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Anarchie ist auch keine Lösung

Wir leben mit der liberalen Demokratie wohl kaum in der besten aller möglichen politischen Welten. Welche Alternativen zu den bestehenden Staatsmodellen haben wir? Das anarchistische Gedankenexperiment ist verführerisch, doch der Minimalstaat ist ihm nicht nur in der Praxis überlegen.

Anarchie ist auch keine Lösung
Dagmar Schulze Heuling, photographiert von Rita Quasten.

Freiheit ist der zentrale Wert des Liberalismus. Liberale möchten das Zusammenleben der Menschen so gestalten, dass für die Freiheit der einzelnen ein möglichst grosser Raum bleibt. Die einzige dafür weithin akzeptierte Regierungsform ist die Demokratie. Zugleich kann Demokratie, repräsentative wie halbdirekte, ausgesprochen freiheitsfeindlich sein. Wenn drei Füchse und ein Hase darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt, tritt dieses Problem recht klar zu Tage. Zwar gibt es Beispiele dafür, dass es Demokratien gelungen ist, während jahrzehntelanger Phasen zumindest die grundlegendsten Rechte der Menschen weitgehend unangetastet zu lassen. Doch daraus kann man keine Garantie für die Zukunft ableiten. Und der definitorische Trick, demzufolge eine Demokratie kein Unrechtsregime sein kann, mag Kosmetik für das Ansehen der Füchse sein, dem Hasen aber hilft er nicht.

Nun mag man einwenden: es kommt eben nicht auf die Demokratie alleine, sondern auf den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat an. Das ist richtig, aber es ist zugleich mehr hoffnungsvolle Theorie als gelebte Realität. Ebenso wie andere Institutionen tendieren Staaten dazu, sich aufzublähen, sich immer mehr Kompetenzen anzumassen und dadurch automatisch den Freiheitsspielraum der Menschen einzuschränken. Die modernen mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten sind ein guter Beweis dafür.

Der Grund, warum trotz aller Unzulänglichkeiten keine andere Regierungsform der menschlichen Freiheit besser Rechnung trägt als die Demokratie, ist zugleich deren grosser legitimatorischer Vorteil: die mögliche Beteiligung aller an der Herrschaft. Dennoch bleibt die Frage, wie man begründen kann, dass nur einige das Recht zu herrschen haben, während andere sich deren Willkür beugen müssen, weiterhin ungelöst. Gottesgnadentum und Königsheil gelten entweder als miese Dogmatik oder vormoderne Naivität, jedenfalls nicht als vor der Vernunft verantwortbar. Auch andere Formen von Vorrechten für einige (und damit einhergehend Duldungspflichten für die anderen) lassen sich nicht mit der Überzeugung vereinbaren, dass alle Menschen frei sind und es keine Über- und Unter-, Mehr- oder Mindermenschen gibt.

Weil Liberale diese Überzeugung teilen, scheint es, als hätten sie hinsichtlich des Mittels zur Lösung der beim Zusammenleben von Menschen unweigerlich auftretenden Konflikte keine andere Wahl, als sich für einen demokratisch regierten Staat auszusprechen. Dessen Kompetenzen und Möglichkeiten zu Freiheitseingriffen müssen jedoch sehr beschränkt sein. Als Massstab für die Güte einer Regierung dient wie bei Henry David Thoreau das Ausmass ihrer Nichteinmischung in die Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger. Untätigkeit ist ihre vornehmste Tugend.

Doch warum dann überhaupt noch eine Regierung? Denn selbst wenn sie ganz hervorragend arbeitet, also gar nichts tut, besteht doch ständig die Gefahr, dass sie ihre Zurückhaltung aufgibt. Sollte man daher die Regierung nicht besser gleich abschaffen? Dieser Schritt hätte einen weiteren Vorteil. Bei der Legitimation demokratischer Herrschaft wird stillschweigend unterstellt, dass vermittels der demokratischen Methode letztlich jeder Mensch über sich selbst herrsche. Tatsächlich ist eine Demokratie aber eher eine Herrschaft aller über alle anderen. Um die damit verbundenen Freiheitseinschränkungen rechtfertigen zu können, bräuchte es aber einen guten Grund. Allein die Wechselseitigkeit des Beherrschens reicht hierfür nicht aus. Würde man das behaupten, so müsste man auch für statthaft halten, dass Menschen einander körperlich verletzen, solange nur alle allen Gewalt antun können.

Einer solchen Regel würde wohl kaum jemand zustimmen. Der Grund dafür ist, dass wir Körperverletzung an sich als falsch und daher unzulässig erachten. Diese Überzeugung drückt sich in einem allgemeinen Verbot aus. Sie wird aber nicht durch das Verbot konstituiert und wäre durch eine allgemeine Erlaubnis zur Körperverletzung nicht zu ändern. Dasselbe Argument muss gelten, wenn ein Konsens darüber besteht, Freiheitseinschränkungen als an sich falsch und unzulässig zu betrachten.

Diesen Gedanken folgt der Anarchokapitalismus. Sein Kern ist die Überzeugung, dass jeder Mensch das unbedingte Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum besitzt. Herrschaft stellt einen unzulässigen Eingriff in diese Rechte dar. Deswegen hat der Staat, der seinem Wesen nach Freiheitseinschränker und Rechtsverletzer ist, in der anarchokapitalistischen Theorie keine Existenzberechtigung. Rechtmässige Grenzen findet die persönliche Freiheit nur in der persönlichen Freiheit der Mitmenschen.

Im Anarchokapitalismus würde das gesamte menschliche Zusammenleben, vom Bildungssystem über Strassenbau und soziale Absicherung bis hin zu Polizei und Justiz, auf der Grundlage freiwilliger privater Vereinbarungen organisiert. Statt des Staates würden private Anbieter Schulen und Universitäten betreiben. Was vorher öffentliches Strassenland war, gehört nun gemeindeähnlichen Zusammenschlüssen von Privatleuten. Betreten darf diesen Bereich wahrscheinlich nur, wer eine Haftpflicht- und Kriminalitätsschadenversicherung nachweisen kann. Und zumindest zu Abschreckungszwecken empfiehlt sich auch ein Abonnement eines persönlichen Sicherheitsdienstleisters. Der bietet nicht nur Bewachungsdienstleistungen an, sondern auch eine bestimmte Kompensation, falls es doch einmal zu einem Übergriff auf geschützte Güter kommt.

Theoretisch ist dies tatsächlich das grösste vorstellbare Mass an Selbstbestimmung. Praktisch aber, so der häufig zu hörende Einwand, liesse sich eine reine Privatrechtsgesellschaft nicht aufrechterhalten. Einige sehen ein Monopol eines Sicherheitsdienstleisters aufziehen, der sich von einem demokratischen Rechtsstaat dann nur noch durch das Fehlen auch des letzten Rests der Bindung an Recht und Gesetz unterscheidet. Ob man das als Freiheitsgewinn bezeichnen kann, ist tatsächlich zweifelhaft. Andere halten das Sicherheitsmonopol für ein mehr theoretisches Problem, da sie solchen Gemeinwesen ohnehin nur eine sehr kurze Lebensdauer zubilligen. Ihr Argument: eine hinreichende Landesverteidigung könne auf freiwilliger Basis nicht organisiert werden. Weil man nichtzahlende Personen nicht vom Nutzen dieses Gutes ausschliessen könne, gäbe es einen starken Anreiz zum Trittbrettfahren, was das System letztlich zusammenbrechen lasse.

Es ist auffällig, dass viele Liberale ihre Ablehnung des Anarchokapitalismus lediglich auf eine solche pragmatische Weise begründen. Nicht selten drängt sich der Verdacht auf, dass ihnen fundierte Argumente fehlen, Staaten aber nach wie vor der Dreh- und Angelpunkt ihres politischen Denkens sind. Weil die Abschaffung des Staates, und sei es in Gedanken, ein so grosser und ungewohnter Schritt ist, werden Machbarkeitsbedenken wie «Es würde nicht funktionieren», «Menschen brauchen Regeln» etc. ins Feld geführt. Diese Vorbehalte sind psychologisch nachvollziehbar, theoretisch jedoch äusserst unbefriedigend.

Dabei scheint mir der Grundgedanke des Anarchokapitalismus längst nicht so unangreifbar, wie er sich auf den ersten Blick darstellt. Ich glaube zwar nicht, dass er falsch im Sinne von selbstwidersprüchlich ist. Doch eine Überlegenheit dieser Theorie gegenüber der Idee des Minimalstaats kann ich ebenso wenig erkennen.

 

Macht statt Recht?

Der Grund dafür ist, dass der Schutz von Freiheitsrechten immer mit dem Dilemma konfrontiert ist, entweder nur eine ethische Norm sein zu können, der es im Zweifelsfall an praktischer Durchsetzbarkeit mangelt, oder aber durchsetzbar zu sein, was zwingend mit der Einschränkung von Freiheit verbunden ist. Die anarchokapitalistische Theorie gibt der unbedingten Geltung von Freiheitsrechten den Vorzug vor deren institutionalisierter Durchsetzbarkeit. Diese liegt in den Händen der Individuen, die deshalb, wenn sie nicht gerade eine kleine Privatarmee unterhalten, wohl Kunden einer Sicherheitsagentur werden dürften. Die Abwicklung von Schadensfällen (als solche würde Kriminalität sich darstellen) dürfte ähnlich der heute üblichen Regulierung von Versicherungsfällen verlaufen. Ein gewichtiger Unterschied ist aber, dass Sicherheitsagenturen Freiheitseingriffe wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen nach eigenem Ermessen durchführen könnten. Wenn es zweckmässig erscheint, könnten sie auch Verdächtige in Gewahrsam nehmen. Denn Rechtsverletzungen sind nicht verboten und können von beliebigen Personen und Unternehmen begangen werden. Im wohl angenehmsten Fall dürften diese aufgrund von Praktikabilitätserwägungen auf die dazu ermächtigte Agentur beschränkt bleiben, was jedoch nichts daran ändert, dass solche Rechtsverletzungen grundsätzlich nicht verboten sind. 

Dieses Ergebnis erscheint seltsam. Schliesslich bezieht der Anarchokapitalismus seine Legitimation daraus, dass er die Unzulässigkeit des Staates aufgrund von dessen notorisch rechts- bzw. freiheitsverletzendem Handeln behauptet. Man muss keine ausgesprochene Pessimistin sein, um in Menschen vielleicht keine notorischen, aber doch regelmässige Rechtsverletzer zu erkennen. Nun will ich daraus nicht die Unzulässigkeit des Menschen folgern. Doch es lässt sich nicht bestreiten, dass menschliches Zusammenleben eine Praxis beständiger Rechtsverletzungen und Freiheitseingriffe ist. Die anarchokapitalistische Theorie aber impliziert jenseits einer allgemein moralischen Ebene gerade kein Verbot solcher Handlungen.

Statt Recht gilt hier Macht. Selbst wenn eine hinreichend starke Konkurrenz zwischen Sicherheitsagenturen herrscht, die die Agenturen im Zaum hält, ist man damit noch nicht im Schlaraffenland von Recht und Freiheit gelandet. Es ist eine realistische Annahme, dass die Sicherheitsagenturen untereinander verhandeln und darüber entscheiden, ob sie beispielsweise eine Hausdurchsuchung bei einem des Diebstahls Verdächtigen und damit einen Eingriff in sein Recht vornehmen möchten oder ob sie es vorziehen, dem Bestohlenen direkt eine Entschädigung anzubieten, weil das aller Wahrscheinlichkeit nach kostengünstiger ist.

Man mag dies für eine pragmatische Herangehensweise halten oder sich sogar über die Entfernung von Rache- und Vergeltungsgedanken aus dem anarchokapitalistischen Äquivalent des Strafrechts freuen. Im Grunde bedeutet es aber nichts anderes als die Erlaubnis, Rechte anderer Menschen zu verletzen. Überträgt man dieses Vorgehen auf andere Delikte, werden die zweifelhaften Konsequenzen offensichtlich.

Würde man etwa dasselbe Vorgehen auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte anwenden, so würde das im Ergebnis eine Ablasszahlung für Körperverletzung und eine Käuflichkeit selbst menschlichen Lebens bedeuten. Wobei Käuflichkeit hier keine freiwillige Vereinbarung impliziert, denn sowohl über das Ob des Handelns als auch über den Preis des eigenen Lebens entscheiden andere. 

Im Anarchokapitalismus würde, drastisch ausgedrückt, die Frage, ob man einen Mord begehen soll oder nicht, auf die Frage hinauslaufen, ob man sich den danach wohl notwendig werdenden teuren Versicherungsschutz bei einer Spezialagentur für schwere Fälle wird leisten können. Für all jene, denen dies aufstösst, würden sich Dienstleister finden, die die Mörder ihrer Kundschaft nicht nur zur finanziellen Verantwortung ziehen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Kundschaft vor ihrem Ableben gut dafür bezahlt. Die abschreckende Wirkung dieser Form von Rache aus dem Grab könnte durchaus lebensverlängernd wirken.

 

Die am wenigsten unangemessene Form

Damit ergibt sich eine für die anarchokapitalistische Theorie unschöne Konstellation. Während das ethische Verbot von Herrschaft und Freiheitseinschränkung an das Menschsein geknüpft ist, hängen die Möglichkeiten der praktischen Durchsetzung des Verbots und des effektiven Schutzes der eigenen Rechte von der eigenen finanziellen oder militärischen Leistungsfähigkeit ab. Einerseits ist der Wert von Leben, Freiheit und Eigentum so hoch, dass es keinen Staat geben darf, der diese Rechte verletzen könnte, andererseits stehen diese Rechte im Anarchokapitalismus auf tönernen Füssen, weil de facto alle sie angreifen dürfen. Denn mangels einer gesetzgebenden Instanz kann es auch kein Verbot solcher Handlungen geben.

Es ist durchaus rational, aus Angst vor dem Staat auf einen Schutz dieser Freiheiten zu verzichten. Ebenso rational ist es aber, mit dem Wunsch nach einem Schutz dieser Freiheiten einen Staat zu begründen, der notwendigerweise zugleich auf einen Minimalstaat beschränkt bleiben muss. Theoretisch steht es zwischen Anarchokapitalismus und Minimalstaat also unentschieden. Für mich persönlich ist das Vorhandensein einer Instanz, deren einzige Aufgabe es ist, zum Schutz der Freiheit über Rechtsverletzungen zu urteilen und über deren ausnahmsweise Zulässigkeit zu befinden, der Grund, dem Minimalstaat den Vorzug zu geben – unter Inkaufnahme einzelner fehlgeleiteter Entscheidungen ebendieser Instanz. Eingriffe in die Rechte anderer Menschen sind immer etwas Unerhörtes. Sie sind nicht einfach Verhandlungssache zwischen zwei Parteien.

Das Zusammenleben von Menschen ist nicht konfliktfrei, und Konfliktfälle verlangen nach bindenden Entscheidungen. Damit entsteht das Dilemma, dass etwas benötigt wird, was aber niemand tun darf. Der beste Ausweg scheint mir zu sein, für genau diese Aufgabe eine Institution zu schaffen, die ganz deutlich von der Lebenswelt aller Menschen abgegrenzt ist. Das impliziert zugleich eine strikte Beschränkung dieser Institution, also des Staates, auf diesen Bereich.

Natürlich ist diese Beschränkung des Staates nicht perfekt. Bereits in der Frage nach der Zuständigkeit für die Rechtssetzung ist eine Durchbrechung der skizzierten Grenzen angelegt. Und die Rechtsprechung würde von fehlbaren Menschen wahrgenommen, die sich auch dann nicht in göttliche Wesen verwandeln, wenn sie in elegante Roben schlüpfen. Nichtsdestotrotz erscheint mir eine institutionelle Sonderstellung die am wenigsten unangemessene Form für die Einschränkung von Freiheit zu sein. Denn das zur Aufrechterhaltung der Freiheit erforderliche Mass an Freiheitseinschränkungen in die Hände eines einzig zu diesem Zweck vorhandenen Staates zu legen, verdeutlicht zugleich die fundamentale Bedeutung der Grundrechte und wie prekär es ist, in diese einzugreifen.

 

Spannende Spannungen

Um eine Regierung kommt allerdings auch der minimalste Staat nicht herum. Und auch hier gibt es keine bessere Lösung, als alle künftigen Regierungsunterworfenen an der Auswahl der Regierung zu beteiligen. Der Minimalstaat wäre also eine Demokratie. Das Verhältnis von Freiheit und Demokratie wäre allerdings weit weniger brisant als heute, weil der Staat eben nicht mehr die Melkmaschine wäre, mittels derer alle versuchen könnten, auf Kosten der anderen zu leben. Damit wäre der Bereich, in dem Demokratie die Freiheit tangieren kann, deutlich kleiner.

Gänzlich spannungsfrei dürfte das Verhältnis der beiden aber auch im Minimalstaat nicht sein. Der Grund hierfür ist, dass das Verhältnis von Menschen untereinander niemals spannungsfrei ist. Spannung auszuhalten ist nicht immer einfach, weshalb totalitäre Universallösungen bisweilen so attraktiv erscheinen. Einen echten Ausweg stellen sie gleichwohl nicht dar: dass Freiheit und das per Patentlösung vermeintlich zu erreichende gute Leben zu deren ersten Opfern zählen, könnte inzwischen jedes Kind wissen. Freiheit ohne Spannung ist schlechterdings nicht vorstellbar, jedenfalls nicht, wenn es um die Freiheit individueller Menschen geht. Und ganz nebenbei bemerkt: eine Geschichte ohne Spannung wäre überdies ziemlich langweilig.

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