Das Recht auf Wasser lässt sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ableiten. Dadurch sind die UNO-Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Wasser zunehmend zu verwirklichen. Der Privatsektor soll dann hinzugezogen werden, wenn dies für eine wirksame Umsetzung erforderlich ist.