Als die Schweiz zur integralen Neutralität zurückkehrte

1938 stimmte der Völkerbund dem Antrag der Schweiz zu, von der differentiellen zur integralen Neutralität überzugehen. Die «Schweizer Monatshefte» feierten diesen Schritt, wenn auch zurückhaltend. Ein Auszug aus dem 84jährigen Originaltext.

Als die Schweiz zur integralen Neutralität zurückkehrte
Der Völkerbundsrat an seiner 100. Sitzung im Januar 1938, dem Schicksalsjahr für die Schweizer Neutralität. Bild: United Nations Archives Geneva.

Anderthalb Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte die Schweizer Stimmbevölkerung am 16. Mai 1920 entschieden, dem neu gegründeten Völkerbund beizutreten. In den 1930er-Jahren spitzte sich die weltpolitische Lage dann erneut zu. Ab 1933 waren Japan, Deutschland und Italien aus dem Völkerbund ausgetreten. Aufgrund des Abessinienkriegs, eines Eroberungsfeldzugs Italiens im heutigen Äthiopien, belegte die Staatengemeinschaft Italien mit Sanktionen. Vor diesem Hintergrund beantragte die Schweiz 1938 die Rückkehr zur integralen Neutralität und damit die Befreiung von der Pflicht, sich an wirtschaftlichen Sanktionen des in Genf domizilierten Völkerbunds beteiligen zu müssen. Der Völkerbundsrat hiess den Antrag im Mai 1938 gut. Jann von Sprecher, der damalige Chefredaktor der «Schweizer Monatshefte», wie diese Zeitschrift bis 2011 hiess, analysierte und kommentierte die Vorgänge. Beim folgenden Text handelt es sich um den Beginn eines längeren Artikels mit dem Titel «Die Rückkehr zur integralen Neutralität» aus der Ausgabe der «Schweizer Monatshefte» vom Juni 1938.

 

Der 14. Mai 1938 wird als ein wichtiges Datum in die Geschichte der Schweiz eingehen. An diesem Tage ist die Schweiz wieder zu ihrer angestammten, in jahrhundertelanger Erfahrung bewährten politischen Grundstellung im Kreis der sie umgebenden Staaten zurückgekehrt, die sie 18 Jahre vorher nach einem bewegten, von politischem Verantwortungsbewusstsein getragenen inneren Kampf im Vertrauen auf eine grundsätzliche Änderung der Beziehungen der Völker zueinander verlassen hatte. Und wie damals im Verlauf jener erregenden Debatten, die am Ende zu dem Entscheid vom 16. Mai 1920 führten, das Schweizervolk nicht leichten Herzens, sondern nach gründlicher Prüfung der in jenem Zeitpunkt gegebenen politischen Lage zu dem Entscheid gekommen ist, so ist auch der Entschluss der Jahreswende 1937/381, der zu dem Entscheid vom 14. Mai 1938 führte, nach gründlicher Erwägung der gegebenen Erfordernisse schweizerischer Lebensexistenz und im vollen Bewusstsein der Verantwortung gegenüber einmal eingegangenen Bindungen erfolgt.

Die Entwicklung der Nachkriegszeit musste in der öffentlichen Meinung des Landes unausweichlich die Empfindung entstehen und ausreifen lassen, dass der Entschluss vom 16. Mai 1920 von falschen Voraussetzungen aus gefasst worden war. Der bedächtigen, konservativen Einstellung unseres Volkes entsprechend, ist diese Erkenntnis nur langsam zum Reifen gekommen; zum Entschluss vollends, einer nachgerade unmöglich gewordenen Situation ein Ende zu machen, brauchte es mehrerer plastischer Erfahrungen in Sachen des Völkerbundes, wie sie ja dem Schweizervolk in den letzten fünf Jahren nicht erspart geblieben sind.

Das Volk hat in dieser Frage wieder einmal seine Beharrlichkeit erwiesen, die zu den Grundzügen seines Wesens gehört, und es hat diese Beharrlichkeit zumal in der jüngsten Zeit in einem Masse zu üben für gut befunden, das nicht wenige in seinen eigenen Reihen zeitweise ungeduldig werden liess. Und wie es dem Grundgedanken der demokratischen Struktur unseres Landes entspricht, hat diese Beharrlichkeit je und je ihren deutlichen Niederschlag gefunden in der Haltung und Einstellung der verantwortlichen Behörden des Bundes zu diesem schweren Problem, die sich, in vollkommener Parallelität zur Volksstimmung, bis in die jüngste Zeit ausnehmend passiv zu verhalten wussten. Es steht uns nicht an, unser Volk noch auch seine Behörden ob dieser Beharrlichkeit allzu sehr zu schelten. Wer nach seiner inneren Überzeugung nicht nur die Demokratie im formalen, sondern die Demokratie in der Gesinnung bis zu den äussersten Konsequenzen zu bekunden gewillt ist, wird auch die durch das ganze System bedingte Langsamkeit im Reifen der Entschlüsse in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihn auch manchmal zur Kritik veranlassen mag.

Selbst Reformen des demokratischen Systems werden diesen Wesenszug nie auszulöschen vermögen. Das Vollkommene ist bekanntlich nicht von dieser Welt, und es ist gewiss tausendmal besser, der Schweizer bleibe trotz gewissen Unzuträglichkeiten bei der ihm angestammten politischen Überzeugung, der Schuster also bei seinem Leisten, als dass er sich auf das Glatteis volksfremder Ideologien begebe, wo ihm nichts anderes übrig bleibt,…

Der Völkerbundsrat an seiner 100. Sitzung im Januar 1938, dem Schicksalsjahr für die Schweizer Neutralität. Bild: United Nations Archives Geneva.
Als die Schweiz zur integralen Neutralität zurückkehrte

1938 stimmte der Völkerbund dem Antrag der Schweiz zu, von der differentiellen zur integralen Neutralität überzugehen. Die «Schweizer Monatshefte» feierten diesen Schritt, wenn auch zurückhaltend. Ein Auszug aus dem 84jährigen Originaltext.