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Babyshower

Eine «Babyshower» ist eine Art Polterabend vor der Geburt: Für eine Schwangere organisieren Freundinnen einen letzten Abend «unter sich». Nette Idee, aber das wollte ich als werdende Mutter nicht – gleichwohl entwickelte sich ein Kaffeekränzchen mit Jus-Studienkolleginnen doch noch dazu, als ich gefragt wurde, wie es sich anfühle, einen Menschen im Bauch zu haben. Ich […]

Babyshower

Eine «Babyshower» ist eine Art Polterabend vor der Geburt: Für eine Schwangere organisieren Freundinnen einen letzten Abend «unter sich». Nette Idee, aber das wollte ich als werdende Mutter nicht – gleichwohl entwickelte sich ein Kaffeekränzchen mit Jus-Studienkolleginnen doch noch dazu, als ich gefragt wurde, wie es sich anfühle, einen Menschen im Bauch zu haben. Ich meinte: «Inzwischen macht sich mein Untermieter bemerkbar, schliesslich bin ich im 6. Monat.» Und wie das so ist unter Juristinnen, kam sogleich der Einwand, dass mein Sohn keine Miete bezahle, also sei er auch kein Untermieter, die Entgeltlichkeit gehöre schliesslich zu den Hauptpflichten im Mietverhältnis. Eine andere präzisierte, zwischen mir und meinem Sohn bestehe wohl ein «Gebrauchsleiheverhältnis». Bei der Gebrauchsleihe überlässt der Verleiher eine Sache unentgeltlich zur Nutzung – vorliegend also ich meine Bauchhöhle. Ich widersprach, schliesslich kriegt der Kleine nicht nur Herberge, sondern auch Kost zum Logis. Vielleicht also ein «Bewirtungsvertrag»? Auch das sei nicht zutreffend, entgegnete eine Kollegin, denn ich hätte ja schon Fürsorgepflichten gegenüber meinem Kind. Ja, sagte ich, aber das stimme nur beschränkt:

Schwangerschaftsabbrüche sind zwar nur sehr bedingt straffrei (Art. 119 StGB), für werdende Mütter gibt es aber keine erzwingbaren Verhaltenspflichten gegenüber dem Nachwuchs. Ich dürfte also ohne rechtliche Konsequenzen rauchen und trinken, so viel ich will. Aber, gab ich Entwarnung, das gesunde Leben für ein gesundes Kind macht doch mehr Spass!

Dem Kicker in meinem Bauch kann ich nach Schweizer Recht offenbar nur eine bedingte Rechtsfähigkeit attestieren. Als sogenannter «Nasciturus» (lat. «der geboren werden wird») ist er unter der Voraussetzung, dass er lebend zur Welt kommt, immerhin bereits erbfähig. Hier gilt wohl: Zuerst das Geld, dann die Gesundheit! Damit verabschiede ich mich nun in meine Babypause, denn Sie ahnen es schon: Für mich verhält es sich genau andersherum!

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