«Bilaterale III» will EU-Anschluss, nicht Augenhöhe
Bereits im März, berichtet die NZZ, will die Schweizer Regierung wieder Verhandlungen mit der EU aufnehmen über eine institutionelle Anbindung an die Union. Dabei hat der Bundesrat eine solche erst im Mai 2021 begraben, weil er den damaligen Vertragsentwurf nicht mehr für überzeugend hielt.
Statt dem alten, konkret ausgearbeiteten Vertragsentwurf unter dem Titel «Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt» von 2018 mit dem Zusatzdokument des Bundes «Erläuterungen zum Institutionellen Abkommen Schweiz–EU» gibt es nun wieder zwei Dokumente: Eine «Gemeinsame Verständigung» («Common Understanding») sowie einen «Entwurf Verhandlungsleitlinien».
Dem Common Understanding zu entnehmen ist, dass sich bei den Grundlagen für die Verhandlungen inhaltlich wenig verändert hat. Weiterhin soll
- die Schweiz EU-Recht dynamisch übernehmen (Art. 9)
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mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) letztendlich das Gericht der Gegenseite Streitfälle entscheiden (Art. 10)
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die verletzte Partei «im betroffenen Abkommen oder in jedem anderen Binnenmarktabkommen» Sanktionen verhängen dürfen, die man «Ausgleichsmassnahmen» nennt (Art. 12)
Wie der Historiker Oliver Zimmer in seinen Bericht zuhanden der Wirtschaftskommission des Nationalrats darlegt, wird der neue Vertrag tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit führen: «für die EU und auf Kosten der Schweiz».
Bereits jetzt begonnen hat der Kampf darum, diese geplante institutionelle EU-Anbindung dem kritischen Schweizer Stimmvolk schmackhaft zu machen. Der immer einflussreicher werdenden Kommunikationsagentur Furrerhugi ist dabei die gloriose Idee gekommen, den Vertrag der Öffentlichkeit als Vertrag auf Augenhöhe zu verkaufen, als «Bilaterale III».
Doch wie man es auch dreht und wendet, handelt es sich dabei eindeutig um eine einseitige Anbindung der Schweiz an die EU, weshalb auch einige von einem Kolonialvertrag oder einem Unterwerfungsvertrag sprechen. Unstrittig ist, dass es eine Anbindung an die Institution EU ist, eine Einbettung in den Rahmen der europäischen Gesetzgebung.
Den irreführenden politischen Kampfbegriff «Bilaterale III» verwenden jedoch der Arbeitgeberverband und eine Reihe weiterer Verbände wie Economiesuisse, Swissmem, Swiss Medtech oder HotellerieSuisse, munter. Selbst die FDP und Medien wie die NZZ übernehmen den Begriff ohne nachzudenken.
Generell wird die Bedeutung der Verträge mit der EU überhöht. Der wichtigste Vertrag, der zwingend unangetastet bleiben muss, ist und bleibt das 1972 unterzeichnete Freihandelsabkommen. Soll es neue Verträge geben, so müssen sie zwingend auf Augenhöhe ausgearbeitet werden. Ist die EU dazu nicht bereit, lohnen sich Verhandlungen nicht; die Schweiz sollte in diesem Fall auf solche verzichten.