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Auftakt

Dagobert Duck, bis vor kurzem auf dem ersten Platz der «Liste der reichsten fiktiven Personen» des Magazins «Forbes», liebt es, kopfüber in seine Geldfluten einzutauchen und darin wonnig zu baden. Zwar wird auch er mehr oder weniger nackt auf die Welt gekommen sein – der Beginn seines Reichtums war ein «Glückszehner», die erste Münze, die […]

Dagobert Duck, bis vor kurzem auf dem ersten Platz der «Liste der reichsten fiktiven Personen» des Magazins «Forbes», liebt es, kopfüber in seine Geldfluten einzutauchen und darin wonnig zu baden. Zwar wird auch er mehr oder weniger nackt auf die Welt gekommen sein – der Beginn seines Reichtums war ein «Glückszehner», die erste Münze, die er als junger Enterich mit Schuhputzen verdient hatte –, doch der Satz «Nackt kam ich auf die Welt, nackt will ich wieder gehen» ist ihm wohl dennoch niemals über die Lippen gekommen. Zur Stifterpersönlichkeit ist Dagobert Duck nicht geboren.

Rückt man all die Menschen in den Blick, die einen Grossteil ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke gestiftet haben, dann ist die Schweiz sicher nicht Entenhausen. «Viel habe ich vom Leben bekommen – viel möchte ich zurückgeben» ist eine Äusserung, die im vergangenen Jahrzehnt die deutliche Zunahme von Stiftungsgründungen begleitet hat. Es wird geschätzt, dass in der Schweiz rund 12’000 gemeinnützige Stiftungen Vermögen von um die 50 Milliarden Franken verwalten. Das jährliche Ausschüttungsvolumen der Förderstiftungen beträgt zwischen einer und anderthalb Milliarden Franken. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Das Stiftungsrecht in der Schweiz, formuliert in 10 Artikeln des Zivilgesetzbuches, gilt als eines der liberalsten weltweit. Freiheit in der Stiftungsgestaltung und eine nicht unerhebliche Ausschüttung – zusammen ergibt dies eine brisante Mischung. Denn die Förderstiftungen sind keiner Kontrolle durch Eigentümer oder den Markt unterworfen. Hat der Stifter das Geld erst einmal aus der Hand gegeben, hängt alles davon ab, dass sein Wille vom Stiftungsrat mit der nötigen Kompetenz, Umsicht und dem unerlässlichen Verantwortungsgefühl umgesetzt wird. Freiheit bietet Raum zum Missbrauch. Quis enim custodiet ipsos custodes? – Wer kontrolliert den Stiftungsrat?

Missbrauch, Missmanagement und oft auch blosses Unwissen in der Stiftungsszene – die Probleme sind bekannt. Mit dem «Swiss Foundation Code», dem ersten europäischen Good-Governance-Kodex für Förderstiftungen, hat die Branche sich selbst Regeln vorgegeben, die sicherstellen sollen, dass die Fördergelder in Zukunft mit möglichst geringem Reibungsverlust ihrem gemeinnützigen Zweck zufliessen. Die Diskussion ist im Gange; die folgenden Beiträge führen sie fort.

Suzann-Viola Renninger

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