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Das Erbe der Postmoderne: Recht
Peter Kurer, zvg.

Das Erbe der Postmoderne: Recht

Vom Festland in den Treibsand.

 

Wir assoziieren die Postmoderne mit Kultur und Philosophie, mit Auster, Gehry und Lyotard, kaum aber mit dem Recht. Indessen hat die Postmoderne auch die grosse Erzählung des Rechts gebrochen und es in unzählige kleine Geschichten zerlegt. Architekten bauen in der Zwischenzeit wieder modern, die postmodernen Autoren sind ohne Nachfolger ins Pensionsalter getreten. Das postmoderne Recht jedoch ist lebendiger denn je. Vielleicht werden wir eines Tages sagen: Was bleibt von der Postmoderne? Die Entropie des Rechts!

Das Recht ist ein Klassiker der Moderne. Es entstieg dem Chaos des Mittelalters, in dem Kaiser und Papst, König und Barone, Sheriff und Robin Hood um Geltung stritten. Es entwickelte sich über viele Stationen von der Magna Charta bis zum Grundgesetz zu einem glitzernden Gebäude der Moderne: der grossen Erzählung schlechthin. Dem aufklärerischen Räsonnement folgend gilt für das Recht, dass es klaren und einsehbaren Regeln folgen muss, in einem legitimen Prozess erstellt wird und für jedermann in gleicher Art gilt.

Gemäss den Rechtspositivisten kommt hinzu: Recht ist autonom, folgt also anderen Gegebenheiten als die Kultur und Politik. Es mag zwar einen moralischen Geltungsanspruch haben, aber es ist etwas anderes als die Moral. Die grossen Rechtspositivisten Hans Kelsen, H.L.A. Hart und Joseph Raz haben immer wieder betont, dass man über rechtliche Rechte und Pflichten anders sprechen müsse als über moralische.

In der postmodernen Sicht auf das Recht ist dieses aufklärerische Paradigma zerbrochen. Ein Haupttreiber ist die Globalisierung. Treten einfache Bürger, Reisende, Migranten oder Unternehmen aus der nationalen Rechtssphäre hinaus und in die internationale oder gar globale Welt hinüber, müssen sie kafkaesk erschrecken. Anstatt einer klaren Rechtsregel gelten plötzlich viele, sich oftmals konkurrenzierende und sich widersprechende, und dies bis zur bitteren Konsequenz, dass man für einen einzigen Rechtsbruch an mehreren Orten gleichzeitig verfolgt werden kann.

Die schottische Rechtsphilosophin Sionaidh Douglas-Scott vergleicht das postmoderne Recht mit dem kosmischen Nebelkomplex Carina Nebula: «There are black ­holes, dark matter and all matter of imponderable, perplexing shapes.» Das Recht ist nicht mehr autonom oder rein, sondern vielmehr eingebettet in die allgemeine kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung, und deshalb entdeckt Douglas-Scott im postmodernen Recht ebenso viel Chaos und Bedeutungskonflikte wie in Paul Austers «The City of Glass».

Der globale Wandel ist Hauptgrund der postmodernen Transformation des Rechts.

Man kann vieles hinzufügen, das Aufkommen omnipräsenter Soft Laws, die eben kein Recht, sondern nur Aspirationen sind, moralisierende Sichten auf die Menschenrechte, die direkt und ohne sozialen Prozess gelten sollen, die damit verbundenen Tätigkeiten von NGO, Standardsettern, woken Cancel-Kulturen und die medial inszenierten Gerichte der Öffentlichkeit.

Anhänger einer postmodernen kritischen Rechtstheorie sind radikal und wollen das Recht final zerstören, weil sie darin im Sinne von Foucault nichts anderes als eine Ansammlung von kleinen Geschichten der Unterdrückung sehen.

Mit der Postmoderne haben wir uns rechtlich vom Festland in den Treibsand begeben. Es bleiben die abschliessenden Fragen: Wollen wir das? Oder hoffen wir darauf, dass jenseits des Treibsands wieder Festland ist? Dort würde das Recht wieder mehr klaren Regeln folgen und einen Geltungsanspruch durchsetzen, der etwas anderes ist als moralische Erwägungen oder in Soft Laws und Cancel-Kulturen verpackte Aspirationen auf Veränderungen. Moralische Erzählungen und kritische Entwürfe haben ihre Berechtigung, sollten aber in die Welt der Regeln vor den rechtlichen Regeln verwiesen werden: in die Welt des öffentlichen Diskurses, wo pluralistische Weltbilder in einem sozialen Prozess zu etwas Allgemeingültigem zusammengefügt werden – dem Festland des Rechts.

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