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Anleger- oder Heimatschutz?

Die Schweiz ist laut Global Innovation Index zum siebten Mal Innovationsweltmeisterin. Das ist erfreulich, spiegelt sich auch in vielen neuen Patenten und dürfte nicht zuletzt den hohen Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu verdanken sein. Allerdings: beim Ease-of-Doing-Business-Indikator der Weltbank ist die Schweiz vom 11. Rang im Jahr 2004 mittlerweile auf den 33. Rang abgerutscht. Selbst der Bürokratiedschungel Deutschland rangiert immerhin an 20. Stelle. Und sogar der Global Innovation Report weist darauf hin, dass es Start-up-Unternehmen in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern schwer haben – nicht zuletzt, weil die Kapitalbeschaffung so kompliziert ist. «Was sich die Bank nicht traut, macht die Crowd!» – unter diesem Motto haben Unternehmer aus der Start-up-Szene das Crowdfinancing, die Investition vieler kleinerer Anleger, als neue Kapitalquelle und Deckung von Finanzierungslücken für sich entdeckt. Das Modell hat Potenzial, allerdings untersteht die Annahme von Publikumsgeldern, soweit ein Zins dafür bezahlt wird, in der Schweiz einer finanzmarktrechtlichen Bewilligungspflicht, die kaum ein Start-up-Unternehmen erfüllen kann (oder will). Weil diese gesetzliche Pflicht eine innovative Finanzierung der Start-ups im Keim erstickt, hat der Bundesrat letzten Sommer das Bankengesetz revidiert: Das Geldsammeln ist neu zwar bewilligungsfrei, die Schranke liegt nun allerdings bei einer Million Franken. Eine Million? «Anlegerschutz!», sagen die einen. Die Konsumenten sollen ihr Geld ungeschützt nicht in Risikokapital investieren dürfen. «Ein vollkommen willkürlicher Betrag!», rufen die anderen. Spätestens bei der zweiten Finanzierungsrunde stranden die Unternehmer doch wieder bei den klassischen Bankinstituten. Mit Verlaub: die Schweiz unterstützt zwar den technischen Fortschritt. Ein regulativer Heimatschutz der Finanzindustrie verhindert aber neue Geschäftsmodelle – und allenfalls morgen auch den ersten Platz beim Global Innovation Index.

 

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