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…an der Spitze des Staates nicht zu gebrauchen

Max Weber unterscheidet in seinem Grundriss der verstehenden Soziologie drei Typen der politischen Führung: die bürokratische, die demokratische und die charismatische. Der moderne Beamtenstaat strebe einen Kompromiss an, in dem der Funktionär im Dienst der jeweiligen politischen Führung tätig wird. Der Vormarsch der Bürokratisierung sei allerdings in einer arbeitsteiligen technischen Zivilisation letztlich nicht aufzuhalten.

«Angesichts der Grundtatsache des unaufhaltsamen Vormarsches der Bürokratisierung kann die Frage nach den künftigen politischen Organisationsformen überhaupt nur so gestellt werden:

1) Wie ist es angesichts dieser Übermacht der Tendenz zur Bürokratisierung überhaupt noch möglich, irgendwelche Reste einer in irgendeinem Sinn ‹individualistischen› Bewegungsfreiheit zu retten? Denn schliesslich ist es eine gröbliche Selbsttäuschung zu glauben, ohne diese Errungenschaften aus der Zeit der ‹Menschenrechte› vermöchten wir heute – auch der Konservativste unter uns – überhaupt zu leben.

2) Wie kann, angesichts der steigenden Unentbehrlichkeit und der dadurch bedingten steigenden Machtstellung des uns hier interessierenden staatlichen Beamtentums, irgendwelche Gewähr dafür geboten werden, dass Mächte vorhanden sind, welche die ungeheure Übermacht dieser an Bedeutung stets wachsenden Schicht in Schranken halten und sie wirksam kontrollieren? Wie wird Demokratie auch nur in diesem beschränkten Sinn überhaupt möglich sein?

3) Eine dritte Frage, und zwar die wichtigste von allen, ergibt sich aus einer Betrachtung dessen, was die Bürokratie als solche nicht leistet. Leicht ist nämlich festzustellen, dass ihre Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen, staatlich-politischen Betriebes ganz ebenso wie innerhalb der Privatwirtschaft feste innere Grenzen hat. Der leitende Geist: der ‹Unternehmer› hier, der ‹Politiker› dort, ist etwas anderes als ein ‹Beamter›. Nicht notwendig der Form, wohl aber der Sache nach. Auch der Unternehmer sitzt auf dem ‹Büro›. Auch der Heerführer tut es. Der Heerführer ist ein Offizier und formell also nichts anderes als alle anderen Offiziere. Und ist der Generaldirektor eines grossen Unternehmens ein angestellter Beamter einer Aktiengesellschaft, so ist auch er in seiner Rechtsstellung von anderen Beamten nicht prinzipiell unterschieden. Ebenso steht es auf dem Gebiet des staatlichen Lebens mit dem leitenden Politiker. Der leitende Minister ist formell ein Beamter mit pensionsfähigem Gehalt. Der Umstand, dass nach allen Verfassungen der Erde er jederzeit entlassen werden und Entlassung fordern kann, unterscheidet seine Dienststellung äusserlich von derjenigen der meisten, aber nicht aller anderen Beamten. Weit auffälliger ist dagegen die Tatsache: dass für ihn – und für ihn allein – keinerlei Fach-bildungsqualifikation vorgeschrieben ist wie für andere Beamte. Das deutet an, dass er eben doch dem Sinn seiner Stellung nach etwas ähnlich Verschiedenes von den anderen Beamten ist wie der Unternehmer und Generaldirektor innerhalb der Privatwirtschaft. Oder vielmehr richtiger: dass er etwas anderes sein soll. Und so ist es in der Tat. Wenn ein leitender Mann dem Geist seiner Leistung nach ein ‹Beamter› ist, sei es auch ein noch so tüchtiger: ein Mann also, der nach Reglement und Befehl pflichtgemäss und ehrenhaft seine Arbeit abzuleisten gewohnt ist, dann ist er weder an der Spitze eines Privatwirtschaftsbetriebes, noch an der Spitze eines Staates zu brauchen.»*

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