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Die missverstandenen Bilateralen

Bei den Bilateralen geht es nicht um einen Kosten/Nutzen-Effekt, sondern um die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie: Eine Replik von Prof. Dr. Theodor Bühler zum Gutachten von Florian Schwab.

Die missverstandenen Bilateralen

Im Auftrag von Herrn Tito Tettamanti hat Herr Florian Schwab eine sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse aus ökonomischer Sicht verfasst, deren – nicht weiter erstaunliches – Ergebnis lautet, dass die Bilateralen für den Schweizer Bürger praktisch wertlos sind. Dabei stützt sich der Verfasser auf Untersuchungen der KOF von 2008 und 2012, Untersuchungen im Auftrag der Seco, ein Gutachten von BAK Basels Economic AG und ein Gutachten von Ecoplan. Allen diesen Untersuchungen ist gemeinsam – wenn man der Zusammenfassung von Herrn Schwab folgt –  dass sie sich weder mit dem Inhalt  der bilateralen Verträge noch mit der Absicht, die von Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft damit verfolgt worden ist, auseinandergesetzt haben.

Bereits in der «Übersicht» der Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 23. Juni 1999 (S. 2) schreibt der Bundesrat: «Wir erwarten von diesem Abkommen einen Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und zur Qualität des Standorts Schweiz im Verhältnis zum EG-Binnenmarkt». Die beiden massgebenden Begriffe sind «Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft» und «Qualität des Standorts Schweiz». Es ging also nicht darum, das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zugunsten der Schweizer Bürger zu verbessern, sondern um Schadensbegrenzung, weil der Fall eingetreten war, dass die Schweiz als Drittland gegenüber den Mitgliedstaaten der EG (heute EU) dadurch erhebliche Nachteile erfuhr. Allein eine Frage stellt sich somit: Haben die Bilateralen die Diskriminierung der Schweizer Unternehmen gegenüber jenen der Mitgliedstaaten der damaligen EG und heutigen EU abgebaut oder sogar besser aufgehoben?

Diese Frage (und nur diese Frage) war zu beantworten.

Nun betreffen die Bilateralen Verträge nicht die gesamte schweizerische Volkswirtschaft, sondern nur einzelne Sektoren davon, deshalb heissen sie «Sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft». Eine Kosten-Nutzen-Analyse, welche die gesamte schweizerische Volkswirtschaft umfasst, ist somit von vornherein irreführend, weil damit Sektoren miterfasst werden, die von den Bilateralen gar nicht betroffen sind. Zudem sind innerhalb der Sektoren einzelne Branchen, z. B. die Dienstleistungen, ausgeschlossen. Auch dies müsste im Einzelnen berücksichtigt werden. Es geht also um nichts anderes als darum, die einzelnen Abkommen zu untersuchen und jene Teile auszuscheiden, die nicht von den Abkommen erfasst sind. Hierfür bestehen geeignete Hilfsmittel wie die bereits zitierte Botschaft des Bundesrates, das «Handbuch über die Bilateralen Verträge I & II, Schweiz – EU», welches das Europa Institut Zürich 2007 herausgegeben hat und die «Grundzüge des bilateralen (Wirtschafts-) Rechts Schweiz – EU, 2 Bände, Systematische Darstellung in Text und Tafeln» von Christa Tobler und Jacques Beglinger (Zürich/St.Gallen 2013).

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden zusätzlich einige Themen genannt, die ebenfalls ins Gewicht fallen:

1. Die Zuwanderung bzw. die Personenfreizügigkeit – wie sie in den bilateralen Abkommen I vereinbart wurde – war kein Desiderat der schweizerischen Verhandlungsdelegation, sondern eine «Kröte», die diese schlucken musste, damit die EG überhaupt bereit war, mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft diese Abkommen abzuschliessen. Dies ergibt sich klar aus dem Verhandlungsverlauf, wie er auf S. 14 f. der Botschaft ersichtlich ist. Noch im Mai 1996 verblieben, nachdem man sich auf allen anderen Gebieten geeinigt hatte,   «Schwierigkeiten in den Bereichen Landverkehr und freier Personenverkehr» (S.15). Erst am 15. Juli 1996 kam es diesbezüglich zum Durchbruch. Die Personenfreizügigkeit war somit aus schweizerischer Sicht von vornherein ein Negativum der bilateralen Verträge.

2. Für den damaligen Bundesrat stand aber im Vordergrund die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen  auf dem europäischen Binnenmarkt. Die EG und ihre Nachfolgerin, die EU, bilden einen geschlossenen Binnenmarkt, in welchem die Teilnehmer die von der EG bzw. EU beschlossenen Regeln einzuhalten haben. Die Einhaltung dieser Regeln – und dies ist der massgebende Unterschied zu Freihandelsabkommen – wird durch die EG-Kommission kontrolliert. Gegenüber der Schweiz war die EG bereit, die entsprechenden schweizerischen Regeln anzuerkennen, soweit diese denjenigen der EG äquivalent waren, was die Schweiz (via gemeinsame Ausschüsse)  jeweils zusichern muss. In diesen Regeln liegt ein bedeutendes Diskriminierungspotential, das mittels der Bilateralen in gewissen Sektoren verhindert werden konnte. Folglich drängt es sich in einer Untersuchung auf, die Sektoren, die unter die Bilateralen fallen, mit jenen zu vergleichen, die nicht unter die Bilateralen fallen. Ob eine solche Untersuchung je gemacht worden ist, ist aus der Studie von Florian Schwab nicht ersichtlich.

Die Frage der Nichtdiskriminierung ist  heute matchentscheidend für die meisten KMU, die 90 % der Schweizer Wirtschaft darstellen, denn eine Diskriminierung gegenüber ihren europäischen Konkurrenten wäre für sie zusätzlich zur Frankenstärke unerträglich und würde sie dazu zwingen, ihre Tätigkeiten in den europäischen Binnenmarkt zu verlagern.

3. Die Bilateralen haben der Forschung in der Schweiz erhebliche Vorteile gebracht. Diese sind durch die von Florian Schwab gelieferten Zahlen und Tabellen nicht erfasst, da sie auf das Bruttosozialprodukt der Schweiz nicht unmittelbar wirken. Dennoch ist ein internationales Netzwerk unter Wissenschaftler für einen hochqualifizierten Forschungsplatz unentbehrlich. In einer Studie über die Bilateralen ist dieser Aspekt ganz besonders herauszustreichen.

4. Die Bilateralen wirken sich nicht nur auf nationaler Ebene aus. Diese betreffen auch einzelne Regionen, insbesondere die  Grenzregionen. Hier ist zu untersuchen, inwieweit Grenzgänger für die regionale Wirtschaft von Bedeutung sind. Nach meinen Informationen ist zum Beispiel die Basler Chemie auf Grenzgänger angewiesen. Folglich gibt es bezüglich Kosten-Nutzen- Effekt regionale Unterschiede, die ebenfalls zu berücksichtigen wären.

Wie aber hervorgehoben, geht es bei den Bilateralen nicht um einen Kosten/Nutzen-Effekt, sondern um die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie. Diesbezüglich ist in letzter Zeit eine schleichende Abwanderung einzelner Industrien oder Teile davon festzustellen, die nicht nur eine Folge des hohen Frankenkurses ist. Diese Tendenz würde durch das Wegfallen der Bilateralen beschleunigt.

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