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Bruno S. Frey, zvg.

Altersdiskriminierung

65-Jährige werden durch das Rentenalter dazu gezwungen, aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Jemanden, der gut arbeitet, zu entlassen nur, weil er oder sie weiblich oder schwarz ist, entfacht heute einen Skandal. Eine derartige Diskriminierung wird nicht mehr toleriert. Wer jedoch 65jährig wird, wird ohne weiteres entlassen – vornehmer gesagt: in den Ruhestand versetzt –, auch wenn diese Person die Anforderungen erfüllt, die ihr Beruf an sie stellt. Viele Beschäftigte empfinden diesen Zwang, aus der Berufswelt auszuscheiden, als unwillkommen oder sogar als höchst schmerzhaft. Seltsamerweise wird dabei nicht von einer Diskriminierung gesprochen, obwohl sie offensichtlich ist: Es wird ein Mitglied einer Gruppe nicht nach seinen Fähigkeiten beurteilt, sondern nur nach seiner Gruppenzugehörigkeit, hier: «älter als 65».

Dieser Missstand lässt sich überwinden, indem die Beschäftigung flexibilisiert wird. Die Möglichkeit für Frühpensionierung (1–2 Jahre in der AHV, Bezug der zweiten Säule ab 60 – beides natürlich mit entsprechender Kürzung der Renten) ist schon heute gegeben und sollte weiter ausgebaut werden. Vor allem sollte aber die Möglichkeit geschaffen werden, so lange weiterzuarbeiten, wie man leistungswillig und leistungsfähig ist – selbstverständlich mit entsprechender Erhöhung der jährlichen Pension im Gegenzug. Eine solche Flexibilität entspricht den Anforderungen einer modernen, dynamischen Wirtschaft und Gesellschaft. Die bisherigen – abgelehnten – Vorlagen zur Altersvorsorge gingen in diese Richtung: Sie sahen eine Flexibilisierung des Rentenalters von 62 bis 70 Jahre vor. Als Gegenargument wird oft vorgebracht, dass sich Ältere in ihren Positionen verschanzten – dies wird z.B. Chirurgen besonders häufig vorgeworfen – und nur durch ein allgemein geltendes, fixes Pensionsalter daraus verbannt werden könnten. Klar ist: Keiner sollte eine Garantie auf eine bestimmte Tätigkeit einfordern dürfen. In vielen Fällen ist es erwünscht, dass ältere Beschäftigte jüngeren Platz machen und andere Aktivitäten übernehmen. Doch das liesse sich auch mit vertraglichen Bestimmungen ohne weiteres erreichen. Wer seine Leistung aber auch in hohem Alter noch erbringt, der sollte nicht gezwungen werden, «den Jungen» zu weichen. Es ist höchste Zeit, auch in der Schweiz diese Altersdiskriminierung abzuschaffen.

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