumenten von morgen, die den staatlichen Rundfunk für ein Relikt aus einer Zeit halten, die nicht mehr die ihre ist. Fragen wir uns also maximal offen: Wofür braucht es, wozu taugt die SRG im 21. Jahrhundert?