Bindungsängste
Zum Jahresende 2018 hat sich der Bundesrat noch mal richtig unbeliebt gemacht in Brüssel: Das lange verhandelte «Rahmenabkommen» für die bilateralen Verträge Schweiz–EU wurde nicht verabschiedet, sondern in eine «Konsultation» geschickt. Ungehörig, findet man beim Gegenüber, denn eine Neuverhandlung komme ohnehin nicht in Frage. Wozu dann also eine Konsultation?
Die Nervosität der europäischen Verhandlungspartner liegt vielleicht auch am dräuenden Jahr 2019. Denn für die EU ist 2019 wenig Gutes zu erwarten – eher ein annus horribilis. Bereits 2018 waren viele europäische Regierungen in das EU-skeptische Lager gekippt. Zuletzt implodierte (ausgerechnet) die Regierung in Brüssel. Merkel und Macron, die verbliebenen Stützen der EU, sind angezählt. Die finanzstarken Nordstaaten verbünden sich zur «hanseatischen Liga» gegen die nach Umverteilung gierenden Südländer. Hintergrund der Blockbildung ist nicht zuletzt der Brexit: Mit Grossbritannien verlässt ein Nettozahler die Union, und eine beständige Kraft gegen Zentralisierung und Bürokratisierung à la française. In der Post-Brexit-EU verschieben sich also die Machtverhältnisse zugunsten der Mittelmeeranrainer. Das macht das Verhandlungsklima rauher.
Und dann, zu allem Übel, kommt auch noch die Wahl: Das Europäische Parlament wird neu bestellt – ein deutlicher Stimmenzuwachs der rechtspopulistischen Kräfte wird erwartet, und diese stellen jetzt schon ein knappes Drittel der Abgeordneten.
Für die Schweiz stellt sich damit 2019 die Frage, mit wem hier eigentlich ein Rahmenabkommen geschlossen werden soll: Wer ist 2019 eigentlich noch diese «EU»? Was will sie und was kann sie erreichen? Angesichts zahlreicher Fragezeichen kann man dem Bundesrat nur empfehlen, auf die «Konsultation» noch eine «Anhörung» folgen zu lassen, dann vielleicht noch eine «Beratung» und schliesslich eine «Diskussion». Wie heisst es so treffend: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Oder vielleicht auch: Drum prüfe ewig, wer sich bindet!