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Auftakt

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere Sinn abhanden gekommen zu sein. […]

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung.

Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere Sinn abhanden gekommen zu sein.

Brauchen wir neue Flugzeuge oder nicht? Sind neue, teure EDV-Anschaffungen nötig oder nicht? Wie gross ist eigent-lich unsere einsatzfähige Armee aus wehrpflichtigen Soldaten? Und was ist mit «Wehrpflicht» gemeint, wenn mittlerweile immer mehr Wehrpflichtige es vorziehen, sich von der Pflicht dispensieren zu lassen? Wichtige Detailfragen, gewiss. Doch drohen sie die wesentliche Frage nach Auftrag und Prinzip unserer Armee zu überlagern.

Der Rückblick schärft die Wahrnehmung. Der letzte sicherheitspolitische Bericht aus dem Jahre 1999 (Armee XXI: «Si-cherheit durch Kooperation») wirkt heute seltsam veraltet. Er liest sich so, als wollte die Schweiz sich ihrer Souveränität nach Möglichkeit entledigen. Die Option der «möglichst autonomen Selbstbehauptung» wird darin fallengelassen zugunsten einer «verstärkten Kooperation mit internationalen Sicherheitsorganisationen und befreundeten Staaten». Denn «der auto-nome Nachvollzug», so lautet die Begründung, könne «gerade hier immer weniger befriedigen». Es ist dieselbe naive Rheto-rik, die wir aus damaligen, und heute wieder aufflammenden, neu-alten EU-Beitrittsdebatten kennen.

Die sicherheitspolitisch motivierte Kooperationsfrage ist für den Kleinstaat Schweiz zweifellos von grosser Bedeutung. Das Land organisiert sich mit Vorteil so, dass es im wahrscheinlichen Normalfall zu Kooperationen fähig wäre. Sollte aber die Schweiz plötzlich ohne «befreundete Staaten» dastehen, muss sie in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen.

Wie der Ernstfall konkret aussehen könnte, lässt sich heute kaum ausdenken – zu komplex und vielfältig sind die Be-drohungen. Ihn deshalb aber aus dem Gesichtskreis zu verbannen, wäre nicht nur ein Beweis für Mangel an Phantasie, sondern auch grobfahrlässig. Das autonome Handeln im unwahrscheinlichen Ernstfall ist die oberste Planungsmaxime. Sonst brauchen wir keine Armee.

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