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Das «Bankgeheimnis» verbieten

Die Selbstdemontage des Finanzplatzes dreht sich um das Wort «Bankgeheimnis». Das Wort wird missbraucht und hat seinen Sinn verloren. Ein sinnloses Wort zu verwenden ist schädlich. Es verwirrt den Verstand. Man sollte das Wort verbieten. Ist die Sprache sinnlos, wird das Denken sinnlos. Dabei war alles so klar. Das Bankgeheimnis ist seit 1934 in Artikel […]

Die Selbstdemontage des Finanzplatzes dreht sich um das Wort «Bankgeheimnis». Das Wort wird missbraucht und hat seinen Sinn verloren. Ein sinnloses Wort zu verwenden ist schädlich. Es verwirrt den Verstand. Man sollte das Wort verbieten. Ist die Sprache sinnlos, wird das Denken sinnlos.

Dabei war alles so klar. Das Bankgeheimnis ist seit 1934 in Artikel 47 des Bankengesetzes geregelt. Es schützt die Bankkunden vor der Verletzung ihrer Privatsphäre durch die Organe und Angestellten der Bank. Seine Verletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Es war und ist nicht der Zweck des Bankgeheimnisses, Steuerdelinquenten zu schützen. Aber es hat im Zusammenhang mit dem schweizerischen Steuerrecht und den Regeln für die internationale Amts- und Rechtshilfe die Steuerhinterziehung für Ausländer stark erleichtert.

Seit der massiven Ablehnung der Volksinitiative zur Abschaffung des Bankgeheimnisses im Jahr 1984 (73 Prozent Nein) wird der Begriff «Bankgeheimnis» politisch gerne missbraucht. Eklatant war der Missbrauch durch den Bundesrat im Abstimmungskampf um das Schengen-Abkommen. Eines der wichtigsten bundesrätlichen Ziele sei es gewesen, «das Bankgeheimnis zu wahren». Entsprechend figurierte das Wort «Bankgeheimnis» in der bundesrätlichen Botschaft 41mal. Im Text des Abkommens suchte man den Begriff indessen vergeblich. Das Bankgeheimnis war nie Gegenstand des Vertrags. Damit hatte der Begriff offiziell seinen Sinn verloren.

Irgendwann begannen die Banken, statt vom Bankgeheimnis vom Bankkundengeheimnis zu sprechen. Das Geheimnis schütze ja die Kunden, nicht die Banken. Das war wohl Zeichen eines schlechten Gewissens. Keinem Arzt käme es in den Sinn, vom Arztpatientengeheimnis zu sprechen, keinem Anwalt, vom Anwaltsklientengeheimnis. Und was würde aus dem Amtsgeheimnis?

Heute ist das Chaos in Sprache und Gedanken perfekt. Regierung, Parteien, Banken und Experten sprechen und schreiben über Bankgeheimnis und Finanzplatzstrategien, und keiner versteht, wovon die Rede ist. Auf der Strecke geblieben ist das Ziel des Bankgeheimnisses, der Schutz der Privatsphäre des Bankkunden.

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