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Befreit die Kultur!

Wer den Status quo der staatlichen Kulturfinanzierung in Frage stellt, gilt rasch als Kunstbanause. Dabei hat ein einfacher Hebel im eidgenössischen Subventions- und Steuertheater das Potential, die Kulturbudgets zu erhöhen – und gleichzeitig die öffentliche Hand zu entlasten: die Anerkennung von Gemeinnützigkeit.

Glücklich lässt der junge Mann die Atmosphäre in der Arena auf sich wirken: er hat es geschafft, eine Karte für das Konzert seiner Lieblingsrockband zu erhalten. Seit Wochen war dieser Auftritt in der heimischen Stadt das dominierende Thema, im Betrieb und in der Berufsschule genauso wie im Freundeskreis, nicht zuletzt wegen der stolzen Eintrittspreise. Nicht weniger als einen Viertel seines Monatslohnes als Lehrling musste er für einen Stehplatz auf den Tisch legen.

Zwanzig Jahre später wohnt der gleiche Mann – nun mit Fachhochschulabschluss Mitglied der Geschäftsleitung eines KMU – wieder einem Konzert bei, diesmal als Angehöriger des Bildungsbürgertums im städtischen Musiksaal, und statt Rockmusik hört er nun ein klassisches Symphoniekonzert. Die Karte zu erhalten, war diesmal erheblich einfacher gewesen, und statt des Viertels eines Monatslohnes musste er für den Platz im Polstersessel etwas mehr als ein Prozent seines gegenwärtigen Monatslohnes bezahlen.

Geändert hat sich freilich vieles in den letzten zwanzig Jahren, nicht allein sein Musikgeschmack: seine Lebensumstände, seine berufliche Entwicklung und natürlich auch sein gesellschaftliches Umfeld. Geändert hat sich aber auch, dass er nicht mehr allein für die Kosten seines Konzertgenusses aufkommen muss, sondern bloss für die Hälfte; die andere Hälfte wird von Stadt und Kanton bezahlt. «Wer da hat, dem wird gegeben», mag man mit dem Evangelisten (Mt. 13, 12) denken und zur Tagesordnung übergehen. Indessen: der Befund wirft eine ganze Reihe von Fragen hinsichtlich der staatlichen Kulturförderung auf. Zunächst jedoch einige Fakten zur Finanzierung des schweizerischen Kulturbetriebes.

 

Fakten zur Kulturfinanzierung

Mit 2,6 Milliarden Franken subventioniert die öffentliche Hand jährlich das kulturelle Geschehen, Theater, Konzerte, Opernhäuser, Museen und kulturelle Organisationen; das entspricht 0,44 Prozent des Bruttoinlandsproduktes oder 328 Franken pro Einwohner. Spitzenreiter unter den Städten ist Genf mit 1377 Franken pro Kopf und Jahr, vor Basel mit 914 Franken und Zürich, das bei 432 Franken liegt. Das gleiche Zürich unterstützt jeden Opernhausbesuch mit 300 Franken, wobei das Zürcher Opernhaus mit knapp 35 Prozent einen der höchsten Eigenfinanzierungsgrade (Vorstellungseinnahmen, Sponsorenbeiträge und Nebeneinnahmen) unter allen europäischen Musiktheatern erreicht. Auch der Auslastungsgrad liegt mit durchschnittlich 86 Prozent im Opernhaus relativ hoch, wogegen das Schauspielhaus Zürich bei bescheidenen 62 Prozent liegt (Saison 2012/13). Nun bin ich wohl selbst ein begeisterter Opernhaus-Besucher – nicht weniger als ein passionierter Konzert- und Theatergänger –, ich bin aber auch Steuerzahler, der sich Gedanken macht über die öffentlichen Mittel, die in reicher Fülle dem Kulturbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Und so stellt sich mir die ketzerische Frage, welches Unternehmen denn sonst im realen Leben es sich leisten kann, 38 respektive 14 Prozent Ausschuss zu produzieren!

Unterauslastungen und sinkenden Zuschauerzahlen (an der Pfauenbühne nicht anders als im schweizerischen Durchschnitt minus 10 Prozent von 2006 bis 2013) zum Trotz steigen die Mittel der öffentlichen Hand für die Kulturinstitutionen – zumal die etablierten – unentwegt: im Schauspielhaus Zürich im genannten Zeitraum um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr; auf Bundesebene sind für die Planperiode 2016/19 ähnliche Steigerungen geplant, insgesamt für vier Jahre 14 Prozent mehr als in der vorhergehenden 4-Jahres-Periode. Gesamthaft sollen es – Zustimmung des Parlamentes vorausgesetzt – 895 Millionen sein, und gemäss der Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Isabelle Chassot, sollte es eigentlich noch viel mehr sein. Denn, so lautet ihr öffentlich geäussertes Axiom: «Wir haben nie zu viel Kultur.»

Wer diesen grosszügigen Umgang mit Steuergeldern in Frage zu stellen wagt, wird im günstigeren Fall unter die Ewiggestrigen, im schlechteren Fall unter die vollendeten Banausen gezählt. Ich tue es trotzdem – gerade auch als Freund und Förderer der Kultur. Welcher Kulturbegriff liegt eigentlich dem ganzen Förderaktivismus zugrunde? Warum die «Grosskultur» im Konzertsaal und auf der Bühne und nicht die Autorenlesung in der örtlichen Buchhandlung, warum das klassische Trio und nicht die Punkband, warum das regionale Kunstmuseum und nicht der Auftritt des Hackbrettspielers? Und welches sind denn die Kriterien für die landläufige Kulturförderung? Und falls es solche gibt, welche Instanz kann deren Einhaltung sicherstellen? Zudem: wer sorgt dafür, dass sich Förderer und Geförderte nicht zu nahe stehen, wer wagt es, den Begriff Compliance ins Kulturgeschehen einzuführen?

Solche und ähnliche Fragen werden gerne vom Tisch gewischt mit dem Hinweis auf – ökonomisch gesprochen – «positive Externalitäten», womit gemeint ist, dass der Nutzen der Kunst für die Gesellschaft über den rein privaten Kunstgenuss hinausgeht. Würde daher die Kunst nicht staatlich gefördert, würde – zum Schaden der Gesellschaft – zu wenig Kunst produziert und auch zu wenig konsumiert. In der Kulturbotschaft des Bundesrates zu den beantragten 895 Millionen kristallisiert sich diese These in zwei Begriffen: dem des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in einer Zeit tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels und dem der Partizipation, der Teilhabe, d.h. dem aktiven Austausch mit dem Kulturgut. Gesellschaftliche Kohäsion – so die These –, das Miteinander in Gemeinde und Region auf der Basis verbindlicher Wertvorstellungen, das Mitarbeiten an der Lösung von Problemen, die alle betreffen, vor allem auch die Beiträge im gemeinnützigen Bereich, seien eben nicht möglich ohne eine gemeinsame kulturelle Basis.

Das mag ja im politischen Diskurs ganz überzeugend klingen, nachweisen in empirischen Studien lässt es sich nicht (es gibt meines Wissens auch keine Studien, die einen solchen Nachweis des Zusammenhangs von Kulturförderung und gesellschaftlicher Partizipation zu erbringen suchen). Hingegen lässt sich nicht leugnen, dass die «hohe» Kultur offenbar einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung nicht das wert ist, was sie kostet – ganz im Gegensatz zum eingangs genannten Lehrling, der bereit ist, für sein Rockkonzert einen Viertel seines Lohnes zu opfern. Er, der Lehrling, hat ganz offensichtlich ein Bedürfnis, dessen Erfüllung ihm einen grossen Betrag wert ist, wogegen der Theater- oder Konzertbesucher nicht bereit ist, für die vollen Kosten seines Kulturgenusses aufzukommen, mithin ein offensichtlich geringeres Bedürfnis hat. Dass augenscheinlich Kulturangebote ausserhalb der Bedürfnisse des Pu­blikums gefördert werden, zeigt die Tatsache, dass selbst bei Sitzplatzkosten, die zu 70 Prozent staatlich subventioniert sind, nahezu die Hälfte der Plätze leer bleibt. Denn täglich treffen Menschen Entscheidungen, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen, auch wenn die finanziellen Folgen weit über den Kauf einer Theaterkarte hinausgehen – eben weil es um Bedürfnisse geht, die ihnen wichtiger sind als ein Theaterbesuch. Es scheint mir daher anmassend, die von einer gesellschaftlichen und kulturellen Oberschicht im eigenen minoritären Interesse in Anspruch genommenen Kulturförderungen als gesamtgesellschaftlich notwendig zu deklarieren, auch wenn ich selbst ein Konsument der «hohen» Kultur bin.

 

Die These

Meine These ist daher klar und einfach: Soweit Kultur wirkliche Bedürfnisse von Menschen erfüllt, braucht sie keine staatliche Förderung; denn Menschen sind grundsätzlich bereit, für das, was ihnen wert und wichtig ist, einen angemessenen Preis zu bezahlen. Statt der Förderung wäre es aber sinnvoll, zusätzliche Anreize zur privaten Finanzierung zu schaffen, indem Beiträge und Spenden an anerkannte kulturelle Institutionen steuerlich nicht bloss für Unternehmen, sondern auch für Individuen abzugsfähig sind. Die dadurch entstehenden Steuerausfälle würden durch die Einsparungen sämtlicher Subventionen weit überkompensiert! Zwar würde die Öffentlichkeit – zum Beispiel bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent – durch die abzugsfähige Spende von 100 000 Franken eines Bürgers zunächst 40 000 Franken verlieren, könnte jedoch auf 100 000 Franken Subventionen verzichten, hätte also netto 60 000 Franken gespart. Dem vom Bürger erwarteten Engagement entspricht die Erwartung an die Politik (Bund, Kantone, Gemeinden), eine Liste von anerkannten kulturellen Institutionen zu etablieren, deren Unterstützung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann (solche Listen gibt es längst für gemeinnützige Organisationen und Hilfswerke).

 

Fünf Gründe

Fünf starke Argumente sprechen für den Wechsel von einer am staatlichen Subventionstropf hängenden zu einer frei finanzierten Kultur:

I.      Als Folge eines solchen Wechsels darf man eine bedürfnisgerechtere Produktion erwarten. Denn heute wird nicht allein zu viel, sondern in vielen Fällen auch das Falsche produziert. Gewiss mag es für die Kulturproduzenten von Interesse sein, mit einem halben Dutzend Neuinszenierungen pro Saison ein «interessantes» Programm zu liefern. Bloss bestimmen immer sie, wie viel und was es braucht für dieses Programm, und das geschieht nur zu oft mit missionarischem Eifer und zulasten dessen, was das Publikum erwartet respektive sehen und hören möchte. Keine Saison, in der nicht Stücke in «neuen Lesarten», «ungewohnten Sichtweisen» oder «radikalen Neudeutungen» angepriesen werden. Szenenfolgen werden umgestellt und umgeschrieben, Dialoge gekürzt, weggelassen oder verstümmelt, und es ist bloss der kompositorischen Unfähigkeit der Regisseure des Musiktheaters zu verdanken, dass nicht auch die Musik selbst in avantgardistischer Überheblichkeit um- und neugeschrieben wird! Und weil das Publikum dazu nicht gefragt wird, stimmt es eben mit den Füssen ab: es bleibt weg, wovon die eigentlich skandalöse durchschnittliche Auslastung von 50 bis 70 Prozent ein beredtes Zeugnis ablegt. Wundert man sich über die Nonchalance, mit welcher Regisseure, Kulturvermittler und Ausstellungsmacher sich über die Bedürfnisse und Reaktionen des Publikums hinwegsetzen, so stösst man nicht allein auf den Dünkel der Besserwisser, sondern vor allem auf eine gründliche Ignoranz hinsichtlich der Hermeneutik, der Auslegung eines Textes. Hermeneutik bedeutet eben gerade nicht die beliebige, subjektive Assoziation zu einem Text, einem Stück als Ganzem, sondern besteht vielmehr darin, menschliche Gefühle, Handlungen, Reaktionen und historische Situationen dank sorgfältiger und durchaus diskursiver Textlektüre aus einem bestimmten historischen Kontext herauszulösen und als Konstanten, die unser Dasein prägen, zu verallgemeinern und auf eine überzeitliche Ebene zu erheben. Die Anmassungen der Interpreten der vergangenen Jahrzehnte, über dem zu Interpretierenden zu stehen, ist im Widerspruch zum jahrhundertealten Verständnis der abendländischen Hermeneutik, wonach der Interpret als Diener am Text die Verbindung von Nähe und Distanz, von historischer Ferne und Gegenwärtigkeit überbrücken und zur Sprache bringen soll. Kurz: Respekt statt Schnoddrigkeit ist gefragt. Denn auch der Effekt der Verfremdung, wie ihn Bertolt Brecht beschrieben und ins Theater eingeführt hat, ist kein Selbstzweck, sondern soll der Verständlichkeit des Stückes dienen.

II.    Der Kulturbetrieb teilt mit dem Gesundheitswesen dasselbe Geburtsgebrechen: Weder der Produzent noch der Konsument bezahlt die wirklichen Kosten, denn diese übernimmt ein Dritter. Damit haben weder hier noch dort Anbieter und Nachfrager der Leistung ein wirkliches Interesse, die Kosten tief zu halten. Und im internationalen Wettlauf um die grossen Stars stösst sich kein Intendant und kein Kulturpolitiker an Gagen, die jeden Vergleich mit Salären im Topmanagement führender Unternehmen aushalten. Bloss werden weder die Künstler noch die kulturpolitisch Verantwortlichen, welche diese Forderungen erfüllen, von einer Aktionärsdemokratie zur Ordnung gerufen. Es sind eben bloss anonyme Steuermittel, nicht eigenes Geld, was hier so grosszügig und verschwenderisch ausgegeben wird! Private Geldgeber – davon darf man ausgehen – würden auch hinsichtlich der Kosten genauer hinsehen und gegebenenfalls eingreifen.

III.     Man kennt den geläufigen Einwand: Es seien eben in der Vergangenheit Fürsten und Könige gewesen, welche die Kultur finanziert hätten, und da es diese nicht mehr gäbe, müsse eben der demokratische Staat als ihr Nachfolger die Rolle als Geldgeber übernehmen. Als ob es keinen Geldadel mehr gäbe! Jeder der Top-Shots, die in den vergangenen Jahren die sogenannten Abzockerlisten anführten, wäre genauso wie Fürst Esterhazy in der Lage, ein mittleres Orchester mit dem Hofkomponisten Haydn zu finanzieren, denn sein Free Cashflow (und zwar auch nach Steuern) bewegt sich mindestens in gleicher Grössenordnung – erst recht, wenn er diese Kulturfinanzierung steuerlich absetzen könnte. Es ist eben bloss aus der Mode gekommen, könnte aber eben wieder als «fein» gelten, einen individuellen Beitrag zum städtischen oder kantonalen Kulturgeschehen zu leisten. Oder warum soll ein Privatunternehmer, der ein Belle-Epoque-Hotel zulasten der Firmengewinne mit einem dreistelligen Millionenbetrag renoviert, nicht in der Lage sein, während zehn Jahren ein Theater zu sponsern, nicht anders als die Fürsten in Weimar, Mainz und Meiningen zu Schillers Zeiten? Was es braucht, ist Wettbewerb, und zwar sowohl der Mäzene als auch der Kulturinstitutionen untereinander, denn beides wird die Qualität des Kulturbetriebes verbessern.

IV.     Wo immer staatliche Unterstützungsbeiträge gestrichen werden, lässt sich beobachten, wie unglaublich kreativ die Privatinitiative bei den Subventionsempfängern zu wirken beginnt.
Beispiele dafür gibt es in grosser Zahl, unter anderem in der Landwirtschaft. Es darf also erwartet werden, dass auch Kulturschaffende, die sich ja grundsätzlich für besonders kreativ halten, Ideen zur Steigerung der Eigenfinanzierung entwickeln, wenn das Manna nicht mehr jeden Morgen vom Himmel fällt. Zudem dürfte auch die Vielfalt des Angebotes zunehmen, wenn unternehmerische Impulse zur zusätzlichen Identifikation von Nischen führen, in denen sich Auskommen, Anerkennung und sogar Erfolg finden lassen. Mehr noch: es müsste eigentlich zum Stolz von Kulturschaffenden gehören, auf eigenen Füssen zu stehen und von der staatlichen Förderdroge Abschied zu nehmen. Gleichzeitig wird mit der Reduktion der Subventionen auch die staatliche Kultur-bürokratie überflüssig, welche im Zusammenspiel mit den Kulturproduzenten ihre Unentbehrlichkeit durch permanenten Aktivismus unter Beweis stellen will.

V.       Ein Letztes: den eingangs genannten Beiträgen zur Kulturfinanzierung pro Kopf und Jahr (1377 Franken in Genf, 914 Franken in Basel und 432 Franken in Zürich) stehen 15 Franken in London und New York gegenüber. Diese Relation zeigt, dass eben auch im Kulturbetrieb Skalenerträge möglich sind. Nicht dass die beiden Grossstädte ein dreissigmal bescheideneres Kulturangebot hätten, aber die Kosten werden für eine dreissigmal grössere Bevölkerung erbracht. Für uns Schweizer stellt sich daher die Frage, ob wir uns in der gegebenen Kleinräumigkeit und föderalen Struktur tatsächlich in jeder Kleinstadt ein Theater, Museen und Orchester zulasten der öffentlichen Finanzen leisten wollen. Es mag sein, dass wir uns hier etwas mehr Bescheidenheit leisten sollten.

 

Raum für Mäzene und Stiftungen

Die Abnabelung der Kulturfinanzierung vom Staat und deren Ersatz durch private Initiativen eröffnete ein weites Feld für Stiftungen und Mäzene. Solches Mäzenatentum wird bereits heute vorgelebt von zahlreichen Organisationen, Family Offices und Stiftungen. Sie machen Kultur in vielen Fällen erst möglich. Nun geht es darum, solche Engagements weiter auszubauen und damit den Eigenfinanzierungsgrad von Kultur sukzessive zu erhöhen und sie langfristig vollständig vom Staat unabhängig zu machen. Dann ermöglicht solches Engagement der Citoyens «den Ausgang [der Kultur] aus der selbstverschuldeten [staatlich beherrschten] Unmündigkeit».

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