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Charlies falsche Freunde

Wer Charlie ist, ist noch lange kein Anwalt der Redefreiheit. Im Gegenteil: Die Politiker, die sich in Paris am sichtbarsten für sie stark machten, setzen ihr im Westen am meisten zu – allenthalben werden unliebsame Meinungen gesetzlich beschnitten. Eine Bestandsaufnahme.

Charlies falsche Freunde

Es war einer der grössten und bewegendsten Aufmärsche in der Geschichte von Paris. Vor Millionen von Leuten, die das Massaker an den Journalisten von «Charlie Hebdo» betrauerten, standen die westlichen Politführer und bekundeten, Arm in Arm mit François Hollande, ihre Solidarität und ihre Unterstützung für die Redefreiheit. Alle verkündeten «Je suis Charlie» – man wird es einigen der überlebenden Zeichner aber nachsehen, dass sie darob etwas verwirrt waren. Schliesslich waren die Opfer der Zeitschrift zuvor jahrelang von Klagen bedroht gewesen. So sagte denn einer der überlebenden Redaktoren auch, dass ihm die jetzigen Solidaritätsbekundungen Brechreiz verursachten.
Für Anhänger einer liberalen Staatsordnung ist klar, dass die obrigkeitliche Beteuerung «Wir stehen hinter Charlie» nicht mit einem wirklichen Bekenntnis zur Redefreiheit zu verwechseln ist. Tatsächlich stellen die westlichen Regierungen heute nämlich die grösste Bedrohung für die Redefreiheit dar, indem sie geäusserte Meinungen – vor allem solche antireligiöser Natur – immer stärker kriminalisieren und strafrechtlich verfolgen. War sie einst das entscheidende Recht der westlichen Zivilisation, ist die Meinungsäusserungsfreiheit heute im Westen am Aussterben, und nur wenige führende Politiker bedauern ihren Hinschied ehrlich.
Rund um die Welt ist das Reden unter Beschuss und eine stattliche Reihe von Antidiskriminierungsgesetzen geraten. Es ist die Ironie eines neuen Liberalismus, dass der Westen alles tolerieren will – ausser der Intoleranz. Im Namen von Pluralismus und Toleranz werden folglich Äusserungen beschnitten, die eine Person auf religiöser, rassischer, ethnischer, geschlechtlicher oder anderer Ebene beleidigen oder erniedrigen. Daraus resultiert ein wachsender, wenn nicht unstillbarer Appetit auf Regulierung der freien Rede – ein Appetit, der nach gewalttätigen Reaktionen auf kontroverse Publikationen nur immer weiter zunimmt.
Die jüngste Tragödie in Frankreich folgt einem allzu vertrauten Muster, das bei der «Publikation» beginnt und in der «Anklage» endet. Man braucht sich nur in Erinnerung zu rufen, was 2005 geschah, als die dänischen Karikaturen veröffentlicht wurden und die weltweiten Aufstände zum Mord an Nichtmuslimen und zu Brandanschlägen auf Kirchen und Häuser führten. Der Westen stellte sich hinter das Recht auf freie Meinungsäusserung – um dann still und leise die strafrechtliche Verfolgung der Rede hochzufahren. Dasselbe geschah 2012, als der Billigtrailer eines niederklassigen Films auf YouTube gestellt wurde. Der Trailer zum Film «Innocence of Muslims» wurde als Islambeleidigung erachtet und hatte wiederum Mord- und Brandanschläge zur Folge. Wieder beteuerten westliche Politiker, dass sie hinter der Redefreiheit stünden – während sie gleichzeitig immer härter gegen antireligiöse Äusserungen vorgingen. In den USA bestand Präsident Obama zwar darauf, dass der Filmemacher Na­koula Basseley Nakoula jedes Recht habe, den Film zu produzieren. Im Anschluss an diese Erklärung sah die Welt dann aber, wie der Filmemacher in Handschellen in ein Polizeiauto bugsiert und wegen technischer Verstösse gegen die Bewährungsauflagen in zusammenhanglosen Fällen verhaftet wurde. Das war die perfekte Lösung: Verteidigung und Verhinderung der freien Rede in einem.
Dieses Muster setzt sich nun in Frankreich fort. Nachdem Präsident Hollande die Kundgebung für die Meinungsäusserungsfreiheit angeführt hatte, begann die französische Staatsanwaltschaft, scharf gegen unliebsame Redner vorzugehen. Über 50 Personen sind seit den Pariser Terrorattacken verhaftet worden, darunter auch Dieudonné, der früher schon wegen antisemitischen Witzen angeklagt gewesen war. Diesmal geriet er in Konfrontation mit dem Gesetz, weil er auf Facebook gepostet hatte, dass er sich wie «Charlie Coulibaly» fühle – und also den Namen von «Charlie Hebdo» mit jenem des Attentäters Amédy Coulibaly vermischt hatte. Dass Karikaturisten und Komiker vom strengen Redekodex besonders betroffen sind, ist nichts Neues. Sabina Guzzanti zum Beispiel musste sich 2008 vor der römischen Staatsanwaltschaft verantworten, weil sie bei einer Demonstration gewitzelt hatte, dass «der Papst in 20 Jahren sein wird, wo er hingehört – in der Hölle, gequält von Teufeln und Schwuchteln».
Zunehmend verweisen die westlichen Führungsriegen auf die Gefahren der Redefreiheit; für Politiker ist die Redefreiheit eine Abstraktion, und folglich neigen sie dazu, sich stärker den fassbareren Folgen, den Aufständen und Morden, zuzuwenden. Dennoch bemisst sich gerade am Schutz unpopulärer und unliebsamer Äusserungen der Freiheitsgrad einer Nation – gäbe es nur wohlgelittene Äusserungen auf der Welt, bräuchte die Redefreiheit nicht verteidigt zu werden. Die unpopuläre Rede mag in vielem verabscheuenswert sein, doch vermag sie es zuweilen auch, neues Licht auf gehegte Orthodoxien oder auch den Staat selbst zu werfen. Dass die grosse Mehrheit von gewalttätigen Vorfällen im Zusammenhang mit der Redefreiheit in Reaktion auf Religionskritik erfolgt, ist kein Zufall. Bringt man aber die kritischen Stimmen zum Schweigen, so trägt man damit nichts zur Überwindung der offenbar vorhandenen Spaltungen bei. Man schafft dadurch lediglich den falschen Anschein von Einigkeit – während die Divisionen unter der Oberfläche erhalten bleiben und weiterschwären.
Nichtsdestotrotz erfreut sich die erzwungene Ruhe bei vielen Regierungsmitgliedern grosser Beliebtheit. Nach den Tötungen von 2012 sagte UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon: «Wenn Leute die Meinungsäusserungsfreiheit benutzen, um zu provozieren oder die Werte und den Glauben von anderen zu demütigen, dann kann das nicht geschützt werden.» Gleichermassen erklärte die damalige australische Premierministerin Julia Gillard vor den Vereinten Nationen: «Unsere Toleranz darf nie so weit gehen, Hass auf Religiöses zu tolerieren.» Und Präsident Obama verkündete der Versammlung, dass «die Zukunft nicht jenen gehören darf, die den Propheten des Islams verunglimpfen».
Diese Zukunft sieht für Verteidiger der Meinungsfreiheit ziemlich düster aus. Sogar gegen Kommentare, die selber Ausdruck religiösen Glaubens sind, gehen westliche Regierungen inzwischen schon vor. In Polen zum Beispiel wurde das katholische Magazin «Gosc Niedzielny» mit 11 000 Dollar gebüsst, weil es zu «Verachtung, Feindschaft und Bosheit» angestiftet habe, indem es den Schwangerschaftsabbruch einer Frau mit den medizinischen Experimenten von Auschwitz verglichen hat. Ebenso sind ein österreichischer Gesetzgeber, ein indischer Verleger und ein finnischer Stadtrat angeklagt worden, weil sie Mohammed aufgrund seiner Heirat mit der sechsjährigen Aisha (vollzogen, als sie neun war) einen «Pädophilen» nannten.
Wenn es darum geht, das Reden zu regulieren, um die Leute von der Veröffentlichung beleidigender oder herabsetzender Kommentare abzuhalten, tun sich einige westliche Länder besonders hervor. Die folgenden Fälle mögen das beispielhaft illustrieren.

 

Frankreich

Das französische Gericht verurteilte den Modedesigner John Galliano wegen diskriminierender Kommentare; er war in einer Pariser Bar an ein Pärchen geraten und hatte es mit Flüchen, sexistischen und antisemitischen Ausdrücken eingedeckt.
Frankreich machte die Leugnung des türkischen Genozids an den Armeniern zu einem Verbrechen. Zwar hob ein französisches Gericht das Gesetz 2012 auf. Indes bleibt es ein Verbrechen, den Holocaust zu leugnen.
Brigitte Bardot wurde verurteilt, weil sie 2006 in einem Brief an den damaligen Innenminister und späteren Präsidenten Nicolas Sarkozy schrieb, dass die Muslime Frankreich zerstörten.
2008 musste sich der französische Autor Pierre Péan wegen Rassenhass vor Gericht verantworten, nachdem er sich in einem Buch zum Genozid in Ruanda abschätzig über Tutsis geäussert und ihnen auf vier Seiten eine Lügen- und Betrugskultur unterstellt hatte.
2013 wurde eine Mutter wegen «Verbrechensverherrlichung» verurteilt, weil sie ihren Sohn «Jihad» getauft und den Dreijährigen in einen Pulli gesteckt hatte, der die Aufschrift «Je suis une bombe» trug. Auf der Rückseite standen sein Name und der Vermerk «Né le 11 septembre» – denn der Knabe war am 11. September 2009 zur Welt gekommen.

 

England

Vor zwei Jahren wurde ein fünfzehnjähriges Mädchen verhaftet, weil es einen Koran verbrannt hatte.
Ein Fünfzehnjähriger wurde festgenommen, weil er vor einem Scientology-Gebäude ein Schild hochhielt, auf dem stand: «Scientology ist keine Religion, sondern ein gefährlicher Kult.»
Ein Berater des früheren Aussenministers David Miliband wurde wegen «Anstiftung zu religiösem Hass» verurteilt, nachdem er in seinem Fitnessstudio beim Verfolgen einer News-Sendung zu den israelischen Gaza-Bombardierungen Unanständigkeiten über Juden von sich gegeben hatte.
Ein baptistischer Strassenprediger wurde wegen Verursachung von «Belästigung, Gefahr oder Leid» belangt, nachdem ein homosexueller Polizeibeamter zufällig mitgehört hatte, wie er Homosexualität als Sünde bezeichnete.
Der 39jährige Barry Thew wurde verurteilt, weil er ein selbstgemachtes T-Shirt mit anstössiger, gegen die Polizei gerichteter Aufschrift («KILL A COP 4 FUN.co.uk HA, haaa?») getragen hatte.
2013 wurde der 44jährige Sandwichladenbetreiber Neil Phi­lipps verhaftet und stundenlang verhört, weil er einen Witz über Nelson Mandelas langsames Sterben gemacht hatte. In einem Online-Medium hatte Philipps seine PC-Probleme mit verfänglichen Worten beschrieben: «Das Herunterfahren meines PCs dauert so lange, dass ich entschieden habe, ihn Nelson Mandela zu taufen.»

 

Kanada

Der Komiker Guy Earle wurde wegen Verletzung der Menschenrechte eines lesbischen Pärchens verurteilt, nachdem er sich im Rahmen einer von einem Nachtclub organisierten Open-Mike-Veranstaltung in ein blödes Geschwätz mit einer Frauengruppe verstrickt hatte.
Marc Lemire, der Webmaster einer rechtsextremen Website, wurde bestraft, weil er auf seiner Seite Kommentare von Drittpersonen zugelassen hatte, die Homosexuelle und Schwarze beleidigten. Das Bundesgericht befand, dass der minimale Schaden, den die Meinungsäusserungsfreiheit durch das Urteil nehme, vom daraus resultierenden Schutz für schwache Gruppen und die Beförderung der Gleichheit bei weitem aufgewogen werde.
2008 hat die Menschenrechtskommission von Alberta den Pfarrer Stephen Boissoin und die Concerned Christian Coaliation wegen schwulenfeindlicher Äusserungen in einem Leserbrief bestraft und dabei nicht nur Schadenersatz gesprochen, sondern auch gleich allfällige künftige als unangebracht erachtete Äusserungen zensuriert. Zwar ist die Menschenrechtskommission zum Schluss gekommen, dass «sich kein direktes Opfer gemeldet hat». Dennoch ordnete sie an, dass einem Collegeprofessor für das Vorbringen der Klage Schadenersatz zu zahlen sei und die Angeklagten künftig auf «verunglimpfende Bemerkungen» zu verzichten hätten.
2008 wurde aufgrund der Veröffentlichung der dänischen Mohammed-Karikaturen gegen den rechten Publizisten Ezra Levant ermittelt – wegen «aufhetzender Karikaturen in Medien» und der Anschuldigung eines Muslims, wonach Levant «mich und meine Familie diffamiert hat, denn wir folgen dem Propheten Mohammed und sind ihm anverwandt».

Die USA schneiden zwar hinsichtlich Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Ersten Verfassungszusatz besser ab. Stimmen, die nach Regulierung der freien Rede rufen, sind aber auch hier zu hören. Als jüngst etwa ein Rodeo Clown mit einer Obama-Maske auftrat, wurden Forderungen nach einer Untersuchung wegen Hass-Verbrechens laut. Auch gab es – von den Gerichten abgelehnte – Anstrengungen, israelkritische U-Bahn-Werbungen zu verbieten. Am besorgniserregendsten aber war, dass die Oba­ma-Regierung eine UNO-Resolution unterstützte, die den Ländern das Recht auf die Kriminalisierung von antireligiösen Meinungen zugestand, um Anstiftungen zu Verbrechen zu verhindern. Die Vorlage wurde weitum als neues «Blasphemiegesetz» angeprangert, das von mit den USA alliierten muslimischen Staaten konzipiert worden sei. Lange haben sich muslimische Länder bemüht, den Westen davon zu überzeugen, dass eine Äusserung ein Akt der Anstiftung sei. Diese Prämisse läuft der Idee der Meinungsäusserungsfreiheit im innersten Kern zuwider. Doch die besagte Resolution 16/18 hat es geschafft, die USA und andere westliche Länder hinter der Auffassung zu versammeln, dass Rede eine Form von Gewalt sei. Letztlich endet man damit aber bei nichts anderem als bei einer neuen Bezeichnung dessen, was früher Verfolgung von Blasphemie hiess.
In all den aufgezählten Fällen zeigt sich weit mehr als nur fehlende Unterstützung für die Meinungsfreiheit. Was sich hier zeigt, sind Verletzungen der Meinungsfreiheit. Die grosse Tragödie im Nachgang der Pariser Massaker ist deshalb der Umstand, dass in der westlichen Welt wenige wirklich hinter «Charlie» stehen. So bewegend es war, dass sich Millionen rund um die Statue versammelten, die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit verkörpert. Die traurige Wahrheit bleibt, dass Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in einem verlorengehen, wenn die Freiheit im Namen der Gleichheit und der Brüderlichkeit geopfert wird.

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