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Wert und Gesetz

Eine Erinnerung an CVP, SVP und andere: Werte können nicht per Gesetz verordnet werden. Der Rechtsstaat ist kein Moralstaat.

Vor einigen Monaten drangen Teile eines CVP-Strategiepapiers an die Öffentlichkeit. Es verlangt gemäss der «Sonntagszeitung», dass sich Zuzüger nicht nur auf das Schweizer Recht, sondern bis zu einem gewissen Grad auch auf hiesige Lebensweisen verpflichten. Über Integrationsvereinbarungen soll die «Respektierung unserer Werte» sichergestellt werden. Auch über einen Religionsartikel denkt die CVP gemäss dem Pressebericht nach. Dabei soll es um Handlungen gehen, die «gesellschaftlich/kulturell problematisch» sind. Mit diesen Überlegungen befindet sich die Christlich-demokratische Volkspartei in guter Gesellschaft. In vielen Facetten wird gegenwärtig über die Wertgrundlagen der Gesellschaft nachgedacht. Ein Konzept, das in diesem Zusammenhang ebenfalls immer wieder debattiert wird, ist dasjenige der Leitkultur. So hatte sich der deutsche SPD-Politiker Sigmar Gabriel Ende des letzten Jahres in einem vielbeachteten «Spiegel»-Beitrag mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Unter dem Titel «Sehnsucht nach Heimat» rief er seine Partei dazu auf, offen über Begriffe wie Heimat und Leitkultur zu debattieren.

Die Stossrichtung ist bei beiden Beispielen die gleiche: Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot für ein (neues) gesellschaftliches Fundament zu machen, das über den reinen Rechtsgehorsam hinausgeht. Dass in globalisierten Gesellschaften über solche Grundlagen nachgedacht wird, ist nicht überraschend. Die westeuropäischen Industrieländer haben in den letzten Jahrzehnten starke Pluralisierungsschübe erfahren. Das lässt sich unter anderem an der Religionszugehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger ablesen, die heute wesentlich vielfältiger ist als noch vor einigen Jahrzehnten. Auch die Formen des Zusammenlebens haben sich pluralisiert. Das frühere Standardmodell des verheirateten Elternpaars mit Kindern ist im Rückzug begriffen, neue Varianten des Zusammenlebens haben sich verbreitet und sind unterdessen weitgehend akzeptiert. Unter solchen Bedingungen stellt sich die Frage, was uns eigentlich verbindet – und die Debatten dazu sind wichtig. Die eingangs genannten Antwortversuche sind allerdings in verschiedener Hinsicht problematisch. Warum?

Werte und Normen

Während die CVP über Werte sinnierte und Sigmar Gabriel über Heimat und Leitkultur schrieb, tobte die «MeToo»-Debatte. Ausgelöst durch Vorwürfe gegen den amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein, berichteten Frauen über Belästigungen und übergriffiges Verhalten durch Männer. Dabei ging es mehrheitlich nicht um strafrechtlich Verbotenes, sondern um Taten, die sozial nicht akzeptiert sind. Mit Blick auf die Wirkung dieser Debatte lässt sich leicht feststellen: Die Gesellschaft regelt ihr Zusammenleben nicht über einen Normtyp allein.

Es gibt auf der einen Seite die Rechtsnormen. Diese sind niedergeschrieben, in Gesetzbüchern aufzufinden und werden durch einen eigens dafür eingerichteten Apparat durchgesetzt. Fahre ich zu schnell, bekomme ich eine Busse, zahle ich die Steuern nicht, werde ich gemahnt und gegebenenfalls finanziell sanktioniert. Aber längst nicht alle alltagsrelevanten Normen sind rechtlicher Art. So ist zum Beispiel das Gebot, nicht zu lügen, rechtlich nirgendwo verankert. Trotzdem erachten fast alle Menschen Lügen als falsch und machen ihren Mitmenschen solches Verhalten zum Vorwurf. Ebenso ist nirgends normiert, dass wir mit Messer und Gabel essen. In unserem Kulturkreis wird aber auch das erwartet, und jemand, der mit den Händen essen würde, hätte mit Unverständnis und Ablehnung zu rechnen.

Neben den rechtlichen Vorschriften gibt es informelle Normen, die nirgendwo aufgeschrieben und formell erlassen sind, aber dennoch gelten. Ihr Spektrum ist sehr weit, sie reichen von Konventionen (mit Messer und Gabel essen) bis zu moralischen Normen (Lügenverbot, sexuelles Ausnutzen von Machtpositionen). Diese Normen sind weder schwach noch leicht zu umgehen. Auch ihre Verletzung wird bestraft, aber auf andere Art als im Fall von Rechtsnormen. Während der Verstoss gegen Rechtsnormen mit einer Busse, einer Freiheitsstrafe oder Ähnlichem formell sanktioniert wird, sind die Folgen bei Verstössen gegen informelle und insbesondere moralische Normen ebenfalls informell, also nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie bestehen in der Ablehnung, mit der die Mitmenschen auf ein Verhalten reagieren, das gegen solche Normen verstösst. Wer diese ungeschriebenen Regeln nicht einhält, erfährt Distanz durch seine Mitmenschen, verliert soziale Kontakte und Chancen auf berufliche Erfolge. Weil diese Dinge für alle Menschen sehr wichtig sind, möchten sie diese Sanktionen unbedingt vermeiden. Aus diesem Grund sind diese Normen faktisch sehr wirkungsvoll.

Die Philosophen David Gauthier und Peter Stemmer vertreten die These, dass die Moral einem Vertrag gleiche. Demnach haben wir bestimmte grundlegende Interessen, wie zum Beispiel nicht verletzt oder belogen zu werden. Damit wir in diesen Interessen geschützt sind, installieren wir als Gesellschaft ein System: die Moral. Wesentlich für dieses System ist aus der Sicht dieser Philosophen, dass der Normverstoss sanktioniert wird. Wie gerade am Beispiel Weinstein zu sehen ist, gibt es diese informellen Sanktionen tatsächlich, und sie sind sehr einschneidend. Weinstein ist heute ruiniert, ohne dass er strafrechtlich verurteilt worden wäre.

Recht und Moral

Die «Werte» sind somit, soweit damit informelle sozialmoralische Normen adressiert sind, faktisch sehr wirkungsvoll. Nun steht hinter den eingangs erwähnten Ansätzen aber offensichtlich die Sorge, dass es einen geteilten, gemeinsamen Bestand an Werten in unserer Gesellschaft immer weniger gebe. Diese Annahme ist zumindest nicht unplausibel. Bestand früher ein relativ stabiler Wertekonsens, der beispielsweise nichteheliches Zusammenleben mit Kindern negativ, das traditionelle Familienmodell dagegen positiv beurteilte, so ist diese Basis unterdessen schmaler geworden. Es gibt einen grösseren Wertepluralismus. Die Meinungen zu einer Frage wie etwa der «Homo-Ehe» gehen stark auseinander. Daher stellt sich die Frage, wie mit dieser Vielfalt umzugehen ist und welche Rolle das Recht und die Politik dabei haben.

John Rawls hat dieser Problematik ein Buch gewidmet, sein zweites Hauptwerk nach der «Theorie der Gerechtigkeit»: «Politischer Liberalismus». Er beschäftigt sich darin mit der Frage, wie eine Gesellschaft funktionieren kann, in der die Auffassungen über das gute und richtige Leben auseinandergehen. Rawls löst diese Problematik über die Unterscheidung zwischen dem Guten und dem Rechten. Das Gute – die Auffassungen über das richtige Leben – sei in der heutigen Gesellschaft plural, gleichzeitig gebe es aber das Rechte, das weiterhin von allen geteilt werde. Damit das der Fall sein kann, muss dieses Rechte gegenüber den verschiedenen Theorien über das Gute jedoch neutral sein. Den liberalen Staat macht es nach Rawls aus, dass er sich nicht mit einer bestimmten Theorie des guten Lebens gemein macht, sondern einen Rahmen bietet, innerhalb dessen sich verschiedene Lebensmodelle verwirklichen lassen.

Aus der Sicht dieser Theorie sind es nicht die Werte, die eine Gesellschaft zusammenhalten, sondern die rechtlichen Normen. Ein umfassendes Konzept des guten Lebens kann nicht die Basis einer liberalen Gesellschaft sein. Das ist das erste Problem, mit dem sich ein Ansatz, wie ihn die CVP vertritt, auseinandersetzen muss. Und grundsätzlich ist das der Unterschied zwischen einer konservativen und einer liberalen Gesellschaftsauffassung: die konservative Position will einen tugendhaften Staat, der bestimmte Vorstellungen über das Gute vorgibt und vertritt, die liberale Auffassung überlässt diese Frage den Bürgerinnen und Bürgern. Aber auch wenn die Wertvorstellungen plural geworden sein mögen, gibt es nach wie vor Werte im Sinne moralischer Grundüberzeugungen, die allgemein geteilt sind. Zu denken ist etwa an die Toleranz gegenüber Andersgläubigen oder die Gleichberechtigung der Geschlechter. Zumindest auf diese, so könnte man nun mit der CVP weiterdenken, könnten die Zuwanderer und alle Bürger weiterhin verpflichtet werden. Das ist das zweite Problem, dem sich dieser Ansatz gegenübergestellt sieht.

Ein Teil der gemeinsamen Grundüberzeugungen ist verrechtlicht. Dass man zum Beispiel eine andere Religionsgemeinschaft dulden muss, ergibt sich aus der Religionsfreiheit. Auch dass Mann und Frau den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen müssen, ist verbindliches Recht. Darüber hinaus gibt es auch einen nicht verrechtlichten Teil gesellschaftlich wirksamer Werte. Die Frage ist dann, wie jemand verpflichtet werden soll, diese Werte zu befolgen. In der Praxis würde die Idee der CVP wohl darauf hinauslaufen, dass Zuwanderer mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie diese Werte befolgen wollen. Was aber passiert, wenn der oder die Betreffende das nicht tut? Entweder folgt eine rechtliche Sanktion. Dann handelt es sich um eine rechtliche Pflicht, für die es eine Grundlage im Recht geben müsste (Grunderfordernis des Rechtsstaates). Wir wären also im Bereich rechtlicher Normen. Oder aber es würde keine staatliche Sanktion erfolgen, sondern nur eine in der Form der zuvor erwähnten informellen Normen der Gesellschaft. Das Versprechen gegenüber dem Staat wäre also praktisch wertlos, es wäre reine Symbolik und würde allen Beteiligten eine Sicherheit vorspiegeln, die es nicht gibt.

Immanuel Kant hat streng unterschieden zwischen rechtlichen und moralischen Normen. Das Recht ist unter anderem dadurch charakterisiert, dass es erzwingbar ist. Die Moral ist dagegen nicht erzwingbar, sie muss aus freiem «Selbstzwang» heraus befolgt werden. Entscheidend ist in diesem Bereich die «innere Triebfeder». Indem die CVP bestimmte Personen auf Werte «verpflichten» will, versucht sie, diese Trennung aufzuheben und die beiden Sphären zusammenzuzwingen. Moralische Normen sollen mit dem Instrumentarium des Staates durchgesetzt werden. Dieses Unterfangen ist aussichtslos schon aufgrund des Instrumentariums des modernen Staates, der das Innerliche und die Einstellungen nicht beeinflussen kann.

Es ist im Übrigen nicht die CVP allein, die solche Gedanken verfolgt. So findet sich im Positionspapier der SVP zum Thema Islam vom Oktober 2017 der bemerkenswerte Satz:  «Unsere christlichen Werte sind zu leben.» Was passiert aber, wenn jemand diese Werte nicht lebt (zum Beispiel am Sonntag nicht in die Kirche geht)? Wäre damit eine rechtliche Sanktion verbunden, handelte es sich um eine rechtliche Vorschrift, ansonsten geht es um informelle Normen, zu deren Befolgung man niemanden im strengen Sinn verpflichten kann. Auch in diesem Fall ist die Vermählung eines rechtlichen Instrumentariums und eines moralischen Anspruchs von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die Kultur ist nicht verfügbar

Beim Konzept der «Leitkultur» liegen die Probleme ähnlich. Der Kulturbegriff ist notorisch unklar und hat viele verschiedene Bedeutungen. Im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Kultur kann eine Definition von T. S. Eliot herangezogen werden, der Kultur als die gesamte Lebensweise eines Volkes, von Geburt an bis zum Grab, von morgens bis abends und auch noch im Schlaf beschrieb. «Kultur» zielt in diesem Verständnis auf die informellen, nichtrechtlichen Normen ab, die das Zusammenleben einer Gesellschaft regulieren. Jede Gesellschaft hat eine solche Kultur. Dass und wie wir Weihnachten feiern, ist beispielsweise Bestandteil unserer Kultur. Zu unserer Kultur gehört auch, wie wir uns kleiden, was wir essen und Ähnliches.

Das Konzept der «Leitkultur» trifft insoweit das Richtige, als dass eine solche Kultur für jede Gesellschaft sehr wichtig und prägend ist. Das Problem bei diesem Ansatz liegt jedoch darin, dass damit die Vorstellung verbunden ist, dass jemand über diese Kultur verfügen könnte. Die Anhänger des Leitkulturprinzips gehen davon aus, dass sie irgendwo und von irgendwem festgeschrieben werden könnte und dass sich alle anderen daran zu orientieren hätten. Doch so funktioniert Kultur nicht: Wie alle informellen Normen basiert auch sie auf einer stillschweigenden, täglichen Aushandlung, bei der gewisse Verhaltensweisen toleriert und andere zurückgewiesen werden. So war es früher beispielsweise üblich, «Neger» zu sagen, während das heute nicht mehr akzeptiert ist – nicht weil es jemand rechtlich oder sonst wie verordnet hätte, sondern weil sich die gesellschaftlichen Einstellungen dazu verändert haben. Ebenso ist es üblich, sich an Weihnachten Geschenke zu machen, aber auch in diesem Fall nicht, weil das irgendwo festgeschrieben wäre, sondern weil es alle tun und weil das gegenteilige Verhalten Ablehnung und Unverständnis hervorrufen würde.

Hinter der Idee der «Leitkultur» steht also eine statische Kulturkonzeption. Nach dieser Vorstellung soll es eine leitende Kultur geben, an der sich alle auszurichten haben. Doch die gesellschaft­liche Kultur ist viel flexibler, feiner, beweglicher, als es diese Idee suggeriert. Man kann sie nicht fixieren und verbindlich erklären, man kann sie maximal beeinflussen, indem man zum Beispiel zu verstehen gibt, dass bestimmte Verhaltensweisen deplatziert sind und nicht akzeptiert werden.

Vertrauen in die Gesellschaft

Sowohl hinter den Vorstössen von CVP und SVP als auch hinter den Ideen der Leitkultur steckt ein mangelndes Vertrauen in die gesellschaftlichen Mechanismen der Konfliktregulierung. Die öffentliche Diskussion ist auf die politisch-rechtliche Lösung von Problemen ausgerichtet (Erlass neuer Gesetze und Vorschriften), daher geht der Bereich der gesellschaftlichen Normativität oft etwas vergessen. Aber auch wenn das Diffuse, das schwer Greifbare und stets Wandelbare, das diese Normen begleitet, Politikern schlaflose Nächte bereiten mag, ist dieser Bereich gesellschaftlicher Selbstregulierung unabdingbar und unvermeidlich, ja gerade deshalb. Es hat nie eine Gesellschaft gegeben, die ohne ihn ausgekommen wäre; man kann schlechterdings nicht alle Regeln verrechtlichen.

Es gibt auch bei den Normen und Regeln so etwas wie eine begrenzte Staatsverantwortung. Der Staat hat nicht das Instrumentarium, die gesellschaftliche Sittlichkeit in einem umfassenden Sinn zu realisieren; er muss sich als Rechtsstaat auf die Befolgung der Rechtsordnung beschränken. Wenn er die Bürger darüber hinaus noch auf bestimmte «Werte» verpflichten will, geraten Kategorien durcheinander; der Rechtsstaat würde zum Moralstaat. Natürlich gibt es immer wieder Personen, die gegen die sozialen Regeln verstossen und es in Kauf nehmen, gesellschaftlich an den Rand zu geraten. Doch sie provozieren damit Empörung und Ablehnung, und es werden immer nur wenige sein, die sich in dieser Weise verhalten und diesen Preis in Kauf nehmen. Es gibt keinen Grund, im Hinblick auf die gesellschaftliche Selbstregulierung und ihre Kraft besonders nervös zu sein.


 

Lorenz Engi
studierte Rechtswissenschaft und Philosophie. Er ist Privatdozent an der Universität St. Gallen und Delegierter für Religionsfragen in der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Zuletzt von ihm erschienen: «Die religiöse und ethische Neutralität des Staates» (Schulthess, 2017).

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