Avenir Suisse stellt den
Lohnschutz in Frage
Gemäss einer neuen Studie des liberalen Think-Tanks ging der Lohnschutz in den letzten Jahren zu weit und erreicht nicht was er verspricht. Das gilt auch für die flankierenden Massnahmen.
Der liberale Think-Tank Avenir Suisse kritisiert in einer anfangs Dezember publizierten Studie den Lohnschutz. Kantonale Mindestlöhne würden als sozialpolitische Massnahme begründet, seien als solche jedoch ungeeignet, da Armut viel mehr ein Problem bei Minderjährigen, Arbeitslosen und Pensionierten sei. Ausserdem gehe die Zunahme branchenweiter Mindestlöhne zu weit. Die Studie kritisierte auch die flankierenden Massnahmen. Sie sollen verhindern, dass Schweizer Löhne durch ausländische Arbeitskräfte gedrückt werden. Das diese Gefahr tatsächlich besteht, bezweifelt Avenir Suisse. Kurzaufenthalter machten letztes Jahr weniger als 1% des gesamten Arbeitsvolumens aus. Auch Grenzgänger führen gemäss der Studie zu keinen signifikanten Lohneinbussen für Inländer. Genau wie der freie Handel mit Waren zu mehr Wohlstand führt, tue dies auch der freie Austausch von Arbeitskräften.
Die flankierenden Massnahmen waren zuletzt auch ein Zankapfel in der Diskussion um das Rahmenabkommen. Die EU verlangte Anpassungen. Die SP war zwischen ihren europapolitischen Sensibilitäten und ihrer Treue zu den Gewerkschaften gespalten. Die Arbeitgeber nehmen den Lohnschutz als Preis für die Personenfreizügigkeit in Kauf. Die Lohnschutzregelungen der EU gleichen sich zuletzt gemäss Avenir Suisse jedoch ohnehin mehr jenen der Schweiz an – eine seltene Umkehrung des üblichen Vorgangs. Das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» würde allerdings auch nach sich ziehen, dass Inländer, die für Schweizer Unternehmen im Ausland tätig sind, die dort üblichen Entschädigungen bekommen müssten. In der Schweiz gab es im Juni schon Kritik an den flankierenden Massnahmen, in einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Sie fand, dass die Lohnkontrollen ineffizient und teilweise unverhältnismässig sind. (mg)
Den Link zur Studie finden Sie hier.