Wie bewährt sich der Wirtschaftsstandort Schweiz im Welt- und Aussenhandel? Wir haben bei fünf ausgewählten Start-up-Unternehmen nachgefragt, wie sie ihre Zukunft hier beurteilen und welche Probleme sie gern gelöst sähen.
Die Fälschung von Ausweisen, wie man sie im Darknet findet, ist gemäss Art. 252 StGB untersagt. Verboten ist nicht nur das Fälschen und Verfälschen, sondern auch der Gebrauch eines unechten oder der Missbrauch eines echten Ausweises. Bild: Musterkarten eines Darknet-Anbieters, Screenshot & Collage: Schweizer Monat.
In seiner Grenzenlosigkeit wirkt das Darknet auf Libertäre wie eine Traumwelt. Die dort florierende Schattenwirtschaft konkurriert allerdings mit der Realwirtschaft. Und die muss, anders als kriminelle Unternehmer, Steuern zahlen.
Die Geheimdienste sammeln Bürgerdaten heute per Schleppnetz. Das kümmert keinen – bis es zu spät ist. Eine Anleitung zum Schutz gegen digitale Übergriffe.