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Baschi Dürr, zvg.

Bodeneigentum als Lackmustest

Der private Besitz von Land wird regelmässig angegriffen.

 

Der Boden und dessen Eigentum, Vermietung und Nutzung zählen seit Jahren zu den umstrittensten Themen. Besonders in den Städten ringen links und bürgerlich zuweilen hart um jeden Quadratmeter. Das ist gut zu erklären: Zum einen ist die Nachfrage nach Boden ob der stark gewachsenen Bevölkerung deutlich gestiegen, zum anderen ist Boden- immer auch Bevölkerungspolitik: Was und wie gebaut wird, entscheidet nachhaltig über das Elektorat und vermag damit politische Mehr- und Minderheiten auf Jahrzehnte zu betonieren.

Solche parteipolitischen Nutzungsüberlegungen aber werden in der Diskussion von anderem kaschiert, namentlich den Grundsatzfragen von Staat und Markt, Freiheit und Dirigismus. Und es ist immer wieder erstaunlich, bis wie weit ins bürgerliche Lager hinein gegen Investoren und Spekulanten gewettert, ja gar zur Disposition gestellt wird, ob es ein – mehr oder weniger bedingungsloses – Privateigentum an Boden überhaupt gegen darf. Dabei sollte aus liberaler Sicht kaum etwas unbestrittener sein. Nicht nur zwingt gerade die Knappheit an Boden zum effizientesten aller Verteilmechanismen, dem Markt.

Vor allem aber ist die Garantie von Bodeneigentum der Lackmustest jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Denn kaum ein Grundrecht kann so einfach eingeschränkt werden wie das Eigentum. Dass dieses im langen Grundrechtskatalog der Bundesverfassung eher am Schluss steht, ist wohl kein Zufall. Und Bodeneigentum wiederum ist jene Eigentumsform, die am schlechtesten dem Zugriff des Staats, der Mehrheit oder ganz generell von Dritten entzogen werden kann. Denn – Ultima Ratio – im Flucht- oder auch im geordneten Wegzugsfall kann man so gut wie alles mitnehmen. Theoretisch lässt sich sogar das Haus abtransportieren und die Ackerscholle, auf der es steht, ausbaggern. Aber das Stück «Land», das einem eigentlich gehört, bleibt auf jeden Fall zurück.

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