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Absurde Erlasse

Montesquieu hatte recht: Wenn es nicht unbedingt nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es zwingend nötig, kein Gesetz zu machen.

 

Die Gesetzesproduktion auf Bundesebene hat bedrohliche Ausmasse angenommen. Jede Woche beglückt uns Bundesbern mit 120 Seiten neuer Regulierung. Gleichzeitig nimmt jeden Tag ein neuer Verwaltungsmitarbeiter seinen Dienst auf – schliesslich muss die Einhaltung all der Verordnungen und Gesetze ja auch im Auge behalten werden. Nur rund 12 Prozent der neuen Bestimmungen werden in Form von Gesetzen erlassen. Ein gutes Drittel der neuen Regulierungen stammt aus Verordnungen, über die Hälfte rührt direkt oder indirekt aus internationalen Verträgen. Das heisst: Bei über drei Vierteln der neu in Kraft tretenden Regeln ist die Bevölkerung von einer Einflussnahme ausgeschaltet.

Staatlich verordnete Askese?

Ein besonderes regulatorisches Tummelfeld eröffnet sich im Bereich der Gesundheit. Im Gleichschritt mit dem herrschenden Zeitgeist, die Freizeit prioritär mit Fitness-, Schlankheits- und Ernährungsübungen zu verbringen, wird beim Alltagskonsum reguliert, was das Zeug hält. Essen, Trinken, Rauchen: der Bürger soll erzogen werden. So hat der Bund eine Salzstrategie entwickelt, um den offenbar zu hohen Salzgehalt in vielen Esswaren zu senken. Gleichzeitig soll die Einführung einer Zuckersteuer die Bürger davon abhalten, zu viele zuckerhaltige Lebensmittel zu konsumieren.

Ein Ampelsystem schliesslich soll helfen, beim täglichen Einkauf die richtigen Entscheide zu treffen: Während grün markierte Lebensmittel unproblematisch sind, sollte man von gelb oder rot markierten Produkten besser die Hände lassen.

In diesem Zusammenhang kann nur empfohlen werden, die Werke des Wiener Philosophen Robert Pfaller zu studieren, der treffend auf die Aussagen Epikurs hinweist: Mit der Mässigung müsse man massvoll umgehen, weil sie selbst sonst zum Exzess werde. Vernunft bestehe «eben nicht darin, zuerst und ausschliesslich dort vernünftig zu sein, wo es leicht und bequem ist».1

Ungeliebter Alkohol

Obschon wohl keine Spezies häufiger an Apéros weilt als Politiker, läuft die Gesetzesmaschinerie in Bundesbern gerade in bezug auf Alkoholika auf Hochtouren. Die Forderung nach staatlich verordneten Mindestpreisen, Bewerbungsverboten oder anderen Auflagen für alkoholische Getränke in Restaurants gehört zum bekannten Repertoire linker Politiker. Erstaunlich ist, dass sich in diesem Zusammenhang auch evangelikale Politiker immer wieder hervortun. Ihnen sei zugerufen, dass Jesus an der Hochzeit von Kana bekanntlich Wasser in Wein verwandelt hat – und nicht etwa umgekehrt2. Die freudlosen Postulate wie zum Beispiel die jüngst im Parlament diskutierte Forderung, «Happy Hours» und andere Vergünstigungen für alkoholische Getränke generell zu verbieten, sind in gewissem Masse sogar unchristlich.

Besonders originell hat der Kanton Waadt diese Belange geregelt. Auch dort wurde ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol diskutiert, um Ausschweifungen von Nachtschwärmern zu vermeiden. Mit Blick auf die einheimische Weinproduktion wurde das Verbot dann auf Bier und hochprozentigen Alkohol beschränkt. Der Verkauf von Rot- und Weisswein bleibt derweil unangetastet – was die einheimischen Weinbauern freut und gleichzeitig die Grenzen politischen Handelns aufzeigt.

Gebeutelte Hauseigentümer

Beliebtes Opfer politischen Aktivismus’ sind neben Rauchern und Autofahrern auch die Hauseigentümer. Nicht nur immer restriktivere Bau-, Gestaltungs- und Energieauflagen schränken den Eigentümer ein, sondern auch die zunehmenden Vorschriften und Einschränkungen zur Mobilität. So wird immer öfter die Minimal- wie auch Maximalzahl der Parkplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Fahrtenmodelle bestimmen die Quartierplanung.

Wie absurd dies enden kann, zeigt ein Fall aus der Stadt Bülach – der Gewinner des «Rostigen Paragraphen 2018»: Auf dem Areal einer ehemaligen Giesserei entsteht ein völlig neues Quartier mit fast 500 Wohnungen und Büros. Die Eigentumswohnungen kosten zwischen 700 000 und 935 000 Franken, ein Parkplatz zusätzliche 35 000 Franken. Die Freude an diesem Parkplatz wird aber getrübt: Aufgrund diverser Auflagen musste die Anzahl der Parkplätze reduziert und die zulässigen Fahrten limitiert werden. Der Verkaufsbroschüre ist zu entnehmen, dass durchschnittlich zwei Fahrten pro Parkplatz und Tag zulässig seien.

Doch die Freiheit des Eigentümers wird nicht nur immer mehr eingeschränkt, sie wird teilweise gänzlich negiert – etwa im Fall von Hausbesetzungen. Es gehört mittlerweile zur gefestigten Praxis etlicher Gemeinwesen, dass Hausbesetzungen nur noch geräumt werden, wenn eine unmittelbare Neunutzung der Gebäulichkeit bevorsteht. Ansonsten werden Besetzungen geduldet. Die Zürcher Stadtverwaltung hat gar ein Merkblatt «Hausbesetzungen in der Stadt Zürich» publiziert, in welchem sie bekanntgibt, dass die polizeiliche Räumung einer besetzten Liegenschaft nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt wird.

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare

Der öffentliche Raum wird zunehmend durchreguliert. Dabei spielen oftmals fiskalische Interessen mit: So verrechnet die Stadt Zürich etwa Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Luftraums. Eine solche ist gegeben, wenn jemand eine Fahne mit Werbeaufdruck aushängt oder aber auch nur einen Schriftzug mit dem Namen des Restaurants oder Ladengeschäfts an der Hausmauer anbringt. Selbst eine am Schaufenster angebrachte Folie betrifft bereits den öffentlichen Luftraum.

Gar gerichtlich abgesegnet ist die Gebühr, welche die Stadt Zürich für Regenwasser verrechnet. Eine solche sogenannte Meteorwassergebühr sei nicht willkürlich, sagt selbst das Bundesgericht: Es könne «je nach den Umständen auch dann zulässig sein, eine Gebühr für Versorgungs- oder Entsorgungsleistungen des Gemeinwesens zu erheben, wenn sich das Benutzungsverhältnis nicht in äusseren Vorrichtungen (wie z.B. in einem Kanalisationsanschluss) niederschlägt oder wenn seitens des Grundeigentümers keine Willenserklärung auf Inanspruchnahme dieser Leistungen vorliegt».

Vor diesem Hintergrund sind die Möblierungsrichtlinien für den öffentlichen Raum, mit welchen Farbe und Material von Sonnenschirmen und Mobiliar für Strassencafés vorgeschrieben werden, geradezu harmlos. Auch hier bleibt kaum ein Millimeter von staatlicher Regulierung verschont. Unrühmlicher Höhepunkt war jüngst die Auflage für einen Winterthurer Wirt, der für die Raucher, die durch das Rauchverbot aus der Gaststube vertrieben werden, einen Aschenbecher vor der Türe aufstellen wollte. Dafür, so wurde ihm beschieden, brauche er eine Winterbewilligung für Gartenwirtschaften. Wolle er den Aschenbecher an der Hausmauer anbringen, sei gar eine Baubewilligung nötig – wobei ihm diese aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes nicht gewährt werden könne.

Überaktivismus und Absurditäten

Wie weit Regulierung gehen kann, zeigt die Polizeiverordnung der Zürcher Gemeinde Bassersdorf, die in Art. 28, Abs. 5 tatsächlich die Höchstgeschwindigkeit für ferngesteuerte Spielzeugautos regelt. Sie liegt bei lahmen 15 km/h.

In das Kapitel «Absurditäten» gehört wohl auch das Ansinnen des Muotathaler Gemeinderats, sich Massanzüge von der öffentlichen Hand zahlen zu lassen – ganz nach dem Motto Gottfried Kellers: «Kleider machen Leute». An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2011 beantragte die Exekutive der Gemeinde Muotathal den Stimmberechtigten, im Rahmen des Voranschlags 2012 einen Kredit von Fr. 6500.− für «Gemeinderatsbekleidung» vorzusehen. Mit schicken Anzügen wollte die Muotathaler Exekutive dem Image des bärtigen Taleinwohners entgegentreten. Die Gemeindeversammlung lehnte das Ansinnen des Gemeinderates jedoch ab.

Die Berner Stadtregierung wiederum beschäftigt sich mit sprachlichen Problemen: Sie will die «sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter» verwirklichen. So gab die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann bereits vor 20 Jahren einen Sprachleitfaden heraus, der vor wenigen Jahren erneuert worden ist. Die städtische Belegschaft wird angewiesen, konsequent geschlechtsneutral zu formulieren. So gibt es in der Stadt Bern heute keine Fussgängerstreifen mehr, sondern nur noch «Zebrastreifen», Mannschaften werden zu «Teams», Mitarbeitergespräche zu «Beurteilungsgesprächen» und Anfängerkurse zu «Einstiegskursen».

Geradezu ernsthaft wirkt dagegen die Bemühung der Europäischen Kommission, die Bürger vor Verbrennungen zu schützen. Offenbar verbrennen sich jedes Jahr über 80 000 EU-Bürger die Finger, weshalb nun eine Verordnung in Kraft getreten ist, die unter anderem auch Grill- und Ofenhandschuhe erfasst. Die EU-Verordnung über die «persönlichen Schutzausrüstungen» regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für den Gebrauch von Ofen- oder Grillhandschuhen. Für diese ist neu nicht nur ein amtliches Gütesiegel erforderlich, sondern auch die Beilage einer Gebrauchsanweisung für die einzelnen Benutzer.

Gefährliche Onkel

Wie sehr sich der Staat um seine Bürger sorgt, zeigt die – zum Glück verworfene – Idee des EJPD für eine Bewilligungspflicht bei der Betreuung von Kindern. Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten hätten eine staatliche Bewilligung gebraucht, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Erst auf massiven öffentlichen Druck zog das EJPD die Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel zurück. Nun sollen «nur» noch entgeltlich erbrachte Betreuungsleistungen bewilligungspflichtig sein.

  1. http://www.zeit.de/kultur/literatur/2011-05/interview-robert-pfaller

  2. Das Evangelium nach Johannes. In: Die Bibel, Johannes 2, 1−12.

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