Auftakt
Es herrscht grosse Verwirrung. Und eine grosse Kakophonie. Die einen behaupten, das Bankgeheimnis sei durchlöchert wie ein Emmentaler Käse. Andere meinen, es werde ohnehin von niemandem mehr verstanden. Wiederum andere halten dafür, dass wir gut daran täten, es als Spieleinsatz in einem Wirtschaftspoker vorzusehen. Aber halt – was eigentlich ist das Bankgeheimnis? Das Bankgeheimnis ist […]
Es herrscht grosse Verwirrung. Und eine grosse Kakophonie. Die einen behaupten, das Bankgeheimnis sei durchlöchert wie ein Emmentaler Käse. Andere meinen, es werde ohnehin von niemandem mehr verstanden. Wiederum andere halten dafür, dass wir gut daran täten, es als Spieleinsatz in einem Wirtschaftspoker vorzusehen. Aber halt – was eigentlich ist das Bankgeheimnis?
Das Bankgeheimnis ist ein Bankkundengeheimnis. Es schützt nicht die Bank, sondern die finanzielle Privatsphäre des Kunden. Und ist somit ein Aspekt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Schutz ist nicht absolut. Der Staat hat das Recht, in die finanzielle Privatsphäre des Bürgers einzudringen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass dieser gegen Steuergesetze verstossen hat oder an schweren Verbrechen beteiligt ist.
Das Bankkundengeheimnis ist also die Antithese zum automatischen Informationsaustausch zwischen Bank und Steuerbehörde. Es ist Ausdruck des Prinzips, dass ein liberaler Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, nicht alles darf. Er setzt sich selbst Grenzen. Und vor allem: er geht bis auf weiteres davon aus, dass der Bürger ohne Schuld ist. Eine ganz andere Frage ist jene nach der Unterscheidung zwischen fahrlässiger und absichtlicher Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Sie wird im Steuergesetz geregelt, und sie definiert, bei Vorliegen welchen Verdachts der Staat in die finanzielle Privatsphäre eindringen darf. Wichtig ist: er darf es nicht immer und überall. Er muss es begründen.
Gegenwärtig geraten diese Dinge durcheinander. Die Linken, die sich sonst für den Datenschutz starkmachen, geben ihre Prinzipien beim Bankkundengeheimnis auf, weil sie es auf die «gierigen» Banker und die «Reichen» abgesehen haben. Und viele Bürgerliche, die angesichts des zunehmenden Drucks aus dem Ausland nicht mehr an das Geschäftsmodell mit dem Bankkundengeheimnis glauben, möchten es aus Opportunismus eilfertig gegen andere Vorteile eintauschen.
Es geht hier aber weder um Bankenbashing noch um ein Geschäftsmodell, sondern um eine Grundlage unseres liberalen Rechtsstaats. Man kann die Banken kritisieren. Man kann zweifelhafte Geschäftspraktiken anprangern. Aber man sollte ein bewährtes Staatsverständnis nicht leichtfertig über Bord werfen. Wenn es ums Bankkundengeheimnis geht, geht es um viel mehr als bloss ums Bankkundengeheimnis.